Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

   Abschnitt 4 - Statistik und Schlussvorschriften (§§ 22 - 28)   
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Textdarstellung

  

§ 27
Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie

(1) 1Übt ein Elternteil eine systemrelevante Tätigkeit aus, so kann sein Bezug von Elterngeld auf Antrag für die Zeit vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 aufgeschoben werden. 2Der Bezug der verschobenen Lebensmonate ist spätestens bis zum 30. Juni 2021 anzutreten. 3Wird von der Möglichkeit des Aufschubs Gebrauch gemacht, so kann das Basiselterngeld abweichend von § 4 Absatz 1 Satz 2 und 3 auch noch nach Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden. 4In der Zeit vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2021 entstehende Lücken im Elterngeldbezug sind abweichend von § 4 Absatz 1 Satz 4 unschädlich.

(2) 1Für ein Verschieben des Partnerschaftsbonus genügt es, wenn nur ein Elternteil einen systemrelevanten Beruf ausübt. 2Hat der Bezug des Partnerschaftsbonus bereits begonnen, so gelten allein die Bestimmungen des Absatzes 3.

(3) Liegt der Bezug des Partnerschaftsbonus ganz oder teilweise vor dem Ablauf des 23. September 2022 und kann die berechtigte Person die Voraussetzungen des Bezugs aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht einhalten, gelten die Angaben zur Höhe des Einkommens und zum Umfang der Arbeitszeit, die bei der Beantragung des Partnerschaftsbonus glaubhaft gemacht worden sind.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen vom 18.03.2022 (BGBl. I S. 473), in Kraft getreten am 19.03.2022 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
19.03.2022
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen18.03.2022BGBl. I S. 473
01.09.2021
Änderung
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Änderung
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes15.02.2021BGBl. I S. 239
01.01.2021
Änderung
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Änderung
Beschäftigungssicherungsgesetz (BeschSiG)03.12.2020BGBl. I S. 2691
28.05.2020
Änderung
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Änderung
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes15.02.2021BGBl. I S. 239
01.03.2020
Änderung
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Änderung
Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie20.05.2020BGBl. I S. 1061

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