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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.04.2012 - I-24 U 224/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23390
OLG Düsseldorf, 30.04.2012 - I-24 U 224/11 (https://dejure.org/2012,23390)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.2012 - I-24 U 224/11 (https://dejure.org/2012,23390)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 2012 - I-24 U 224/11 (https://dejure.org/2012,23390)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsnatur einer Teilzahlung; Begriff der anwaltlichen Beratung; Vergütung für den Entwurf eines Testaments

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Rechtsnatur einer vorbehaltlos auf eine Rechnung geleisteten Teilzahlung; Beratende Tätigkeit des Rechtsanwalts auftragsgemäß nur im Innenverhältnis zum Mandanten als anwaltliche Beratung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung Geschäftsbesorgung von anwaltlicher Beratung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 3 O 62/10
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2012 - I-24 U 224/11

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 727
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (12)

  • OLG Nürnberg, 26.07.2010 - 14 U 220/10

    Rechtsanwaltsgebühren: Entwurf eines Mahnschreibens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2012 - 24 U 224/11
    Nr. 2100 VV-RVG a.F. genießt insoweit gegenüber Nr. 2400 VV-RVG a.F. Vorrang (vgl. OLG Nürnberg NJW 2011, 621 zu Nr. 2300 RVG-VV und § 34 RVG;… Gebauer/Schneider/Hembach/Wahlen, RVG, 2. Auflage, VV Vorb.

    Um eine Beratung handelt es sich dann, wenn der Rechtsanwalt auftragsgemäß nur im Innenverhältnis zum Mandanten beratend tätig wird, also kein anderes Geschäft, insbesondere keine Vertretung des Mandanten mit der Beratung verbunden ist (Senat, MDR 2009, 1420 = FamRZ 2009, 2027; OLG Nürnberg NJW 2011, 621).

    In der Formulierung "für das Betreiben des Geschäfts" kommt demgegenüber zum Ausdruck, dass es sich um die Gebühr handelt, nach der grundsätzlich die außergerichtliche Vertretung abzurechnen ist (OLG Nürnberg NJW 2011, 621).

    Es kommt deshalb grundsätzlich darauf an, ob der Rechtsanwalt auftragsgemäß auch nach außen wirken soll (Senat, a.a.O.; OLG Nürnberg NJW 2011, 621; AG Hamburg-Altona, AGS 2008, 166).

    Sie wird außerdem historisch durch die Begründung des Regierungsentwurfs zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestätigt (OLG Nürnberg NJW 2011, 621).

    Eine solche liegt gerade dann nicht vor, wenn der Rechtsanwalt auftragsgemäß nicht nach außen auftreten soll (OLG Nürnberg NJW 2011, 621).

    Schließlich wird in der Gesetzesbegründung die Geschäftsgebühr als außergerichtliche Verfahrensgebühr bezeichnet (BT-Drucks. 15/1971, S. 147, li. Sp. unten), was ebenfalls dafür spricht, dass der gebührenauslösende Auftrag an den Rechtsanwalt dahin gehen muss, dass dieser nach außen tätig wird (OLG Nürnberg NJW 2011, 621).

  • BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07

    Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2012 - 24 U 224/11
    Rn. 8 Für die Annahme eines bestätigenden (deklaratorischen) Schuldanerkenntnisses, in dessen Zusammenhang die Bewertung einer vorbehaltlosen Zahlung einer Rechnung als Anerkenntnis üblicherweise erörtert wird (vgl. hierzu auch BGH WM 1995, 1886; NJW-RR 2007, 530; NJW 2009, 580 f.), bestehen schon deshalb keine Anhaltspunkte.

    Doch selbst bei einer vorbehaltlosen Begleichung kann über den Charakter als Erfüllungshandlung (§ 363 BGB) hinaus bei Ermangelung weiterer Anhaltspunkte keine Aussage des Schuldners gesehen werden, er stelle damit den Bestand der erfüllten Forderung insgesamt oder in einzelnen Beziehungen außer Streit (BGH NJW 2009, 580 f.).

    Eine solche kann namentlich darin liegen, dass zwischen den Parteien ein Streit oder jedenfalls eine Ungewissheit über den Bestand eines Rechtsverhältnisses oder seine Rechtsfolgen insgesamt besteht (vgl. hierzu nur BGH NJW 2009, 580 f. m.w.N.).

