Rechtsprechung
| OLG Hamm, 03.09.2013 - I-15 W 344/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
"Aufladung" einer Vormerkung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 833
Zur Aufladung einer Vormerkung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 19, BGB § 883
Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungvormerkung nach Versterben des Berechtigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Löschung einer Vormerkung kann ausgeschlossen sein, wenn Unrichtigkeit des Grundbuchs nicht nachgewiesen ist
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Löschung einer Vormerkung kann ausgeschlossen sein, wenn Unrichtigkeit des Grundbuchs nicht nachgewiesen ist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungvormerkung nach Versterben des Berechtigten
Verfahrensgang
- AG Paderborn, 23.08.2012 - PB-13882
- OLG Hamm, 03.09.2013 - I-15 W 344/12
Papierfundstellen
- DNotZ 2014, 224
- FamRZ 2014, 1320
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07
Erweiterung des Sicherungszwecks einer Rückauflassungsvormerkung
Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2013 - 15 W 344/12
Rn. 8 Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 143, 175 ff = NJW 2000, 805; BGH NJW 2008, 578) kann eine erloschene Auflassungsvormerkung durch erneute Bewilligung ohne Grundbuchberichtigung und inhaltsgleiche Neueintragung wieder zur Sicherung eines neuen deckungsgleichen Anspruchs verwendet werden.Ebenso können die Voraussetzungen des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs und die Sicherungswirkung der bereits eingetragenen Vormerkung nachträglich erweitert werden (BGH NJW 2008, 578).
Wie das Urteil des BGH vom 07.12.2007 (NJW 2008, 578) zeigt, ist dies nicht nur eine rein theoretische Möglichkeit, sondern kann in der Praxis vorkommen.
- BGH, 03.05.2012 - V ZB 258/11
Grundbuchverfahren: Erneute Verwendung einer unrichtig gewordenen Vormerkung …
Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2013 - 15 W 344/12
Rn. 10 Entgegen der Auffassung der Beschwerde kommt eine derartige "Aufladung" der Vormerkung bzw. eine Erweiterung des Vormerkungsschutzes auch unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 03.05.2012, V ZB 258/11 = NJW 2012, 2032; Beschluss vom 03.05.2012, V ZB 112/11 = FamRZ 2012, 1213) hier grundsätzlich in Betracht.Rn. 11 Die Entscheidung des BGH vom 03.05.2012, V ZB 258/11, (= NJW 2012, 2032) betraf demgegenüber einen Fall, in dem die Übertragbarkeit und Vererblichkeit auch eines in Folge Bedingungseintritts bereits entstandenen, aber noch nicht erfüllten Rückübertragungsanspruchs ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen worden war.
- BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11
Vormerkung für Rückauflassungsanspruch von Ehegatten als Gesamtgläubigern: …
Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2013 - 15 W 344/12
Rn. 10 Entgegen der Auffassung der Beschwerde kommt eine derartige "Aufladung" der Vormerkung bzw. eine Erweiterung des Vormerkungsschutzes auch unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 03.05.2012, V ZB 258/11 = NJW 2012, 2032; Beschluss vom 03.05.2012, V ZB 112/11 = FamRZ 2012, 1213) hier grundsätzlich in Betracht.Der Beschluss des BGH vom 03.05.2012, V ZB 112/11, (= FamRZ 2012, 1213) betraf den besonderen, hier ebenfalls nicht gegebenen Fall, dass die übertragenden Eheleute hinsichtlich der Rückübertragungsansprüche Gesamtgläubiger waren, nur die Mutter verstorben war und der überlebende Vater die Löschung der Vormerkung bewilligt hatte.
- OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 629/10
Anforderungen an die Feststellung des Erlöschens des durch eine Vormerkung …
Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2013 - 15 W 344/12
In diesem Sinn wird nur der Beteiligte zu 1) als eingetragener Grundstückseigentümer in seinen Rechten betroffen, nicht dagegen der Beteiligte zu 2) als Käufer, der allenfalls ein wirtschaftliches Interesse an dem vertragsgerechten Vollzug des geschlossenen schuldrechtlichen Vertrags mit der Maßgabe der Löschung der bestehenden Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs hat (vgl. Senat FGPrax 2010, 226 und DNotZ 2011, 691).Die von der Beschwerde angeführte Senatsentscheidung vom 11.01.2011, 15 W 629/10 (DNotZ 2011, 691) betraf eine besondere Fallkonstellation und ist auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.
- BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
Auslegung der Grundbucheintragung - strenge Anforderungen an Nachweis …
Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2013 - 15 W 344/12
Der Nachweis der Unrichtigkeit obliegt dem Beteiligten zu 1), und zwar ohne Rücksicht darauf, wie sich die Beweislast in einem über einen Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB geführten Rechtsstreit verteilen würde (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 151).An die Führung des Nachweises sind, wie allgemein anerkannt ist, strenge Anforderungen zu stellen; ein gewisser, auch höherer Grad von Wahrscheinlichkeit genügt nicht (vgl. u.a. BayObLG FGPrax 2002, 151;… Demharter, 28. Auflage, § 22, Rdn. 37).
