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Weitere Entscheidung unten: AG Ludwigsburg, 20.07.2006

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 25.07.2006 - 11 UF 655/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4789
OLG Koblenz, 25.07.2006 - 11 UF 655/05 (https://dejure.org/2006,4789)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.07.2006 - 11 UF 655/05 (https://dejure.org/2006,4789)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Juli 2006 - 11 UF 655/05 (https://dejure.org/2006,4789)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1607 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedarfsermittlung beim Ehegattenunterhalt - Vorwegabzug eheprägenden Kindesunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorwegabzug eheprägenden Kindesunterhalts im Rahmen der Bedarfsermittlung beim Ehegattenunterhalt; Abziehbarkeit des vollen Tabellenbetrags nach der Düsseldorfer Tabelle ohne anteilige Verrechnung des Kindergeldes auch bei volljährigen Kindern; Minderung des wegen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 286
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 49/87

    Neubemessung des Unterhaltsbedarfs nach Eintritt der Volljährigkeit - …

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.07.2006 - 11 UF 655/05
    Es stellt sich bei dieser Sachlage schon aus Sicht der unterhaltsbedürftigen und weiter im Haushalt der Mutter lebenden Kinder die Frage, ob die Durchsetzung eines möglichen Mithaftungsanteils der - tatsächlich nicht leistungsfähigen (vgl. BGH FamRZ 1988, 1039 f.) - Beklagten überhaupt sachgerecht und zumutbar wäre (Rechtsgedanke des § 1607 Abs. 2 BGB; vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1993, 231;… Scholz in: Wendl/Staudigl a.a.O. § 2 Rn. 440).

    Soweit die Beklagte sich - ohnehin kaum substantiiert - auf "Sachzuwendungen" (Naturalleistungen) an die Kinder beruft, handelt es sich - soweit unentgeltlich gewährt - um freiwillige Leistungen; mit dem Eintritt der Volljährigkeit ist der Anspruch auf Betreuungsunterhalt weggefallen (vgl. BGH FamRZ 1988, 1039,1040 f.; NJW 2006, 57,59).

  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.07.2006 - 11 UF 655/05
    Dies steht - entgegen der Auffassung der Berufung - weder im Widerspruch zur bisherigen Senatsrechtsprechung noch zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 2005 - XII ZR 34/03 - (NJW 2006, 57 ff.).

    Soweit die Beklagte sich - ohnehin kaum substantiiert - auf "Sachzuwendungen" (Naturalleistungen) an die Kinder beruft, handelt es sich - soweit unentgeltlich gewährt - um freiwillige Leistungen; mit dem Eintritt der Volljährigkeit ist der Anspruch auf Betreuungsunterhalt weggefallen (vgl. BGH FamRZ 1988, 1039,1040 f.; NJW 2006, 57,59).

  • BGH, 01.12.2004 - XII ZR 75/02

    Berücksichtigung steuerrechtlicher Verluste aus Grundbesitz bei der Bemessung des …

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.07.2006 - 11 UF 655/05
    b) Der Beklagten, die das frühere Familienhaus in I... im Zuge der Scheidungsfolgenregelung allein übernommen hat, ist des Weiteren der - eheprägende - Wohnwert in voller Höhe zuzurechnen (Nr. 5 KoL; BGH NJW 2005, 2077,2079 f.); gegen den vom Kläger angesetzten (objektiven) Mietwert in Höhe von 870, 00 EUR monatlich wendet sie sich im Grunde auch nicht mehr.

    Darin liegt - wie festgestellt - keine pauschale Nivellierung im Sinne der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Übernahme des gemeinsamen Hauses durch einen der Ehegatten (BGH NJW 2005, 2077,2078 ff.).

  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 69/84

    Berechnung der Haftungsquoten des Barunterhalts beider Eltern gegenüber einem …

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.07.2006 - 11 UF 655/05
    bb) Eine etwaige - anteilige - Barunterhaltsverpflichtung der Beklagten fände ihre entscheidende Grundlage hier indessen nicht in einem tatsächlich erwirtschafteten, sondern lediglich in einem fiktiven Erwerbseinkommen (s. soeben 2.a.; zur denkbaren Zusammenrechnung von Aufstockungsunterhalt und Erwerbseinkommen bei der Bemessung der anteiligen Barunterhaltspflicht vgl. BGH NJW-RR 1986, 293,294;… Dose a.a.O. § 1 Rn. 481).
  • OLG Frankfurt, 11.08.1992 - 3 UF 51/92

    Ehegattenunterhalt und Unterhalt an volljährige Kinder

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.07.2006 - 11 UF 655/05
    Es stellt sich bei dieser Sachlage schon aus Sicht der unterhaltsbedürftigen und weiter im Haushalt der Mutter lebenden Kinder die Frage, ob die Durchsetzung eines möglichen Mithaftungsanteils der - tatsächlich nicht leistungsfähigen (vgl. BGH FamRZ 1988, 1039 f.) - Beklagten überhaupt sachgerecht und zumutbar wäre (Rechtsgedanke des § 1607 Abs. 2 BGB; vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1993, 231;… Scholz in: Wendl/Staudigl a.a.O. § 2 Rn. 440).
  • BGH, 09.01.2002 - XII ZR 34/00

    Barunterhalt beider Elternteile für einen volljährigen Schüler in der allgemeinen …

