Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 29.07.2013 - 10 UF 205/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§§ 1, 3, 5 VersAusglG
Versorgungsausgleich; betriebliche Altersrenten; Halbteilungsgrundsatz
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bei Bezug einer betrieblichen kapitalgedeckten Altersrente zum Ehezeitende findet Halbteilungsgrundsatz keine Anwendung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ratzeburg, 03.08.2012 - 9 F 8/12
- OLG Schleswig, 23.07.2013 - 10 UF 205/12
- OLG Schleswig, 29.07.2013 - 10 UF 205/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 128
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 18.01.2012 - XII ZB 696/10
Versorgungsausgleich: Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier oder …
Auszug aus OLG Schleswig, 29.07.2013 - 10 UF 205/12
Maßgebend ist dabei für den Senat, dass es sich bei dem fortlaufenden Rentenbezug um eine nachehezeitliche Veränderung handelt, die rückwirkend betrachtet auf der Grundlage der individuellen Verhältnisse bei Ehezeitende einen anderen Ehezeitanteil des Versorgungsanrechts ergibt (vgl. BGH FamRZ 2012, 509 Rn. 23).Im Gegensatz dazu stehen die nicht zu berücksichtigenden nachehezeitlichen Veränderungen, die auf neu hinzugetretenen individuellen Umständen, wie einem späteren beruflichen Aufstieg, einem besonderen persönlichen Einsatz ( BGH FamRZ 2012, 509 Rn. 24) oder einer vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersruhegeld (…BGH FamRZ 2012, 851 Rn. 15) beruhen.
- OLG Köln, 15.01.2013 - 4 UF 126/12
Entscheidung über den Versorgungsausgleich hinsichtlich eines Anrechts in der …
Auszug aus OLG Schleswig, 29.07.2013 - 10 UF 205/12
Der Senat folgt der letzten Rechtsansicht, die unter anderem auch vom OLG Hamm (Beschlussvom 25.01.2013, Az 10 UF 278/11, zitiert bei juris) und dem OLG Köln (Beschluss vom 15.01.2013, Az 4 UF 126/12, zitiert bei juris) vertreten wird.Der Senat schließt sich der vom OLG Köln (Beschluss v. 15.01.2013, Az.: 4 UF 126/12, Rn. 13, zitiert bei juris) vertretenen Auffassung an, dass der Anwendungsbereich des § 5 Abs. 2 S. 2 VersAusglG für solche nachehezeitlichen Veränderungen eröffnet ist, auf die die unmittelbar Beteiligten - hier der Antragsteller - nicht unmittelbar Einfluss genommen haben (…vgl. auch BGH, Beschluss v. 19.06.2013, Az.: XII ZB 633/11 Rn. 8, zitiert bei juris).
- BGH, 29.02.2012 - XII ZB 609/10
Versorgungsausgleich: Konkrete Bewertung einer fondsgebundenen privaten …
Auszug aus OLG Schleswig, 29.07.2013 - 10 UF 205/12
Soweit sich für die Rente des Antragstellers bei der Deutschen Bank ein höherwertiger Kapitalwert ergibt, ist diese Werterhöhung als nachehezeitlicher Zuwachs im Wert bei der Halbteilung nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH FamRZ 2012, 694 ff.).
