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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 21.12.2006

Rechtsprechung
   OLG München, 06.09.2006 - 1 W 2126/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10093
OLG München, 06.09.2006 - 1 W 2126/06 (https://dejure.org/2006,10093)
OLG München, Entscheidung vom 06.09.2006 - 1 W 2126/06 (https://dejure.org/2006,10093)
OLG München, Entscheidung vom 06. September 2006 - 1 W 2126/06 (https://dejure.org/2006,10093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 1610 Abs. 2; ; ZPO § 115 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 115 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1610 Abs. 2; ZPO § 115 Abs. 1
    Anspruch einer 38-jährigen Studentin auf Prozesskostenvorschuss gegen Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers im Rahmen einer operativen Beinverlängerung ; Verletzung der Gesundheit im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung; Gewährung von Schmerzensgeld in kapitalisierter Form und als monatliche Rente ; Feststellung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 657
  • FamRZ 2007, 911
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04

    Umfang des Anspruchs von Kindern auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus OLG München, 06.09.2006 - 1 W 2126/06
    Eine fortdauernde Unterhaltspflicht kommt jedoch dann in Betracht, wenn die weitere Ausbildung zweifelsfrei als eine bloße in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehende Weiterbildung zu dem bisherigen Ausbildungsweg anzusehen ist und von vorneherein angestrebt war, oder während der ersten Ausbildung eine besondere, die Weiterbildung erfordernde Begabung deutlich wurde (BGH vom 17.05.2006, Az. XII ZR 54/04 m.w.N.).

    Auch wenn ein Kind noch keine oder keine angemessene Berufsausbildung erfahren hat, kann eine besonders lange Verzögerung dazu führen, dass sein Ausbildungsanspruch entfällt und es sich daher seinen Lebensunterhalt mit ungelernten Tätigkeiten oder aufgrund sonstiger Begabungen und Fertigkeiten verdienen muss (BGH vom 17.6.2006, Az. XII ZR 54/04 = FamRZ 2006, 1100 ff).

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen …

    Auszug aus OLG München, 06.09.2006 - 1 W 2126/06
    Nach § 115 Abs. 1 Satz 1 und 2 ZPO hat eine Partei für die Prozesskosten zunächst alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert einzusetzen, wozu nach einhelliger Auffassung der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegenüber Unterhaltspflichtigen gehört (BGH Beschluss vom 4.8.2004, Az. XII ZA 76/04 = FamRZ 2004, 1633).
  • BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83

    Verwirkung rückständigen Unterhalts

    Auszug aus OLG München, 06.09.2006 - 1 W 2126/06
    Ein Erwachsener muss grundsätzlich selbst für seinen Lebensbedarf aufkommen und gegebenenfalls auch mittels berufsfremder oder einfachster Tätigkeiten seinen Lebensunterhalt verdienen (BGH FamRZ 1985, 273).
  • VGH Bayern, 03.08.2017 - 20 C 16.2405

    Zu den Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Grundsätzlich gehört auch ein Anspruch auf einen unterhaltsrechtlichen Prozesskostenvorschuss zum einzusetzenden Vermögen nach § 115 ZPO (OLG München, B.v. 6.9.2006 - 1 W 2126/06 - FamRZ 2007, 911, juris Rn. 4 unter Verweis auf BGH, B.v. 4.8.2004 - XII ZA 6/04 - FamRZ 2004, 1633).

    Gleiches gilt bei volljährigen Kindern, die sich noch in Ausbildung befinden, im Verhältnis zu ihren Eltern (OLG München, B.v. 6.9.2006 - 1 W 2126/06 - FamRZ 2007, 911).

    Demgegenüber werden an die Erwerbsobliegenheit des volljährigen Kindes nach Abschluss der Ausbildung hohe Anforderungen gestellt (OLG München, B.v. 6.9.2006, a.a.O., juris Rn. 4).

    Ein Unterhaltsanspruch und damit auch ein Anspruch auf einen Prozesskostenvorschuss kann aber wieder aufleben, wenn dem volljährigen Kind schlicht unmöglich ist, durch Arbeitsaufnahme für sich zu sorgen (OLG München, B.v. 6.9.2006, a.a.O., Rn. 4 m.w.N.), insbesondere aufgrund Krankheit oder Behinderung.

  • OLG Brandenburg, 04.07.2007 - 9 WF 159/07

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei Verzögerung der allgemeinen und/oder …

    Anknüpfend an die zu dem Ausbildungsweg Haupt-/Realschule-Lehre-Fachober-/Hochschule (BGH, BGH-Report 2006, 1101, 1102; OLG München, OLGReport 2007, 291) wird zudem zu verlangen sein, dass ein entsprechender Wille des Auszubildenden zur Weiterführung der an sich abgeschlossenen allgemeinen Schulausbildung bereits zu Beginn der Lehre nach außen erkennbar geworden ist, insbesondere durch Absprache mit zumindest einem Elternteil.
  • OLG Brandenburg, 06.11.2009 - 9 UF 108/09
    Volljährige Kinder haben gem. §§ 1610 Abs. 2, 1615a BGB i.V.m. § 1360a Abs. 4 BGB analog einen Anspruch auf Vorschuss, solange ihnen ein Unterhaltsanspruch wegen Ausbildung (oder aus sonstigen Gründen) zusteht ( BGH, FamRZ 2005, 883; FamRZ 2004, 1633, 1634; OLG Stuttgart, OLGR 2007, 1037; OLG München, FamRZ 2007, 911, 912).
  • VG Berlin, 08.01.2013 - 3 L 295.12

