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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 21.02.2012

Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.03.2012 - 4 UF 235/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20334
OLG Köln, 14.03.2012 - 4 UF 235/11 (https://dejure.org/2012,20334)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.03.2012 - 4 UF 235/11 (https://dejure.org/2012,20334)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. März 2012 - 4 UF 235/11 (https://dejure.org/2012,20334)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684
    Zulässigkeit der Ausgestaltung des Umgangsrechts durch ein Wechselmodell

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Ausgestaltung des Umgangsrechts durch ein Wechselmodell

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausgestaltung des Umgangsrechts durch ein 14-tägiges Wechselmodell zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1885
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 23.03.2007 - 1 BvR 156/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Umgangsregelung

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2012 - 4 UF 235/11
    Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, muss demgemäß grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen (vgl. BVerfG FamRZ 2007, 1078, 1079; BVerfGE 31, 194, 206 f.; 64, 180, 187 f.).

    Dabei sind die Interessen der Eltern sowie deren Einstellung und Persönlichkeit zu würdigen, und es ist auf die Belange des Kindes einzugehen (vgl. BVerfG FamRZ 2007, 1078, 1079; BVerfGE 31, 194, 210).

    Zu beachten ist, dass dem Kindesvater grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet bleiben muss, die gefühlsmäßigen Bindungen des Kindes zu ihm aufrechtzuerhalten und zu festigen (vgl. BVerfG FamRZ 2007, 1078, 1079; 2005, 871).

    Jedoch können etwaige vom Kind ausdrücklich oder indirekt geäußerten Wünsche durchaus Ausdruck von Bindungen zum Kindesvater sein, die es geboten erscheinen lassen können, Übernachtungen zuzulassen oder nicht (BVerfG FamRZ 2007, 1078, 1079).

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2012 - 4 UF 235/11
    Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, muss demgemäß grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen (vgl. BVerfG FamRZ 2007, 1078, 1079; BVerfGE 31, 194, 206 f.; 64, 180, 187 f.).

    Dabei sind die Interessen der Eltern sowie deren Einstellung und Persönlichkeit zu würdigen, und es ist auf die Belange des Kindes einzugehen (vgl. BVerfG FamRZ 2007, 1078, 1079; BVerfGE 31, 194, 210).

  • BVerfG, 07.03.2005 - 1 BvR 552/04

    Einschränkung des Umgangsrechts des nichtehelichen Vaters durch die Zivilgerichte

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2012 - 4 UF 235/11
    Zu beachten ist, dass dem Kindesvater grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet bleiben muss, die gefühlsmäßigen Bindungen des Kindes zu ihm aufrechtzuerhalten und zu festigen (vgl. BVerfG FamRZ 2007, 1078, 1079; 2005, 871).

    Einschränkungen des Umgangsrechts unter Hinweis auf das Kindeswohl bedürfen einer eingehenden Begründung, soweit das eingeforderte Umgangsrecht im Rahmen des Üblichen ist (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 871 ).

  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Umgangsregelung, die keine Übernachtung und …

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2012 - 4 UF 235/11
    Daher kommt eine Einschränkung des Umgangs in der Weise, dass ein Umgang mit Übernachtung beim umgangsberechtigten Elternteil ausgeschlossen wird, nur in Betracht, wenn dies aus Gründen des Kindeswohls geboten ist (vgl. BVerfG FamRZ 2007, 105 ).
  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 2029/00

    Verfassungsmäßigkeit einer Regelung des Umgangsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2012 - 4 UF 235/11
    Die Gerichte müssen sich daher im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG FamRZ 1993, 662, 663; FamRZ 2002, 809 ; FamRZ 2004, 1166, 1167).
  • OLG Brandenburg, 29.12.2009 - 10 UF 150/09

    Regelung des Umgangsrechts bei einem Kleinkind: Übernachtung des Kindes im Rahmen …

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2012 - 4 UF 235/11
    Daher setzt das Bedürfnis des Kindes nach einem auch räumlich sicheren Lebensmittelpunkt dem Umgangsrecht Grenzen (…vgl. Staudinger/Rauscher, BGB , Bearbeitung 2006, § 1684 Rdnr. 189; OLG Brandenburg FamRZ 2010, 1352 bis 1355; FamRZ 2003, 111 ).
  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2012 - 4 UF 235/11
    Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, muss demgemäß grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen (vgl. BVerfG FamRZ 2007, 1078, 1079; BVerfGE 31, 194, 206 f.; 64, 180, 187 f.).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 120/04

