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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 05.08.2013

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 09.08.2013 - 8 WF 168/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,50150
OLG Naumburg, 09.08.2013 - 8 WF 168/13 (https://dejure.org/2013,50150)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.08.2013 - 8 WF 168/13 (https://dejure.org/2013,50150)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. August 2013 - 8 WF 168/13 (https://dejure.org/2013,50150)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 687
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 17.12.2009 - 7 WF 1483/09

    Zulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einer …

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.08.2013 - 8 WF 168/13
    Rn. 5 Der Senat vertritt darüber hinaus mit dem OLG Nürnberg (NJW 2010, 1468) die Auffassung, dass es in Sorge-und Umgangssachen, die regelmäßig im Interesse des Kindes geführt werden, grundsätzlich der Billigkeit entspricht, die Gerichtskosten zwischen den Eltern aufzuteilen und vom Ausspruch einer Erstattung außergerichtlicher Auslagen abzusehen.
  • OLG Frankfurt, 10.02.2021 - 8 UF 175/20

    Kostenentscheidung bei Großelternumgang

    In Umgangsrechtsstreitigkeiten nach § 1684 BGB und § 1685 BGB (ebenso wie in Sorgerechtsstreitigkeiten nach § 1671 BGB) entspricht es regelmäßig der Billigkeit, die Gerichtskosten zwischen den Beteiligten zu teilen und die Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht anzuordnen (OLG Köln, Beschluss vom 01.04.2016 - 10 UF 81/15, FamRZ 2017, 383; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.08.2013 - 8 WF 168/13, FamRZ 2014, 687).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2020 - 3 WF 4/20

    Kostenbeschwerde nach Antragsrücknahme in einem Umgangsverfahren; Fehlerhafte …

    Rn. 31 In Sorge- und Umgangssachen entspricht es regelmäßig der Billigkeit, die Verfahrenskosten zwischen den Eltern aufzuteilen und vom Ausspruch einer Erstattung außergerichtlicher Kosten abzusehen, sofern keines der Regelbeispiele nach § 81 Abs. 2 FamFG erfüllt ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2019, 20 WF 37/19, FamRZ 2019, 1046, 1641; OLG Thüringen…, Beschluss vom 28. März 2018, 1 WF 79/18, zitiert nach juris Rz. 68; OLG Bremen, Beschluss vom 04.03.2013 - 5 UF 11/12 - NJW-RR 2013, 963; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Oktober 2016, 1 WF 185/16, FamRZ 2017, 829; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 20.03.2015 - 10 WF 1/15, BeckRS 2015, 17580 Rz. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 9. August 2013, 8 WF 168/13, FamRZ 2014, 687 zitiert nach Juris Rz. 5;… Weber in BeckOK, FamG, 29. Ed. 1.1.2019, § 81 Rz. 10 a).

    Rn. 33 Allein die Antragsrücknahme rechtfertigt nicht ohne weiteres die vollständige Auferlegung der Kosten auf den Antragsteller (vergleiche Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 9. August 2013, 8 WF 168/13, FamRZ 2014, 687 zitiert nach Juris Rz. 2).

  • OLG Frankfurt, 18.12.2019 - 4 WF 162/19

    Umgangsverfahren als Amtsverfahren, die ohne Antrag eines Beteiligten eingeleitet …

    Insbesondere bei Streitigkeiten unter Familienangehörigen ist bei der Anordnung einer Kostenerstattung Zurückhaltung geboten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 11.12.2014 - 4 WF 204/14 ; Beschluss vom 20.2.2014, 4 WF 28/14, Beschluss vom 23.1.2013, 4 UF 309/12, Beschluss vom 18.1.2013, 4 WF 269/12, und Beschluss vom 27.11.2012, 4 WF 259/12 , veröffentlicht unter www.hefam.de, vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 9.8.2013, 8 WF 168/13, FamRZ 2014, 687; OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.11.2011, 13 UF 148/11, FamRZ 2012, 733; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.12.2009, 7 WF 1483/09, NJW 2010, 1468; so im Ergebnis auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 5.7.2012, 9 WF 147/12, FamFR 2012, 425; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2010, 1 WF 133/10, FamRZ 2011, 991;… Zimmermann in Keidel, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 81, Rdnr. 48).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2024 - 16 WF 1/24

    Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse der Eltern bei Kostenentscheidung im …

    Sofern allerdings keines der Regelbeispiele nach § 81 Abs. 2 erfüllt ist, entspricht es in einem Umgangsverfahren grundsätzlich der Billigkeit, die Gerichtskosten zwischen den Eltern hälftig aufzuteilen und keine Kostenerstattung anzuordnen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.07.2021 - 18 WF 78/21 -, juris Rn 10; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 10.02.2021 - 8 UF 175/20, BeckRS 2021, 4049 Rn 11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2020 - II-3 WF 50/20, BeckRS 2020, 37247 Rn 5ff.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.12.2009 - 7 WF 1483/09, BeckRS 2010, 2874; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.08.2013 - 8 WF 168/13, BeckRS 2014, 8286;… BeckOK FamFG/Weber, 49. Ed. 01.02.2024, FamFG § 81 Rn. 10 m.w.N.;… Feskorn in: Prütting/Helms, FamFG, 6. Auflage 2023, § 81 FamFG Rn 14a m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 11.04.2025 - 6 UF 28/25

    Beendigung einer Umgangssache

    In Umgangsrechtsstreitigkeiten nach § 1684 BGB und § 1685 BGB (ebenso wie in Sorgerechtsstreitigkeiten nach § 1671 BGB) entspricht es regelmäßig der Billigkeit, die Gerichtskosten zwischen den Beteiligten zu teilen und die Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht anzuordnen (OLG Köln, Beschluss vom 01.04.2016 - 10 UF 81/15 -, FamRZ 2017, 383; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.08.2013 - 8 WF 168/13 -, FamRZ 2014, 687).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2014 - 4 WF 204/14

    Überprüfung des Ermessensgebrauchs des Amtsgerichts bei Kostenentscheidung in …

    Insbesondere bei Streitigkeiten unter Familienangehörigen ist bei der Anordnung einer Kostenerstattung Zurückhaltung geboten (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschlüsse vom 20.2.2014, 4 WF 28/14, vom 23.1.2013, 4 UF 309/12, und vom 18.1.2013, 4 WF 269/12, alle nicht veröffentlicht, und vom 27.11.2012, 4 WF 259/12 , veröffentlicht unter www.hefam.de, vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 9.8.2013, 8 WF 168/13, FamRZ 2014, 687; OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.11.2011, 13 UF 148/11, FamRZ 2012, 733; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.12.2009, 7 WF 1483/09, NJW 2010, 1468; so im Ergebnis auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 5.7.2012, 9 WF 147/12, FamFR 2012, 425; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2010, 1 WF 133/10, FamRZ 2011, 991;… Feskorn in Prütting/Helms, FamFG, 2. Aufl. 2011, § 81, Rdnr. 13, 14a;… Zimmermann in Keidel, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 81, Rdnr. 48).
  • OLG Brandenburg, 02.12.2020 - 9 WF 252/20
    Allerdings entspricht es in Sorge- und Umgangssachen, die regelmäßig im Interesse des Kindes geführt werden, nach nahezu einhelliger Ansicht grundsätzlich der Billigkeit, die Gerichtskosten zwischen den Eltern aufzuteilen und vom Ausspruch einer Erstattung außergerichtlicher Auslagen abzusehen (vgl. etwa OLG Bremen NJW-RR 2013, 963 ; OLG Naumburg, FamRZ 2014, 687 ;… Feskorn in: Prütting/Helms, FamFG , 5. Auflage, § 81 Rz. 14 a m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.08.2013 - I-2 Wx 193/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23677
OLG Köln, 05.08.2013 - I-2 Wx 193/13 (https://dejure.org/2013,23677)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.08.2013 - I-2 Wx 193/13 (https://dejure.org/2013,23677)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. August 2013 - I-2 Wx 193/13 (https://dejure.org/2013,23677)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 234
  • FamRZ 2014, 687
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 21 W 15/16

    Stillschweigende Kostenregelung im Nachlassverfahren

    Enthält nämlich - wie vorliegend - eine Entscheidung weder im Tenor noch in den Gründen einen ausdrücklichen Kostenausspruch, liegt darin in der Regel die nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG im Ermessen des Gerichts liegende, stillschweigende Entscheidung, dass die gesetzlich normierten Kostenregelungen Anwendung finden sollen und keine Erstattung der außergerichtlichen Kosten stattfindet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 15 W 273/14, Juris; OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11, Juris Rn 16; OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2013 - 2 Wx 193/13, Juris Rn 10;… Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl., § 81 Rn 5).

