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Weitere Entscheidung unten: OLG München, 17.07.2013

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 20 W 413/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,6164
OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 20 W 413/12 (https://dejure.org/2013,6164)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.01.2013 - 20 W 413/12 (https://dejure.org/2013,6164)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 20 W 413/12 (https://dejure.org/2013,6164)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 35
    Grundbuchverfahren: Nachweis der unterbliebenen Geltendmachung des Pflichtteils durch eidesstattliche Versicherung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Grundbuchlicher Nachweis der Erbfolge durch eidesstattliche Versicherung bei erbvertraglich vereinbarter Pflichtteilsstrafklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 35 Abs. 1 S. 1, 2
    Anforderungen an den nachweis der Erbfolge auf Grund öffentlicher Urkunde und des Nichteintritts einer Pflichtstrafklausel gegenüber dem Grundbuchamt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge im Fall einer Verfügung von Todes wegen durch öffentliche Urkunde anstelle eines Erbscheins; Grundsätze zur Feststellung eines berechtigten Verlangens des Grundbuchamts nach Vorlage eines Erbscheins bei konkreten Zweifeln über ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht - Nachweis der Erbfolge auch durch öffentliche Urkunde möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 339
  • Rpfleger 2013, 445
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 08.02.2011 - 15 W 27/11

    Anforderungen an den Nachweis der unterbliebenen Geltendmachung des Pflichtteils …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 20 W 413/12
    Im Hinblick auf die Vielgestaltigkeit der Lebensbedingungen der Beteiligten in wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht lässt sich jedoch kein allgemeiner Erfahrungssatz dahingehend feststellen, dass dieses Ziel auch stets erreicht wird und in Fällen der vorliegenden Art Kinder den Pflichtteil nach dem Tod des ersten Elternteils tatsächlich nicht verlangen ( so bereits OLG Frankfurt NJW-RR 1994, FamRZ 2012, 1591; OLG Hamm FGPrax 2011, 169; OLG München, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 34 Wx 433/12 dok.

    Nach dem Gesetzeszweck des § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO ist deshalb in diesem Falle eine erleichterte Berichtigung des Grundbuches ohne den Umweg über das Nachlassgericht, das ebenfalls weitere Ermittlungen insoweit nicht anstellen würde, geboten (so auch OLG Hamm NJW-RR 2011, 1097; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 790 Fußn. 47).

    Der Senat schließt sich deshalb der zuletzt neben dem OLG Hamm (NJW-RR 2011, 1097) auch von dem OLG München (Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 34 Wx 433/12 - dok. bei Juris) und dem Kammergericht (NJW-RR 2012, 8479) vertretenen Auffassung an, dass zum Nachweis des Nichteintrittes der auflösenden Bedingung einer Pflichtteilsstrafklausel im Grundbuchverfahren auch die Abgabe eidesstattlicher Versicherungen in öffentlicher Urkunde vor dem Notar zugelassen werden kann.

  • OLG München, 11.12.2012 - 34 Wx 433/12

    Grundbuchberichtigung nach Erbfolge: Anforderungen an den Nachweis der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 20 W 413/12
    Im Hinblick auf die Vielgestaltigkeit der Lebensbedingungen der Beteiligten in wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht lässt sich jedoch kein allgemeiner Erfahrungssatz dahingehend feststellen, dass dieses Ziel auch stets erreicht wird und in Fällen der vorliegenden Art Kinder den Pflichtteil nach dem Tod des ersten Elternteils tatsächlich nicht verlangen ( so bereits OLG Frankfurt NJW-RR 1994, FamRZ 2012, 1591; OLG Hamm FGPrax 2011, 169; OLG München, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 34 Wx 433/12 dok.

    Der Senat schließt sich deshalb der zuletzt neben dem OLG Hamm (NJW-RR 2011, 1097) auch von dem OLG München (Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 34 Wx 433/12 - dok. bei Juris) und dem Kammergericht (NJW-RR 2012, 8479) vertretenen Auffassung an, dass zum Nachweis des Nichteintrittes der auflösenden Bedingung einer Pflichtteilsstrafklausel im Grundbuchverfahren auch die Abgabe eidesstattlicher Versicherungen in öffentlicher Urkunde vor dem Notar zugelassen werden kann.

