Rechtsprechung
| OLG Celle, 05.11.2013 - 17 WF 223/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
ZPO § 115 Abs. 3; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe bei beabsichtigter Veräußerung einer Immobilie - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 115 Abs. 3; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe bei beabsichtigter Veräußerung einer Immobilie - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Hausverkauf in der Prozesskostenhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe bei beabsichtigter Veräußerung einer Immobilie
Verfahrensgang
- AG Celle, 12.08.2013 - 7 F 7105/13
- OLG Celle, 05.11.2013 - 17 WF 223/13
Papierfundstellen
- MDR 2014, 682
- FamRZ 2014, 963
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 25.11.1998 - XII ZB 117/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Zurückweisung eines …
Auszug aus OLG Celle, 05.11.2013 - 17 WF 223/13
Insbesondere darf der Bedürftige anderweitig bestehende Schulden, die er in langfristigen Raten tilgt, nicht vorzeitig zurückführen, sondern muss mit dem ihm zugeflossenen Geld zunächst die Verfahrenskosten bezahlen (BGH FamRZ 1999, 644; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 498; 2002, 1196; 2008, 1262; OLG Bremen FamRZ 2007, 1341). - OLG Brandenburg, 06.03.2007 - 3 W 68/06
Prozesskostenhilfe: Anforderungen an die Prüfung der Zumutbarkeit der Verwertung …
Auszug aus OLG Celle, 05.11.2013 - 17 WF 223/13
Dem ist regelmäßig dadurch zu begegnen, dass Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen ist, allerdings unter der gleichzeitigen Anordnung der Stundung der Rückzahlung an die Landeskasse bis zu demjenigen Zeitpunkt, zu welchem in der Zukunft Zahlungen aus dem Vermögen zu leisten sind (Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2012, 17 WF 25/12, und vom 4. November 2013, 17 WF 203/13, OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 1340). - OLG Karlsruhe, 17.12.2001 - 16 WF 137/01
Rechtliche Einordnung der Abfindung; Anrechnung einer Abfindung; …
Auszug aus OLG Celle, 05.11.2013 - 17 WF 223/13
Insbesondere darf der Bedürftige anderweitig bestehende Schulden, die er in langfristigen Raten tilgt, nicht vorzeitig zurückführen, sondern muss mit dem ihm zugeflossenen Geld zunächst die Verfahrenskosten bezahlen (BGH FamRZ 1999, 644; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 498; 2002, 1196; 2008, 1262; OLG Bremen FamRZ 2007, 1341).
- OLG Karlsruhe, 03.11.2008 - 2 WF 144/08
Berücksichtigung des Erlöses aus dem Verkauf des Familienheims im Rahmen der …
Auszug aus OLG Celle, 05.11.2013 - 17 WF 223/13
Vielmehr entspricht es nicht nur wirtschaftlicher Vernunft, sondern regelmäßig auch den mit den finanzierenden Banken getroffenen Vereinbarungen, einen Immobilienkredit mit dem Verkaufserlös abzulösen, wenn die Immobilie veräußert wird (vgl. die Nachweise bei Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 115, Rn. 46, OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 363, Tz. 12). - KG, 24.02.2012 - 17 WF 25/12
Kindesunterhalt: Heraufsetzung des in die Unterhaltssätze der Düsseldorfer …
Auszug aus OLG Celle, 05.11.2013 - 17 WF 223/13
Dem ist regelmäßig dadurch zu begegnen, dass Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen ist, allerdings unter der gleichzeitigen Anordnung der Stundung der Rückzahlung an die Landeskasse bis zu demjenigen Zeitpunkt, zu welchem in der Zukunft Zahlungen aus dem Vermögen zu leisten sind (Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2012, 17 WF 25/12, und vom 4. November 2013, 17 WF 203/13, OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 1340). - OLG Celle, 04.11.2013 - 17 WF 203/13
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bei Anspruch auf einen in Raten zu …
Auszug aus OLG Celle, 05.11.2013 - 17 WF 223/13
