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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 21.01.2015

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 9 UF 27/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4920
OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 9 UF 27/15 (https://dejure.org/2015,4920)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.03.2015 - 9 UF 27/15 (https://dejure.org/2015,4920)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. März 2015 - 9 UF 27/15 (https://dejure.org/2015,4920)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Lebensversicherungen auf das Leben eines Kindes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Lebensversicherungen auf das Leben eines Kindes; Anforderungen an die Darstellung der Ermessenserwägungen bei einem Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Geringfügigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kinderrentenversicherung unterliegt bei widerruflichem Bezugsrecht Versorgungsausgleich - Lebensversicherung eines Ehegatten auf das Leben eines Kindes als Versicherter dient grundsätzlich der Altersversorgung des Ehegatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1221
  • FamRZ 2015, 1798
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • OLG Zweibrücken, 04.02.2011 - 2 UF 82/10

    Einbeziehung einer als Sparvertrag abgeschlossenen privaten …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 9 UF 27/15
    Dem steht nicht entgegen, dass die Lebensversicherungen auf das Leben eines Kindes als Versicherter abgeschlossen worden bzw. als Kinderplan Vorsorge (vgl. auch Bl. 79 HA) bezeichnet sind und damit als Sparvertrag auf das Leben eines Kindes als Versicherter dienen (a.A. aber OLG Zweibrücken NJW-RR 2011, 803 ).

    Das Risiko, dass das versicherte Kind vor dem Versicherungsnehmer verstirbt und es deshalb zur Rückzahlung der eingezahlten Beiträge bzw. zur Nichtzahlung der Rente kommt, steht der Einordnung der Versicherung als Altersvorsorge des Antragstellers nicht entgegen (so aber OLG Zweibrücken NJW-RR 2011, 803 ).

  • BGH, 30.11.2011 - XII ZB 344/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung von in den alten Bundesländern …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 9 UF 27/15
    Vorliegend ist dem Amtsgericht zwar darin zuzustimmen, dass der Umstand, dass bei diesem Versorgungsträger noch weitere auszugleichende Anrechte bestehen, für einen Ausgleich auch der geringfügigen Anrechte sprechen kann (vgl. z.B. für mehrere Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung BGH, FamRZ 2012, 192 ).
  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 673/12

    Versorgungsausgleich: Interner Ausgleich eines sicherungshalber abgetretenen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 9 UF 27/15
    Deshalb sind selbst sicherungsabgetretene Anrechte aus einer Rentenversicherung regelmäßig dem Versicherungsnehmer als Sicherungsgeber zuzurechnen, da nach einer Sicherungsabtretung der Versicherungsnehmer das Recht behält, das bei ihm selbst oder einem Dritten verbliebene nachrangige Bezugsrecht auf einen anderen zu übertragen (BGH FamRZ 2013, 1715; OLG Hamm MDR 2015, 103).
  • BGH, 30.11.2011 - XII ZB 79/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung einer betrieblichen Altersversorgung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 9 UF 27/15
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass die von dem Versorgungsträger einseitig (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG ) begehrte externe Teilung für die Durchführung spricht, da mit der externen Teilung ein geringer Verwaltungskostenaufwand für den Versorgungsträger verbunden ist (BGH, FamRZ 2012, 189 ).
  • BGH, 15.01.1992 - XII ZR 247/90

    Berücksichtigung unverfallbarer Anwartschaft aus Kapitallebensversicherung bei …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 9 UF 27/15
    Dies gilt auch dann, wenn das Bezugsrecht einem Anderen übertragen ist, sofern diese Übertragung widerruflich erfolgt ist (vgl. bereits BGH FamRZ 1992, 411 ; Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 489 ).
  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 491/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung beider Versorgungsträger …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 9 UF 27/15
    Bei den übrigen Regelungen zum Versorgungsausgleich hat es dagegen schon deswegen zu verbleiben, da diese nicht angefochten worden sind und eine solche Beschränkung zulässig ist (vgl. BGH FamRZ 2013, 610 ).
  • OLG Hamm, 28.08.2014 - 2 UF 65/14

