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Weitere Entscheidungen unten: OLG Saarbrücken, 25.08.2009 | OLG Dresden, 20.06.2008

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4434
OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09 (https://dejure.org/2009,4434)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.10.2009 - 6 UF 48/09 (https://dejure.org/2009,4434)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Oktober 2009 - 6 UF 48/09 (https://dejure.org/2009,4434)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzleibeier.eu

    Verfassungswidrigkeit einer Therapieauflage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666
    Voraussetzungen der Entziehung der elterlichen Sorge; Anordnung psyhotherapeutischer Behandlung eines Elternteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Anordnung zur psychotherapeutischen Behandlung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Pflicht zur psychotherapeutischen Behandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Entziehung der elterlichen Sorge; Anordnung psyhotherapeutischer Behandlung eines Elternteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 146
  • FamRZ 2010, 310
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09
    Dieses Recht schützt die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 65, 1; 80, 367).

    Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlichen Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373; 65, 1; 89, 69).

    Vielmehr muss jeder Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 373; 65, 1; 89, 69).

    Aus der gesetzlichen Grundlage müssen sich allerdings die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1).

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Haschischkonsum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09
    Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlichen Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373; 65, 1; 89, 69).

    Vielmehr muss jeder Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 373; 65, 1; 89, 69).

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09
    Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlichen Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373; 65, 1; 89, 69).

    Vielmehr muss jeder Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 373; 65, 1; 89, 69).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09
    Bei der Beurteilung, ob und wenn ja welche Maßnahmen nach § 1666 BGB erforderlich sind, ist der besondere Schutz zu beachten, unter dem die Familie sowohl nach dem Grundgesetz (Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG), aber auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK) steht, deren Vorschriften die nationalen Gerichte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung zu beachten haben und als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten des Grundgesetzes dienen (vgl. BVerfGE 111, 307).
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09
    Dieses Recht schützt die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 65, 1; 80, 367).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85

    Streikeinsatz von Beamten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09
    In grundlegenden normativen Bereichen hat der Gesetzgeber dabei alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 61, 260; 88, 103).
  • BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 2222/01

    Verfassungsmäßigkeit der zwangsweisen Anordnung von Umfangskontakten mit einem …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09
    Ihm die Therapie jedoch förmlich und damit verpflichtend aufzuerlegen, ist mangels Rechtsgrundlage für diese Maßnahme nicht statthaft (vgl. dazu auch BVerfG FamRZ 2004, 523).
  • BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvR 467/09

    Verfassungsmäßigkeit der teilweisen Entziehung der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09
    Voraussetzung der Entziehung elterliche Sorge ist zudem eine Gefährdung des Kindeswohls, also ein bereits eingetretener Schaden oder eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei seiner weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, FamRZ 2009, 1472; 2008, 492 und 2185; Senatsbeschlüsse vom 8. Oktober 2009 - 6 UF 82/09 - und vom 13. September 2007 - 6 UF 23/07 - Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 2. April 2009 - 9 UF 15/09).
  • BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80

    Hochschulorganisation

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09
    In grundlegenden normativen Bereichen hat der Gesetzgeber dabei alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 61, 260; 88, 103).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Sorgerechtsentziehung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09
    Voraussetzung der Entziehung elterliche Sorge ist zudem eine Gefährdung des Kindeswohls, also ein bereits eingetretener Schaden oder eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei seiner weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, FamRZ 2009, 1472; 2008, 492 und 2185; Senatsbeschlüsse vom 8. Oktober 2009 - 6 UF 82/09 - und vom 13. September 2007 - 6 UF 23/07 - Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 2. April 2009 - 9 UF 15/09).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 25.08.2009 - 9 WF 77/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9532
OLG Saarbrücken, 25.08.2009 - 9 WF 77/09 (https://dejure.org/2009,9532)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.08.2009 - 9 WF 77/09 (https://dejure.org/2009,9532)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. August 2009 - 9 WF 77/09 (https://dejure.org/2009,9532)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO 114; SGB VIII § 18
    Keine Prozesskostenhilfe bei Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114; ZPO § 127 Abs. 2; SGB VIII § 18
    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Hinblick auf die Möglichkeit außergerichtlicher Streitschlichtung im Umgangsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Hinblick auf die Möglichkeit außergerichtlicher Streitschlichtung im Umgangsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 310
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 16.08.2004 - 9 WF 791/04

    Versagung von Prozesskostenhilfe für ein Umgangsverfahren wegen Mutwilligkeit der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.08.2009 - 9 WF 77/09
    Jedoch besteht ein Rechtsanspruch auf Beratung durch das Jugendamt nach § 18 SGB VIII. In vielen Fällen wird das Jugendamt in der Lage sein, zwischen den Eltern/ Kindern zu vermitteln, so dass es nach der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung einer Partei, bevor sie staatliche Prozesskostenhilfe in Anspruch nimmt, zuzumuten ist, zunächst auf diese Weise den Versuch einer gütlichen Einigung zu machen (OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 1914; OLG Brandenburg, JAmt 2003, 374; OLG Koblenz, OLGR 2005, 113; vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758).
  • OLG Brandenburg, 22.03.2005 - 9 WF 67/05