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.07.2006 - 11 UF 655/05
    Der angemessene Unterhaltsbedarf des Kindes bestimmt sich danach nicht mehr allein nach dem Einkommen des früher allein barunterhaltspflichtigen Elternteils, sondern nach den zusammengerechneten Einkünften beider - leistungsfähigen - Elternteile, die anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen für den Unterhalt aufzukommen haben; ein Elternteil schuldet allerdings höchstens den Unterhalt, der sich allein auf der Grundlage seines Einkommens aus der vierten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle ergibt (§ 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB; Nr. 13 KoL; vgl. BGH FamRZ 1994, 696,698; 2002, 815,816 f.).
  • BGH, 22.01.2003 - XII ZR 2/00

    Höhe des Unterhalts im absoluten Mangelfall

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.07.2006 - 11 UF 655/05
    Der Unterhaltsbedarf eines getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten ist grundsätzlich mit einer Quote des nach Vorwegabzug des Tabellenkindesunterhalts verbleibenden Einkommens des Unterhaltspflichtigen zu ermitteln, soweit sich daraus nicht - im (hier nicht vorliegenden) Mangelfall - ein Missverhältnis zu den für die Kinder festgestellten Beträgen ergibt (BGH FamRZ 1999, 367; 2003, 363).
  • BGH, 17.11.2004 - XII ZR 183/02

    Wegfall des Unterhaltanspruches einer nicht verheirateten Mutter bei Heirat eines …

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.07.2006 - 11 UF 655/05
    Abzuziehen ist - auch bei volljährigen Kindern - der volle Tabellenbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle ohne anteilige Verrechnung des Kindergeldes (Nr. 15.1. KoL), da ansonsten im Ergebnis das - den Eltern zur Erleichterung der Unterhaltslast als öffentliche Sozialleistung gewährte (§§ 62 ff. i.V.m. § 31 Satz 2 EStG; s. auch Nr. 3 KoL) - Kindergeld zum Nachteil des Unterhaltsverpflichteten als (bedarfserhöhendes) Einkommen berücksichtigt würde (vgl. BGH FamRZ 1990, 1091,1094 f.; 1997, 806,809; NJW 2005, 503,506 f.;… Gerhardt a.a.O. Rn. 192;… Johannsen/Henrich-Büttner, Eherecht, 4. Auflage 2003, § 1578 Rn. 58).
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.07.2006 - 11 UF 655/05
    Abzuziehen ist - auch bei volljährigen Kindern - der volle Tabellenbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle ohne anteilige Verrechnung des Kindergeldes (Nr. 15.1. KoL), da ansonsten im Ergebnis das - den Eltern zur Erleichterung der Unterhaltslast als öffentliche Sozialleistung gewährte (§§ 62 ff. i.V.m. § 31 Satz 2 EStG; s. auch Nr. 3 KoL) - Kindergeld zum Nachteil des Unterhaltsverpflichteten als (bedarfserhöhendes) Einkommen berücksichtigt würde (vgl. BGH FamRZ 1990, 1091,1094 f.; 1997, 806,809; NJW 2005, 503,506 f.;… Gerhardt a.a.O. Rn. 192;… Johannsen/Henrich-Büttner, Eherecht, 4. Auflage 2003, § 1578 Rn. 58).
  • BGH, 02.03.1994 - XII ZR 215/92

    Unterhaltsanspruch des noch in der Ausbildung befindlichen, volljährigen Kindes

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.07.2006 - 11 UF 655/05
    Der angemessene Unterhaltsbedarf des Kindes bestimmt sich danach nicht mehr allein nach dem Einkommen des früher allein barunterhaltspflichtigen Elternteils, sondern nach den zusammengerechneten Einkünften beider - leistungsfähigen - Elternteile, die anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen für den Unterhalt aufzukommen haben; ein Elternteil schuldet allerdings höchstens den Unterhalt, der sich allein auf der Grundlage seines Einkommens aus der vierten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle ergibt (§ 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB; Nr. 13 KoL; vgl. BGH FamRZ 1994, 696,698; 2002, 815,816 f.).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 98/97

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die Unterhaltspflicht eines …

  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 166/90

    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen zu Gunsten eines Kindes aus früherer …

  • BGH, 31.01.1990 - XII ZR 21/89

    Bemessung des eigenen angemessenen Unterhalts

  • BGH, 12.07.1990 - XII ZR 85/89

    Bindung des Gerichts im Abänderungsverfahren; Berücksichtigung von …

  • OLG Brandenburg, 02.11.1999 - 9 WF 225/99
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Rechtsprechung
   AG Ludwigsburg, 20.07.2006 - 1 F 50/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15157
AG Ludwigsburg, 20.07.2006 - 1 F 50/06 (https://dejure.org/2006,15157)
AG Ludwigsburg, Entscheidung vom 20.07.2006 - 1 F 50/06 (https://dejure.org/2006,15157)
AG Ludwigsburg, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 1 F 50/06 (https://dejure.org/2006,15157)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres: Verschweigen einer rechtskräftigen Verurteilung zu Freiheitsstrafe

  • ra.de
  • Wolters Kluwer

    Scheidung einer Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres wegen Verschweigens einer drohenden Inhaftierung gegenüber dem Ehegatten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Haftstrafe - Trennungsjahr muß nicht abgewartet werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verschweigen einer bevorstehenden Inhaftierung kann zur sofortigen Scheidung führen - Härtefall - Trennungsjahr muss nicht eingehalten werden

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 4
  • FamRZ 2007, 286
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