Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 05.05.2011 - 4 OB 117/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wirksamkeit der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1697 BGB; § 1909 BGB; § 40 Abs. 1 FamFG; § 41 Abs. 1 S. 2 FamFG
Bekanntgabe an die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern bzw. den allein sorgeberechtigten Elternteil als Wirksamkeitsvoraussetzung der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bekanntgabe an die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern bzw. den allein sorgeberechtigten Elternteil als Wirksamkeitsvoraussetzung der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bekanntgabe an die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern bzw. den allein sorgeberechtigten Elternteil als Wirksamkeitsvoraussetzung der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 05.04.2011 - 4 A 20/11
- OVG Niedersachsen, 05.05.2011 - 4 OB 117/11
- OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 4 OB 132/11
Papierfundstellen
- NJW 2011, 3112
- FamRZ 2012, 42
- DVBl 2011, 1375
- DÖV 2011, 903
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 114/05
Widerlegung der Angaben in einem anwaltlichen Empfangsbekenntnis
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2011 - 4 OB 117/11
Die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis ist jedoch erst dann als bewirkt anzusehen, wenn der Rechtsanwalt das ihm zugestellte Schriftstück mit dem Willen entgegengenommen hat, es als zugestellt gegen sich gelten zu lassen, und dies auch durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses beurkundet (vgl. nur BGH, Urt. v. 18.1.2006 - VIII ZR 114/05 -, NJW 2006, 1206). - GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85
Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2011 - 4 OB 117/11
Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich ist, richtet sich, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Rechtswegzuweisung fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (GmS-OGB, Beschl. v. 10.4.1986 - 1/85 -, BVerwGE 74, 368, 370). - BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 88.85
Jugendwohlfahrt - Mitteilungsweitergabe - Zwischenbehördliche Zusammenarbeit - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2011 - 4 OB 117/11
Der Rechtsstreit kann daher auch nicht an das Amtsgericht C. mit der Begründung verwiesen werden, dass die Überprüfung von Handlungen des Amtspflegers allein dem Vormundschaftsgericht obliegt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.11.2005 - 12 A 3295/05 -, juris; ferner OVG Bremen, Beschl. v. 7.1.1964 - a B 29/63 -, FEVS 11, 327), auch wenn die Ausübung der Aufgaben eines Amtspflegers die Ausübung öffentlicher Gewalt darstellt (so ausdrücklich in Bezug auf die Amtsvormundschaft BVerwG, Urt. v. 4.2.1988 - 5 C 88.85 -, NJW 1988 S. 2399, vgl. ferner Senatsbeschl. v. 1.7.2009 - 4 LA 291/08 -). - OVG Niedersachsen, 02.08.2006 - 4 OB 171/06
Zulässigkeit einer Verweisung an das Sozialgericht nach § 17a Abs. 2 S. 1 …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2011 - 4 OB 117/11
Eine analoge Anwendung des § 21 GKG auf außergerichtlichen Kosten kommt nicht in Betracht, da es sich bei dieser Vorschrift bereits um eine Ausnahmeregelung handelt, die eine erweiternde Auslegung nicht zulässt (vgl. Senatsbeschl. v. 11.7.2006 - 4 OB 171/06 - m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - 12 A 3295/05
Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.2011 - 4 OB 117/11
Der Rechtsstreit kann daher auch nicht an das Amtsgericht C. mit der Begründung verwiesen werden, dass die Überprüfung von Handlungen des Amtspflegers allein dem Vormundschaftsgericht obliegt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10.11.2005 - 12 A 3295/05 -, juris; ferner OVG Bremen, Beschl. v. 7.1.1964 - a B 29/63 -, FEVS 11, 327), auch wenn die Ausübung der Aufgaben eines Amtspflegers die Ausübung öffentlicher Gewalt darstellt (…so ausdrücklich in Bezug auf die Amtsvormundschaft BVerwG, Urt. v. 4.2.1988 - 5 C 88.85 -, NJW 1988 S. 2399, vgl. ferner Senatsbeschl. v. 1.7.2009 - 4 LA 291/08 -).
- OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 4 OB 132/11
Notwendigkeit einer förmlichen Entscheidung für die Fortführung des Verfahrens …
2.Die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft nach den §§ 1697, 1909 BGB bedarf gemäß 40 Abs. 1 FamFG für ihre Wirksamkeit der Bekanntgabe an die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern bzw. an den allein sorgeberechtigten Elternteil (vgl. Senatsbeschl. v. 5.5.2011 - 4 OB 117/11 -).Zu Recht rügt der Beklagte, dass der Senat mit seinem Beschluss vom 5. Mai 2011 - 4 OB 117/11 - vor Ablauf der mit gerichtlicher Verfügung vom 20. April 2011 eingeräumten zweiwöchigen Stellungnahmefrist zu der Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 5. April 2011 - 4 A 20/11 - entschieden und damit seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat.
- OVG Niedersachsen, 12.01.2022 - 10 OB 132/21
Daseinsvorsorge; kommunale Daseinsvorsorge; Sparkasse; Verwaltungsrechtsweg; …
Eine analoge Anwendung des § 21 GKG auf außergerichtliche Kosten kommt nicht in Betracht, da es sich bei dieser Vorschrift bereits um eine Ausnahmeregelung handelt, die eine erweiternde Auslegung nicht zulässt (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 5.5.2011 - 4 OB 117/11 -).
