Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 10.11.2006 - 14 W 688/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Anwaltsblatt
§ 91 ZPO, § 97 ZPO, § 522 ZPO, § 568 ZPO, § 574 ZPO
Verfahrensgebühr für Berufungsbeklagten trotz Hinweises nach § 522 Abs. 2 ZPO - anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfallen der Verfahrensgebühr bei Vortrag des Berufungsbeklagten nach Ankündigung der Zurückweisung der Berufung durch Beschluss; Begriff der grundsätzlichen Bedeutung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anfall der Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 des Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG), wenn der anwaltliche Sachvortrag des Berufungsbeklagten erst nach einer gerichtlichen Ankündigung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO erfolgt; "Grundsätzliche Bedeutung" i. ...
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 21.08.2006 - 4 HKO 123/05
- OLG Koblenz, 10.11.2006 - 14 W 688/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 368
- FamRZ 2007, 847
- AnwBl 2007, 385
- Rpfleger 2007, 115
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 11.05.2006 - 14 W 278/06
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten in der Berufungsinstanz nach Erteilung …
Auszug aus OLG Koblenz, 10.11.2006 - 14 W 688/06
Dem Senatsbeschluss vom 11. Mai 2006 - 14 W 278/06 - (OLGR 2006, 792 = JurBüro 2006, 485 ) lag ein anderer Sachverhalt zugrunde.
- OLG Koblenz, 01.03.2007 - 14 W 161/07
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Nebenintervenienten bei Beitritt nach …
"Hat das Berufungsgericht eine Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO angekündigt, sind die Kosten des Nebenintervenienten, der erst hiernach beitritt, nur erstattungsfähig, wenn es einen über das Kosteninteresse hinausgehenden Sachgrund gibt, den Berufungsbeklagten jetzt noch zu unterstützen (Abgrenzung zu OLG Koblenz - 14 W 688/06 - 10.11.2006, MDR 2007, 368 = OLGReport Koblenz 2007, 220).«.Dem Senatsbeschluss vom 10. November 2006 - 14 W 688/06 - (Rpfleger 2007, 115 = JurBüro 2007, 89 ) lag der Fall zugrunde, dass anwaltlicher Sachvortrag des Berufungsbeklagten erst nach einer gerichtlichen Ankündigung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO erfolgte.
- OLG Koblenz, 01.03.2007 - 14 W 162/07
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Nebenintervenienten bei Beitritt nach …
Dem Senatsbeschluss vom 10. November 2006 - 14 W 688/06 - (Rpfleger 2007, 115 = JurBüro 2007, 89 ) lag der Fall zugrunde, dass anwaltlicher Sachvortrag des Berufungsbeklagten erst nach einer gerichtlichen Ankündigung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO erfolgte.
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 07.11.2006 - 14 W 626/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
RVG -VV Nr. 3201
Erstattung von Anwaltsgebühren des Berufungsbeklagten - Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bitte des Berufungsführers zur Absehung von der Bestellung der Rechtsanwälte des Beklagten in zweiter Instanz bei fristwahrender Einlegung eines Rechtsmittels; Voraussetzungen an die Erstattung der Gebühr bei Rücknahme der Berufung; Geltendmachung einer weiteren Gebühr ...
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 02.08.2006 - 1 O 215/05
- OLG Koblenz, 07.11.2006 - 14 W 626/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 494
- FamRZ 2007, 847 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03
Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung
Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2006 - 14 W 626/06
Die angefochtene Entscheidung steht nur scheinbar in Einklang mit der Senatsrechtsprechung (Beschluss vom 6. Dezember 1994, 14 W 687/94, in MDR 1995, 968 und ständig), die zwischenzeitlich vom BGH in einem Rechtsbeschwerdeverfahren mit eingehender Begründung gebilligt worden ist (BB 2003, 1754 = MDR 2003, 1140 = BGHReport 2003, 1115-1116 = NJW 2003, 2992-2993 = FamRZ 2003, 1461 = Rpfleger 2003, 619 -620 = JurBüro 2003, 595-596 = VersR 2004, 1019 -1020). - KG, 09.05.2005 - 1 W 20/05
Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr …
Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2006 - 14 W 626/06
Die Rechtspflegerin hat der sofortigen Beschwerde unter Hinweis auf die in JurBüro 2005, 418 abgedruckte Entscheidung des Kammergerichts nicht abgeholfen. - OLG Koblenz, 06.12.1994 - 14 W 687/94
Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2006 - 14 W 626/06
Die angefochtene Entscheidung steht nur scheinbar in Einklang mit der Senatsrechtsprechung (Beschluss vom 6. Dezember 1994, 14 W 687/94, in MDR 1995, 968 und ständig), die zwischenzeitlich vom BGH in einem Rechtsbeschwerdeverfahren mit eingehender Begründung gebilligt worden ist (…BB 2003, 1754 = MDR 2003, 1140 = BGHReport 2003, 1115-1116 = NJW 2003, 2992-2993 = FamRZ 2003, 1461 = Rpfleger 2003, 619 -620 = JurBüro 2003, 595-596 = VersR 2004, 1019 -1020).
