Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3973
BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10 (https://dejure.org/2010,3973)
BVerfG, Entscheidung vom 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10 (https://dejure.org/2010,3973)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - 1 BvR 1572/10 (https://dejure.org/2010,3973)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3973) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie im Rahmen einer Umgangsregelung verletzt Betroffene in allgemeinem Persönlichkeitsrecht 1 Abs 1 GG> - mangelnde gesetzliche Grundlage sowie fehlende Verhältnismäßigkeit - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 1666 Abs 1 BGB, § 1666 Abs 3 BGB, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie im Rahmen einer Umgangsregelung verletzt Betroffene in allgemeinem Persönlichkeitsrecht 1 Abs 1 GG> - mangelnde gesetzliche Grundlage sowie fehlende Verhältnismäßigkeit - ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit eines Beschwerdeführers durch Auferlegung der Fortsetzung einer Psychotherapie bis zu einem durch ein Gericht bestimmten Zeitpunkt i.R.e. Umgangsregelung; Entziehung des Sorgerechts bei Fortbestehen einer ...

  • ra.de
  • kanzleibeier.eu

    Gerichtliche Anordnung von Psychotherapie ist unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit eines Beschwerdeführers durch Auferlegung der Fortsetzung einer Psychotherapie bis zu einem durch ein Gericht bestimmten Zeitpunkt i.R.e. Umgangsregelung; Entziehung des Sorgerechts bei Fortbestehen einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Familiengericht verordnet Psychotherapie - Mutter wehrt sich gegen Auflage beim Verfahren ums Sorgerecht

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Im Sorgerechtsverfahren darf den Eltern nicht auferlegt werden, eine Psychotherapie zu absolvieren

Besprechungen u.ä.

  • uni-muenchen.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Karlsruher Leseschwäche (Prof. Volker Rieble; Myops 13, 32)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1661
  • FamRZ 2011, 179
  • FamRZ 2011, 452
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Persönlichkeitsrecht sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ; 96, 56 ; 121, 69 ).

    Dieses Recht schützt die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 65, 1; 80, 367).

    Hierzu zählt auch der Schutz vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter des Einzelnen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ).

    Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlichen Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ).

    Vielmehr muss jeder Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ; 96, 56 ).

    Aus der gesetzlichen Grundlage müssen sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 121, 69 ; BVerfGK 1, 167 ).

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Haschischkonsum

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Persönlichkeitsrecht sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ; 96, 56 ; 121, 69 ).

    Hierzu zählt auch der Schutz vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter des Einzelnen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ).

    Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlichen Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ).

    Vielmehr muss jeder Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ; 96, 56 ).

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Persönlichkeitsrecht sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ; 96, 56 ; 121, 69 ).

    Hierzu zählt auch der Schutz vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter des Einzelnen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ).

    Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlichen Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ).

    Vielmehr muss jeder Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ; 96, 56 ).

  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Persönlichkeitsrecht sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ; 96, 56 ; 121, 69 ).

    Aus der gesetzlichen Grundlage müssen sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 121, 69 ; BVerfGK 1, 167 ).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Persönlichkeitsrecht sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ; 96, 56 ; 121, 69 ).

    Hierzu zählt auch der Schutz vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter des Einzelnen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ).

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Persönlichkeitsrecht sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ; 96, 56 ; 121, 69 ).

    Vielmehr muss jeder Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ; 96, 56 ).

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Publikation der Entmündigung

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Persönlichkeitsrecht sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ; 96, 56 ; 121, 69 ).

    Hierzu zählt auch der Schutz vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter des Einzelnen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ).

  • BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 2222/01

    Verfassungsmäßigkeit der zwangsweisen Anordnung von Umfangskontakten mit einem …

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
    Rn. 16 bb) Wird jemand kraft gerichtlicher Anordnung verpflichtet, sich einer Psychotherapie gegebenenfalls auch gegen seinen Willen zu unterziehen, greift dies in das Recht auf Achtung seiner Privatsphäre ein (vgl. BVerfGK 1, 167 zur Erzwingung einer psychologischen Begutachtung).

    Aus der gesetzlichen Grundlage müssen sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 121, 69 ; BVerfGK 1, 167 ).

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Persönlichkeitsrecht sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ; 96, 56 ; 121, 69 ).

    Hierzu zählt auch der Schutz vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter des Einzelnen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ).

  • OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 3 UF 350/08

    Entziehung des Sorgerrechts wegen Gefährdung des Kindeswohls

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10
    gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 6. Mai 2010 - 3 UF 350/08 - .

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 6. Mai 2010 - 3 UF 350/08 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit ihr auferlegt wird, die bereits begonnene Psychotherapie bis zu dem Zeitpunkt fortzusetzen, den das Jugendamt - in Abstimmung mit dem jeweiligen Therapeuten - als erforderlich ansieht.

  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen …

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85

    Streikeinsatz von Beamten

  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 88/92

    Anforderungen an die Regelung des Umgangsrechts durch das Familiengericht

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80

    Hochschulorganisation

  • OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09

    Voraussetzungen der Entziehung der elterlichen Sorge; Anordnung …

  • OLG Stuttgart, 10.01.2007 - 17 UF 190/06

    Umgangsrecht: Pflicht zur Konkretisierung einer Umgangsregelung auch bei …

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 20 WF 152/02

    Umgangsrecht: Gerichtlich angeordnete Verpflichtung der Eltern zu einer …

  • OLG Bremen, 02.11.2009 - 4 UF 83/09

    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge wegen unterbliebener Inanspruchnahme …

  • OLG Brandenburg, 21.11.2001 - 9 UF 219/01

    Ausübung des Umgangsrechts gegen den Willen des Kindes; Verpflichtung der Eltern …

  • BGH, 23.11.2016 - XII ZB 149/16

    Voraussetzungen für familiengerichtliche Weisungen an die Eltern bei Gefährdung …

    Rn. 12 b) Die Voraussetzungen, unter denen nach § 1666 BGB andere Maßnahmen als die Entziehung der elterlichen Sorge getroffen werden können, waren bislang nur in Teilbereichen Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 179, 180).

    Rn. 23 (1) § 1666 Abs. 3 BGB stellt exemplarisch klar, welche Maßnahmen auch unterhalb der Schwelle der Sorgerechtsentziehung möglich sind (BVerfG FamRZ 2011, 179, 180).

    Für solche Maßnahmen ist die Regelung in Art. 1666 Abs. 1 und 3 BGB daher nur eine ausreichende Grundlage, wenn es sich um die in § 1666 Abs. 3 BGB ausdrücklich benannten oder diesen vergleichbare Maßnahmen handelt (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 179, 180;… BeckOGK BGB/Burghart [Stand: 1. Juli 2016] § 1666 Rn. 91;… Fröschle Sorge und Umgang Rn. 973).

  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen …

    Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung Achtung und Schutz beansprucht (BVerfG 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1572/10 - Rn. 14, BVerfGK 18, 260).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2018 - 2 UF 41/18

    Kindeswohlgefährdung durch Smartphones und Internetzugänge

    Dieser Eingriff ist vorliegend nicht gerechtfertigt, da er zur Wahrung der Kindesinteressen nicht nötig ist, weil die Kindesmutter die entsprechenden Hilfemaßnahmen von sich aus wahrnehmen will (vgl. auch Bundesverfassungsgerichts Beschluss vom 1.12.2010 1 BvR 1572/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht