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Rechtsprechung
   BGH, 02.03.2011 - XII ZB 156/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4869
BGH, 02.03.2011 - XII ZB 156/09 (https://dejure.org/2011,4869)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2011 - XII ZB 156/09 (https://dejure.org/2011,4869)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2011 - XII ZB 156/09 (https://dejure.org/2011,4869)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    HUVÜ 73 Art. 12, 14; AVAG § 12 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Vollstreckung ausländischer Unterhaltstitel: Einwand des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Sozialhilfeträger im Beschwerdeverfahren gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 4 UhAnerkÜbk Haag 1973, Art 4 ff UhAnerkÜbk Haag 1973, Art 12 UhAnerkÜbk Haag 1973, Art 14 UhAnerkÜbk Haag 1973, § 12 Abs 1 AVAG
    Vollstreckung ausländischer Unterhaltstitel: Einwand des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Sozialhilfeträger im Beschwerdeverfahren gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckbarkeit eines schweizerischen Unterhaltstitels in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich eines Ehepartners und vier gemeinsamer Kinder

  • unalex.eu

    Art. 36 LugÜ1988, HUVollstrÜ
    Einwendungen gegen den Anspruch - Materiellrechtliche Einwendungen - Nicht zu berücksichtigende Einwendungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckbarkeit eines schweizerischen Unterhaltstitels in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich eines Ehepartners und vier gemeinsamer Kinder

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckung aus ausländischem Unterhaltstitel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsvollstreckung aus einem ausländischen Unterhaltstitel

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    AVAG § 1; AVAG § ... 12; AVAG § 14; AVAG § 15; BGB § 767; HUntÜ 1973 Art. 4; HUntÜ 1973 Art. 4 ff.; HUntÜ 1973 Art. 5; HUntÜ 1973 Art. 12; HUntÜ 1973 Art. 13; HUntÜ 1973 Art. 13 ff.; HUntÜ 1973 Art. 14; HUntÜ 1973 Art. 18 ff.; HUntÜ 1973 Art. 23; LugÜ Art. 29; LugÜ Art. 33; LugÜ Art. 34 f.; LugÜ Art. 63; SchKG (Schweiz) Art. 85 f.; ZGB (Schweiz) Art. 289; ZGB-Schlusstitel (Schweiz) Art. 289; ZPO § 574; ZPO § 767
    Anerkennung und Vollstreckung --> Unterhaltssachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 650
  • MDR 2011, 508
  • FamRZ 2011, 802
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 174/04

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel; Rechte des Schuldners im Rahmen eines …

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - XII ZB 156/09
    Rn. 11 3. Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann der Unterhaltsschuldner mit seiner Beschwerde nach Art. 13 HUVÜ 73 i.V.m. § 12 AVAG keine sachlichen Einwendungen gegen einen titulierten Unterhaltsanspruch erheben, die im Wege einer Abänderungsklage geltend zu machen wären (Senatsbeschluss BGHZ 171, 310 = FamRZ 2007, 989 Rn. 19 ff.).

    Im Übrigen schließen Art. 12 HUVÜ 73 und § 12 AVAG aber eine Berücksichtigung nachträglich entstandener sachlicher Einwendungen gegen den titulierten Anspruch im Vollstreckbarkeitsverfahren nicht aus (EuGH IPRax 2000, 18; Senatsbeschluss BGHZ 171, 310 = FamRZ 2007, 989 Rn. 31 ff., 36 [zur Brüssel I-VO]).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann der Schuldner nach § 12 AVAG mit seiner Beschwerde jedenfalls dann einwenden, dass die im Ursprungsstaat titulierte Forderung nachträglich "ganz oder teilweise" erfüllt wurde, wenn der Erfüllungseinwand unstreitig ist (Senatsbeschlüsse BGHZ 171, 310 = FamRZ 2007, 989 Rn. 26 ff. [zur Brüssel I-VO] und BGHZ 180, 88 = FamRZ 2009, 858 Rn. 12 [zum EuGVÜ]).

