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Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.04.2011

Rechtsprechung
   BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08, 1 BvR 1897/08   

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https://dejure.org/2011,2205
BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08, 1 BvR 1897/08 (https://dejure.org/2011,2205)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08, 1 BvR 1897/08 (https://dejure.org/2011,2205)
BVerfG, Entscheidung vom 20. April 2011 - 1 BvR 1811/08, 1 BvR 1897/08 (https://dejure.org/2011,2205)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 und Art 6 Abs 1 GG durch die für die Gewährung von Elterngeld maßgebliche Stichtagsregelung des § 27 Abs 1 BEEG (Fassung 05.12.2006

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 27 Abs 1 BEEG vom 05.12.2006, § 24 Abs 4 BErzGG vom 05.12.2006
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 und Art 6 Abs 1 GG durch die für die Gewährung von Elterngeld maßgebliche Stichtagsregelung des § 27 Abs 1 BEEGFassung 05.12.2006

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung bei der Einführung des Elterngelds wird nicht zur Entscheidung angenommen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung bei der Einführung des Elterngelds wird nicht zur Entscheidung angenommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stichtagsregelung beim Elterngeld

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Elterngeld: Stichtagsregel verfassungsgemäß

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Stichtagsregelung für Elterngeld (1.1.2007) ist erlaubt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld erfolglos

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung beim Elterngeld

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld verfassungsgemäß

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Stichtagsregelung für Elterngeld ist verfassungsgemäß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 958
  • FamRZ 2011, 959
  • DB 2011, 19
 
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Wird zitiert von ... (99)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08
    Demgemäß dürfen die Eltern ihr familiäres Leben nach ihren Vorstellungen planen und verwirklichen und insbesondere in ihrer Erziehungsverantwortung entscheiden, ob und in welchem Entwicklungsstadium das Kind überwiegend von einem Elternteil allein, von beiden Eltern in wechselseitiger Ergänzung oder von einem Dritten betreut werden soll (vgl. BVerfGE 99, 216 ).

    Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise und zeitweise auf eine eigene Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung ihrer Kinder zu verzichten wie auch Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden (vgl. BVerfGE 99, 216 ).

    Demgemäß dürfen die Eltern ihr familiäres Leben nach ihren Vorstellungen planen und verwirklichen und insbesondere in ihrer Erziehungsverantwortung entscheiden, ob und in welchem Entwicklungsstadium das Kind überwiegend von einem Elternteil allein, von beiden Eltern in wechselseitiger Ergänzung oder von einem Dritten betreut werden soll (vgl. BVerfGE 99, 216 ).

    Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise und zeitweise auf eine eigene Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung ihrer Kinder zu verzichten wie auch Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden (vgl. BVerfGE 99, 216 ).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08
    Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags notwendig ist und dass sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (stRspr, vgl. BVerfGE 29, 283 ; 75, 78 ; 87, 1 ; 101, 239 ; 117, 272 ).

    Weit ist der Gestaltungsspielraum auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ).

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags notwendig ist und dass sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (stRspr, vgl. BVerfGE 29, 283 ; 75, 78 ; 87, 1 ; 101, 239 ; 117, 272 ).

    Weit ist der Gestaltungsspielraum auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Beschäftigungsförderungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08
    Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (stRspr, vgl. BVerfGE 117, 272 [BVerfG 27.02.2007 - 1 BvL 10/00] ).

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags notwendig ist und dass sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (stRspr, vgl. BVerfGE 29, 283 ; 75, 78 ; 87, 1 ; 101, 239 ; 117, 272 ).

    Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (stRspr, vgl. BVerfGE 117, 272 [BVerfG 27.02.2007 - 1 BvL 10/00] ).

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags notwendig ist und dass sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (stRspr, vgl. BVerfGE 29, 283 ; 75, 78 ; 87, 1 ; 101, 239 ; 117, 272 ).

  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95

    Zählkindervorteil

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08
    Zwar ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfGE 106, 166 ; 111, 176 ).

    Dabei ist allerdings in Rechnung zu stellen, dass dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt (vgl. BVerfGE 99, 165 [BVerfG 10.11.1998 - 1 BvL 50/92] ; 106, 166 ).

    Zwar ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfGE 106, 166 ; 111, 176 ).

    Dabei ist allerdings in Rechnung zu stellen, dass dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt (vgl. BVerfGE 99, 165 [BVerfG 10.11.1998 - 1 BvL 50/92] ; 106, 166 ).

