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Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 11.07.2014

Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.07.2014 - II-12 UF 35/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24762
OLG Köln, 10.07.2014 - II-12 UF 35/14 (https://dejure.org/2014,24762)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.07.2014 - II-12 UF 35/14 (https://dejure.org/2014,24762)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - II-12 UF 35/14 (https://dejure.org/2014,24762)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versorgungsausgleich und Bagatellgrenze

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Ausgleich der Anrechte der Beteiligten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Geringfügigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Ausgleich der Anrechte der Beteiligten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Geringfügigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung mit geringfügiger Wertdifferenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 146
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.11.2011 - XII ZB 344/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung von in den alten Bundesländern …

    Auszug aus OLG Köln, 10.07.2014 - 12 UF 35/14
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH FamRZ 2012, 192) kann zwar bei Anrechten gleicher Art der Versorgungsausgleich auch dann durchzuführen sein, wenn ein Anrecht geringfügig ist oder der Kapitalwert eines Anrechts die Bagatellgrenze unterschreitet.
  • OLG Brandenburg, 02.06.2021 - 15 UF 8/21

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der …

    Eine solche Beeinträchtigung kann beispielsweise dann vorliegen, wenn der Ausgleichswert einzelner Anrechte bei einem Versorgungsträger geringfügig ist, die Ehegatten aber weitere Anrechte bei diesem Versorgungsträger erworben haben, die gem. § 10 VersAusglG ausgeglichen werden, sodass der Versorgungsträger ohnehin Umbuchungen auf deren Konten vornehmen muss (BGH, FamRZ 2012, 192; OLG Köln, FamRZ 2015, 146).
  • OLG Bremen, 01.11.2016 - 4 UF 95/16

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich beiderseitiger Anrechte …

    Diese vom BGH zu der den Ausgleich einzelner Anrechte mit geringen Ausgleichswerten betreffenden Regelung des § 18 Abs. 2 VersAusglG entwickelten Grundsätze sind auch auf den Ausgleich gleichartiger Anrechte mit geringer Ausgleichswertdifferenz gemäß § 18 Abs. 1 VersAusglG anzuwenden (…vgl. BGH, FamRZ 2013, 610 Rn. 14; OLG Bremen, 5. ZS, Beschluss vom 17.10.2016, 5 UF 105/16 - juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.7.2016, 4 UF 77/16 - juris; OLG Düsseldorf, FamRZ 2014, 132; OLG Hamm, 2. ZS, Beschluss vom 16.05.2014, 2 UF 41/14 - juris;… Wick, a.a.O.; Weil, FamRB 2014, 326, 327; a.A.: OLG Celle, FamRZ 2016, 1372; OLG Köln, FamRZ 2015, 146; OLG Hamm, 4. ZS, FamRZ 2016, 1372).
  • OLG Bremen, 17.10.2016 - 5 UF 105/16

    Versorgungsausgleich: Wertausgleich von Anrechten gleicher Art, unangemessen …

    Soweit die Beschwerdeführerin zur Begründung ihres Rechtsmittels auf oberlandesgerichtliche Rechtsprechung, insbesondere auf die Entscheidung des OLG Celle (Beschl. v. 29.02.2016, Gesch.-Nr. 21 UF 295/15, juris; ebenso OLG Köln FamRZ 2015, 146), Bezug nimmt, wonach gleichartige Anrechte, deren Ausgleichswerte nur geringfügig voneinander abweichen, ohne besondere und vom Normalfall abweichende Umstände nicht nach § 18 Abs. 1 VersAusglG auszugleichen sind und ein geringer Aufwand der Teilung sowie die nicht zu befürchtende Entstehung eines Splitteranrechts für sich genommen nicht ausreichen, um den Ausgleich zu rechtfertigen, folgt der Senat dieser Auffassung nicht, weil sie dem Halbteilungsgrundsatz nicht hinreichend Geltung verschafft.
  • AG Kirchhain, 11.11.2014 - 32 F 185/14
    Bei beiderseitigen gesetzlichen Rentenanrechten mit geringer Wertdifferenz (§ 18 Abs. 1 VersAusglG) hat ein Ausgleich unabhängig von einem etwaigen Rentenbezug der Ehegatten grundsätzlich zu unterbleiben, es sei denn, die konkrete Versorgungssituation der Ehegatten gebietet ausnahmsweise ein Abweichen von dem gesetzlichen Regelfall (Anschluss an OLG Stuttgart FamRZ 2013, 1742; OLG Köln FamRZ 2015, 146; Abweichung von OLG Frankfurt, 5 UF 232/13).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 11.07.2014 - 4 UF 66/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18668
OLG Bremen, 11.07.2014 - 4 UF 66/14 (https://dejure.org/2014,18668)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11.07.2014 - 4 UF 66/14 (https://dejure.org/2014,18668)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11. Juli 2014 - 4 UF 66/14 (https://dejure.org/2014,18668)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verzinsung von extern geteilten Anrechten aus einem fondsbasierten Altersvorsorgevertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 146
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.09.2011 - XII ZB 546/10

    Versorgungsausgleich: Verzinsung des Ausgleichswertes beim Vollzug der externen …

    Auszug aus OLG Bremen, 11.07.2014 - 4 UF 66/14
    Im Grundsatz gilt, dass der zum Vollzug der externen Teilung nach § 14 Abs. 4 VersAusglG i.V.m. § 222 Abs. 3 FamFG vom Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person an den Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person zu zahlende Ausgleichswert ab Ende der Ehezeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich in Höhe des Rechnungszinses der auszugleichenden Versorgung zu verzinsen ist (BGH, FamRZ 2011, 1785;… vgl. auch Wick, Der Versorgungsausgleich, 3. Aufl., Rn. 511 m.w.N.).
  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 552/12

    Externe Teilung von Versorgungsanrechten: Verzinsungspflicht des Ausgleichswerts …

    Auszug aus OLG Bremen, 11.07.2014 - 4 UF 66/14
    Insofern hat der BGH in seiner Entscheidung vom 7.8.2013 (FamRZ 2013, 1635) ausgeführt, zwar erfordere die im Gesetz vorgeschriebene Halbteilung grundsätzlich eine Verzinsung des nach § 14 Abs. 4 VersAusglG i.V.m. § 222 Abs. 3 FamFG zur Vollziehung der externen Teilung geschuldeten Ausgleichswertes.
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