  • BGH, 25.02.2009 - XII ZB 224/06

    Verfahren um die Vollstreckbarerklärung der Unterhaltsentscheidung aus einem …

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - XII ZB 156/09
    Der Schuldner kann mit seiner Beschwerde gegen die Zulassung der Vollstreckbarkeit einer ausländischen Entscheidung gemäß Art. 13 HUVÜ 73 i.V.m. § 12 Abs. 1 AVAG deswegen auch rechtsvernichtende und rechtshemmende Einwendungen im Sinne des § 767 Abs. 1 ZPO geltend machen, soweit die Rechtskraft des ausländischen Urteils unberührt bleibt, die Gründe, auf denen sie beruhen, erst nach Erlass der ausländischen Entscheidung entstanden sind und die Einwendungen unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind (Senatsbeschluss BGHZ 180, 88 = FamRZ 2009, 858 Rn. 12).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann der Schuldner nach § 12 AVAG mit seiner Beschwerde jedenfalls dann einwenden, dass die im Ursprungsstaat titulierte Forderung nachträglich "ganz oder teilweise" erfüllt wurde, wenn der Erfüllungseinwand unstreitig ist (Senatsbeschlüsse BGHZ 171, 310 = FamRZ 2007, 989 Rn. 26 ff. [zur Brüssel I-VO] und BGHZ 180, 88 = FamRZ 2009, 858 Rn. 12 [zum EuGVÜ]).

  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 294/02

    Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage gegen einen Unterhaltstitel

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - XII ZB 156/09
    Solche Einwände sind mit einer Abänderungsklage geltend zu machen, zumal sie den Unterhaltstitel selbst - unter Durchbrechung seiner materiellen Rechtskraft - an die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse anpassen soll (zur Abgrenzung der Abänderungsklage zur Vollstreckungsgegenklage vgl. Senatsurteil BGHZ 163, 187 = FamRZ 2005, 1479).
  • BGH, 22.01.2009 - IX ZB 42/06

    Voraussetzungen der Annahme einer vollstreckbaren Entscheidung i.S.d. Art. 31 …

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - XII ZB 156/09
    Nach der "Rechtseröffnung" kann er aber nach Art. 85 f. SchKG die gerichtliche Aufhebung oder Einstellung der Beitreibung verlangen und dem ursprünglichen Gläubiger wegen des Forderungsübergangs die Fortsetzung der Beitreibung untersagen lassen (Botur FamRZ 2010, 1860, 1867 Fn. 71 unter Hinweis auf BGE 96 I 1; BGH Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZB 42/06 - NJW-RR 2009, 565 Rn. 11 f.).
  • EuGH, 29.04.1999 - C-267/97

    Coursier - Brüsseler Übereinkommen - Vollstreckung der Entscheidungen - Artikel …

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - XII ZB 156/09
    Im Übrigen schließen Art. 12 HUVÜ 73 und § 12 AVAG aber eine Berücksichtigung nachträglich entstandener sachlicher Einwendungen gegen den titulierten Anspruch im Vollstreckbarkeitsverfahren nicht aus (EuGH IPRax 2000, 18;… Senatsbeschluss BGHZ 171, 310 = FamRZ 2007, 989 Rn. 31 ff., 36 [zur Brüssel I-VO]).
  • KG, 03.02.2017 - 3 UF 47/16
    Nach st. Rspr. des BGH kann der Unterhaltsschuldner mit seiner Beschwerde nach Art. 13 HUÜ 73 i.V.m. § 59a I AUG keine sachlichen Einwendungen gegen einen titulierten Unterhaltsanspruch erheben, die im Wege einer Abänderungsklage geltend zu machen wären (BGH, Beschl. vom 2.3.2011 - XII ZB 156/09 (IPRspr 2011-268), BGHZ 171, 310).

    Im Übrigen schließen Art. 12 HUÜ 73 und § 59a I AUG aber eine Berücksichtigung nachträglich entstandener sachlicher Einwendungen gegen den titulierten Anspruch im Vollstreckbarkeitsverfahren nicht aus (BGH, Beschl. vom 2.3.2011 aaO juris noch zu § 12 AVAG).

    Der Schuldner kann mit seiner Beschwerde gegen die Zulassung der Vollstreckbarkeit einer ausländischen Entscheidung gemäß Art. 13 HUÜ 73 i.V.m. § 59a I AUG deswegen auch rechtsvernichtende und -hemmende Einwendungen i.S.d. § 767 I ZPO geltend machen, soweit die Rechtskraft des ausländischen Urteils unberührt bleibt, die Gründe, auf denen sie beruhen, erst nach Erlass der ausländischen Entscheidung entstanden sind und die Einwendungen unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind (BGH, Beschl. vom 2.3.2011 aaO).