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Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 4 OB 132/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Fortführung des Verfahrens bei erfolgreicher Anhörungsrüge; Wirksamkeit der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 152a Abs. 5 S. 4 VwGO; § 343 ZPO; § 1697 BGB; § 1909 BGB; § 40 Abs. 1 FamFG
Notwendigkeit einer förmlichen Entscheidung für die Fortführung des Verfahrens nach Erhebung einer zulässigen und begründeten Anhörungsrüge bzgl. Anordnung einer Ergänzungspflegschaft - rechtsportal.de
Notwendigkeit einer förmlichen Entscheidung für die Fortführung des Verfahrens nach Erhebung einer zulässigen und begründeten Anhörungsrüge bzgl. Anordnung einer Ergänzungspflegschaft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Notwendigkeit einer förmlichen Entscheidung für die Fortführung des Verfahrens nach Erhebung einer zulässigen und begründeten Anhörungsrüge bzgl. Anordnung einer Ergänzungspflegschaft
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 05.04.2011 - 4 A 20/11
- OVG Niedersachsen, 05.05.2011 - 4 OB 117/11
- OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 4 OB 132/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 1313
- FamRZ 2012, 42
- DVBl 2011, 1376
- DÖV 2011, 904
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 05.05.2011 - 4 OB 117/11
Bekanntgabe an die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern bzw. den allein …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 4 OB 132/11
2.Die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft nach den §§ 1697, 1909 BGB bedarf gemäß 40 Abs. 1 FamFG für ihre Wirksamkeit der Bekanntgabe an die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern bzw. an den allein sorgeberechtigten Elternteil (vgl. Senatsbeschl. v. 5.5.2011 - 4 OB 117/11 -).Zu Recht rügt der Beklagte, dass der Senat mit seinem Beschluss vom 5. Mai 2011 - 4 OB 117/11 - vor Ablauf der mit gerichtlicher Verfügung vom 20. April 2011 eingeräumten zweiwöchigen Stellungnahmefrist zu der Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 5. April 2011 - 4 A 20/11 - entschieden und damit seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat.
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.2016 - 1 S 1122/16
Kein Informationsrecht auf bei Behörden vorhandene allgemein erwerbbare …
Bestätigt sich die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung, ist gemäß § 152a Abs. 5 Satz 4 i.V.m. § 343 ZPO auszusprechen, dass diese aufrechtzuerhalten ist (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 24.06.2011 - 4 OB 132/11 - juris;… Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 152a Rn. 42;… Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 152a Rn. 15). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 13 A 1519/17
Darlegungsanforderungen an einen auf die grundsätzliche Bedeutung einer …
OVG, Beschluss vom 24. Juni 2011 - 4 OB 132/11 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 4. September 2008 - 2 L 46/08 -, jeweils juris.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 23.08.2011 - 4 UF 139/11 |
Verfahrensgang
- AG Bonn, 14.04.2011 - 456 F 45/10
- OLG Köln, 22.08.2011 - 4 UF 139/11
- OLG Köln, 23.08.2011 - 4 UF 139/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 42
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Brandenburg, 23.01.2012 - 10 UF 243/11
Ergänzungspflegschaft: Aufgabenkreis im Zusammenhang mit der Genehmigung der …
Hiergegen findet die Beschwerde nach §§ 58 Abs. 1, 68 Abs. 1 Satz 2 FamFG statt, ohne dass eine Abhilfemöglichkeit des für die Ergänzungspflegerbestellung zuständigen Rechtspflegers möglich ist (§§ 58 Abs. 1, 68 Abs. 1 Satz 2 FamFG) (vgl. hierzu z. B. BGH, Beschluss vom 23.11.2011 - XII ZB 293/11, juris; OLG Köln, FamRZ 2012, 42; ZEV 2011, 595; OLG Celle, FamRZ 2011, 1304; KG, FamRZ 2010, 1998).Der Gesetzgeber wollte gewährleisten, dass der Rechtsinhaber selbst von der Entscheidung frühzeitig Kenntnis erlangt, so dass er selbst fristgerecht Rechtsmittel einlegen sowie einen etwaigen Rechtsmittelverzicht zügig widerrufen kann (vgl. hierzu OLG Köln, FamRZ 2012, 42; ZEV 2011, 595; OLG Celle, FamRZ 2011, 1304; KG, FamRZ 2010, 1171 und 1998).
Insoweit ist der gesetzliche Vertreter des Kindes verhindert, für dieses zu handeln (vgl. hierzu OLG Köln, FamRZ 2012, 42; ZEV 2011, 595; OLG Celle, FamRZ 2011, 1304; KG, FamRZ 2010, 1171 und 1998).
- OLG Schleswig, 25.02.2013 - 10 WF 204/12
Anforderungen an die Sachaufklärung im Rahmen der familiengerichtlichen …
Zudem ist auch hinsichtlich der minderjährigen B zu bedenken, dass die alleinsorgeberechtigte Kindesmutter an der Entgegennahme eines die Ausschlagung genehmigenden Beschlusses gehindert und deshalb zumindest hierfür ein Ergänzungspfleger zu bestellen sein dürfte (vgl. OLG Köln FamRZ 2012, 42 f.). - OLG Naumburg, 06.05.2013 - 3 WF 260/12
Genehmigungsfreie Erbausschlagung der sorgeberechtigten Eltern für ihr …
Dagegen findet gemäß §§ 58 Abs. 1, 68 Abs. 1 Satz 2 FamFG die Beschwerde statt (OLG Brandenburg, FamRZ 2012, 1069; OLG Köln, FamRZ 2012, 42). - OLG Naumburg, 08.05.2013 - 3 WF 260/12
Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Erbausschlagung eines minderjährigen …
Dagegen findet gemäß §§ 58 Abs. 1, 68 Abs. 1 Satz 2 FamFG die Beschwerde statt (OLG Brandenburg, FamRZ 2012, 1069; OLG Köln, FamRZ 2012, 42).
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