Rechtsprechung
| OLG Jena, 09.05.2011 - 6 W 51/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1956
Anfechtbarkeit der fingierten Erbschaftsannahme bei irrtümlichem Glauben an vorangehenden Verlust der Erbenstellung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1956
Anfechtung der in der Versäumung der Ausschlagungsfrist liegenden Annahme einer Erbschaft - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- institut-fuer-internationales-erbrecht.de (Kurzinformation)
Anfechtung einer konkludenten Erbschaftsannahme
- anwalt.de (Kurzinformation)
Erbschaftsanfechtung bei versäumter Ausschlagungsfrist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksame rückwirkende Beseitigung der Erbenstellung des Bruders des Erblassers durch wirksame Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist der Erbschaft; Anfechtung der in der Versäumung der Ausschlagungsfrist liegenden Annahme einer Erbschaft
Verfahrensgang
- AG Heilbad Heiligenstadt, 28.12.2010 - VI 371/10
- OLG Jena, 09.05.2011 - 6 W 51/11
Papierfundstellen
- MDR 2011, 790
- FamRZ 2011, 1759
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Zweibrücken, 23.02.2006 - 3 W 6/06
Erbschaft: Kenntnis des gesetzlichen Erben von dem Anfall der Erbschaft, …
Auszug aus OLG Jena, 09.05.2011 - 6 W 51/11
Die in der Fristversäumung liegende Annahme kann deshalb wegen Irrtums angefochten werden, wenn der als Erbe Berufene die Erbschaft in Wirklichkeit nicht hat annehmen wollen und die Ausschlagungsfrist nur deshalb versäumt hat, weil er davon ausging, die Erbschaft bereits wirksam ausgeschlagen zu haben (so OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.02.2006, Az. 3 W 6/06 = NJW-RR 2006, 1594; BayObLG, Beschluss vom 13.10.1993, Az. 1Z BR 54/93 = NJW-RR 1994, 586;OLG Hamm, Beschluss vom 10.06.1985, Az. 15 W 131/85 = OLGZ 1985, 286). - OLG Hamm, 10.06.1985 - 15 W 131/85
Anfechtung der in der Versäumung der Ausschlagungsfrist liegenden Annahme der …
Auszug aus OLG Jena, 09.05.2011 - 6 W 51/11
Die in der Fristversäumung liegende Annahme kann deshalb wegen Irrtums angefochten werden, wenn der als Erbe Berufene die Erbschaft in Wirklichkeit nicht hat annehmen wollen und die Ausschlagungsfrist nur deshalb versäumt hat, weil er davon ausging, die Erbschaft bereits wirksam ausgeschlagen zu haben (so OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.02.2006, Az. 3 W 6/06 = NJW-RR 2006, 1594; BayObLG, Beschluss vom 13.10.1993, Az. 1Z BR 54/93 = NJW-RR 1994, 586;OLG Hamm, Beschluss vom 10.06.1985, Az. 15 W 131/85 = OLGZ 1985, 286). - BayObLG, 13.10.1993 - 1Z BR 54/93
Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist
Auszug aus OLG Jena, 09.05.2011 - 6 W 51/11
Die in der Fristversäumung liegende Annahme kann deshalb wegen Irrtums angefochten werden, wenn der als Erbe Berufene die Erbschaft in Wirklichkeit nicht hat annehmen wollen und die Ausschlagungsfrist nur deshalb versäumt hat, weil er davon ausging, die Erbschaft bereits wirksam ausgeschlagen zu haben (so OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.02.2006, Az. 3 W 6/06 = NJW-RR 2006, 1594; BayObLG, Beschluss vom 13.10.1993, Az. 1Z BR 54/93 = NJW-RR 1994, 586;OLG Hamm, Beschluss vom 10.06.1985, Az. 15 W 131/85 = OLGZ 1985, 286).
- OLG Brandenburg, 15.07.2025 - 3 W 38/25
Rechtsmittel gegen die Erbscheinserteilung; Irrtumsanfechtung wegen Versäumung …
Es kann angenommen werden, dass die Beteiligte zu 7 in Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles die Ausschlagung der Erbschaft fristgerecht erklärt hätte, was durch ihre innerhalb der gesetzlichen Frist abgegebene formwidrige Ausschlagungserklärung hinreichend dokumentiert worden ist (vgl. RGZ 143, 419 ff, 424; OLG Zweibrücken Beschl v 23.2.2006 - 3 W 6/06, NJW-RR 2006, 1594 ff, 1596; OLG Jena, Beschl v 09.05.2011 - 6 W 51/11 -, MDR 2011, 791;… Grüneberg/Weidlich, BGB, 84. Aufl. § 1956 Rn. 3).
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 21.03.2011 - 5 AR 8/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 343 Abs. 1 FamFG; § 344 Abs. 7 FamFG
Bei Ausschlagung einer Erbschaft ist die Niederschrift über die Erklärung zur Verwahrung an das zuständige Nachlassgericht zu übersenden; Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Nachlassgerichts für die Verwahrung einer Niederschrift über die Ausschlagung der ... - rechtsportal.de
FamFG § 343 Abs. 1; FamFG § 344 Abs. 7
Örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts für die Verwahrung der Niederschrift über die Ausschlagung der Erbschaft - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bei Ausschlagung einer Erbschaft ist die Niederschrift über die Erklärung zur Verwahrung an das zuständige Nachlassgericht zu übersenden; Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Nachlassgerichts für die Verwahrung einer Niederschrift über die Ausschlagung der ...