- OLG Hamm, 08.04.2010 - 15 W 64/10
Auslegung einer Rückübertragungsklausel in einem notariellen Übertragungsvertrag …
Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2013 - 15 W 344/12
In diesem Sinn wird nur der Beteiligte zu 1) als eingetragener Grundstückseigentümer in seinen Rechten betroffen, nicht dagegen der Beteiligte zu 2) als Käufer, der allenfalls ein wirtschaftliches Interesse an dem vertragsgerechten Vollzug des geschlossenen schuldrechtlichen Vertrags mit der Maßgabe der Löschung der bestehenden Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs hat (vgl. Senat FGPrax 2010, 226 und DNotZ 2011, 691).Der Senat hält dazu an seiner bereits in FGPrax 2010, 226 näher begründeten Auffassung fest, dass eine solche Auslegung der Interessenlage der Vertragsparteien nicht entspräche und deshalb ohne ausformulierte Erklärung in der notariellen Urkunde nicht angenommen werden kann.
- BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98
Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung
Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2013 - 15 W 344/12
Rn. 8 Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 143, 175 ff = NJW 2000, 805; BGH NJW 2008, 578) kann eine erloschene Auflassungsvormerkung durch erneute Bewilligung ohne Grundbuchberichtigung und inhaltsgleiche Neueintragung wieder zur Sicherung eines neuen deckungsgleichen Anspruchs verwendet werden. - BGH, 26.03.1992 - V ZB 16/91
Wirksamwerden vormerkungswidriger Verfügung - Grundbuchberichtigung bei Tod des …
Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2013 - 15 W 344/12
Diese wird damit gegenstandslos und löschungsreif (vgl. u.a. BGHZ 117, 390 = NJW 1992, 1683). - BayObLG, 29.07.1993 - 2Z BR 62/93
Vormerkung, vormundschaftsgerichtliche Genehmigung
Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2013 - 15 W 344/12
Die Löschung einer Vormerkung im Wege der Berichtigung ist deshalb nur möglich, wenn der Antragsteller in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise und in der Form des § 29 GBO nachweist, dass jede Möglichkeit des (Fort-) Bestehens des gesicherten Anspruchs ausgeschlossen ist (vgl. BayObLG DNotZ 1994, 182 [185]; BayObLG NJW-RR 1997, 590). - BayObLG, 07.11.1996 - 2Z BR 111/96
Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung; keine …
Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2013 - 15 W 344/12
Die Löschung einer Vormerkung im Wege der Berichtigung ist deshalb nur möglich, wenn der Antragsteller in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise und in der Form des § 29 GBO nachweist, dass jede Möglichkeit des (Fort-) Bestehens des gesicherten Anspruchs ausgeschlossen ist (vgl. BayObLG DNotZ 1994, 182 [185]; BayObLG NJW-RR 1997, 590).
- OLG Frankfurt, 13.02.2017 - 20 W 338/16
Unrichtigkeitsnachweis gem. § 22 GBO
Diese Bestimmung gilt nicht nur für dingliche Rechte, sondern auch entsprechend für die schwächere Vormerkungsberechtigung, der das Gesetz Wirkungen beigelegt hat, die denjenigen des dinglichen Rechts ähnlich sind (OLG Hamm, Beschluss vom 03.09.2013, Az. I-15 W 344/12, juris Rz. 4 mwN).Diese wird dann gegenstandslos und löschungsreif (…Senat Beschluss vom 14.10.2015, aaO; OLG Hamm, DNotZ 2014, 224 [OLG Hamm 03.09.2013 - 15 W 344/12] mwN).
- OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 3 Wx 93/16
Zulässigkeit der Anforderung einer Löschungsbewilligung im Wege der …
Sie dürfte auch nicht den Interessen der Vertragsparteien entsprechen, weil der Schuldner auf diese Weise die Möglichkeit hätte, den Rückübertragungsanspruch zum Erlöschen zu bringen, indem er dessen Erfüllung bis zum Tod des Übergebers hinauszögerte (vgl. OLG Hamm FamRZ 2014, 1320; Senat ZEV 2016, 707;… OLG München a.a.O.). - OLG Düsseldorf, 30.01.2015 - 3 Wx 259/14
Anforderungen an den Nachweis des Erlöschens eines durch eine …
Rn. 26 Das ist schon dann der Fall, wie das Grundbuchamt eingangs seiner Entscheidung zutreffend ausführt, wenn die Vormerkung, deren Löschung hier begehrt wird, selbst auflösend bedingt oder befristet ist (vgl. hierzu auch OLG Hamm DNotZ 2014, 224 ff, Rn. 5 m.N.). - OLG Köln, 30.03.2017 - 2 Wx 39/17
Auslegung eines Übertragungsvertrages hinsichtlich der Entstehung eines …
Ob die Interessenlage im Einzelfall für eine anderweitige Auslegung sprechen kann (vgl. OLG Hamm ZEV 2014, 55), bedarf hier keiner Entscheidung. - OLG Frankfurt, 30.03.2022 - 20 W 17/22
Löschung einer Vormerkung, die einen aufschiebend bedingten Anspruch auf …
bb) § 22 Abs. 1 S. 1 GBO gilt nicht nur für dingliche Rechte, sondern auch entsprechend für die schwächere Vormerkungsberechtigung, der das Gesetz Wirkungen beigelegt hat, die denjenigen des dinglichen Rechts ähnlich sind (OLG Hamm, Beschluss vom 03.09.2013, Az. I-15 W 344/12, zitiert nach juris, Tz. 4 m. w. N.).
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