  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 184/06

    Geschäftswert für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2012 - 24 U 224/11
    Der Bundesgerichtshof (NJW 2007, 2050) geht demgemäß davon aus, dass dem Rechtsanwalt für die "außergerichtliche Vertretung" in einer zivilrechtlichen Angelegenheit nach Nr. 2400 VV-RVG i.V.m. §§ 13, 14 RVG eine Geschäftsgebühr zusteht.
  • BGH, 11.01.2007 - VII ZR 165/05

    Rechtsfolgen der Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Schlussrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2012 - 24 U 224/11
    Rn. 8 Für die Annahme eines bestätigenden (deklaratorischen) Schuldanerkenntnisses, in dessen Zusammenhang die Bewertung einer vorbehaltlosen Zahlung einer Rechnung als Anerkenntnis üblicherweise erörtert wird (vgl. hierzu auch BGH WM 1995, 1886; NJW-RR 2007, 530; NJW 2009, 580 f.), bestehen schon deshalb keine Anhaltspunkte.
  • BGH, 13.11.1990 - XI ZR 217/89

    Haftungsumfang einer Grundschuld zur Sicherung eines Kontokorrentkredits

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2012 - 24 U 224/11
    Denn bereits durch diese unverhältnismäßig hohe Zuvielforderung trat der zu Recht angemahnte Teil so in den Hintergrund, dass den Beklagten kein Schuldvorwurf zu machen ist, wenn sie sich nicht als wirksam gemahnt ansahen (vgl. hierzu auch BGH NJW 1991, 1286 ff.; BGH BGB § 284 Abs. 1 - Mahnung 1; Senat AGS 2008, 432; OLGR 2009, 265 ff.; VersR 2010, 1503 f.).
  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 42/93

    Bezahlung einer Rechnung als Schuldanerkenntnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2012 - 24 U 224/11
    Rn. 8 Für die Annahme eines bestätigenden (deklaratorischen) Schuldanerkenntnisses, in dessen Zusammenhang die Bewertung einer vorbehaltlosen Zahlung einer Rechnung als Anerkenntnis üblicherweise erörtert wird (vgl. hierzu auch BGH WM 1995, 1886; NJW-RR 2007, 530; NJW 2009, 580 f.), bestehen schon deshalb keine Anhaltspunkte.
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 24 U 204/07

    Neuberechnung der Kosten bei korrigiertem Gegenstandswert- Durchsetzbarkeit einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2012 - 24 U 224/11
    Denn bereits durch diese unverhältnismäßig hohe Zuvielforderung trat der zu Recht angemahnte Teil so in den Hintergrund, dass den Beklagten kein Schuldvorwurf zu machen ist, wenn sie sich nicht als wirksam gemahnt ansahen (vgl. hierzu auch BGH NJW 1991, 1286 ff.; BGH BGB § 284 Abs. 1 - Mahnung 1; Senat AGS 2008, 432; OLGR 2009, 265 ff.; VersR 2010, 1503 f.).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.2009 - 24 U 136/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung von Anwaltshonorar; Zustandekommen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2012 - 24 U 224/11
    Um eine Beratung handelt es sich dann, wenn der Rechtsanwalt auftragsgemäß nur im Innenverhältnis zum Mandanten beratend tätig wird, also kein anderes Geschäft, insbesondere keine Vertretung des Mandanten mit der Beratung verbunden ist (Senat, MDR 2009, 1420 = FamRZ 2009, 2027; OLG Nürnberg NJW 2011, 621).
  • LG Mönchengladbach, 03.12.2008 - 4 S 222/07

    Abgrenzung der Geschäftsgebühr von der Ratsgebühr i.S.d. § 34 …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2012 - 24 U 224/11
    Rn. 14 Soweit in der Kommentarliteratur und teilweise auch in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, Nr. 2300 VV-RVG (= Nr. 2400 VV-RVG a.F.) erfordere nicht, dass der Rechtsanwalt nach außen hervortrete, maßgebend sei vielmehr der Inhalt des dem Rechtsanwalt erteilten Auftrags (vgl. LG Mönchengladbach, AGS 2009, 163;… Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 19. Auflage, § 34 Rdnr. 14;… Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Auflage, Vorbem. 2.3 VV Rn. 8), kann dem vor diesem Hintergrund nur insoweit gefolgt werden, als es nicht darauf ankommt, ob der Rechtsanwalt letztlich tatsächlich nach außen hervortritt.
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09

    Anwaltsgebühren für die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2012 - 24 U 224/11
    Denn bereits durch diese unverhältnismäßig hohe Zuvielforderung trat der zu Recht angemahnte Teil so in den Hintergrund, dass den Beklagten kein Schuldvorwurf zu machen ist, wenn sie sich nicht als wirksam gemahnt ansahen (vgl. hierzu auch BGH NJW 1991, 1286 ff.; BGH BGB § 284 Abs. 1 - Mahnung 1; Senat AGS 2008, 432; OLGR 2009, 265 ff.; VersR 2010, 1503 f.).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2010 - 24 U 160/09

    Fortbestand einer ausländischen Gesellschaft

  • OLG Brandenburg, 18.06.2009 - 6 W 88/09

    Gerichtsgebühren bei Verwerfung der Berufung durch Beschluss

  • BGH, 22.02.2018 - IX ZR 115/17

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebühr für die auf den Entwurf eines Testaments …

    Nach der in der jüngeren Instanzrechtsprechung vertretenen Gegenansicht (AG Hamburg-Altona, ZEV 2008, 294, 295; OLG Düsseldorf, FamRZ 2013, 727, 728; wohl auch OLG Frankfurt, AGS 2015, 505; für den Entwurf eines Mahnschreibens OLG Nürnberg, NJW 2011, 621, 622), der sich auch einige Autoren angeschlossen haben (…AnwK-RVG/Schneider/Wolf, 8. Aufl., VV Vorb. 2.3 Rn. 52 f;… Mayer/Kroiß/Winkler, aaO, § 34 Rn. 13 f;… Hartung in Hartung/Schons/Enders, aaO, § 34 Rn. 13;… Riedel/Sußbauer/Pankatz, aaO, § 34 Rn. 19), soll sich die Vergütung des Rechtsanwalts dagegen nach § 34 RVG richten.