    Prozesskostenhilfe für Rechtsstreit wegen Zulassung zum Studium

    In entsprechender Anwendung des § 1360 a BGB hat die Rechtsprechung einen Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses für die Kosten eines Rechtsstreits in wichtigen persönlichen Angelegenheiten gegen die Eltern bejaht, wenn sich das volljährige Kind noch in der Ausbildung befindet und noch keine selbständige Lebensstellung erreicht hat (vgl. Beschluss des OLG München vom 6. September 2006 - 1 W 2126/06 -, NJW-RR 2007, 657 m.w.N. zu einer 38-jährigen Antragstellerin).
  • VG Berlin, 08.01.2013 - 3 K 296.12
    In entsprechender Anwendung des § 1360 a BGB hat die Rechtsprechung einen Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses für die Kosten eines Rechtsstreits in wichtigen persönlichen Angelegenheiten gegen die Eltern bejaht, wenn sich das volljährige Kind noch in der Ausbildung befindet und noch keine selbständige Lebensstellung erreicht hat (vgl. Beschluss des OLG München vom 6. September 2006 - 1 W 2126/06 -, NJW-RR 2007, 657 m.w.N. zu einer 38-jährigen Antragstellerin).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.12.2006 - 9 WF 408/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9467
OLG Brandenburg, 21.12.2006 - 9 WF 408/06 (https://dejure.org/2006,9467)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.2006 - 9 WF 408/06 (https://dejure.org/2006,9467)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 9 WF 408/06 (https://dejure.org/2006,9467)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO §§ 91 ff.; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 93a; ; ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung einer Folgesache außerhalb des Verbundverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Ansehung der Geltendmachung einer Folgesache außerhalb des Verbundverfahrens unter Berücksichtigung der insoweit möglichen Kostenfolge des § 91 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) als mutwillig; Möglichkeit der Erhebung einer Stufenklage im Scheidungsverbund

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 798
  • FamRZ 2007, 911
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.1997 - XII ZR 277/95

    Zugehörigkeit von Auskunftsansprüchen zum Scheidungsverbund; Abänderung einer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2006 - 9 WF 408/06
    Isolierte Auskunftsansprüche, die nicht im Rahmen einer Stufenklage geltend gemacht werden, können daher nicht im Scheidungsverbund geltend gemacht werden (BGH NJW 1997, 2176, 2177; Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 3. Juli 2006 - 9 UF 38/06 [zur Veröffentlichung eingereicht]).
  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 20/04

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2006 - 9 WF 408/06
    Dementsprechend ist die Geltendmachung einer Folgesache außerhalb des Verbundverfahrens unter Berücksichtigung der insoweit möglichen Kostenfolge des § 91 Abs. 1 ZPO nicht mutwillig (BGH, NJW 2005, 1497 f.;… Musielak/Fischer, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 114, Rn. 36 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 03.07.2006 - 9 UF 38/06

    Geltendmachung von Auskunftsansprüchen im Scheidungsverbund: Notwendige …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2006 - 9 WF 408/06
    Isolierte Auskunftsansprüche, die nicht im Rahmen einer Stufenklage geltend gemacht werden, können daher nicht im Scheidungsverbund geltend gemacht werden (BGH NJW 1997, 2176, 2177; Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 3. Juli 2006 - 9 UF 38/06 [zur Veröffentlichung eingereicht]).
  • OLG Brandenburg, 23.11.2000 - 9 WF 152/00

    Keine Prozesskostenhilfe für nachehelichen Unterhalt außerhalb des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2006 - 9 WF 408/06
    Soweit der Senat insoweit früher die Auffassung vertreten hat, die Geltendmachung einer Folgesache außerhalb des Scheidungsverbundverfahrens stelle sich als mutwillig dar (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2001, 1083), ist daran nicht mehr in dieser Allgemeinheit festzuhalten.
  • OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 9 WF 157/08

    PKH-Verfahren: Zur Frage, ob im konkreten Fall ein Prozesskostenvorschussanspruch …

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichtes, sich aus beigefügten Unterlagen ohne entsprechenden schriftsätzlichen Vortrag diejenigen Beträge herauszusuchen, die dem Vortrag einer Partei zur Schlüssigkeit verhelfen (OLG Karlsruhe, OLGR 2008, 197; OLG Brandenburg, OLGR 2005, 966 und FamRZ 2004, 972; vgl. auch allgemein dazu OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 797 und 2007, 911).
  • OLG Brandenburg, 28.10.2013 - 3 WF 113/13

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Geltendmachung des …

    Allerdings ist die Geltendmachung einer zivilprozessualen Scheidungsfolgensache, also einer Familienstreitsache, außerhalb des Verbundverfahrens grundsätzlich nicht mutwillig im Sinne des § 114 ZPO (OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, FamRZ 2007, 911 ;… Verfahrenshandbuch Familiensachen -FamVerf-/Gutjahr, 2. Aufl., § 1 Rn. 190).
  • OLG Brandenburg, 27.10.2013 - 3 WF 113/13
    Allerdings ist die Geltendmachung einer zivilprozessualen Scheidungsfolgensache, also einer Familienstreitsache, außerhalb des Verbundverfahrens grundsätzlich nicht mutwillig im Sinne des § 114 ZPO (OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, FamRZ 2007, 911;… Verfahrenshandbuch Familiensachen -FamVerf-/Gutjahr, 2. Aufl., § 1 Rn. 190).
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