  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 51/68

    Verfassungsmäßigkeit von Art. 2 § 54a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des …

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08
    Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags notwendig ist und dass sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (stRspr, vgl. BVerfGE 29, 283 ; 75, 78 ; 87, 1 ; 101, 239 ; 117, 272 ).

    Auch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 1970 (BVerfGE 29, 283) folgt nichts anderes.

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags notwendig ist und dass sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (stRspr, vgl. BVerfGE 29, 283 ; 75, 78 ; 87, 1 ; 101, 239 ; 117, 272 ).

    Auch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 1970 (BVerfGE 29, 283) folgt nichts anderes.

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08
    Weit ist der Gestaltungsspielraum auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ).

    Weit ist der Gestaltungsspielraum auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ).

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08
    Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags notwendig ist und dass sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (stRspr, vgl. BVerfGE 29, 283 ; 75, 78 ; 87, 1 ; 101, 239 ; 117, 272 ).

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags notwendig ist und dass sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (stRspr, vgl. BVerfGE 29, 283 ; 75, 78 ; 87, 1 ; 101, 239 ; 117, 272 ).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Haushaltsbegleitgesetz 1984

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08
    Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags notwendig ist und dass sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (stRspr, vgl. BVerfGE 29, 283 ; 75, 78 ; 87, 1 ; 101, 239 ; 117, 272 ).

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags notwendig ist und dass sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (stRspr, vgl. BVerfGE 29, 283 ; 75, 78 ; 87, 1 ; 101, 239 ; 117, 272 ).

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08
    Zwar ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfGE 106, 166 ; 111, 176 ).

    Zwar ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfGE 106, 166 ; 111, 176 ).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08
    Dabei ist allerdings in Rechnung zu stellen, dass dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt (vgl. BVerfGE 99, 165 [BVerfG 10.11.1998 - 1 BvL 50/92] ; 106, 166 ).

    Dabei ist allerdings in Rechnung zu stellen, dass dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt (vgl. BVerfGE 99, 165 [BVerfG 10.11.1998 - 1 BvL 50/92] ; 106, 166 ).

  • BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1897/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld …

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R

    Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips - Bemessung - …

    Rn. 33 Zum Umfang des Schutzbereichs von Art. 6 Abs. 1 GG hat das BVerfG gerade betreffend die Förderung durch das Elterngeld ausgeführt (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 20.4.2011 - 1 BvR 1811/08 - ZFSH/SGB 2011, 337, 338 = juris RdNr 9):.

    Rn. 35 Zwar kann die Gewährung von Elterngeld, wie vom Kläger behauptet, durchaus Einfluss darauf haben, wie Eltern ihre grundrechtlich verankerte Erziehungsverantwortung wahrnehmen und das Leben in der Familie gestalten (so bereits BVerfG Beschluss vom 20.4.2011 - 1 BvR 1811/08 - juris RdNr 8).

  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 56/10 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Schutzfrist des § 116 Abs 1 SGB 9 - …

    Rn. 36 Dass die Klägerin unter diesen Umständen aufgrund des befristeten Schutzes als Schwerbehinderte einen dauerhaften rentenrechtlichen Vorteil erhält, ist Resultat der vom Gesetzgeber verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich (vgl zuletzt etwa BVerfG Kammerbeschluss vom 20.4.2011 - 1 BvR 1811/08 - ZFSH/SGB 2011, 337 ff) und in sachgerechter Anknüpfung an den Tag der dritten Lesung des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Bundestag gewählten Stichtagsregelung.
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 570/11

    Restitutionsklage - festgestellter Konventionsverstoß

    Rn. 26 b) Mit dem aufgezeigten Inhalt ist § 35 EGZPO mit dem Grundgesetz, insbesondere mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (zum Gewährleistungsgehalt des allgemeinen Gleichheitssatzes bei der Einführung von Stichtagsregelungen vgl. BVerfG 20. April 2011 - 1 BvR 1811/08 - Rn. 6, ZFSH/SGB 2011, 337; 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 - zu C II 1 der Gründe, BVerfGE 117, 272).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.04.2011 - XII ZB 170/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5417
BGH, 28.04.2011 - XII ZB 170/11 (https://dejure.org/2011,5417)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2011 - XII ZB 170/11 (https://dejure.org/2011,5417)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2011 - XII ZB 170/11 (https://dejure.org/2011,5417)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Brüssel IIa-VO Art. 3, 8, 10, 21, 28; IntFamRVG §§ 1, 27, 31, 32; HKÜ Art. 3 Satz 1 lit. a, 16