- BGH, 19.06.2013 - XII ZB 633/11
Versorgungsausgleich: Folgen einer treuwidrigen Einwirkung auf ein ehezeitliches …
Auszug aus OLG Schleswig, 29.07.2013 - 10 UF 205/12
Der Senat schließt sich der vom OLG Köln (…Beschluss v. 15.01.2013, Az.: 4 UF 126/12, Rn. 13, zitiert bei juris) vertretenen Auffassung an, dass der Anwendungsbereich des § 5 Abs. 2 S. 2 VersAusglG für solche nachehezeitlichen Veränderungen eröffnet ist, auf die die unmittelbar Beteiligten - hier der Antragsteller - nicht unmittelbar Einfluss genommen haben (vgl. auch BGH, Beschluss v. 19.06.2013, Az.: XII ZB 633/11 Rn. 8, zitiert bei juris). - BGH, 07.03.2012 - XII ZB 599/10
Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis eines berufsständischen …
Auszug aus OLG Schleswig, 29.07.2013 - 10 UF 205/12
Im Gegensatz dazu stehen die nicht zu berücksichtigenden nachehezeitlichen Veränderungen, die auf neu hinzugetretenen individuellen Umständen, wie einem späteren beruflichen Aufstieg, einem besonderen persönlichen Einsatz (… BGH FamRZ 2012, 509 Rn. 24) oder einer vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersruhegeld (BGH FamRZ 2012, 851 Rn. 15) beruhen. - OLG Frankfurt, 26.01.2012 - 5 UF 90/00
Versorgungsausgleich: Zur tatsächlichen Veränderung im Sinne von § 5 II 2 …
Auszug aus OLG Schleswig, 29.07.2013 - 10 UF 205/12
Einer Rechtsansicht zur Folge kann ein Ausgleich zum Stichtag des Ehezeitendes (sofern keine Doppelverwertung gegeben ist) ohne Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes durchgeführt werden, wenn dadurch auch das Recht des Ausgleichspflichtigen ab Rechtskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich überproportional gekürzt werde (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.01.2012, Az 5 UF 90/00, zitiert bei juris). - BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80
Anfechtung einer Entscheidung über den Versäumungsausgleich
Auszug aus OLG Schleswig, 29.07.2013 - 10 UF 205/12
Die Vorschrift gilt für die Beschwerdeinstanz jedoch mit der Einschränkung, dass ein Erörterungstermin entbehrlich ist, wenn den Beteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde, der Sachverhalt aufgeklärt ist und eine Vereinbarung der Parteien nicht zu erwarten ist (vgl. BGH FamRZ 1983, 267 f.). - OLG Hamm, 25.01.2013 - 10 UF 278/11
Berücksichtigung des Kapitalverzehrs zwischen Ehezeitende und Rechtskraft des …
Auszug aus OLG Schleswig, 29.07.2013 - 10 UF 205/12
Der Senat folgt der letzten Rechtsansicht, die unter anderem auch vom OLG Hamm (Beschlussvom 25.01.2013, Az 10 UF 278/11, zitiert bei juris) und dem OLG Köln (Beschluss vom 15.01.2013, Az 4 UF 126/12, zitiert bei juris) vertreten wird.
- OLG Hamm, 21.11.2014 - 6 UF 30/14
Berücksichtigung der Verringerung des Kapitalwerts eines Versorgungsanrechts …
Rn. 41 Richtig ist zwar, dass ein nachehezeitlicher Zuwachs im Wert des Versorgungsanrechts bei der gebotenen Halbteilung grundsätzlich nicht nach § 5 Abs. 2 S. 2 VersAusglG zu berücksichtigen ist (…BGH, Beschl. v. 29.02.2012 - XII ZB 609/10 - FamRZ 2012, 694, zitiert nach juris Rn. 26; OLG Schleswig, Beschl. v. 23.07.2013 - 10 UF 205/12, FamRZ 2014, 128, zitiert nach juris Rn. 48).Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Schleswig vom 23.07.2013 (10 UF 205/12 - FamRZ 2014, 128, zitiert nach juris Rn. 48).
- OLG Celle, 30.10.2013 - 10 UF 204/13
Berücksichtigung der Verringerung des Deckungskapitals eines Versorgungsanrechts …
Rn. 18 b) Nach überwiegender Auffassung ist ein nachehezeitlicher Wertverlust durch Absinkens des Deckungskapitals infolge planmäßiger Rentenleistungen hingegen in Anwendung des § 5 Abs. 2 S. 2 VersAusglG zu berücksichtigen (OLG Köln Beschluss vom 15. Januar 2013 - 4 UF 126/12 - (juris); OLG Hamm Beschluss vom 25. Januar 2013 - 10 UF 278/11 - FamRZ 2013, 1305; OLG Schleswig Beschluss vom 29. Juli 2013 - 10 UF 205/12 - (juris); Borth Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 582; ders. FamRZ 2011, 1773, 1776; Wick Der Versorgungsausgleich 3. Aufl. Rn. 122; Götsche in Götsche/Rehbein/Breuers Versorgungsausgleichsrecht Handkommentar § 41 VersAusglG Rn. 21; Gutdeutsch/Hoenes/Norpoth FamRZ 2012, 73 ff.; dies.
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 10.01.2013 - 3 UF 111/12 |
Verfahrensgang
- AG Fürstenwalde, 15.10.2012 - 10 F 912/11
- OLG Brandenburg, 08.01.2013 - 3 UF 111/12
- OLG Brandenburg, 10.01.2013 - 3 UF 111/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 128
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