Verfahrensgang
- AG Minden - 7 VI 1169/10
- AG Wilhelmshaven - 9 VI 628/10
- OLG Oldenburg, 21.03.2011 - 5 AR 8/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1759
- Rpfleger 2011, 609
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Hamburg, 05.03.2010 - 2 AR 10/09
Örtliche Zuständigkeit für die Entgegennahme und Aufbewahrung der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.03.2011 - 5 AR 8/11
Rn. 3 1. § 5 FamFG gilt auch für Verfahren, die dem Rechtspfleger nach §§ 3, 14 ff. RPflGübertragen sind (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 05.03.2010, Az.: 2 AR 10/09, Tz. 4 m. w. N.).Rn. 9 2. Die Vorschrift des § 344 Abs. 7 Satz 2 FamFG ist dahin auszulegen, dass das Gericht am Wohnsitz des Ausschlagenden das Original der Niederschrift über die Ausschlagungserklärung an das nach § 343 Abs. 1 FamFG zuständige Nachlassgericht zu übersenden hat (ebenso OLG Bremen, Beschluss vom 12.11.2010, Az.: 3 AR 10/10, Tz. 3 f.. OLG Celle, Beschluss vom 16.02.2010, Az.: 6 AR 1/10, Tz. 2. OLG Hamburg, Beschluss vom 05.03.2010, Az.: 2 AR 10/09, Tz. 6 ff.
Rn. 12 c) Der Gefahr, dass die Urschrift auf dem Postweg abhanden kommt, kann dadurch begegnet werden, dass das Gericht am Wohnsitz des Ausschlagenden eine Ausfertigung der Niederschrift zurückbehält (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 05.03.2010, Az.: 2 AR 10/09, Tz. 8).
- OLG Celle, 16.02.2010 - 6 AR 1/10
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Verwahrung einer …
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.03.2011 - 5 AR 8/11
Rn. 9 2. Die Vorschrift des § 344 Abs. 7 Satz 2 FamFG ist dahin auszulegen, dass das Gericht am Wohnsitz des Ausschlagenden das Original der Niederschrift über die Ausschlagungserklärung an das nach § 343 Abs. 1 FamFG zuständige Nachlassgericht zu übersenden hat (ebenso OLG Bremen, Beschluss vom 12.11.2010, Az.: 3 AR 10/10, Tz. 3 f.. OLG Celle, Beschluss vom 16.02.2010, Az.: 6 AR 1/10, Tz. 2. OLG Hamburg, Beschluss vom 05.03.2010, Az.: 2 AR 10/09, Tz. 6 ff.Deshalb ist § 45 Abs. 1 BeurkG in der vorliegenden Konstellation weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16.02.2010, Az.: 6 AR 1/10, Tz. 2, zitiert nach juris).
- OLG Bremen, 12.11.2010 - 3 AR 10/10
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.03.2011 - 5 AR 8/11
Rn. 9 2. Die Vorschrift des § 344 Abs. 7 Satz 2 FamFG ist dahin auszulegen, dass das Gericht am Wohnsitz des Ausschlagenden das Original der Niederschrift über die Ausschlagungserklärung an das nach § 343 Abs. 1 FamFG zuständige Nachlassgericht zu übersenden hat (ebenso OLG Bremen, Beschluss vom 12.11.2010, Az.: 3 AR 10/10, Tz. 3 f.. OLG Celle, Beschluss vom 16.02.2010, Az.: 6 AR 1/10, Tz. 2. OLG Hamburg, Beschluss vom 05.03.2010, Az.: 2 AR 10/09, Tz. 6 ff.Dies gilt entsprechend für Niederschriften, die nicht durch das Nachlassgericht am Wohnsitz des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes aufgenommen werden (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 12.11.2010, Az.: 3 AR 10/10, Tz. 3 m. w. N.).
- KG, 02.08.2011 - 1 AR 11/11
Nachlassverfahren: Örtliche Zuständigkeit für die Verwahrung des Originals der …
Niederschrift im Sinn von § 344 Abs. 7 Satz 2 FamFG ist das Original (wie OLG Celle, Beschluss vom 16. Februar 2010, 6 AR 1/10, Rpfleger 2010, 326; OLG Hamburg, Beschluss vom 5. März 2010, 2 AR 10/09, Rpfleger 2010, 373; OLG Bremen, Beschluss vom 12. November 2010, 3 AR 10/10, FamRZ 2011, 1091; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Dezember 2010, 15 Sbd 12/10, ZErb 2011, 109; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21. März 2011, 5 AR 8/11, juris).Niederschrift im Sinn von § 344 Abs. 7 S.2 FamFG ist das Original der nach § 344 Abs. 7 S.1 FamFG, § 1945 Abs. 1 und 2 BGB errichteten Niederschrift (OLG Celle, Rpfleger 2010, 326; OLG Hamburg, Rpfleger 2010, 373; OLG Bremen, FamRZ 2011, 1091; OLG Hamm, ZErb 2011, 109; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21. März 2011 - 5 AR 8/11 - juris).
- OLG Brandenburg, 27.05.2013 - 1 (Z) Sa 40/13
Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Örtliche Zuständigkeit im Rahmen des …
Rn. 7 § 5 FamFG gilt auch für Verfahren, die dem Rechtspfleger nach §§ 3, 14 RPflG übertragen sind (Senat, Beschluss vom 02.08.2012, 1 (Z) Sa 26/12; OLG Hamm…, Beschluss vom 07.12.2010, I - 15 Sbd 12/10, Rdnr. 5, zitiert nach juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.03.2011, 5 AR 8/11, Rdnr. 3, zitiert nach juris; Hans. OLG Hamburg…, Beschluss vom 05.03.2010, 2 AR 10/09, Rdnr. 4, zitiert nach juris;… Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., § 5, Rdnr. 9).
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