  • OLG Frankfurt, 20.10.2011 - 20 W 548/10

    Voraussetzungen für Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Erbenbeteiligung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 20 W 413/12
    Im Hinblick auf die Vielgestaltigkeit der Lebensbedingungen der Beteiligten in wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht lässt sich jedoch kein allgemeiner Erfahrungssatz dahingehend feststellen, dass dieses Ziel auch stets erreicht wird und in Fällen der vorliegenden Art Kinder den Pflichtteil nach dem Tod des ersten Elternteils tatsächlich nicht verlangen ( so bereits OLG Frankfurt NJW-RR 1994, FamRZ 2012, 1591; OLG Hamm FGPrax 2011, 169; OLG München, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 34 Wx 433/12 dok.

    Bereits in früheren Entscheidungen hat der Senat die Schließung der Beweislücke der negativen Tatsache des Nichtverlangens des Pflichtteils durch die Vorlage von gegenüber dem Notar und damit in öffentlicher Urkunde abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen sämtlicher Schlusserben nicht von vornherein und zwingend als ausgeschlossen angesehen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 203 und FamRZ 2012, 1591).

  • BayObLG, 08.06.2000 - 2Z BR 29/00

    Eidesstattliche Versicherung anstelle eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 20 W 413/12
    Rn. 10 Allerdings ist in Rechtsprechung und Literatur weitgehend anerkannt, dass zum Nachweis der Erbfolge im Fall des § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO neben der notariellen Verfügung von Todes wegen auch andere öffentliche Urkunden, insbesondere Personenstandsurkunden, herangezogen werden können und müssen (vgl. BayObLG DNotZ 2001, 385 m. w. N.).
  • OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 41/99

    Testamentsauslegung durch das Grundbuchamt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 20 W 413/12
    Liegt eine in öffentlicher Urkunde errichtete Verfügung von Todes wegen in Gestalt eines Testamentes oder Erbvertrages vor, so kann das Grundbuchamt einen Erbschein nur verlangen, wenn sich bei der Prüfung des Erbrechts begründete konkrete Zweifel ergeben, die nur durch weitere Ermittlungen über den tatsächlichen Willen des Erblassers oder sonstige tatsächliche Verhältnisse geklärt werden können, weil das Grundbuchamt zu solchen Ermittlungen im Unterschied zum Nachlassgericht nicht befugt ist (vgl. BayObLG Rpfleger 2000, 266; OLG Köln Rpfleger 2000, 157;… Demharter, GBO, a.a.O., § 35 Rn. 39;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 78;… Meikel/ Roth, Grundbuchrecht, 10. Aufl., § 35 Rn. 110;… Bauer/von Oefele/Schaub, GBO, 3. Aufl., § 35 Rn. 138).
  • OLG Frankfurt, 18.11.1993 - 20 W 158/93

    Nachweis der Erbfolge mittels eidesstattlicher Versicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 20 W 413/12
    Bereits in früheren Entscheidungen hat der Senat die Schließung der Beweislücke der negativen Tatsache des Nichtverlangens des Pflichtteils durch die Vorlage von gegenüber dem Notar und damit in öffentlicher Urkunde abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen sämtlicher Schlusserben nicht von vornherein und zwingend als ausgeschlossen angesehen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 203 und FamRZ 2012, 1591).
  • BayObLG, 09.02.2000 - 2Z BR 139/99

    Zur Aufklärungspflicht des Grundbuchamts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 20 W 413/12
    Liegt eine in öffentlicher Urkunde errichtete Verfügung von Todes wegen in Gestalt eines Testamentes oder Erbvertrages vor, so kann das Grundbuchamt einen Erbschein nur verlangen, wenn sich bei der Prüfung des Erbrechts begründete konkrete Zweifel ergeben, die nur durch weitere Ermittlungen über den tatsächlichen Willen des Erblassers oder sonstige tatsächliche Verhältnisse geklärt werden können, weil das Grundbuchamt zu solchen Ermittlungen im Unterschied zum Nachlassgericht nicht befugt ist (vgl. BayObLG Rpfleger 2000, 266; OLG Köln Rpfleger 2000, 157;… Demharter, GBO, a.a.O., § 35 Rn. 39;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 78;… Meikel/ Roth, Grundbuchrecht, 10. Aufl., § 35 Rn. 110;… Bauer/von Oefele/Schaub, GBO, 3. Aufl., § 35 Rn. 138).
  • OLG Zweibrücken, 02.09.1985 - 3 W 170/85