    Eine nach Rechtskraft der zu vollstreckenden Entscheidung eingetretene Verwirkung oder Verjährung der Unterhaltsansprüche ist zwar gemäß § 59a I AUG im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen, soweit der zugrunde liegende Sachverhalt unstreitig ist (vgl. zu nachträglichem Forderungsübergang BGH, Beschl. vom 2.3.2011 aaO).

  • BGH, 23.09.2015 - XII ZB 234/15

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung über Kindesunterhalt: …

    Rn. 11 b) Aus diesem Grunde hat der Senat bereits ausgesprochen, dass die mit den Rechtsbehelfen im Vollstreckbarerklärungsverfahren befassten Gerichte bis zum rechtskräftigen Abschluss des Exequaturverfahrens uneingeschränkt zu prüfen haben, ob und gegebenenfalls inwieweit die ausländische Entscheidung im Ursprungsstaat bereits aufgehoben (…vgl. Senatsbeschluss BGHZ 171, 310 = FamRZ 2007, 989 Rn. 15) oder abgeändert worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 156/09 - FamRZ 2011, 802 Rn. 14; BGH Beschluss vom 30. April 1980 - VIII ZB 34/78 - FamRZ 1980, 672, 673).
  • OLG Koblenz, 27.08.2012 - 13 UF 431/12

    Vollstreckung ausländischer Urteile: Rechtsvernichtende Einwendungen im Verfahren …

    Derartigen Einwendungen sind allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des BGH nicht solche, die im Wege einer Abänderungsklage geltend zu machen wären, denn die Abänderung greift in die Rechtskraft der ausländischen Entscheidung ein (vgl. zuletzt BGH FamRZ 2011, 802, m. zahlreichen Nachweisen und m. Anm. Heiderhoff).
  • OLG Hamm, 28.06.2012 - 11 UF 279/11

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Unterhaltstitels

    Solche Einwände sind mit einer Abänderungsklage geltend zu machen, zumal sie den Unterhaltstitel selbst - unter Durchbrechung seiner materiellen Rechtskraft - an die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse anpassen soll (BGH FamRZ 2011, 802 zu § 12 AVAG, der § 44 AUG entspricht).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2018 - 1 UF 24/18

    Anerkennung und Vollstreckbarerklärung eines in Österreich aufgenommenen …

    Soweit es zu einer Änderung der dem Unterhaltstitel zugrunde liegenden Verhältnisse gekommen sein sollte, kann dies im Vollstreckbarkeitsverfahren nicht berücksichtigt werden (vgl. BGH, FamRZ 2011, 802, Rn. 13).
  • KG, 16.03.2022 - 3 UF 56/21

    Vollstreckbarerklärung eines von einem Gericht in Arizona/USA erlassenen …

    Er ist vielmehr mit einer Abänderungsklage geltend zu machen, da er den Unterhaltstitel selbst - unter Durchbrechung seiner materiellen Rechtskraft - an die geänderten Verhältnisse anpassen soll (BGH, Beschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 156/09 -, FPR 2013, 53 Rn. 13, beck-online und vom 2. September 2009 - XII ZA 8/07 -, NJOZ 2009, 4492, beck-online).
  • OLG München, 16.08.2019 - 12 UF 829/19

    Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Unterhaltsvertrages bei …

    Tritt nach Erlass des ausländischen Titels Rechtsnachfolge ein, so hat das deutsche Gericht im Exequaturverfahren darüber zu entscheiden (…Zöller/Geimer, ZPO, 32. Aufl., Rn. 64 zu § 722; BGH, Beschluss vom 02.03.2011, XII ZB 156/09 -juris, Rn. 17, 18, 20, 21).
  • OLG Karlsruhe, 03.06.2013 - 8 W 16/13
    Nach der st. Rspr. des BGH zur parallel gelagerten Vorschrift des § 12 AVAG fallen darunter allerdings nicht solche Einwendungen, die im Wege einer Abänderungsklage geltend zu machen wären, denn die Abänderung berührt die Rechtskraft der ausländischen Entscheidung (BGH, FamRZ 2011, 802 [Rz. 11] (IPRspr 2011-268);… BGHZ 171, 310, 318 [Rz. 20] (IPRspr 2007-207)).
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