    Rechtsnatur der Bestätigung einer von den Eltern getroffenen Umgangsregelung …

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2012 - 4 UF 235/11
    Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, so muss - wie vorliegend - das Familiengericht unter Beachtung der vorgenannten Grundsätze nach § 1684 Abs. 3, 4 Satz 1 zu 2 BGB den Umgang ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls (BGH FamRZ 2005, 1471, 1472;… Palandt/Diederichsen, BGB , 71. Auflage 2012, § 1684 Rdnr. 14, 16;… Johannsen/Henrich/Jaeger, a. a. O., § 1684 Rdnr. 5) regeln.
  • BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 692/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren zur Regelung des …

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2012 - 4 UF 235/11
    Die Gerichte müssen sich daher im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG FamRZ 1993, 662, 663; FamRZ 2002, 809 ; FamRZ 2004, 1166, 1167).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 487/04

    Berücksichtigung des Kindeswohl bei einer Entscheidung im Umgangsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2012 - 4 UF 235/11
    Die Gerichte müssen sich daher im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG FamRZ 1993, 662, 663; FamRZ 2002, 809 ; FamRZ 2004, 1166, 1167).
  • OLG Brandenburg, 04.07.2002 - 15 UF 25/02

    Gerichtliche Ausgestaltung des Umgangsrechts

  • AG Brühl, 26.09.2011 - 38 F 181/11
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.02.2012 - II-4 UF 258/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2995
OLG Köln, 21.02.2012 - II-4 UF 258/11 (https://dejure.org/2012,2995)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.02.2012 - II-4 UF 258/11 (https://dejure.org/2012,2995)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Februar 2012 - II-4 UF 258/11 (https://dejure.org/2012,2995)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1885
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der …

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2012 - 4 UF 258/11
    Jedes von ihnen kann im Einzelfall mehr oder weniger bedeutsam für die Beurteilung sein, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht (vgl. BGH FamRZ 2011, 796-801; 2010, 1060; 1990, 392 f. m.w.N.).

    Hierbei sind alle von den Verfahrensbeteiligten vorgebrachten Gesichtspunkte in tatsächlicher Hinsicht soweit wie möglich aufzuklären und unter Kindeswohlgesichtspunkten gegeneinander abzuwägen, um eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine kindeswohlorientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. Bundesverfassungsgericht FamRZ 2009, 1897; BGH FamRZ 2010, 1060).

    Sie soll in Fällen eines Interessenkonflikts zwischen Kind und Eltern insbesondere die einseitige Vertretung der Interessen des Kindes ermöglichen und unterscheidet sich insoweit von dem Aufgabenkreis des Familiengerichts und der weiteren Beteiligten (vgl. BGH FamRZ 2010, 1060).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2012 - 4 UF 258/11
    Gerade unter diesem Gesichtspunkt ist grundsätzlich der Wille des Kindes beachtlich, soweit dieser mit seinem Wohl vereinbar ist bzw. überhaupt eindeutig festgestellt werden kann (vgl. BVerfGE 55, 171; Bundesverfassungsgericht, FamRZ 2008, 1737).

    Daher muss jede gerichtliche Lösung eines Konflikts zwischen den Eltern, der sich auf die Zukunft des Kindes auswirkt, neben dem Kindeswohl auch seine grundrechtlich geschützte Individualität berücksichtigen; denn die umgangs- wie sorgerechtliche Regelung nimmt entscheidenden Einfluss auf das weitere Leben des Kindes und betrifft es ganz unmittelbar in seinen grundrechtlich geschützten Rechten (vgl. BVerfGE 37, 217; 55, 171).

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2012 - 4 UF 258/11
    Das Kind ist ein Wesen mit eigener Menschenwürde und eigenem Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit aus Artikel 1 Abs. 1 GG sowie Artikel 2 Abs. 1 GG (BVerfGE 24, 119).
  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10

    Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von …

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2012 - 4 UF 258/11
    Jedes von ihnen kann im Einzelfall mehr oder weniger bedeutsam für die Beurteilung sein, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht (vgl. BGH FamRZ 2011, 796-801; 2010, 1060; 1990, 392 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2012 - 4 UF 258/11
    Daher muss jede gerichtliche Lösung eines Konflikts zwischen den Eltern, der sich auf die Zukunft des Kindes auswirkt, neben dem Kindeswohl auch seine grundrechtlich geschützte Individualität berücksichtigen; denn die umgangs- wie sorgerechtliche Regelung nimmt entscheidenden Einfluss auf das weitere Leben des Kindes und betrifft es ganz unmittelbar in seinen grundrechtlich geschützten Rechten (vgl. BVerfGE 37, 217; 55, 171).
  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 311/08

    Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2012 - 4 UF 258/11
    Gerade unter diesem Gesichtspunkt ist grundsätzlich der Wille des Kindes beachtlich, soweit dieser mit seinem Wohl vereinbar ist bzw. überhaupt eindeutig festgestellt werden kann (vgl. BVerfGE 55, 171; Bundesverfassungsgericht, FamRZ 2008, 1737).
  • BVerfG, 31.03.2010 - 1 BvR 2910/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung der Grundrechte eines Kindes …

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2012 - 4 UF 258/11
    Entsprechend den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. hierzu u.a. BVerfG FamRZ 2010, 865; BVerfGE 79, 201) ist bei einer Entscheidung über die elterliche Sorge wie auch zum Umgangsrecht sowohl dem Elternrecht aus Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 GG als auch der Grundrechtsposition des Kindes aus Artikel 2 Abs. 1 GG i.V.m. Artikel 1 Abs. 1 GG Rechnung zu tragen.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09

    Verfassungsmäßigkeit der Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2012 - 4 UF 258/11
    Hierbei sind alle von den Verfahrensbeteiligten vorgebrachten Gesichtspunkte in tatsächlicher Hinsicht soweit wie möglich aufzuklären und unter Kindeswohlgesichtspunkten gegeneinander abzuwägen, um eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine kindeswohlorientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. Bundesverfassungsgericht FamRZ 2009, 1897; BGH FamRZ 2010, 1060).
  • BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 66/88

    Übertragung der elterlichen Sorge bei Umzug ins Ausland

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2012 - 4 UF 258/11
    Jedes von ihnen kann im Einzelfall mehr oder weniger bedeutsam für die Beurteilung sein, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht (vgl. BGH FamRZ 2011, 796-801; 2010, 1060; 1990, 392 f. m.w.N.).
  • AG Bonn, 11.10.2011 - 401 F 63/10

    Ausweitung des Umgangswochenendes i.R.d. Regelung des Umgangsrechts des Vaters …

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.2012 - 4 UF 258/11
    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 11.10.2011 - 401 F 63/10 -, mit welchem in dem dort tenorierten Umfang das Umgangsrecht des Kindesvaters mit seinem Sohn M. geregelt worden ist, wird auf Kosten des Kindesvaters zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 04.12.2012 - 4 WF 85/12

    Prüfungsmaßstab im Kostenfestsetzungsverfahren

    Rn. 4 Die Antragstellerin hat einen Antrag auf Festsetzung der Kosten für das rechtskräftig abgeschlossene Beschwerdeverfahren 4 UF 258/11 OLG Köln gestellt.

    In dem Beschluss des Senats vom 24.2.2012 - 4 UF 258/11 - wurden dem Antragsgegner die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.

    Deshalb sind auch die vom Antragsgegner im Schriftsatz 31.8.2012 erhobenen verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Einwendungen gegen das rechtskräftig abgeschlossene Umgangsverfahren 4 UF 258/11 für die Kostenfestsetzung ohne Bedeutung.

  • OLG Frankfurt, 09.07.2013 - 6 UF 140/13

    Verfahren auf Verpflichtung zum Umgang durch betreuenden Elternteil

    Zu dem Ergebnis, dass hier die Voraussetzungen für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens vorlagen, kommt man ebenfalls, wenn man davon ausgeht, dass das Umgangsverfahren ein Amtsverfahren ist oder jedenfalls auch von Amts wegen eingeleitet werden kann, denn dann ist der im eigenen Namen erfolgte Antrag der Kindesmutter als Anregung einzuordnen, die das Amtsgericht hier zu einer Aufnahme des Umgangsverfahrens von Amts wegen veranlasst hat (zur Zulässigkeit der Einleitung eines Umgangsverfahrens von Amts wegen OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2011, Az.: 4 WF 144/11; implizierend OLG Köln, Beschluss vom 21.02.2012, Az.: 4 UF 258/11, Rn 15 zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 04.04.2011, Az.: 8 UF 161/10, Rn 64 zitiert nach juris; Stößer in: Prütting/Helms, FamFG, 2. Aufl., 2011, § 51 Rn 2, § 151 Rn 15; Ahn-Roth in: Prütting/Helms, FamFG, 2. Aufl., Vor §§ 23, 24 Rn 3; Feskorn in: Zöller, ZPO, 29. Aufl., 2012, § 23 FamFG Rn 1; Sternal in: Keidel, FamFG, 17. Aufl. 2011, § 23 Rn 6; differenzierend danach, ob ein Antrag tatsächlich gestellt ist oder nicht Giers in: Keidel, FamFG, 17. Aufl. 2011, § 51 Rn 4; vgl. auch Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 5. Aufl. 2012, Rn 161; Büte in: Handbuch des Fachanwalts, Familienrecht, 8. Aufl. 2011, 4.
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