Rechtsprechung
| OLG München, 31.05.2011 - 12 WF 831/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Versorgungsausgleichsverfahren: Festsetzung des Verfahrenswerts unabhängig von einer Vereinbarung der Parteien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1813
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - 7 WF 10/10
Festsetzung des Gegenstandswerts im Versorgungsausgleichverfahren
Auszug aus OLG München, 31.05.2011 - 12 WF 831/11
Rn. 10 Der Senat folgt den zutreffenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf, FamRZ 2010, 2102 = JurBüro 2011, 259 (vgl. auch OLG Celle FamRZ 2010, 2103), die vom Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin im Schriftsatz vom 17.5.2011 zitiert wird und der h. M in der Literatur (…Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl., § 3 ZPO Rn.160) und nimmt auf diese ausdrücklich nach eigener Sachprüfung Bezug. - OLG Celle, 25.05.2010 - 10 WF 347/09
Gegenstandswert des Versorgungsausgleichs bei negativer Feststellungsentscheidung
Auszug aus OLG München, 31.05.2011 - 12 WF 831/11
Rn. 10 Der Senat folgt den zutreffenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf, FamRZ 2010, 2102 = JurBüro 2011, 259 (vgl. auch OLG Celle FamRZ 2010, 2103), die vom Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin im Schriftsatz vom 17.5.2011 zitiert wird und der h. M in der Literatur (…Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl., § 3 ZPO Rn.160) und nimmt auf diese ausdrücklich nach eigener Sachprüfung Bezug.
- OLG Stuttgart, 22.01.2015 - 11 WF 6/15
Verfahrenswertfestsetzung bei einverständlicher Ehescheidung: Berücksichtigung …
Es ist daher auch ein Verfahrenswert für die Folgesache Versorgungsausgleich festzusetzen (OLG München, FamRZ 2011, 1813; OLG Celle, FamRZ 2010, 2013). - OLG Koblenz, 18.02.2014 - 13 WF 157/14
Wertfestsetzung für die Folgesache Versorgungsausgleich: Verfahrenswert bei …
Zwar bedarf es auch in solch einem Fall aufgrund der Prüfungstätigkeit des Familiengerichts (§§ 6 Abs. 2, 8 VersAusglG) und der auszusprechenden Negativfeststellung (§ 224 Abs. 3 FamFG) einer Wertfestsetzung für den Versorgungsausgleich (vgl. OLG München FamRZ 2011, 1813 und OLG Celle FamRZ 2010, 2103). - OLG Dresden, 22.07.2013 - 19 WF 559/13 Das gilt auch, wenn die Ehegatten den Versorgungsausgleich durch eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen haben und das Familiengericht nach Prüfung der Vereinbarung (§§ 6, 8 VersAusglG) gemäß § 224 Abs. 3 FamFG feststellt, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet (OLG München, FamRZ 2011, 1813).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 22.03.2011 - 5 WF 264/10 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1813
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 19.06.2015 - 12 WF 60/15
Höhe der Anwaltsgebühren bei Abschluss eines Vergleichs auch über die Hauptsache …
Rn. 3 In der Sache hat die Beschwerde Erfolg, weil bei einer vergleichsweisen Miterledigung der Hauptsache innerhalb des Verfahrens über eine einstweilige Anordnung die Werte von Eil- und Hauptverfahren zu addieren sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.3.2011, 5 WF 264/10, zitiert nach juris, Rn. 16; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 8.3.2005, 10 WF 39/04, zitiert nach juris, Rn. 5-11, Hartmann, Kostengesetze, 43. Auflage 2013, Anh. I zu § 48 GKG (§ 3 ZPO) Rn. 128). - OLG Brandenburg, 04.05.2021 - 6 W 26/21
Streitwert einer Klage auf Gewährung eines Zutrittsrechts zu Bootsliegeplätzen
Soweit in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten wird, im Falle eines Vergleichs im Hauptsacheverfahren, in dem ein anhängiges Eilverfahren mitverglichen wird, und ebenso im Falle eines Vergleichs im Eilverfahren, in dem die bereits anhängige Hauptsache mitverglichen wird, seien die Streitwerte von Eilverfahren und Hauptsacheverfahren zusammenzurechnen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 22.03.2016 - 7 WF 217/16; OLG Köln, Beschluss v. 19.06.2015 -12 WF 60/15; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.03.2011- 5 WF 264/10; a.A. OLG Hamm, Beschluss v. 25.09.2008 - 6 WF 289/08; OLG Frankfurt, Beschluss v. 26.02.1981 - 6 W 147/80), ist ein solcher Sachverhalt hier nicht gegeben, da die Hauptsache nicht anhängig war.
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 15.03.2011 - 10 WF 137/10 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1813
Wird zitiert von ...
- KG, 15.05.2012 - 17 WF 125/12
Versorgungsausgleichsverfahren: Festsetzung des Verfahrenswertes bei einer …
Wenn die Prüfung aber, wie hier, keinen besonderen Aufwand erfordert und auch der Ausgleichswert (mutmaßlich) gering ist, entspricht es der Billigkeit, von der regelgerechten Festsetzung des Verfahrenswertes abzuweichen und es beim Mindestwert nach § 50 Abs. 1 Satz 2 FamGKG zu belassen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 15. März 2011 - 10 WF 137/10 -, FamRZ 2011, 1813 [bei juris Rz. 7]).
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