    Denn nur wenn die Möglichkeit einer stillschweigenden Kostenentscheidung im Ausgangsbeschluss ausgeschlossen werden kann, ist eine ergänzende Kostenentscheidung möglich (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11, Juris Rn 16; OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2013 - 2 Wx 193/13, Juris Rn 10).

  • OLG Braunschweig, 14.02.2025 - 10 W 20/25

    Beschwerde gegen die isolierte Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren

    Ein solcher Ergänzungsbeschluss stellt eine selbständige Entscheidung dar, noch dazu, wenn er eine nachträgliche oder isolierte Kostenentscheidung enthält, sodass er mit der Beschwerde gemäß § 58 FamFG anfechtbar ist (OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2013 - I-2 Wx 193/13 -, Rn. 7, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 29. März 2016 - 21 W 15/16 -, Rn. 8, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 29. Juli 2014 - I-15 W 273/14 -, Rn. 13, juris).

    Enthält nämlich - wie vorliegend - eine Entscheidung weder im Tenor noch in den Gründen einen ausdrücklichen Kostenausspruch, liegt darin in der Regel die nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG im Ermessen des Gerichts liegende, stillschweigende Entscheidung, dass die gesetzlich normierten Kostenregelungen Anwendung finden sollen und keine Erstattung der außergerichtlichen Kosten stattfindet (vgl. OLG München…, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11 -, Rn. 16, juris; OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2013 - 2 Wx 193/13 -, Rn. 10, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 15 W 273/14 -, Rn. 28, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 29. März 2016 - 21 W 15/16 -, Rn. 11, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 10. Mai 2023 - 3 W 4/23 -, Rn. 12, juris;… Sternal/Weber, 21. Aufl. 2023, FamFG § 81 Rn. 5).

    Soweit das Amtsgericht den Antrag vom 4. Juli 2024 als Antrag auf Ergänzung des Beschlusses vom 26. Februar 2024 um eine ausdrückliche Kostenentscheidung im Sinne des § 43 FamFG verstanden haben sollte, ist es diesem bereits aus formellen Gründen deshalb zu Unrecht nachgekommen, weil die Zwei-Wochen-Frist des § 43 Abs. 2 FamFG ersichtlich nicht eingehalten war (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2013 - I-2 Wx 193/13 -, Rn. 11, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 10. Mai 2023 - 3 W 4/23 -, Rn. 13, juris).

  • OLG Hamm, 29.07.2014 - 15 W 273/14

    Ergänzung; Feststellungsbeschluss; Kostenentscheidung

    Die Möglichkeit, dass das Gericht in dem Ausgangsbeschluss eine stillschweigende Entscheidung zu den Kosten getroffen hat, muss ausgeschlossen sein (…Keidel=Meyer-Holz, a. a. O.; OLG München FGPrax 2012, 137; OLG Köln FGPrax 2013, 234).
  • OLG Brandenburg, 08.05.2023 - 3 W 4/23

    Kostentragung im Erbscheinsverfahren; Jahresfrist für Wiedereinsetzungsanträge im …