    Es kann deshalb offen bleiben, ob der Entwurf eines solchen Testaments mit einer Geschäftsgebühr zu vergüten ist (vgl. dazu OLG Frankfurt, AGS 2015, 505; OLG Düsseldorf, FamRZ 2013, 727, 728).

  • BGH, 15.04.2021 - IX ZR 143/20

    Vergütung des auftragsgemäßen Entwurfs eines gemeinschaftlichen Testaments; …

    Fehle es hieran, seien die jeweiligen Erklärungen der Testierenden frei widerruflich, weshalb nicht von einer vertraglichen oder vertragsähnlichen Bindung ausgegangen werden könne (OLG Düsseldorf, FamRZ 2013, 727, 728).
  • LG Wiesbaden, 12.04.2017 - 5 S 33/16

    Honorarklage eines Anwaltes wegen der Erbringung von Beratungsleistungen im …

    In der Formulierung "für das Betreiben des Geschäfts" kommt demgegenüber zum Ausdruck, dass es sich um die Gebühr handelt, nach der grundsätzlich die außergerichtliche Vertretung abzurechnen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2012 - 24 U 224/11 - zit. n. Juris).
  • OLG Koblenz, 27.04.2015 - 10 U 1351/14

    Rechtsfolgen der Erbringung von Teilzahlungen hinsichtlich der Verjährung der …

    Erbringt die Zahlungsschuldnerin auf die die Lieferung von Waren - Edelsteine, Schmuck und Geschenke - betreffenden Rechnungen und Lieferscheine Teilzahlungen, so haben diese zwar weder den Charakter eines abstrakten Schuldanerkenntnisses noch eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, führen aber zu einem sog. Zeugnis der Zahlungsschuldnerin gegen sich selbst mit der Folge der Umkehr der Beweislast (in Anknüpfung an BGH…, Urteil vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05 - NJW-RR 2007, 530 = BauR 2007, 700 = MDR 2007, 712 = WM 2007, 796 , [...] Rn. 9;… Urteil vom 11. November 2008 - VIII ZR 265/07 - NJW 2009, 580 ff. = WM 2009, 911 ff., [...] Rn. 12; OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 30. April 2012 - 24 U 224/11 - NJOZ 2013, 549 ff.)BGH, Urteil vom 1. Dezember 2005 - I ZR 284/02 - NJOZ 2007, 1473, 1475).

    Hierauf hat die Beklagte Teilzahlungen erbracht, die zwar weder den Charakter eines abstrakten Schuldanerkenntnisses noch eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses hatten (vgl. BGH…, Urteil vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05 - NJW-RR 2007, 530 = BauR 2007, 700 = MDR 2007, 712 = WM 2007, 796 , [...] Rn. 9;… Urteil vom 11. November 2008 - VIII ZR 265/07 - NJW 2009, 580 ff. = WM 2009, 911 ff., [...] Rn. 12; OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 30. April 2012 - 24 U 224/11 - NJOZ 2013, 549 ff.), aber zu einem sog. Zeugnis der Zahlungsschuldnerin gegen sich selbst führten mit der Folge der Umkehr der Beweislast (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2005 - I ZR 284/02 - NJOZ 2007, 1473, 1475).

  • OLG Naumburg, 21.08.2023 - 12 U 36/23

    Deklaratorisches Anerkenntnis eines Bestellers bei einer vorbehaltlosen Bezahlung …

    Bei Ermangelung weiterer Anhaltspunkte über die reine (Teil-)Erfüllungshandlung hinaus, kann in einer vorbehaltlosen Zahlung des Schuldners nicht die Aussage gesehen werden, er stelle damit den Bestand der erfüllten Forderung insgesamt oder in einzelnen Beziehungen außer Streit (BGH, Urteil vom 11. November 2008, VIII ZR 265/07, NJW 2009, 580; OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 30. April 2012, 24 U 224/11, NJOZ 2013, 549).

    Eine solche kann namentlich darin liegen, dass zwischen den Parteien ein Streit oder jedenfalls eine Ungewissheit über den Bestand eines Rechtsverhältnisses oder seine Rechtsfolgen insgesamt besteht (BGH, Urteil vom 11. November 2008, VIII ZR 265/07, NJW 2009, 580; OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 30. April 2012, 24 U 224/11, NJOZ 2013, 549).

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