Dem ist regelmäßig dadurch zu begegnen, dass Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen ist, allerdings unter der gleichzeitigen Anordnung der Stundung der Rückzahlung an die Landeskasse bis zu demjenigen Zeitpunkt, zu welchem in der Zukunft Zahlungen aus dem Vermögen zu leisten sind (Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2012, 17 WF 25/12, und vom 4. November 2013, 17 WF 203/13, OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 1340). - OLG Bremen, 15.02.2007 - 4 WF 26/07
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - verwendbares Vermögen; Einsatz einer …
Auszug aus OLG Celle, 05.11.2013 - 17 WF 223/13
Insbesondere darf der Bedürftige anderweitig bestehende Schulden, die er in langfristigen Raten tilgt, nicht vorzeitig zurückführen, sondern muss mit dem ihm zugeflossenen Geld zunächst die Verfahrenskosten bezahlen (BGH FamRZ 1999, 644; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 498; 2002, 1196; 2008, 1262; OLG Bremen FamRZ 2007, 1341). - OLG Karlsruhe, 28.11.2007 - 16 WF 200/07
Anforderungen an die Substantiierung eines Anspruchs auf Bewilligung von …
Auszug aus OLG Celle, 05.11.2013 - 17 WF 223/13
Insbesondere darf der Bedürftige anderweitig bestehende Schulden, die er in langfristigen Raten tilgt, nicht vorzeitig zurückführen, sondern muss mit dem ihm zugeflossenen Geld zunächst die Verfahrenskosten bezahlen (BGH FamRZ 1999, 644; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 498; 2002, 1196; 2008, 1262; OLG Bremen FamRZ 2007, 1341). - OLG Bamberg, 12.06.1997 - 7 UF 93/96
Auszug aus OLG Celle, 05.11.2013 - 17 WF 223/13
Insbesondere darf der Bedürftige anderweitig bestehende Schulden, die er in langfristigen Raten tilgt, nicht vorzeitig zurückführen, sondern muss mit dem ihm zugeflossenen Geld zunächst die Verfahrenskosten bezahlen (BGH FamRZ 1999, 644; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 498; 2002, 1196; 2008, 1262; OLG Bremen FamRZ 2007, 1341).
- OLG Hamm, 25.03.2014 - 2 WF 193/13
Berücksichtigung nicht mehr vorhandenen Vermögens im Rahmen der …
Deshalb hat die Antragstellerin ihr Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten einzusetzen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 05. November 2013 - 17 WF 223/13 - zitiert nach juris). - LAG Bremen, 30.03.2022 - 3 Ta 8/22
Berücksichtigung einer Immobilie im Ausland im Prozesskostenhilfeverfahren
Dieser ist vorrangig für die Kosten der eigenen Verfahrensführung einzusetzen (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 05.11.2013 - 17 WF 223/13 - FamRZ 2014, 963; OLG Brandenburg, Beschl. v. 06.03.2007 - 3 W 68/06 - FamRZ 2007, 1340).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 31.10.2013 - 15 WF 358/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 91a Abs 2 ZPO, § 99 Abs 2 ZPO, § 269 Abs 5 ZPO, § 567 ZPO, §§ 567 ff ZPO
Kostenentscheidung: Ermessensfehler bei isolierter Kostenentscheidung in Ehe- und Familienstreitsachen - ra.de
- rechtsportal.de
§§ 567 ZPO; 243 FamFG
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren vor den Familiengerichten - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kostentragung des Unterhaltsbegehrenden im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bei fehlender Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kostentragung des Unterhaltsbegehrenden im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bei fehlender Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren vor den Familiengerichten
Verfahrensgang
- AG Neumünster, 16.07.2013 - 49 F 161/13
- OLG Schleswig, 31.10.2013 - 15 WF 358/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 963
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11
Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der …
Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2013 - 15 WF 358/13
In diesen Fällen ist die sofortige Beschwerde nach §§ 567 ff. ZPO gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - XII ZB 2/11 - FamRZ 2011, 1933 Tz. 13 ff.). - OLG Celle, 18.08.2011 - 10 UF 179/11
Auslegung des Begriffs der Billigkeit i.S.v. § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG; Grundsätze …
Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2013 - 15 WF 358/13
