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Weitere Entscheidung unten: KG, 08.11.2010

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.09.2010 - 8 WF 133/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4592
OLG Stuttgart, 14.09.2010 - 8 WF 133/10 (https://dejure.org/2010,4592)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.09.2010 - 8 WF 133/10 (https://dejure.org/2010,4592)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. September 2010 - 8 WF 133/10 (https://dejure.org/2010,4592)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 155; RVG -VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1
    Entstehung der Terminsgebühr ohne Durchführung eines Erörterungstermins im Verfahren über die Übertragung der gesamten elterlichen Sorge auf einen Elternteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Terminsgebühr in Kindschaftssachen

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
  • blogspot.com (Kurzinformation)

    In Sorgerechtsverfahren Terminsgebühr auch ohne Termin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entstehung der Terminsgebühr ohne Durchführung eines Erörterungstermins im Verfahren über dieÜbertragung der gesamten elterlichen Sorge auf einen Elternteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3524
  • MDR 2011, 200
  • FamRZ 2011, 591
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2009 - 10 WF 31/08

    Erfallen der Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2010 - 8 WF 133/10
    Allerdings wurde nach der bis 31.8.2009 geltenden Rechtslage überwiegend abgelehnt, in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu welchen auch Sorgerechtsverfahren gehören, VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 RVG anzuwenden (OLG Stuttgart/Senat FamRZ 2007, 233; OLG Düsseldorf OLGR 2009, 364; OLG Köln OLGR 2009, 126; OLG Braunschweig AGS 2009, 442; anders OLG Schleswig AGS 2007, 52).
  • OLG Köln, 24.04.2008 - 21 WF 103/08

    Erfallen der Terminsgebühr im Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2010 - 8 WF 133/10
    Allerdings wurde nach der bis 31.8.2009 geltenden Rechtslage überwiegend abgelehnt, in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu welchen auch Sorgerechtsverfahren gehören, VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 RVG anzuwenden (OLG Stuttgart/Senat FamRZ 2007, 233; OLG Düsseldorf OLGR 2009, 364; OLG Köln OLGR 2009, 126; OLG Braunschweig AGS 2009, 442; anders OLG Schleswig AGS 2007, 52).
  • OLG Stuttgart, 14.07.2006 - 8 WF 96/06

    Rechtsanwaltsgebühren im Sorgerechtsverfahren: Terminsgebühr bei Teilnahme an …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2010 - 8 WF 133/10
    Allerdings wurde nach der bis 31.8.2009 geltenden Rechtslage überwiegend abgelehnt, in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu welchen auch Sorgerechtsverfahren gehören, VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 RVG anzuwenden (OLG Stuttgart/Senat FamRZ 2007, 233; OLG Düsseldorf OLGR 2009, 364; OLG Köln OLGR 2009, 126; OLG Braunschweig AGS 2009, 442; anders OLG Schleswig AGS 2007, 52).
  • OLG Brandenburg, 31.08.2021 - 10 WF 2/21

    Entstehung der Terminsgebühr im Sorgerechtsverfahren

    Demgegenüber wird die Auffassung vertreten, dass eine Terminsgebühr auch in Verfahren entstehen könne, in denen eine Erörterung nach dem FamFG vorgeschrieben sei, das Verfahren dann aber ohne einen solchen Erörterungstermin durch Entscheidung oder Abschluss eines schriftlichen Vergleichs beendet worden sei, denn die Interessenlage sei vergleichbar (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.09.2010 - 8 WF 133/10, NJW 2010, 3524, 3525; auch bei juris; OLG Jena, Beschluss vom 19.09.2011 - 3 WF 387/11, FamRZ 2012, 329; Keuter, NJW 2009, 2922;… Toussaint, Kostengesetze, 51. Aufl., VV 3104 Rn. 16 "FamFG"; wohl auch KG, Beschluss vom 16.08.2012 - 25 WF 58/12, FramRZ 2013, 730).
  • OLG Celle, 13.09.2011 - 10 WF 227/11

    Terminsgebühr in Kindschaftssachen bei verfahrenserledigender Vereinbarung ohne …

    Hat in einem den Umgang betreffenden Verfahren ein Anhörungs- oder Erörterungstermin tatsächlich nicht stattgefunden, wird die Terminsgebühr im Falle eines schriftlichen Vergleichabschlusses nicht nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG ausgelöst (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 14. Dezember 2009 - 10 WF 358/09 - FamRZ 2011, 590 f.; entgegen OLG Stuttgart - Beschluss vom 14. September 2010 - 8 WF 133/10 - FamRZ 2011, 591 f.).

