Rechtsprechung
| OLG München, 26.01.2012 - 34 Wx 519/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ehesache: Anerkennung eines in Algerien ergangenen Scheidungsurteils bei unterlassener Verfahrensbeteiligung des Antragsgegners
- Deutsches Notarinstitut
FamFG §§ 107, 109
Keine Anerkennung eines in Algerien ergangenen Scheidungsurteils mangels Mitteilung des Scheidungsantrags an die Antragsgegnerin - Vorliegen eines Anerkennungshindernisses gem. § 109 Abs. 1 Nr. 2 FamFG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 107; FamFG § 109 Abs. 1
Anerkennung eines in Algerien ergangenen Scheidungsurteils - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
FamFG § 65; FamFG § 98; FamFG § 107; FamFG § 109; GZVJu-Bay § 5
Anerkennung und Vollstreckung --> Ehe- und Kindschaftssachen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Anerkennung eines in Algerien ergangenen Scheidungsurteils
Papierfundstellen
- FGPrax 2012, 66
- FamRZ 2012, 1512
Wird zitiert von ... (7)
- OLG München, 13.03.2018 - 34 Wx 146/14
Ehescheidung durch Scharia-Gericht wird nicht anerkannt
Rn. 55 4. Die Beteiligte zu 2 macht zudem ein Anerkennungshindernis in Form des fehlenden rechtlichen Gehörs nach § 109 Abs. 1 Nr. 2 FamFG geltend (siehe dazu Senat vom 26.1.2012, 34 Wx 519/11 = FGPrax 2012, 66). - BGH, 20.06.2018 - XII ZB 285/17
Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels: …
Rn. 27 (1) Die streitige Frage, ob im Verfahren auf Exequatur ausländischer Titel - anders als bei der inländischen Klauselerteilung als Teil der Zwangsvollstreckung (vgl. dazu BGH Beschluss vom 12. Dezember 2007 - VII ZB 108/06 - NJW 2008, 918 f.) - eine Unterbrechung nach § 240 ZPO möglich ist (…vgl. etwa Musielak/Voit/Stadler ZPO 15. Aufl. § 240 Rn. 6 mwN), ist zu bejahen (aA wohl Prütting/Gehrlein/Anders ZPO 7. Aufl. § 240 Rn. 2 sowie - allerdings zur Vollstreckbarerklärung nach der EuUnthVO - OLG München FamRZ 2012, 1512). - OLG München, 26.07.2016 - 34 Wx 192/16
Zustellung zwischen USA und Deutschland durch Privatperson - …
Rn. 11 2. Offen bleibt, ob das US-amerikanische Gericht des Staates Nevada nach deutschem Gesetz, wenn es dort im Zeitpunkt des Erlasses der ausländischen Entscheidung gälte, wenigstens konkurrierend international zuständig gewesen wäre (§ 109 Abs. 1 Nr. 1 FamFG; sog. Spiegelbildprinzip; Senat vom 26.1.2012, 34 Wx 519/11 = FGPrax 2012, 66/67;… Keidel/Zimmermann FamFG 18. Aufl. § 109 Rn. 3), weil der Ehemann im US-Bundesstaat Nevada seinen gewöhnlichen Aufenthalt begründet hatte (vgl. § 109 Abs. 2 Satz 1 FamFG).
- OLG München, 01.04.2015 - 34 Wx 15/13
Keine Anerkennung bangladeschischer Privatscheidung nach deutschem Recht
Rn. 19 4. Darauf, ob die vorgelegten Urkunden für den Nachweis der Eheschließung und der Ehescheidung ausreichen, ferner ob ein weiteres Anerkennungshindernis in Form des fehlenden rechtlichen Gehörs nach § 109 Abs. 1 Nr. 2 FamFG besteht (siehe dazu Senat vom 26.1.2012, 34 Wx 519/11 = FGPrax 2012, 66) - die Antragsgegnerin gibt glaubhaft an, erst im Jahr 2012 vom Antragsteller über die stattgefundene Scheidung informiert worden zu sein -, kommt es daher nicht mehr an. - OLG Nürnberg, 10.07.2014 - 7 UF 694/14
Exequaturverfahren: Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung polnischer …
Das Haager Protokoll von 2007 ist entgegen dem Wortlaut von Art. 22 HUP aufgrund der Erklärung in Art. 5 des Ratsbeschlusses vom 30. November 2009 unabhängig vom Zeitraum, für den Unterhalt begehrt wird, für alle Unterhaltsverfahren, die ab dem 18. Juni 2011 eingeleitet wurden, anzuwenden (OLG Bremen FamRZ 13, 224; OLG Celle FamRZ 12, 1501;… Hausmann, Internationales und Europäisches Ehescheidungsrecht, 1. Aufl., C Rn 679ff., K Rn 328; a.A. OLG Nbg IPRax 12.551, die aufgegeben wird; OLG München FamRZ 2012, 1512; OLG Stuttgart FamRZ 2012, 1510). - OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 3 AR 5/19
Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung
- OLG Karlsruhe, 27.01.2014 - 8 W 61/13 Die in der angefochtenen Entscheidung enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung, die entgegen der in Art. 32 V 1 EuUnthVO i.V.m. § 43 IV Nr. 1 AUG enthaltenen Beschwerdefrist von 30 Tagen über eine Frist von einem Monat belehrt, hat keine Auswirkungen, da die Beschwerde jedenfalls fristgerecht eingelegt worden ist (s. OLG München, FamRZ 2012, 1512 (IPPRspr. 2012 Nr. 273 (LS)); OLG Stuttgart, FamRZ 2012, 1510 (IPRspr 2012-274), zit. n. juris).
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