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines sicherungshalber …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 9 UF 27/15
    Deshalb sind selbst sicherungsabgetretene Anrechte aus einer Rentenversicherung regelmäßig dem Versicherungsnehmer als Sicherungsgeber zuzurechnen, da nach einer Sicherungsabtretung der Versicherungsnehmer das Recht behält, das bei ihm selbst oder einem Dritten verbliebene nachrangige Bezugsrecht auf einen anderen zu übertragen (BGH FamRZ 2013, 1715; OLG Hamm MDR 2015, 103).
  • OLG Brandenburg, 30.03.2000 - 10 UF 221/98

    Zur Einbeziehung von Lebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht in den …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 9 UF 27/15
    Dies gilt auch dann, wenn das Bezugsrecht einem Anderen übertragen ist, sofern diese Übertragung widerruflich erfolgt ist (vgl. bereits BGH FamRZ 1992, 411 ; Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 489 ).
  • OLG Hamm, 01.09.2016 - 5 UF 17/16

    Behandlung sogenannter "Kinderrentenversicherungen" im Versorgungsausgleich

    Zur Behandlung sogenannter "Kinderrentenversicherungen" im Versorgungsausgleich (Abgrenzung zu OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.02.2011 - 2 UF 82/10 -, juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11.03.2015 - 9 UF 27/15 -, juris und OLG Hamm…, Beschluss vom 01. September 2015 - 9 UF 224/14 -, Rn. 7, juris).

    Nach Auffassung des OLG Zweibrücken (Beschluss vom 04.02.2011 - 2 UF 82/10 - juris) sind sie grundsätzlich im Versorgungsausgleich nicht zu berücksichtigen, während sie nach anderer Ansicht regelmäßig dem Versorgungsausgleich unterfallen, wenn den Kindern kein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde (Brandenburgischen OLG, Beschluss vom 11.03.2015 - 9 UF 27/15 - juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 01.09.2015 - 9 UF 224/14 -, Rn. 7, juris).

  • OLG Karlsruhe, 04.02.2021 - 20 UF 145/20

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung einer so genannten "Kinderrentenversicherung"

    Denn für die Beurteilung, wem die Rechte aus einem Rentenversicherungsvertrag zuzuordnen sind, komme es ausschließlich auf die Inhaberschaft am Bezugsrecht an (Verweis auf OLG Brandenburg, Beschl. v. 11.03.2015, Az.: 9 UF 27/15).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2024 - 13 UF 192/23

    Antrag gegen die Geltendmachung eines Anrechts auf Ausgleich über eine …

    Risikolebensversicherungsverträge wie der hier gegenständliche, die keine Leistung für den Fall des Alters und der Invalidität vorsehen und nicht auf eine Rentenleistung gerichtet sind, unterliegen dem Versorgungsausgleich nicht (vgl. OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, Beschluss vom 7.9.2009 - 10 UF 193/08, BeckRS 2009, 26506, 3. Familiensenat, Beschl. v. 25.11.2013 - 3 UF 75/12, FamRZ 2014, 1301; 1. Familiensenat, Beschluss vom 11.3.2015 - 9 UF 27/15, FamRZ 2015, 1798).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.01.2015 - 12 UF 118/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1358
OLG Köln, 21.01.2015 - 12 UF 118/14 (https://dejure.org/2015,1358)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.01.2015 - 12 UF 118/14 (https://dejure.org/2015,1358)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - 12 UF 118/14 (https://dejure.org/2015,1358)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    VersAusglG § 2 Abs. 2 Nr. 3
    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines Anrechts in der betrieblichen Altersversorgung

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1798
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.07.2014 - XII ZB 16/14

    Versorgungsausgleich betrieblicher Anrechte: Unabhängigkeit von der Leistungsform

    Auszug aus OLG Köln, 21.01.2015 - 12 UF 118/14
    Es führt aber nicht dazu, dass das Anrecht auch insgesamt nicht mehr als solches nach dem Betriebsrentengesetz einzuordnen ist (offen geblieben in: BGH, Beschluss vom 16.07.2014 - XII ZB 16/14 - zitiert nach juris, Rz. 8).

    In dem genannten Umfang bleibt mithin der Zweck der Alterssicherung erhalten und kann der Antragsgegner das Anrecht dem Versorgungsausgleich nicht entziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 16.07.2014 - XII ZB 16/14 - zitiert nach juris, Rz. 8).