Im Gegensatz zu den Kostenregelungen der §§ 91 ff. ZPO eröffnet § 243 FamFG einen Ermessensspielraum (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2012, 1829 Tz. 18; OLG Celle, FamRB 2012, 281 Tz. 11; FamRZ 2012, 1324; wohl auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2012 - 3 WF 35/12 Tz. 7 zitiert nach juris). - OLG Brandenburg, 26.04.2012 - 3 WF 35/12
Unterhaltssache: Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung
Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2013 - 15 WF 358/13
Im Gegensatz zu den Kostenregelungen der §§ 91 ff. ZPO eröffnet § 243 FamFG einen Ermessensspielraum (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2012, 1829 Tz. 18; OLG Celle, FamRB 2012, 281 Tz. 11; FamRZ 2012, 1324; wohl auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2012 - 3 WF 35/12 Tz. 7 zitiert nach juris). - OLG Köln, 30.08.2012 - 4 WF 102/12
Kostenentscheidung nach Erledigung eines familiengerichtlichen Verfahrens
Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2013 - 15 WF 358/13
Vielmehr ist die Rechtslage unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zum Zeitpunkt der übereinstimmenden Erledigungserklärung summarisch zu würdigen (vgl. OLG Köln, FamRZ 2013, 1059 Tz. 3). - OLG Schleswig, 04.08.2011 - 15 UF 113/11
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung des …
Auszug aus OLG Schleswig, 31.10.2013 - 15 WF 358/13
Rn. 18 Im Hinblick auf diese höchstrichterliche Entscheidung hat der Senat bereits damals dahin beraten, seine Rechtsprechung aufzugeben, die in diesen Fällen die Beschwerde nach § 58 FamFG als das statthafte Rechtsmittel angesehen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 04. August 2011 - 15 UF 113/11 - Tz. 30 zitiert nach juris).
- OLG Hamm, 20.01.2016 - 2 WF 199/15
Überprüfung der Kostenentscheidung im familiengerichtlichen Verfahren in der …
Isolierte Kostenentscheidungen in Familienstreitsachen, die nach streitloser Hauptsacheregelung erfolgen, sind mit der sofortigen Beschwerde nach den §§ 567 ff. ZPO anfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 28.09.2011 - XII ZB 2/11 - FamRZ 2011, 1933; Senat, Beschluss vom 26. Juni 2012 - II-2 WF 70/12 - zitiert nach juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. Oktober 2013 - 15 WF 358/13 - zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. März 2012 - 18 WF 97/11 - FamRZ 2012, 1967).Wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt, sind diese Gesichtspunkte nicht als abschließend zu verstehen, vielmehr können auch andere Umstände und Rechtsgedanken, wie etwa der des § 97 ZPO, die Ermessensausübung (mit)bestimmen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. Oktober 2013 - 15 WF 358/13 - zitiert nach juris).
Die Überprüfungsmöglichkeit beschränkt sich darauf, ob das Familiengericht von dem ihm eingeräumten Ermessen fehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2012 - II-2 WF 70/12 - zitiert nach juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. Oktober 2013 - 15 WF 358/13 - zitiert nach juris).
Diese Rechtsprechung ist auch im Anwendungsbereich des § 243 FamFG maßgeblich, der die Ausübung billigen Ermessens zum tragenden Grundsatz der Kostenentscheidung in Unterhaltssachen erhoben hat (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2012 - II-2 WF 70/12 - zitiert nach juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. Oktober 2013 - 15 WF 358/13 - zitiert nach juris).
- OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16
Anforderungen an das Abhilfeverfahren nach Einlegung der sofortigen Beschwerde …
Folglich hat das Familiengericht ein Nicht-/Abhilfeverfahren durchzuführen (vgl. BGH FamRZ 2011, 1933 und OLG Schleswig FamRZ 2014, 963).Hier gilt § 243 FamFG als lex specialis, so dass eine unmittelbare Anwendung der §§ 91 ff. ZPO , soweit sie die Kostenverteilung regeln, nicht in Betracht kommt (vgl. BGH FamRZ 2011, 1933 ; OLG Schleswig FamRZ 2014, 963 und Zöller/Lorenz ZPO 31. Auf.
