Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 15.02.2011 - 14 UF 213/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kosten des Anerkenntnisurteils: Anlass zur Erhebung der Klage auf Abänderung eines Unterhaltstitels bei Einverständnis des Unterhaltsberechtigen mit der Herabsetzung des Unterhalts
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 243 FamFG; § 93 ZPO
Kostenentscheidung nach Anerkenntnis im Unterhalts-Abänderungsverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 243; ZPO § 93
Kostenentscheidung nach Anerkenntnis im Unterhalts-Abänderungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- unterhalt24.com (Kurzinformation)
Wann gibt der Unterhaltsgläubiger Anlass zur Abänderungsklage?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenentscheidung nach Anerkenntnis im Unterhalts-Abänderungsverfahren
Verfahrensgang
- AG Jever, 21.10.2010 - 3 F 362/10
- AG Jever, 26.10.2010 - 3 F 362/10
- OLG Oldenburg, 15.02.2011 - 14 UF 213/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 661
- FamRZ 2011, 1090
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.12.2009 - XII ZB 207/08
Veranlassung für eine Klage auf vollen Unterhalt bei einer vorherigen Erbringung …
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.02.2011 - 14 UF 213/10
Auch dann kommt es für die Frage der Anwendbarkeit des § 93 ZPO maßgeblich darauf an, ob der Unterhaltsschuldner vor der Einleitung gerichtlicher Schritte fruchtlos zur außergerichtlichen Titulierung aufgefordert worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2009, XII ZB 207/08, FamRZ 2010, 195, 196). - OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 16 WF 115/05
Klageveranlassung für eine Unterhaltsabänderungsklage bei Nichtherausgabe des …
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.02.2011 - 14 UF 213/10
Dies wäre nur einer der Wege gewesen, dem berechtigten Interesse des Antragstellers auch ohne gerichtliches Verfahren Rechnung zu tragen, vor einer unberechtigten Vollstreckung aus dem Titel geschützt zu sein ( vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 20. September 2005, 16 WF 115/05, FamRZ 2006, 630, 631). - OLG Oldenburg, 01.06.2010 - 14 UF 45/10
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen isolierte Kostenentscheidungen in Ehe- und …
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.02.2011 - 14 UF 213/10
Diese kann nach Maßgabe des gemäß § 113 Absatz 1 FamFG auch in Familienstreitsachen anwendbaren Rechtsmittelrechts der §§ 58 ff FamFG - unabhängig von der Hauptsacheentscheidung- - mit der Beschwerde angegriffen werden (Senatsbeschluss vom 2. Juni 2010, 14 UF 45/10, FuR 2010, 53).
- OLG Hamm, 20.01.2016 - 2 WF 199/15
Überprüfung der Kostenentscheidung im familiengerichtlichen Verfahren in der …
Rn. 39 Damit hat er Verfahrensanlass gegeben, da er trotz der regelmäßigen und pünktlichen Unterhaltszahlungen erfolglos zu einer Titulierung des Unterhalts aufgefordert worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 02. Dezember 2009 - XII ZB 207/08 - FamRZ 2010, 195; OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 15. Februar 2011 - 14 UF 213/10 - NJW-RR 2011, 661; KG Berlin, Beschluss vom 01. März 2011 - 13 UF 263/10 - FamRZ 2011, 1319; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. September 2010 - 1 WF 327/10 - FamRZ 2011, 491).
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Rechtsprechung
| LG Osnabrück, 16.07.2010 - 2 O 1807/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Zuständigkeit des Familiengerichts: Anforderungen an den Zusammenhang eines Anspruchs mit Trennung oder Scheidung oder Aufhebung der Ehe
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 266 Abs 1 Nr 3 FamFG
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1090
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 10.01.2011 - 13 W 69/10
Zuständigkeit des Familiengerichts: Auflösung einer zwischen vormaligen Ehegatten …
Nach der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung ist jedoch allein ein inhaltlicher Zusammenhang mit der Trennung, Scheidung oder Auflösung der Ehe zu fordern (OLG Hamm, Beschluss vom 15.10.2010 - 4 WF 123/10 - Tz. 10 [juris]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.05.2010 - 4 W 6/10 - Tz. 22 ff. [juris]; LG Osnabrück, Beschluss vom 16.07.2010 - 2 O 1807/09 - Tz. 3 f. [juris];… Zöller/Lorenz, a.a.O., § 266 FamFG Rn. 17 m.w.N.;… Schulte-Bunert/Weinreich/Rehme, a.a.O., § 266 FamFG Rn. 12; Kemper, FamRB 2009, 53, 56).
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Rechtsprechung
| LG Koblenz, 03.09.2010 - 12 T 103/10 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1090
Wird zitiert von ... (2)
- LG Flensburg, 19.07.2019 - 2 O 365/16
Rechtliche Betreuung: Rechtsweg für Schadensersatzanspruch zwischen Betreutem und …
Auch dass etwa die im vorliegenden Fall maßgebliche Anspruchsgrundlage des § 1833 BGB als "eigenständige familienrechtliche Haftungsnorm" angesehen wird, soll dazu führen, Streitigkeiten über entsprechende Ansprüche dem Familiengericht zuzuweisen (vgl. LG Koblenz, Beschluss vom 3.9.2010, Az. 12 T 103/10, BeckRS 2011, 18220). - LG Berlin, 08.03.2016 - 2 O 357/15
Rechtswegabgrenzung: Schadensersatzklage des Erben eines Betreuten gegen den …
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