    Prozesskostenhilfe: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im umgangsrechtlichen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.08.2009 - 9 WF 77/09
    Jedoch besteht ein Rechtsanspruch auf Beratung durch das Jugendamt nach § 18 SGB VIII. In vielen Fällen wird das Jugendamt in der Lage sein, zwischen den Eltern/ Kindern zu vermitteln, so dass es nach der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung einer Partei, bevor sie staatliche Prozesskostenhilfe in Anspruch nimmt, zuzumuten ist, zunächst auf diese Weise den Versuch einer gütlichen Einigung zu machen (OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 1914; OLG Brandenburg, JAmt 2003, 374; OLG Koblenz, OLGR 2005, 113; vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.1997 - 3 WF 114/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.08.2009 - 9 WF 77/09
    Jedoch besteht ein Rechtsanspruch auf Beratung durch das Jugendamt nach § 18 SGB VIII. In vielen Fällen wird das Jugendamt in der Lage sein, zwischen den Eltern/ Kindern zu vermitteln, so dass es nach der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung einer Partei, bevor sie staatliche Prozesskostenhilfe in Anspruch nimmt, zuzumuten ist, zunächst auf diese Weise den Versuch einer gütlichen Einigung zu machen (OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 1914; OLG Brandenburg, JAmt 2003, 374; OLG Koblenz, OLGR 2005, 113; vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2019 - 18 WF 5/19

    Verfahrenskostenhilfe im Umgangsverfahren: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei …

    Rn. 12 b) Dies gilt uneingeschränkt auch in Sorge- und Umgangsverfahren (OLG Saarbrücken vom 25.08.2009 - 9 WF 77/09, FamRZ 2010, 310, juris Rn. 12).
  • OLG Saarbrücken, 17.07.2012 - 6 WF 358/12

    Verfahrenskostenhilfe in Sorgerechtsverfahren: Mutwilligkeit eines …

    Dies gilt grundsätzlich auch in Verfahren über die elterliche Sorge oder den Umgang (vgl. Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25. August 2009 - 9 WF 77/09 -, FamRZ 2010, 310), wobei allerdings in solchen vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrschten und am allüberstrahlenden Kindeswohl ausgerichteten Verfahren kein zu enger Maßstab anzulegen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2011 - 6 WF 97/01 -, OLGR 2002, 230), zumal diese häufig mit einer hohen emotionalen Betroffenheit der Beteiligten einhergehen (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 10. Februar 2012 - 6 WF 8/12 -, NJW-RR 2012, 518).
  • OLG Brandenburg, 24.09.2012 - 3 WF 85/12

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit bei Einleitung eines Umgangsverfahrens ohne …

    Zum Teil wird angenommen, dass vor der Inanspruchnahme des Gerichts regelmäßig der Versuch einer außergerichtlichen Klärung mit Hilfe des Jugendamtes erfolgen müsse, sofern diese nicht ausnahmsweise aussichtslos bzw. als bloße Förmelei erscheine, da der vernünftige bemittelte Beteiligte zuerst die ihm eröffneten Möglichkeiten einer kostenlosen Streitbeilegung nutzen werde (OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, FPR 2003, 675; FamRZ 2005, 1914; BeckRS 2008, 12817; OLG Rostock, ZFE 2011, 271, 272; OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, 310; OLG Koblenz, BeckRS 2005, 01271; OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 149, 150;… Johannsen/Henrich/Markwardt, Familienrecht, 5. Auflage, § 114 ZPO Rn. 28;… Münchener Kommentar/Viefhues, ZPO, 3. Auflage, § 76 FamFG Rn. 32 f.; Keuter, FamRZ 2009, 1891 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2020 - 3 WF 36/20

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe Antrag auf …

    Rn. 21 Diese grundsätzlichen Anwendungskriterien für die Ausfüllung des Begriffs der Mutwilligkeit finden in Sorge- und Umgangsverfahren uneingeschränkt Anwendung (vgl. überzeugend OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 21.1.2019 - 18 WF 5/19, zitiert nach juris Rn. 12; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 27.3.2017 -2 WF 163/16 - zitiert nach juris Rn. 22; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.8.2009 - 9 WF 77/09 - FamRZ 2010, 310, zitiert nach juris Rn. 12).
  • OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 9 WF 48/10

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn ein verständiger, nicht hilfsbedürftiger Beteiligter seine Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (Senatsbeschlüsse vom 25. August 2009 - 9 WF 77/09 - und vom 2. Januar 2008 - 9 UFH 125/07).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 20.06.2008 - 24 UF 54/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18698
OLG Dresden, 20.06.2008 - 24 UF 54/08 (https://dejure.org/2008,18698)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.06.2008 - 24 UF 54/08 (https://dejure.org/2008,18698)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Juni 2008 - 24 UF 54/08 (https://dejure.org/2008,18698)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 310
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 31.03.2010 - 9 UF 176/09

    Voraussetzungen des Umgangsrechts der Großeltern

    Der Umgang von Großeltern mit dem Enkel schadet dem Kind, wenn die Großeltern ein Elternteil der Enkel für erziehungsunfähig halten, diese Überzeugung auch nach außen vertreten und wenn diese Zerstrittenheit der Beteiligten nicht durch eine Therapiemaßnahme zum Abbau der Beziehungsstörung auf der Erwachsenenebene bereinigt wird (OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, 915 ; vgl. auch OLG Dresden, FamRZ 2010, 310 - Langtext).
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