    Diese vertritt - auch unter Berufung auf eine dahingehende Entscheidung des OLG Stuttgart (Beschluß vom 14. September 2010 - 8 WF 133/10 - FamRZ 2011, 591 f.) die Auffassung, dass im vorliegenden Fall die Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG entstanden sei, da in Kindschaftsverfahren die mündliche Erörterung vorgeschrieben, vorliegend jedoch mit Einverständnis der Beteiligten unterblieben sei.

    Rn. 15 Soweit das OLG Stuttgart (Beschluss vom 14. September 2010 - 8 WF 133/10 - FamRZ 2011, 591 f. = NJW 2010, 3524 f. = MDR 2011, 200) insofern die Auffassung vertritt, eine am Wortlaut von Nr. 3104 VV RVG haftende Auslegung werde dem Sinn und Zweck von § 155 Abs. 2 FamFG nicht gerecht, da gebührenrechtliche Auswirkungen der Wortwahl nicht ersichtlich bedacht worden seien, kann dem nicht gefolgt werden:.

  • OLG Düsseldorf, 10.06.2022 - 3 WF 19/22

    Entstehung der Terminsgebühr im Sorgerechtsverfahren

    Rn. 17 Dem steht die Auffassung gegenüber, derzufolge eine Terminsgebühr auch in Verfahren entstehen könne, in denen eine Erörterung nach dem FamFG vorgeschrieben sei, das Verfahren dann aber ohne einen solchen Erörterungstermin durch Entscheidung oder Abschluss eines schriftlichen Vergleichs beendet worden sei (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.09.2010, 8 WF 133/10, FamRZ 2011, 591f = NJW 2010, 3524 mit zust. Anmerkung Dörndorfer in FamFR 2010, 492; OLG Rostock, Beschluss vom 22.09.2011, 10 WF 170/11, FamRZ 2012, 1581f; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.02.2022, 7 WF 179/21, BeckRS 2022, 1205 = NZFam 2022, 277 mit zust. Anmerkung N. Schneider und Mayer in FD-RVG 2022, 446758; OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.08.2021, 10 WF 2/21, NJOZ 2022, 441;… Feskorn in Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, Anwaltsvergütung, Rz. 58;… Meyer-Holz in Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, Rz. 57 zu § 32).

    Der Senat schließt sich insoweit nicht der Auffassung des OLG Stuttgart im Beschluss vom 14.08.2010, FamRZ 2011, 591, 592 an, nach der Verfahren, welche die Regelung der elterlichen Sorge insgesamt betreffen, unter diese Vorschrift fallen.

    Das OLG Stuttgart verweist a.a.O. darauf dass die Übertragung der Alleinsorge auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasse, welches gemäß § 1631 Abs. 1 BGB Teil des Personensorgerechts der Eltern sei (so auch Dörndörfer in der Anmerkung zum Beschluss des OLG Stuttgart in FamFR 2010, 492.).

  • OLG München, 20.09.2019 - 11 WF 666/19

    Keine fiktive Terminsgebühr für den Erörterungstermin in Kindschaftssachen

    Rn. 6 Mit ihrer Beschwerde verfolgt die Verfahrensbevollmächtigte ihr Ziel der Festsetzung einer Terminsgebühr weiter: Zur Begründung führt sie insbesondere aus, das OLG Stuttgart habe in seinem Beschluss vom 14.09.2010 - 8 WF 133/10 ihre Auffassung geteilt.
  • OLG Jena, 19.09.2011 - 3 WF 387/11

    Rechtsanwaltskosten im isolierten Versorgungsausgleichsverfahren: Terminsgebühr …

    Insoweit ist eine dahingehende Auslegung der Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 RVG-VV, dass mit einer "mündlichen Verhandlung" allgemein Gerichtstermine gemeint sind, in denen der Verfahrensstoff mit den Beteiligten bzw. ihren Bevollmächtigten mündlich erörtert werden, naheliegend (so auch OLG Stuttgart NJW 2010, 3524).

    Die Entscheidung des OLG Stuttgart NJW 2010, 3524 betraf eine Sorgerechtssache.

  • OLG Frankfurt, 11.12.2024 - 4 WF 184/24
    Der Beschwerdeführer beruft sich insoweit auf die teilweise vertretene Auffassung, Ziff. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV-RVG sei dahingehend auszulegen, dass der Begriff "mündliche Verhandlung" auch eine Erörterung nach § 155 Abs. 2 FamFG umfasse ( OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.02.2022 - 7 WF 179/21 , FamRZ 2022, 1304; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.06.2022 - 3 WF 19/22, FamRZ 2023, 373;… Sternal/Giers, 21. Aufl. 2023, FamFG § 54 Rn. 13; ablehnend OLG Jena, Beschluss vom 24.10.2024 - 3 WF 213/24, BeckRS 2024, 29928; OLG München, Beschluss vom 20.09.2019 - 11 WF 666/19, FamRZ 2020, 367; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.02.2014 - 15 WF 410/13, BeckRS 2014, 05593; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.09.2010 - 8 WF 133/10, FamRZ 2011, 591).