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Verfahren auf Nichtanerkennung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung: Auswirkungen eines gleichzeitigen Rückführungsverfahrens nach dem HKÜ; Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Aufhebung der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit der Zurückweisung des Antrages auf ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 EGV 2201/2003, Art 8 EGV 2201/2003, Art 10 EGV 2201/2003, Art 21 Abs 3 EGV 2201/2003, Art 28 EGV 2201/2003
    Verfahren auf Nichtanerkennung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung: Auswirkungen eines gleichzeitigen Rückführungsverfahrens nach dem HKÜ; Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Aufhebung der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit der Zurückweisung des Antrages auf ...

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer von einem ungarischen Gericht getroffenen Sorgerechtsentscheidung wegen der willkürlichen Veränderung des Aufenthaltsortes eines Kindes durch einen Umzug nach Deutschland

  • unalex.eu

    Art. 21 Brüssel II bis-VO

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anerkennung einer von einem ungarischen Gericht getroffenen Sorgerechtsentscheidung wegen der willkürlichen Veränderung des Aufenthaltsortes eines Kindes durch einen Umzug nach Deutschland

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Nichtanerkennung ausländischer Sorgerechtsentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchsetzung von Brüssel IIa-Beschlüssen in Sorgerechtssachen

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    EuEheVO 2201/2003 Art. 8; EuEheVO 2201/2003 Art. 8 ff.; EuEheVO 2201/2003 Art. 10; EuEheVO 2201/2003 Art. 21; EuEheVO 2201/2003 Art. 21 ff.; EuEheVO 2201/2003 Art. 22 ff.; EuEheVO ... 2201/2003 Art. 28 ff.; EuEheVO 2201/2003 Art. 31; HKÜ Art. 3; HKÜ Art. 16; IntFamRVG § 1; IntFamRVG §§ 16 ff.; IntFamRVG § 27; IntFamRVG § 31; IntFamRVG § 32
    Anerkennung und Vollstreckung --> Ehe- und Kindschaftssachen; Kindschaftsrecht --> Kindesentführung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 865
  • MDR 2011, 663
  • FGPrax 2011, 181 (Ls.)
  • FamRZ 2011, 1046
  • FamRZ 2011, 959
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.02.2011 - XII ZB 182/08

    Elterliche Sorge: Anwendbarkeit der Vorschriften über die Zuständigkeit und die …

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - XII ZB 170/11
    Rn. 9 a) Erlässt ein nach Art. 8 ff. Brüssel IIa-VO in der Hauptsache zuständiges Gericht eine einstweilige Maßnahme, richtet sich die Anerkennung und Vollstreckung dieser Maßnahme in anderen Mitgliedsstaaten nach Art. 21 ff. Brüssel IIa-VO (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 182/08 - FamRZ 2011, 542 Rn. 16 unter Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 15. Juli 2010 - Rs. C-256/09 - FamRZ 2010, 1521).

    Dabei ist für die Anwendung der Art. 21 ff. Brüssel IIa-VO darauf abzustellen, ob das Ursprungsgericht seine Zuständigkeit auf Art. 8 ff. Brüssel IIa-VO gestützt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 182/08 - FamRZ 2011, 542 Rn. 22).

    Ist zweifelhaft, worauf das Ursprungsgericht seine Zuständigkeit gestützt hat, ist anhand der in der Entscheidung des Ursprungsgerichts enthaltenen Ausführungen zu prüfen, ob dieses seine Zuständigkeit auf eine Vorschrift der Brüssel IIa-VO stützen wollte (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 182/08 - FamRZ 2011, 542 Rn. 23).

    Nach alledem ergibt sich die Hauptsachezuständigkeit ersichtlich aus der erlassenen Entscheidung (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 182/08 - FamRZ 2011, 542 Rn. 24).