    Es kann dem Versorgungsausgleich nicht durch Ausübung eines Wahlrechts auf einmalige Kapitalauszahlung entzogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 16.07.2014 - XII ZB 16/14 - zitiert nach juris, Rz. 8).

  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 22/13

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung einer aus einem betrieblichen Anrecht vor …

    Auszug aus OLG Köln, 21.01.2015 - 12 UF 118/14
    Rn. 6 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes, der zufolge ein zunächst betrieblich erworbenes Anrecht eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, welches noch vor dem Ende der Ehezeit in eine private Kapitalversicherung umgewandelt wird, insgesamt nicht in den Versorgungsausgleich einzubeziehen ist (Beschluss vom 06.11.2013 - XII ZB 22/13 -, zitiert nach juris).
  • AG Brühl, 23.07.2014 - 32 F 465/07

    Regelung des Versorgungsausgleichs nach der rechtskräftigen Scheidung und dem …

    Auszug aus OLG Köln, 21.01.2015 - 12 UF 118/14
    Die Beschwerde der Antragstellerin vom 01.09.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Brühl vom 23.07.2014 (32 F 465/07) wird zurückgewiesen.
  • OLG Brandenburg, 03.04.2014 - 9 UF 142/13

    Versorgungsausgleich: Privates Weiterführen eines Anrechts aus der betrieblichen …

    Auszug aus OLG Köln, 21.01.2015 - 12 UF 118/14
    Dies hat zwar zur Folge, dass das das Anrecht zum maßgeblichen Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags den Charakter einer betrieblichen Altersversorgung verloren hat und es vielmehr als rein private Altersvorsorge einzuordnen ist (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 03.04.2014 - 9 UF 142/13 - zitiert nach juris, Rz. 10).
  • OLG Köln, 20.03.2012 - 27 UF 51/11
    Auszug aus OLG Köln, 21.01.2015 - 12 UF 118/14
    Maßgeblich für die Wertfestsetzung sind nur diejenigen Anrechte, die auch Gegenstand des Beschwerdeverfahrens geworden sind (OLG Köln, Beschluss vom 20.03.2012 - 27 UF 51/11- zitiert nach juris, Rz. 13).
  • BGH, 10.02.2021 - XII ZB 134/19

    Betriebliche Altersversorgung im Versorgungsausgleich: Rechtsfolgen der …

    Rn. 13 Demgegenüber geht die wohl überwiegende Auffassung mit dem Beschwerdegericht davon aus, dass bei der "versicherungsvertraglichen Lösung" der unverfallbare Teil der Anwartschaft, der während der Betriebszugehörigkeit des ausgeschiedenen Arbeitnehmers begründet worden ist, auch nach der Übertragung der Versicherung auf ihn ein betriebliches Anrecht im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 3 Halbs. 2 VersAusglG bleibt und deshalb unabhängig von der Leistungsform dem Versorgungsausgleich unterliegt (vgl. OLG Köln FamRZ 2015, 1798;… Erman/Norpoth/Sasse BGB 16. Aufl. § 2 VersAusglG Rn. 10;… Johannsen/Henrich/Siede Familienrecht 7. Aufl. § 45 VersAusglG Rn. 20;… jurisPK-BGB/Breuers [Stand: Januar 2021] § 2 VersAusglG Rn. 33;… BeckOK BGB/Bergmann [Stand: 1. November 2020] § 45 VersAusglG Rn. 25; Keuter NZFam 2019, 314; Wagner FamRB 2015, 209; Borth FamRZ 2014, 1637;… vgl. auch Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 7. Aufl. § 2 Rn. 235;… Höfer in Höfer/de Groot/Küpper/Reich BetrAVG Band I [Stand: Februar 2020] § 2 Rn. 220).
  • OLG Oldenburg, 07.03.2019 - 11 UF 7/19

    Betriebliche Altersversorgung im Versorgungsausgleich: Übertragung der …

    Soweit die wirtschaftliche Verwertung für den Arbeitnehmer ausdrücklich eingeschränkt ist, handelt es sich jedenfalls weiterhin um ein betriebliches Anrecht, welches dem Regime des BetrAVG unterliegt und damit dem Versorgungsausgleich unterfällt (ebenso OLG Köln v. 19.01.2015 - 12 UF 118/14, FamRZ 2015, 1798).
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