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Weitere Entscheidungen unten: OLG Brandenburg, 14.07.2009 | OLG München, 29.07.2009

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.08.2009 - 17 UF 73/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16676
OLG Stuttgart, 11.08.2009 - 17 UF 73/09 (https://dejure.org/2009,16676)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.08.2009 - 17 UF 73/09 (https://dejure.org/2009,16676)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. August 2009 - 17 UF 73/09 (https://dejure.org/2009,16676)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361 Abs. 4 S. 4; BGB § 1605
    Umfang der Auskunftsverpflichtung des unterhaltsverpflichteten Ehegatten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 299
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.10.1993 - XII ZR 116/92

    Vorlage von Dienst- oder Arbeitsverträgen als Einkommensbeleg

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.08.2009 - 17 UF 73/09
    Rn. 12 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Verpflichtung zur Vorlage von Belegen, deren Anspruch nicht über den Auskunftsanspruch hinausgehen kann, in der Regel erfüllt, wenn eine Verdienstbescheinigung vorgelegt wird, die für den nachzuweisenden Zeitraum lückenlos sämtliche Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis ausweist mit der Folge, dass der Auskunftsberechtigte nicht die Vorlage weiterer Dokumente - etwa des Arbeitsvertrags - verlangen kann (BGH FamRZ 1994, 28/29).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.1986 - 2 UF 172/86

    Auskunftsbegehren; Prozessuale Erledigung; Unterhaltspflicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.08.2009 - 17 UF 73/09
    Ein Auskunftsanspruch hinsichtlich zukünftiger Umstände besteht nicht (OLG Karlsruhe, FamRZ 1987, 297).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.07.2009 - 10 UF 192/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12934
OLG Brandenburg, 14.07.2009 - 10 UF 192/08 (https://dejure.org/2009,12934)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.07.2009 - 10 UF 192/08 (https://dejure.org/2009,12934)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - 10 UF 192/08 (https://dejure.org/2009,12934)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 299
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.07.2009 - 10 UF 192/08
    Soweit Verwirkung von Unterhalt für bestimmte Zeitabschnitte eintreten kann, sind davon nur diejenigen Ansprüche betroffen, die für Zeiträume geltend gemacht werden, die mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit der Klage oder einem erneuten Tätigwerden liegen (BGH, FamRZ 1988, 370).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.07.2009 - 10 UF 192/08
    Denn das Stammrecht unterliegt der Verwirkung nicht (BGH, FamRZ 1982, 898;… s.a. Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 242, Rz. 108).
  • OLG Brandenburg, 11.11.2008 - 10 UF 45/08

    Trennungsunterhalt: Berechnung des Unterhaltsanspruchs unter Berücksichtigung der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.07.2009 - 10 UF 192/08
    Diese Vorschrift gilt nämlich schon nach ihrer systematischen Stellung nur für den nachehelichen Unterhalt, nicht jedoch für den Trennungsunterhalt (vgl. Senat, OLGR 2009, 427; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.1.2008, II-3 WF 294/07, veröffentlicht bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - 3 WF 294/07

    Keine Befristung oder Beschränkung des Trennungsunterhalts auf den angemessenen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.07.2009 - 10 UF 192/08
    Diese Vorschrift gilt nämlich schon nach ihrer systematischen Stellung nur für den nachehelichen Unterhalt, nicht jedoch für den Trennungsunterhalt (vgl. Senat, OLGR 2009, 427; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.1.2008, II-3 WF 294/07, veröffentlicht bei juris).
  • OLG Brandenburg, 10.05.2012 - 10 UF 227/10

    Trennungsunterhalt bei besonders günstigen Einkommensverhältnissen: …

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, scheidet eine zeitliche Begrenzung des Unterhalts entsprechend der für den nachehelichen Unterhalt geltenden Regelung des § 1587 b BGB aus (Senat, OLGR 2009, 427; FamRZ 2009, 1837; FamRZ 2010, 299).
  • OLG Brandenburg, 14.11.2012 - 3 WF 126/12

    Umfang der Unterhaltspflicht gegenüber einem minderjährigen Kind nach Wechsel der …

    Allerdings ist der Unterhaltsschuldner gerade im Rahmen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit nach § 1603 Abs. 2 BGB, wenn Einkünfte aus selbständiger Beschäftigung kein Einkommen abwerfen, das ihn in die Lage versetzen würde, den Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind zu zahlen, unterhaltsrechtlich gehalten, die selbständige Tätigkeit aufzugeben und eine abhängige Beschäftigung aufzunehmen (vgl. auch OLG Brandenburg, 2. Familiensenat Urteil vom 14.07.2009 - 10 UF 192/08, BeckRS 2009, 20721).
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dejure.org Übersicht OLG Brandenburg

Rechtsprechung
   OLG München, 29.07.2009 - 12 UF 703/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32196
OLG München, 29.07.2009 - 12 UF 703/09 (https://dejure.org/2009,32196)
OLG München, Entscheidung vom 29.07.2009 - 12 UF 703/09 (https://dejure.org/2009,32196)
OLG München, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - 12 UF 703/09 (https://dejure.org/2009,32196)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich: Qualität der Versorgung der Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen

  • Wolters Kluwer

    Grundlagen der Einstufung einer Rentenanwartschaft eines geschiedenen Ehemannes bei der Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen als dynamisch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Bei einer ähnlich hohen Steigerung der Rentenanwartschaft wie bei den beamtenrechtlichen Anrechten liegt ein dynamisches Anrecht vor

Verfahrensgang

  • AG Traunstein - 2 F 697/06
  • OLG München, 29.07.2009 - 12 UF 703/09

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 299
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.03.2009 - XII ZB 188/05

    Dynamik von Anrechten bei der Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und …

    Auszug aus OLG München, 29.07.2009 - 12 UF 703/09
    Eine Dynamik einer Rentenanwartschaft kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dann in Betracht, wenn der Wert des zu beurteilenden Anwartschaftsrechts in der Vergangenheit nahezu in gleicher Weise gestiegen ist, wie die Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung oder die beamtenrechtlichen Anrechte, denn die Entwicklung der Anwartschaften in der Vergangenheit ist eine der wesentlichen Kriterien um eine Prognoseentscheidung zu treffen, BGH Beschluss vom 18.3.2009, Az XII ZB 188/05.
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