- KG, 21.01.2009 - 2 W 57/08
Rechtsanwaltsgebühren im Berufungsverfahren: Anfall und Erstattungsfähigkeit der …
Auf die in der obergerichtlichen Rechtsprechung diskutierte Frage, ob im Falle bestrittener Auftragserteilung vermutet wird, dass der erstinstanzliche Prozessbevollmächtigte ab Zustellung der Berufungsschrift mit der Interessenwahrnehmung in zweiter Instanz beauftragt wurde (…so OLG Koblenz, Beschl. v. 6.8.2007 - 14 W 578/07, OLGR 2008, 284, Rdnr. 4 zit. nach Juris), oder der Berufungsbeklagte dies gesondert glaubhaft zu machen hat (so vormals, aber nunmehr offenbar überholt OLG Koblenz, Beschl. v. 7.11.2006 - 14 W 626/06, OLGR 2007, 146, Rdnr. 10 zit. nach Juris; hierzu wohl ebenfalls neigend KG, 27. Zivilsenat, Beschl. v. 22.9.2005 - 27 W 180/05, OLGR 2006, 413 [413]), kommt es daher vorliegend nicht an.Denn hierfür genügte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Entgegennahme der Rechtsmittelschrift durch die klägerische Prozessbevollmächtigte, weil anzunehmen ist, dass sie anschließend prüfte, ob etwas für ihren Mandanten zu veranlassen war; die Einreichung eines Schriftsatzes war nicht erforderlich (…Beschl. v. 6.4.2005 - V ZB 25/04, BGHR 2005, 2233, Rdnr. 6 zit. nach Juris;… im Ergebnis ebenso KG, 1. Zivilsenat, Beschl. v. 9.5.2005 - 1 W 20/05, KGR 2005, 684, Rdnr. 3 zit. nach Juris;… a.A. KG, 27. Zivilsenat, Beschl. v. 22.9.2005 - 27 W 180/05, OLGR 2006, 413 [413], jedoch ohne Auseinandersetzung mit BGHR 2005, 2233; a.A. offenbar ebenfalls OLG Koblenz, Beschl. v. 7.11.2006, a.a.O., jedoch ebenfalls ohne Auseinandersetzung mit BGHR 2005, 2233).
Zwar weicht die vorliegende Entscheidung von der Entscheidung des OLG Karlsruhe (…a.a.O.) im Hinblick auf § 19 Abs. 1 RVG und von den Entscheidungen des OLG Koblenz (Beschl. v. 7.11.2006, a.a.O.) sowie des KG, 27. Zivilsenat (…a.a.O.) im Hinblick auf die Vermutung anwaltlichen Tätigwerdens ab (s.o., Ziff. 3 Buchstabe a.bb.).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 03.02.2004 - 6 WF 189/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Kostentragungspflicht für die i.R.e. Sorgerechtsverfahrens entstandenen notwendigen Sachverständigenkosten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Germersheim, 21.08.2003 - 2 F 216/00
- OLG Zweibrücken, 03.02.2004 - 6 WF 189/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 847
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 07.07.2008 - 8 WF 97/08
Gerichtskosten in FGG-Familiensachen: Richterliche Ermessensausübung und …
Eine Einschränkung dieser richterlichen Bestimmungskompetenz auf die Fälle einer Vornahmeentscheidung, in denen eine Gebühr entsteht (OLG Zweibrücken - Beschluss vom 3. Februar 2004 - FamRZ 2007, 847; OLG Koblenz JurBüro 2007, 599 mit ablehnender Anmerkung von Mathias), entspricht nicht dem Zweck des Gesetzes, die Ermessensausübung und Entscheidungsbefugnis dem Richter zu übertragen. - OLG Hamm, 02.07.2012 - 8 WF 127/10
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Sorgerechtsverfahrens durch Einigung der …
Rn. 4 Soweit der Bezirksrevisor unter Berufung auf die Entscheidungen des OLG Koblenz vom 20.07.2007 (FamRZ 2008, 1097) und des OLG Zweibrücken vom 03.02.2004 (FamRZ 2007, 847) die Auffassung vertritt, im vorliegenden Fall dürfe eine Kostenentscheidung gem. § 94 Abs. 3 S. 2 KostO a.F. nicht ergehen, weil es an einer sog. "Vornahmeentscheidung" in der Hauptsache fehle - was wiederum dazu führen würde, dass die Antragsteller für die Gerichtskosten (einschließlich der hohen Sachverständigenkosten) gem. § 2 Nr. 2 KostO a.F. hafteten -, vermag der Senat dem nicht beizutreten.
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