- OLG Düsseldorf, 19.04.2022 - 3 WF 18/22
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Unterhaltsverfahrens durch Vergleich …
Rn. 14 Der Senat braucht nicht darüber zu befinden, ob derartige Ermessensentscheidungen durch das Beschwerdegericht nur eingeschränkt überprüfbar sind und das Beschwerdegericht die angefochtene Entscheidung nur dahin überprüfen kann, ob das Amtsgericht sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 5.11.2012 - II-2 WF 179/12 FamRZ 2013, 1060; OLG Schleswig Beschl. v. 31.10.2013 - 15 WF 358/13, BeckRS 2013, 21784, m.w.N Kemper/Schreiber, Familienverfahrensrecht, 3. Aufl. 2015, FamFG § 243, Rz 34); oder - so die Gegenmeinung - ob das Beschwerdegericht als "vollwertige" Tatsacheninstanz eine eigene Ermessensentscheidung zur Grundlage der Beschwerde machen kann, auch wenn Ermessensfehler nicht vorliegen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 10.01.2011 - 2 WF 320/10 - FamRZ 2011, 1244; OLG Hamm…, Beschluss vom 19. Oktober 2021 - II-13 WF 148/21 -, zit. nach juris Rz. 19;… Johannsen/Henrich/Althammer/Maier, 7. Aufl. 2020, FamFG § 243 Rn. 12; Senat zu der Überprüfung der Ermessensentscheidung nach § 81 FamFG Beschluss vom 13.11.2020, II-3 WF 50/20, FamRZ 2021, 876 = FGPrax 2021, 96 = FuR 2021, 217). - LG Karlsruhe, 30.10.2020 - 16 O 11/19
Kostenentscheidung bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung in einer …
Ein tatsächliches Obsiegen und Unterliegen kann in Ermangelung einer Sachentscheidung nicht Maßstab für die Kostenentscheidung sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31.10.2013 - 15 WF 358/13 -, juris, in FamRZ 2014, 963). - LG Karlsruhe, 24.07.2017 - 16 O 2/17
Baulandsache: Anwendung des Untersuchungsgrundsatzes durch die Kammer für …
Ein tatsächliches Obsiegen und Unterliegen kann in Ermangelung einer Sachentscheidung nicht Maßstab für die Kostenentscheidung sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31.10.2013 - 15 WF 358/13 -, juris, in FamRZ 2014, 963).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 22.04.2013 - 3 WF 48/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 115 ZPO
- rechtsportal.de
ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 4
Berücksichtigung von Darlehensverbindlichkeiten bei der Ermittlung des einzusetzenden Einkommens - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Berücksichtigung von Darlehensverbindlichkeiten bei der Ermittlung des einzusetzenden Einkommens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Luckenwalde, 20.11.2012 - 31 F 390/12
- OLG Brandenburg, 22.04.2013 - 3 WF 48/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 963
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 70/89
Begriff des "kleinen" Hausgrundstücks
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.04.2013 - 3 WF 48/13
Aufgrund dieser Vorschrift sind insbesondere monatliche Kosten für Darlehenstilgungen abzugsfähig, wenn die ihnen zugrunde liegende Kreditaufnahme vor Verfahrensbeginn erfolgt und die Höhe der Zins- und Tilgungsraten angemessen ist (BSG, Beschluss vom 3.11.2011 - B 1 KR 10/11 BH; siehe auch BGH, NJW-RR 1990, 450; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 115 Rn. 36 ff.; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 6. Aufl., Rn. 286; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf-/Gutjahr, 2. Aufl., § 1 Rn. 147. - OLG Brandenburg, 05.11.2012 - 3 WF 115/12
Verfahrenskostenhilfeverfahren: Mitwirkungspflicht des Antragstellers; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.04.2013 - 3 WF 48/13
Insoweit wird Bezug genommen auf die Beschlüsse in den Parallelverfahren vom 5.11.2012 (3 WF 115/12), vom 8.1. - BSG, 03.11.2011 - B 1 KR 10/11 BH
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.04.2013 - 3 WF 48/13
Aufgrund dieser Vorschrift sind insbesondere monatliche Kosten für Darlehenstilgungen abzugsfähig, wenn die ihnen zugrunde liegende Kreditaufnahme vor Verfahrensbeginn erfolgt und die Höhe der Zins- und Tilgungsraten angemessen ist (BSG, Beschluss vom 3.11.2011 - B 1 KR 10/11 BH; siehe auch BGH, NJW-RR 1990, 450; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 115 Rn. 36 ff.; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 6. Aufl., Rn. 286; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf-/Gutjahr, 2. Aufl., § 1 Rn. 147.
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