    Berichtigung des Eigentümereintrags im Grundbuch wegen nachträglich eingetretener …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 20 W 413/12
    Er hat jedoch in diesem Zusammenhang hervorgehoben, dass allein durch die Vorlage solcher eidesstattlicher Versicherungen über die nicht erfolgte Geltendmachung des Pflichtteiles das Grundbuchamt bzw. das an seine Stelle tretende Beschwerdegericht den Nachweis der Erbfolge nicht als erbracht anzusehen hat, sondern dann vielmehr die allgemeinen Grundsätze eingreifen, wonach das Grundbuchamt diese eidesstattlichen Versicherungen unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu würdigen hat und die Vorlegung eines Erbscheins stets verlangen kann, sofern Zweifel hinsichtlich der Erbfolge verbleiben, die nur durch weitere Ermittlungen tatsächlicher Art geklärt werden können, wobei aber bloß abstrakte Möglichkeiten, welche das Erbrecht in Frage stellen könnten, das Verlangen nach Vorlegung eines Erbscheines nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. OLG Zweibrücken DNotZ 1986, 240;… Demharter, GBO, a. a. O., § 35 Rn. 39 m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 16.08.2024 - 2x W 46/24

    Grundbuchverfahrens-Nachweis über Nichteintritt von Pflichtteilsstrafklausel bei …

    Rn. 27 (1) Zunächst ist zu konstatieren, dass bislang überwiegend vertreten wurde, dass die Beteiligten ihre Erklärungen in Form eidesstattlicher Versicherungen abgeben können bzw. müssen (vgl. etwa Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken…, Beschluss vom 13. Dezember 2021 - 5 W 70/21 -, Rn. 13, juris;… Volmer in: Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, § 35 Rn. 123; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 20 W 413/12 -, Rn. 14, juris: eidesstattliche Versicherungen sämtlicher (bedingt eingesetzter) Schlusserben, ebenso: Böhringer ZEV 2017, 68 (71)).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 20 W 8/13

    Grundbuch: Zulässigkeit eidesstattlicher Versicherung der Erben zum Nachweis der …

    Der Senat hat sich bereits mit Beschlüssen vom 17.01.2013 - 20 W 413/12- und vom 31.01.2013 -20 W 242/12- deshalb der zuletzt neben dem OLG Hamm (NJW-RR 2011, 1097) auch von dem OLG München (Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 34 Wx 433/12 - dok. bei Juris) und dem Kammergericht (NJW-RR 2012, 8479) vertretenen Auffassung angeschlossen, dass zum Nachweis des Nichteintrittes der auflösenden Bedingung einer zwingenden Pflichtteilsstrafklausel im Grundbuchverfahren auch die Abgabe eidesstattlicher Versicherungen in öffentlicher Urkunde vor dem Notar zugelassen werden kann.
  • OLG Bremen, 03.07.2025 - 3 W 6/25

    Beschluss Löschung eines Nacherbenvermerks; Feststellung der wirksamen …

    Rn. 33 Typische Fälle, in denen eine eidesstattlichen Versicherung zum Nachweis einer negativen Tatsache zugelassen sind, sind der Nachweis dass außer einem bestimmten, zum Erben (auch Nacherben) eingesetzten Kind oder anderen Abkömmling eines Erblassers keine weiteren, das Erbrecht des Berufenen schmälernde Abkömmlinge vorhanden sind (OLG Frankfurt OLGZ 1981, 30 f.; 1985, 411 f.; OLG Zweibrücken OLGZ 1985, 408 ff.; OLG Hamm FGPrax 1997, 48 f.; 1997, 128 f.; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 15. Juli 1999 - 2 W 113/99 -, Rn. 13, juris; BayObLG (2. ZS), Beschluss vom 8.6.2000 - 2Z BR 29/00 -, Rn.15, juris) und die unterbliebene Geltendmachung des Pflichtteils (OLG Frankfurt a. M. Beschluss vom 12. September 2024 - 20 W 212/23, NJW-RR 2025, 76, Rn.24, beck-online; OLG Hamm NJW-RR 2011, 1097 (1098 f.); Rpfleger 2012, 67 (70) = NJOZ 2012, 43; OLG Braunschweig DNotZ 2013, 125 (126); OLG Frankfurt FamRZ 2014, 339 (341) = BeckRS 2013, 6309; FamRZ 2013, 1688 (1690) = BeckRS 2013, 7536; OLG Hamm FGPrax 2015, 201 (202); FamRZ 2016, 752 = BeckRS 2015, 20536; anders noch OLG Frankfurt FamRZ 2012, 1591 (1594) = NJOZ 2013, 149).
  • OLG Schleswig, 30.12.2022 - 2 Wx 29/22