    Ein Antragsverfahren nach § 1671 Abs. 1 BGB ist jedenfalls dann keine den Aufenthalt des Kindes betreffende Kindschaftssache i. S. des § 155 Abs. 1 FamFG, wenn sich die sorgeberechtigten Eltern - wie hier - über den gewöhnlichen Aufenthalt ihres Kindes einig sind (so auch KG, Beschluss vom 16.08.2012 - 25 WF 58/12, FamRZ 2013, 730; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.06.2022 - 3 WF 19/22, FamRZ 2023, 373; a. A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.09.2010 - 8 WF 133/10, FamRZ 2011, 591).

  • OLG Hamm, 11.07.2017 - 6 WF 137/17

    Anwaltsgebühren für die Teilnahme an einem Anhörungstermin im …

    Aufgrund des klaren Wortlautes kommt auch eine analoge Anwendung auf Erörterungstermine nicht in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 1941; OLG München, FamRZ 2012, 1582; OLG Schleswig NZFam 2014, 470;… Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 22. Auflage 2015, VV 3104 Rn. 33; a.A. OLG Stuttgart FamRZ 2011, 591).
  • OLG Schleswig, 12.02.2014 - 15 WF 410/13

    Vergütung des Verfahrenskostenhilfeanwalts in Sorgerechtsverfahren: Terminsgebühr …

    Da in der Vorbemerkung zwischen Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin unterschieden wird, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Begriff der mündlichen Verhandlung in der Ausnahmeregelung der Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VVRVG nach dem Willen des Gesetzgebers als übergeordneter Begriff im gebührenrechtlichen Sinn für jegliche Gerichtstermine verstanden werden sollte (OLG Celle FamRZ 2012, 245; OLG München FamRZ 2012, 1582; a. A. OLG Stuttgart FamRZ 2011, 591).
  • OLG Hamm, 01.10.2012 - 6 WF 46/12

    Keine Einigungsgebühr im Sorgerechtsverfahren bei reinem Anerkenntnis

    Rn. 21 Soweit die Beteiligte zu 1) zur Begründung ihrer Auffassung den Beschluss des OLG Stuttgart vom 14.09.2010 (FamRZ 2011, 591) anführt, folgt der Senat der dort vertretenen Auffassung nicht.
  • OLG Dresden, 26.07.2012 - 20 WF 554/12

    Entstehung der Terminsgebühr bei Entscheidung über den Versorgungsausgleich ohne …

    Auch in Kindschaftssachen nach §§ 151 ff. FamFG fällt die Terminsgebühr bei einem einvernehmlichen Verzicht auf die mündliche Erörterung im ersten Rechtszug an, weil § 155 Abs. 2 Satz 1 FamFG die Durchführung eines Erörterungstermins in den in § 155 Abs. 1 FamFG genannten Verfahren - zwingend - vorschreibt (OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 591, 592;… OLG Rostock, a.a.O.).
  • OLG München, 24.01.2012 - 11 W 126/12

    Entstehung der Terminsgebühr in Kindschaftssachen

  • KG, 26.05.2011 - 19 WF 102/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall einer Terminsgebühr in einer …

  • OLG München, 24.01.2012 - 11 WF 126/12

    Rechtsanwaltsvergütung: Terminsgebühr bei Nichtdurchführung eines …

  • OLG Jena, 24.10.2024 - 3 WF 213/24

    Anfall der (fiktiven) Terminsgebühr in einer Kindschaftssache bei einer …

  • OLG Frankfurt, 10.03.2017 - 4 WF 42/17

    Keine Terminsgebühr im Kindschaftsverfahren ohne persönliche Anhörung

  • OLG Karlsruhe, 08.02.2013 - 18 WF 154/12

    Anwaltliches Vergütungsrecht: Berechnung einer Terminsgebühr bei einer …

  • OLG Rostock, 22.09.2011 - 10 WF 170/11

    Vergütungsfestsetzung für den Verfahrenskostenhilfeanwalt: Terminsgebühr im …

  • KG, 16.08.2012 - 25 WF 58/12

    Rechtsanwaltskosten in Kindschaftssachen: Terminsgebühr bei Entscheidung über die …

