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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.11.2009 - 10 UF 154/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14781
OLG Brandenburg, 17.11.2009 - 10 UF 154/09 (https://dejure.org/2009,14781)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.11.2009 - 10 UF 154/09 (https://dejure.org/2009,14781)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. November 2009 - 10 UF 154/09 (https://dejure.org/2009,14781)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    FamFG §§ 58 ff.; ; FamFG § ... 81 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1626 Abs. 1; ; BGB § 1629 Abs. 1; ; BGB § 1909 Abs. 1; ; BGB § 1909 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 52 Abs. 2; ; StPO § 52 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für jugendliche Zeugen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für jugendliche Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 843
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 07.08.1997 - 1Z BR 146/97

    Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Entscheidung über die Ausübung eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2009 - 10 UF 154/09
    Im Übrigen kann nach den zur Akte gereichten polizeilichen Vernehmungsprotokollen vom 6.10.2009 ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die vor der Vollendung ihres 17. Lebensjahres stehende K... angesichts ihres Alters die für eine selbstverantwortliche Entscheidung erforderliche Verstandesreife besitzt (vgl. hierzu BGHSt 20, 234/235; BayOLG, FamRZ 1998, 257/258).

    Da S... in drei Wochen 14 Jahre alt wird, spricht auch die Vermutung dafür, dass sie die für eine selbstverantwortliche Entscheidung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht in dem oben beschriebenen Sinne erforderliche Verstandesreife besitzt (vgl. hierzu BGHSt 20, 234/235; BayOLG, FamRZ 1998, 257/258).

    Im Übrigen lässt sich die Frage der Verstandesreife hinsichtlich eines etwaigen Verzichts auf das Zeugnisverweigerungsrecht erst bei der richterlichen Vernehmung des minderjährigen Zeugen abschließend klären (vgl. hierzu BayOLG, FamRZ 1998, 257/258).

  • BGH, 02.03.1960 - 2 StR 44/60

    Zeugnisverweigerungsrecht geistig unreifer Personen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2009 - 10 UF 154/09
    Denn auch ein zur Zeugnisverweigerung berechtigter Minderjähriger darf nicht gegen seinen (natürlichen) Willen zu einer Aussage gezwungen werden (vgl. hierzu BGH, NJW 1960, 1396; OLG Stuttgart, FamRZ 1985, 1154/1155).

    Zu dieser Verstandesreife gehört gerade auch die Fähigkeit zu erkennen, dass die Mutter gegebenenfalls etwas Unrechtes getan hat, dass ihr dafür eine Strafe droht und dass die eigene Aussage möglicherweise zur Bestrafung der Mutter beitragen wird (vgl. hierzu BGH, NJW 1960, 1396/1397).

  • BGH, 06.07.1965 - 5 StR 229/65

    Heilung von Belehrungsmängeln

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2009 - 10 UF 154/09
    Im Übrigen kann nach den zur Akte gereichten polizeilichen Vernehmungsprotokollen vom 6.10.2009 ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die vor der Vollendung ihres 17. Lebensjahres stehende K... angesichts ihres Alters die für eine selbstverantwortliche Entscheidung erforderliche Verstandesreife besitzt (vgl. hierzu BGHSt 20, 234/235; BayOLG, FamRZ 1998, 257/258).

    Da S... in drei Wochen 14 Jahre alt wird, spricht auch die Vermutung dafür, dass sie die für eine selbstverantwortliche Entscheidung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht in dem oben beschriebenen Sinne erforderliche Verstandesreife besitzt (vgl. hierzu BGHSt 20, 234/235; BayOLG, FamRZ 1998, 257/258).

  • OLG Stuttgart, 26.07.1985 - 8 W 253/85

    Minderjähriger; Entmündigter; Strafrechtliches Ermittlungsverfahren; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.11.2009 - 10 UF 154/09
    Denn auch ein zur Zeugnisverweigerung berechtigter Minderjähriger darf nicht gegen seinen (natürlichen) Willen zu einer Aussage gezwungen werden (vgl. hierzu BGH, NJW 1960, 1396; OLG Stuttgart, FamRZ 1985, 1154/1155).

    Letztlich ist für die Bestellung eines Ergänzungspflegers unter den vorliegenden Umständen so lange kein Bedürfnis gegeben, wie nicht feststeht, dass S... auch im Rahmen ihrer beabsichtigten richterlichen Vernehmung zu einer Aussage bereit ist (vgl. hierzu OLG Stuttgart, FamRZ 1985, 1154/1155).

  • BGH, 22.04.2020 - XII ZB 477/19

    Ergänzungspflegeschaft und Verfahrensbeistand für minderjährige Kinder und …

    Rn. 20 (1) Die in der Rechtsprechung der Obergerichte und der Literatur bislang wohl überwiegend vertretene Meinung hält eine Prüfung der Aussagebereitschaft schon im Kindschaftsverfahren, jedenfalls aber eine dem Verfahren auf Bestellung eines Pflegers vorangegangene Prüfung und Bejahung der Aussagebereitschaft seitens der Ermittlungsbehörden für geboten (OLG Brandenburg FamRZ 2010, 843; OLG Bremen FamRZ 2017, 970, 971 [differenzierend] und NJW-RR 2011, 154; OLG Saarbrücken NJW 2011, 2306; OLG Schleswig FamRZ 2013, 571, 572 f.; Splitt FamRZ 2019, 507, 508;… Staudinger/Bienwald BGB [2017] § 1909 Rn. 35).
  • OLG Hamburg, 26.03.2013 - 13 UF 81/12

    Anhörung der Kindeseltern und des Kindes vor Bestellung eines Ergänzungspflegers …

    Für die auch von der Beschwerdeführerin vertretene Notwendigkeit der Vorabprüfung der Aussagebereitschaft des Kindes haben sich das OLG Bremen (NJW 2011, 154), das OLG Saarbrücken (NJW 2011, 2306), das OLG Brandenburg (FamRZ 2010, 843; FamRZ 2012, 1068; FamFR 2011, 528) und das OLG Schleswig (vom 20.11.2012, 10 WF 187/12 - juris -) ausgesprochen.
  • OLG Bremen, 21.12.2016 - 4 UF 100/16

    Verfahren bei Befragung eines Kindes eines einer Straftat beschuldigten …

    Es kommt lediglich auf die Fähigkeit des Kindes an, die Bedeutung des Zeugnisverweigerungsrechts und den etwaigen Verzicht auf das Recht zu verstehen und daher selbstverantwortlich eine Entscheidung hierüber treffen zu können (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2010, 843).
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