Rechtsprechung
| BGH, 26.02.2014 - XII ZB 301/13 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1896 Abs 2 BGB, § 1903 BGB
Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1896 Abs. 2, 1903
Anordnung der Betreuung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei erheblichen Zweifeln an Redlichkeit des Bevollmächtigten - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anordnung der Betreuung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei Zweifeln an der Redlichkeit des Bevollmächtigten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 2
Anordnung der Betreuung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei Zweifeln an der Redlichkeit des Bevollmächtigten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betreuung trotz Vorsorgevollmacht
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vorsorgevollmacht und die Anordnung der Betreuung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vorsorgevollmacht steht Bestellung eines Betreuers ausnahmsweise bei Ungeeignetheit des Bevollmächtigten nicht entgegen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Vorsorgevollmacht schließt Betreuerbestellung nicht aus
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vorsorgevollmacht steht Bestellung eines Betreuers ausnahmsweise bei Ungeeignetheit des Bevollmächtigten nicht entgegen
- haerlein.de (Kurzinformation)
Betreuung trotz Vorsorgevollmacht?
Verfahrensgang
- AG Northeim, 08.10.2012 - 5 XVII H 772
- LG Göttingen, 07.05.2013 - 5 T 184/12
- BGH, 26.02.2014 - XII ZB 301/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 1733
- MDR 2014, 538
- FGPrax 2014, 117
- FamRZ 2014, 738
- Rpfleger 2014, 422
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.04.2011 - XII ZB 584/10
Anordnung der Betreuung trotz Vorsorgevollmacht
Auszug aus BGH, 26.02.2014 - XII ZB 301/13
Eine Vorsorgevollmacht steht der Anordnung der Betreuung nicht entgegen, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, namentlich erhebliche Zweifel an seiner Redlichkeit im Raum stehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. April 2011, XII ZB 584/10, FamRZ 2011, 964).Dies ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet erscheint (Senatsbeschluss vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 15 mwN).
Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschluss vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 16 mwN).
Rn. 24 c) Da nach den Feststellungen des Beschwerdegerichts erhebliche Zweifel an der Redlichkeit der Beteiligten zu 1 und 2 bestehen, war das Gericht auch nicht gehalten, statt der Einrichtung einer Betreuung lediglich einen Kontrollbetreuer gemäß § 1896 Abs. 3 BGB zu bestellen (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 26).
- BGH, 21.11.2012 - XII ZB 384/12
Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren; …
Auszug aus BGH, 26.02.2014 - XII ZB 301/13
Allerdings darf das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21. November 2012 - XII ZB 384/12 - FamRZ 2013, 286 Rn. 9 mwN). - BGH, 25.07.2012 - XII ZB 526/11
Betreuungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Anordnung eines …
Auszug aus BGH, 26.02.2014 - XII ZB 301/13
Ob dies der Fall ist, hat das Betreuungsgericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht festzustellen (Senatsbeschluss vom 25. Juli 2012 - XII ZB 526/11 - FamRZ 2012, 1633 Rn. 14).
- BGH, 17.02.2016 - XII ZB 498/15
Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers trotz …
Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2014 - XII ZB 301/13 - FamRZ 2014, 738 Rn. 17 mwN …und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 15 mwN).Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2014 - XII ZB 301/13 - FamRZ 2014, 738 Rn. 18 mwN …und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 16 mwN).
- BGH, 24.01.2018 - XII ZB 141/17
Betreuungssache: Einwilligungsvorbehalt in Vermögensangelegenheiten; Mandatierung …
Denn soweit der Betroffene ohnehin geschäftsunfähig ist, wird er durch den Einwilligungsvorbehalt nicht über Gebühr in seinen Rechten beeinträchtigt (Senatsbeschluss vom 26. Februar 2014 - XII ZB 301/13 - FamRZ 2014, 738 Rn. 28 mwN). - BGH, 13.12.2023 - XII ZB 334/22
Bestellung eines Betreuers trotz Vorsorgevollmacht zugunsten eines ungeeigneten …
Lässt sich die Gefahr für das Wohl des Betroffenen durch die Bestellung eines Kontrollbetreuers nach §§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 BGB nicht hinreichend abwenden, ist eine Vollbetreuung einzurichten (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2014 - XII ZB 301/13, FamRZ 2014, 738 und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10, FamRZ 2011, 964).Sofern erhebliche Zweifel an der Befähigung oder Redlichkeit des Bevollmächtigten bestehen und sich die Gefahr für das Wohl des Betroffenen durch die Bestellung eines Kontrollbetreuers nach §§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 FamFG (bis 31. Dezember 2022: § 1896 Abs. 3 BGB) nicht hinreichend abwenden lässt, ist eine Vollbetreuung einzurichten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2014 - XII ZB 301/13 - FamRZ 2014, 738 Rn. 24 …und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 26).
- BGH, 17.02.2016 - XII ZB 499/15
Vorsorgevollmacht -und die Zweifel an ihrem Fortbestand
Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2014 - XII ZB 301/13 - FamRZ 2014, 738 Rn. 17 mwN …und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 15 mwN).Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2014 - XII ZB 301/13 - FamRZ 2014, 738 Rn. 18 mwN …und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 16 mwN).
- LG Bonn, 03.05.2024 - 4 T 339/23
Unbekannter Aufenthalt des Betroffenen
Sofern erhebliche Zweifel an der Befähigung oder Redlichkeit der Bevollmächtigten bestehen und sich die Gefahr für das Wohl des Betroffenen durch die Bestellung eines Kontrollbetreuers nach § 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 BGB nicht hinreichend abwenden lässt, ist eine Vollbetreuung einzurichten (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2023, XII ZB 334/22; BGH, NJW 2014, 1733; BGH, NJW 2011, 2135). - AG Euskirchen, 15.11.2023 - 702 XVII 99/23 Es bestehen erhebliche konkrete Anhaltspunkte gegen die Redlichkeit der Bevollmächtigten und dafür, dass bei einem Festhalten an der erteilten Vollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und erheblicher Schwere zu befürchten ist (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 08.01.2020 - XII ZB 368/19, NJW-RR 2020, 449 ff.; BGH Beschluss vom 26.02.2014 - XII ZB 301/13).
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