  • OLG Hamm, 29.04.2011 - 6 WF 129/11

    Ansprüche des Bauherrn gegen den Lieferanten von nicht tragfähigen Bausteinen

  • OLG Dresden, 28.06.2011 - 21 WF 432/11

    Versorgungsausgleich; Terminsgebühr

  • OLG München, 25.03.2019 - 11 WF 1470/18

    Keine Terminsgebühr für die Erörterung der Übertragung der alleinigen elterlichen …

  • OLG Naumburg, 20.09.2011 - 8 WF 225/11

    Anwaltsgebühren im Versorgungsausgleichsverfahren ohne mündliche Verhandlung

  • OLG Naumburg, 16.09.2011 - 8 WF 225/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Terminsgebühr im Versorgungsausgleichsverfahren ohne …

  • AG Weißenfels, 30.09.2011 - 5 F 119/10 VKH1

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf eine Terminsgebühr in einer im schriftlichen …

  • AG Weißenfels, 30.09.2011 - 5 F 119/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf eine Terminsgebühr in einer im schriftlichen …

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Rechtsprechung
   KG, 08.11.2010 - 19 WF 183/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14459
KG, 08.11.2010 - 19 WF 183/10 (https://dejure.org/2010,14459)
KG, Entscheidung vom 08.11.2010 - 19 WF 183/10 (https://dejure.org/2010,14459)
KG, Entscheidung vom 08. November 2010 - 19 WF 183/10 (https://dejure.org/2010,14459)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entfallen der Termingebühr in Familienstreitsachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 591
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.05.2010 - VIII ZB 9/10

    Einstweilige Anordnung durch das Rechtsbeschwerdegericht: Einstellung der …

    Auszug aus KG, 08.11.2010 - 19 WF 183/10
    Voraussetzung ist dafür jedoch, dass durch die Vollziehung dem Beschwerdeführer größere Nachteile als dem Gegner drohen und das Rechtsmittel nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - VIII ZB 9/10 - Juris).
  • OLG Köln, 05.05.2008 - 17 W 57/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Beratungshilfe

    Auszug aus KG, 08.11.2010 - 19 WF 183/10
    Im übrigen ist in den Fällen, in denen Beratungshilfe bewilligt werden könnte, eine "fiktive" Geschäftsgebühr nicht anzurechnen, da die Gebührenvorschriften der Beratungshilfe Vorrang genießen (siehe OLG Köln, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 17 W 57/08 - Juris RdNr. 7; OLG Rostock, Beschluss vom 8. April 2010 - 10 WF 181/09 - Juris RdNr. 14).
  • OLG Rostock, 08.04.2010 - 10 WF 181/09

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen …

    Auszug aus KG, 08.11.2010 - 19 WF 183/10
    Im übrigen ist in den Fällen, in denen Beratungshilfe bewilligt werden könnte, eine "fiktive" Geschäftsgebühr nicht anzurechnen, da die Gebührenvorschriften der Beratungshilfe Vorrang genießen (siehe OLG Köln, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 17 W 57/08 - Juris RdNr. 7; OLG Rostock, Beschluss vom 8. April 2010 - 10 WF 181/09 - Juris RdNr. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2020 - L 19 AS 773/19
    Würde der auf den Prozessbevollmächtigten eines Beteiligten übergegangene materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch im Wege der Anrechnung auf die Verfahrensgebühr berücksichtigt, läge hierin eine dem bedürftigen Beteiligten nachteilige "Geltendmachung" (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 08.11.2010 - 19 WF 183/10.m.w.N.; OLG Rostock, Beschluss vom 08.04.2010 -10 WF 181/09 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.2025 - 16 WF 120/24

    Terminsgebühr in Beschwerdeverfahren in Familienstreitsachen

    Rn. 19 Teilweise wird vertreten, mit der Regelung in § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG sei im Beschwerdeverfahren in Familiensachen die mündliche Verhandlung fakultativ geworden und gerade nicht mehr vorgeschrieben (OLG Celle…, Beschluss vom 18.12.2012 - 17 WF 165/12 -, Rn. 7, juris;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, 26. Aufl. 2023, RVG VV 3103 Rn. 26, beck-online; nicht ganz eindeutig KG Berlin, Beschluss vom 08.11.2010 - 19 WF 183/10 -, Rn. 4, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2020 - L 2 AS 1213/20
    Würde der auf den Prozessbevollmächtigten eines Beteiligten übergegangene materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch im Wege der Anrechnung auf die Verfahrensgebühr berücksichtigt, läge hierin eine dem bedürftigen Beteiligten nachteilige "Geltendmachung" (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 08.11.2010 - 19 WF 183/10.m.w.N.; OLG Rostock, Beschluss vom 08.04.2010 -10 WF 181/09 m.w.N.)." (so LSG NRW…, Beschluss vom 08.01.2020 - L 19 AS 773/19 B, juris Rn. 35).
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