    Geht man mit der obergerichtlichen Rechtsprechung davon aus, dass - wenn ein im Nachlassverfahren ergangener Beschluss weder im Tenor noch in den Gründen einen ausdrücklichen Kostenausspruch enthält - darin regelmäßig die nach § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG im Ermessen des Gerichts liegende, stillschweigende Entscheidung liegt, dass die gesetzlich normierten Kostenregelungen - hier also § 22 Abs. 1 GNotKG - Anwendung finden sollen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.03.2016 - 21 W 15/16; OLG München, Beschluss vom 20.02.2012 - 31 Wx 565/11, OLG Köln, Beschluss vom 05.08.2013 - 2 Wx 193/13; OLG Hamm, Beschluss vom 29.07.2014 - 15 W 273/14), dann hätte der Beschwerdeführer zur Erreichung seines Rechtsschutzziels gegen den amtsgerichtlichen Feststellungsbeschluss vom 29.12.2020 binnen der einmonatigen Frist ab Zustellung (hier also bis zum 15.02.2021) Beschwerde einlegen müssen, was er nicht getan hat.
  • OLG Brandenburg, 10.05.2023 - 3 W 4/23
    Geht man mit der obergerichtlichen Rechtsprechung davon aus, dass - wenn ein im Nachlassverfahren ergangener Beschluss weder im Tenor noch in den Gründen einen ausdrücklichen Kostenausspruch enthält - darin regelmäßig die nach § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG im Ermessen des Gerichts liegende, stillschweigende Entscheidung liegt, dass die gesetzlich normierten Kostenregelungen - hier also § 22 Abs. 1 GNotKG - Anwendung finden sollen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.03.2016 - 21 W 15/16; OLG München, Beschluss vom 20.02.2012 - 31 Wx 565/11, OLG Köln, Beschluss vom 05.08.2013 - 2 Wx 193/13; OLG Hamm, Beschluss vom 29.07.2014 - 15 W 273/14), dann hätte der Beschwerdeführer zur Erreichung seines Rechtsschutzziels gegen den amtsgerichtlichen Feststellungsbeschluss vom 29.12.2020 binnen der einmonatigen Frist ab Zustellung (hier also bis zum 15.02.2021) Beschwerde einlegen müssen, was er nicht getan hat.
  • OLG Köln, 28.12.2022 - 2 Wx 260/22

    Zulässigkeit der Nachholung einer Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren

    Deshalb kann die Ergänzung einer Hauptsacheentscheidung im Kostenpunkt nur dann in Betracht kommen, wenn sich nicht aus dem Schweigen des Kostenbeschlusses zu dieser Frage ergibt, dass insoweit keine Entscheidung getroffen werden sollte (Senat, Beschluss vom 05.08.2013 - 2 Wx 193/13, FGPrax 2013, 234; OLG München, Beschluss vom 20.02.2012 - 31 Wx 565/11, FGPrax 2012, 137;… Sternal/Jokisch, FamFG, 21. Aufl. 2023, § 43 Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.11.2024 - 2 Wx 177/24

    Beschwerde gegen den Kostenbeschluss des Nachlassgerichts

    Deshalb kann die Ergänzung einer Entscheidung in der Hauptsache im Kostenpunkt nur dann in Betracht kommen, wenn sich nicht aus dem Schweigen des Kostenbeschlusses zu dieser Frage ergibt, dass insoweit keine Entscheidung getroffen werden sollte (Senat, Beschluss vom 05.08.2023, 2 Wx 193/13, FGPrax 2013, 234).
  • OLG Frankfurt, 27.01.2025 - 21 W 2/25

    Keine Ergänzung der Kostenentscheidung bei vorangegangener stillschweigender …

    Enthält nämlich - wie vorliegend - eine Entscheidung weder im Rubrum noch in den Gründen einen ausdrücklichen Kostenausspruch, liegt darin in der Regel die stillschweigende Entscheidung, dass die gesetzlich normierten Kostenregelungen Anwendung finden sollen und keine Erstattung der außergerichtlichen Kosten stattfindet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 15 W 273/14, Juris; OLG München…, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11, Juris Rn. 16; OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2013 - 2 Wx 193/13, Juris Rn 10;… Sternal/Weber, FamFG, 21. Aufl., § 81 Rn. 5).
  • OLG Köln, 28.10.2019 - 2 Wx 312/19

    Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung in einem …

    Dies ist im Punkt Kosten jedoch nur dann der Fall, wenn die Kostenentscheidung versehentlich, nicht aber rechtsirrig unterlassen worden ist (Senat, Beschluss vom 05.08.2013 - 2 Wx 193/13; OLG München FGPrax 2012, 1405 f.).
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