    Erforderlichkeit der Vorlage eines Erbscheins beim Grundbuchamt bei Konkurrenz …

    In diesem Fall hätte es einer entsprechenden eidesstattlichen Versicherung zumindest seitens aller Beteiligter bedurft (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken…, Beschluss vom 13. Dezember 2021 - 5 W 70/21 -, Rn. 13, juris;… Volmer in: Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, § 35 Rn. 123; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 20 W 413/12 -, Rn. 14, juris: eidesstattliche Versicherungen sämtlicher (bedingt eingesetzter) Schlusserben, ebenso: Böhringer ZEV 2017, 68 (71)).
  • OLG Saarbrücken, 09.07.2014 - 5 W 40/14

    Grundbuchverfahren: Fortwirken einer Auflassungsvollmacht über den Tod des …

    Auch dort wird eine eidesstattliche Versicherung zugelassen (OLG Frankfurt, RPfleger 2013, 445; OLG München, ZEV 2013, 447; OLG Hamm, ZEV 2011, 592;… Demharter, GBO, 28. Aufl., § 35 Rdn. 40;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15.Aufl., Rdn. 790).
  • OLG Zweibrücken, 11.07.2014 - 3 W 22/14

    Grundbuchberichtigung: Nichtexistenz der Rücktrittserklärung von einem Erbvertrag

    Dass der Nachweis erbfolgerelevanter, insbesondere negativer Tatsachen auch durch andere Urkunden geführt werden kann, entspricht der in der Rechtsprechung einhellig vertretenen Auffassung (vgl. BayObLG, FamRZ 2001, 43 m.w.N.; OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 339 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.07.2013 - 34 Wx 282/13   

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https://dejure.org/2013,17696
OLG München, 17.07.2013 - 34 Wx 282/13 (https://dejure.org/2013,17696)
OLG München, Entscheidung vom 17.07.2013 - 34 Wx 282/13 (https://dejure.org/2013,17696)
OLG München, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - 34 Wx 282/13 (https://dejure.org/2013,17696)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Der Gläubiger eines Pflichtteilsberechtigten hat vor dem Eintritt des Erbfalls regelmäßig kein berechtigtes Interesse, Einsicht in das Grundbuch des Erblassers zu nehmen.

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 12
    Gläubiger eines Pflichtteilsberechtigten hat vor Erbfall kein Recht zur Grundbucheinsicht

  • zfir-online.de

    Keine Grundbucheinsicht für Gläubiger eines zukünftigen Pflichtteilsberechtigten

  • rechtsportal.de

    GBO § 12 Abs. 1; GBV § 46
    Grundbucheinsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten vor Eintritt des Erbfalls

  • ibr-online

    Keine Einsicht in das Grundbuch vor dem Tod des Erblassers!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Grundbucheinsicht: Pflichtteilsberechtigter muss Erbfall abwarten

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Kein Recht auf Grundbucheinsicht wegen zukünftigem Pflichtteilsrecht des Ehemannes

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundbucheinsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten vor Eintritt des Erbfalls

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 339
  • Rpfleger 2014, 15
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.02.1997 - 1 BvR 1526/96

    Ausschluß eines Wohnungseigentümers aus der Eigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 17.07.2013 - 34 Wx 282/13
    Rn. 6 1. Ein berechtigtes Interesse i.S.v. § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO, § 46 GBV ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat vom 7.11.2012, 34 Wx 360/12, bei juris; KG NJW 2002, 223/224; BayObLG FGPrax 1998, 90;… Demharter § 12 Rn. 7 ff.; zusammenfassend und ausführlich zuletzt Grziwotz MDR 2013, 433).

    Zu Lebzeiten des Erblassers haben sie kein Recht auf Grundbucheinsicht (BayObLG FGPrax 1998, 90; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 90;… Hügel/Wilsch GBO 2. Aufl. § 12 Rn. 60;… Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 525).

    Denn das ungeschmälerte Persönlichkeitsrecht des betroffenen Eigentümers ist zu berücksichtigen, der vor der Gewährung von Einsicht nicht angehört wird und gegen die Einsichtnahme auch kein Beschwerderecht hat (siehe BayObLG FGPrax 1998, 90).

  • OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Grundbucheinsichtsrecht eines pflichtteilsberechtigten …

    Auszug aus OLG München, 17.07.2013 - 34 Wx 282/13
    Rn. 6 1. Ein berechtigtes Interesse i.S.v. § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO, § 46 GBV ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat vom 7.11.2012, 34 Wx 360/12, bei juris; KG NJW 2002, 223/224; BayObLG FGPrax 1998, 90;… Demharter § 12 Rn. 7 ff.; zusammenfassend und ausführlich zuletzt Grziwotz MDR 2013, 433).
  • OLG München, 25.01.2011 - 34 Wx 160/10

    Grundbuchsache: Entscheidungszuständigkeit für Anträge auf Änderung einer …

    Auszug aus OLG München, 17.07.2013 - 34 Wx 282/13
    Allerdings hat der Senat sich zur funktionellen Zuständigkeitsfrage der nun nahezu unbestrittenen Ansicht angeschlossen, dass über die Erinnerung gegen Entscheidungen des Urkundsbeamten trotz des unveränderten Wortlauts in § 12c Abs. 4 Satz 1 GBO der Rechtspfleger entscheidet (im einzelnen Senat vom 25.1.2011, 34 Wx 160/10 = Rpfleger 2011, 196 m. Anm. Hintzen;… ebenso jetzt Demharter GBO 28. Aufl. § 12c Rn. 11 m.w.N.).
  • KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01

    Grundbucheinsicht durch Pressevertreter

    Auszug aus OLG München, 17.07.2013 - 34 Wx 282/13
    Rn. 6 1. Ein berechtigtes Interesse i.S.v. § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO, § 46 GBV ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat vom 7.11.2012, 34 Wx 360/12, bei juris; KG NJW 2002, 223/224; BayObLG FGPrax 1998, 90;… Demharter § 12 Rn. 7 ff.; zusammenfassend und ausführlich zuletzt Grziwotz MDR 2013, 433).
  • BayObLG, 20.01.1970 - 2 Z 68/69

    Prokura; Gesellschafter; Gesellschaft; OHG; KG; GmbH & Co. KG; Mitwirkung; …

    Auszug aus OLG München, 17.07.2013 - 34 Wx 282/13
    Soweit das Oberlandesgericht Stuttgart in einer älteren Entscheidung dem durch einen Erbvertrag Bedachten auch vor dem Erbfall ein Recht auf Grundbucheinsicht zugebilligt hat (Rpfleger 1970, 92), mag dies dort durch wirtschaftliche Dispositionen des Bedachten gerechtfertigt gewesen sein (siehe Böhringer BWNotZ 1984, 124).
  • OLG München, 10.10.2018 - 34 Wx 293/18

    Hinweis auf Stellung als Pflichtteilsberechtigter begründet alleine noch kein …

    Unter diesem Aspekt ist deshalb die Kenntnis vom Grundbuchinhalt bei verständiger Würdigung für das Handeln des Antragstellers nicht aus sachlichen Gründen erheblich (BayObLG FGPrax 1998, 90; Senat vom 17.7.2013, 34 Wx 282/13 = Rpfleger 2014, 15;… KEHE/Keller GBO 7. Aufl. § 12 Rn. 9 Stichworte "Erbe und erbrechtlicher Anspruchsinhaber", "Verwandte" und "zukünftige Ansprüche").
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2015 - 3 Wx 149/15

    Recht eines ehemaligen Eigentümers eines Grundstücks auf Einsicht in das …

    Rn. 20 So steht ein berechtigtes Interesse wirtschaftlicher Art an der Grundbucheinsicht in der Regel dem Pflichtteilsberechtigten des im Grundbuch eingetragenen Erblassers (OLG München, NJOZ 2013, 2081;… Wilsch, a.a.O., Rn. 60 mit Nachweisen) zu, der nach dem Tode seine erbrechtlichen Ansprüche prüfen will.
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2019 - 8 LB 12/17

    Anspruchsausschluss; Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Depression; …

    Diese ergeben sich für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 15. Februar 2015 aus der Satzung des Beklagten vom 30. November 1983 (Nds. RPfl. 1983, 267), zuletzt geändert durch Satzung vom 6. Dezember 2013 (Nds. RPfl. 2014, 15; RVS a.F.) und für den Zeitraum vom 16. Februar 2015 bis zum 30. November 2015 aus der Satzung des Beklagten vom 18. Dezember 2014 (Nds. RPfl. 2015, 43; RVS n.F.).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2015 - 5 W 6/16

    Einsichtsrecht einer Pflichtteilsberechtigten in das Grundbuch

    Ein berechtigtes Interesse wirtschaftlicher Art an der Grundbucheinsicht hat in der Regel der Pflichtteilsberechtigte, der nach dem Tode des im Grundbuch eingetragenen Erblassers (OLG München, NJOZ 2013, 2081;… Wilsch, a.a.O., Rn. 60 mit Nachweisen; Griwotz, MDR 2013, 433, 434 f.) seine erbrechtlichen Ansprüche prüfen will.
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