  • EuGH, 15.07.2010 - C-256/09

    Purrucker - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie …

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - XII ZB 170/11
    Rn. 9 a) Erlässt ein nach Art. 8 ff. Brüssel IIa-VO in der Hauptsache zuständiges Gericht eine einstweilige Maßnahme, richtet sich die Anerkennung und Vollstreckung dieser Maßnahme in anderen Mitgliedsstaaten nach Art. 21 ff. Brüssel IIa-VO (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 182/08 - FamRZ 2011, 542 Rn. 16 unter Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 15. Juli 2010 - Rs. C-256/09 - FamRZ 2010, 1521).
  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 186/03

    Zuständigkeit der Ehegerichte für Entscheidungen der elterlichen Verantwortung

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - XII ZB 170/11
    Mithin dürfen sie keine in die elterliche Verantwortung eingreifenden Maßnahmen treffen (Senatsbeschluss vom 22. Juni 2005 - XII ZB 186/03 - FamRZ 2005, 1540, 1544).
  • BGH, 08.04.2015 - XII ZB 148/14

    Brüssel IIa-VO Art. 23; IntFamRVG § 14 Nr. 2; FamFG §§ 158, 159

    Ist dies zweifelhaft, ist anhand seiner Ausführungen in der Entscheidung zu prüfen, ob es seine Zuständigkeit auf eine Vorschrift der Brüssel IIa-VO stützen wollte (…Senatsbeschlüsse BGHZ 188, 270 = FamRZ 2011, 542 Rn. 23 und vom 28. April 2011 - XII ZB 170/11 - FamRZ 2011, 959 Rn. 9).
  • BGH, 10.02.2016 - XII ZB 38/15

    Vollstreckbarerklärung einer polnischen Entscheidung über die Kindesherausgabe: …

    Rn. 29 e) Da eine Vollstreckbarerklärung damit ohnehin ausscheidet, kann die Frage dahinstehen, ob auch Art. 16 HKÜ einer Vollstreckbarerklärung der während des laufenden HKÜ-Verfahrens erlassenen Sicherungsverfügung entgegensteht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 28. April 2011 - XII ZB 170/11 - FamRZ 2011, 959 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 25.07.2012 - XII ZB 170/11

    Verfahren auf Nichtanerkennung einer ungarischen Sorgerechtsentscheidung: …

    Rn. 4 Seinen Antrag, die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit des angefochtenen Beschlusses aufzuheben, hat der Senat mit Beschluss vom 28. April 2011 (XII ZB 170/11 - FamRZ 2011, 959) als unzulässig zurückgewiesen.

    Rn. 6 1. Allerdings ist die Rechtsbeschwerde gemäß §§ 1 Nr. 1, 32, 28 des Gesetzes zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts vom 26. Januar 2005 (BGBl. I S. 162 - im Folgenden: IntFamRVG) iVm Art. 21 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (im Folgenden: Brüssel II a-VO) statthaft (zur Anwendung des IntFamRVG - und damit auch dessen § 28 - im vorliegenden Verfahren s. Senatsbeschluss vom 28. April 2011 - XII ZB 170/11 - FamRZ 2011, 959 Rn. 8 ff.).

  • OLG Stuttgart, 05.03.2014 - 17 UF 262/13

    Anerkennung und Vollstreckbarerklärung der im Wege der einstweiligen Anordnung …

    Unter Berücksichtigung der Gründe des Beschlusses ergibt sich indes die Hauptsachezuständigkeit gemäß Art. 8 ff. Brüssel IIa-VO "ersichtlich" (siehe auch BGH, FamRZ 2011, 959 Rn. 10) aus der erlassenen Entscheidung.
  • BGH, 16.09.2015 - XII ZB 526/14

    Betreuungssache: Beschränkung des Rechtsmittels auf die Bestellung eines …

    Rn. 5 1. Das für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels erforderliche Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn der Rechtsmittelführer kein schutzwürdiges Interesse an der begehrten Entscheidung hat (Senatsbeschluss vom 28. April 2011 - XII ZB 170/11 - FamRZ 2011, 959 Rn. 16).
  • OLG München, 22.01.2015 - 12 UF 1821/14

    Vollstreckbarerklärung einer durch ein polnisches Gericht erlassenen …

    Eine Entscheidung nach Art. 20 EuEheVO hat grundsätzlich nur territoriale Wirkung, sodass sie in einem anderen Mitgliedstaat nicht nach den Art. 28 ff vollstreckbar ist (EuGH NJW 2010, 2861; BGH NJW 2011, 855), soweit sie nicht von dem für die Hauptsache zuständigen Gericht erlassen wurde (BGH NJW-RR 2011, 865), wobei wegen Art. 24 S. 1 EuEheVO entscheidend ist, dass das Gericht seine Zuständigkeit auf Art. 8 ff EuEheVO gestützt hat, nicht, ob es danach tatsächlich zuständig war (…BGH NJW 2011, 855 Rn. 22).
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