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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - I-3 Wx 193/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22051
OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - I-3 Wx 193/14 (https://dejure.org/2015,22051)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.07.2015 - I-3 Wx 193/14 (https://dejure.org/2015,22051)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juli 2015 - I-3 Wx 193/14 (https://dejure.org/2015,22051)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich einer Regelung über einen gemeinsamen Unfalltod

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Bedeutung der Einsetzung von Schlusserben ausschließlich für den Fall des gleichzeitigen Versterbens der Ehegatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1244
  • FGPrax 2016, 30
  • FamRZ 2016, 408
  • Rpfleger 2016, 32
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
    Vielmehr ist der Wortsinn der vom Erblasser benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um festzustellen, was er mit seinen Worten sagen wollte und ob er mit ihnen genau das unmissverständlich wiedergab, was er zum Ausdruck bringen wollte (BGHZ 86, 45; NJW 1993, 256).
  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
    Ein Abweichen vom Wortsinn setzt allerdings voraus, dass Umstände vorliegen, aus denen geschlossen werden kann, dass der Erklärende mit seinem Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (BGHZ 80, 246; BayObLG FamRZ 1986, FamRZ 1986, 835).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
    Bei gemeinsamen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament ist für jede zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Testierenden mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen entsprochen hat, wobei der übereinstimmende Wille zur Zeit der Testamentserrichtung maßgebend ist (BGHZ 112, 229, 233).
  • OLG München, 14.10.2010 - 31 Wx 84/10

    Testamentsauslegung: Verständnis der Formulierung "bei gleichzeitigem …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
    Eine solche Sinngebung erscheint nicht nur interessengerecht, sondern es liegt vielmehr auch nahe, dass sie den Willen der Erblasser abbildet (vgl. Senat vom 23.08.2001 - I-3 Wx 193/11 und vom 20.01.2004 - I-3 Wx 367/03; OLG München ZEV 2011, 31), wohingegen das allein wortgetreue Verständnis im Sinne einer Beschränkung der Regelung ausschließlich auf den exakt zeitgleichen gemeinsamen Unfalltod als interessenwidrig, kaum praktisch vorkommend (…OLG Thüringen, a.a.O.) und damit als fern liegend erscheint.
  • OLG München, 24.10.2013 - 31 Wx 139/13

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Für den Fall des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
    Wenn auch hier von einem "gleichzeitigen Tod" nur im weiteren Sinne die Rede sein kann, so besteht in diesen Situationen aber im Hinblick auf den Sinn einer derartigen Regelung praktisch kein Unterschied zum gleichzeitigen Tod der Ehegatten im engeren Sinne (OLG München FGPrax 2014, 33, 34).
  • BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85

    Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
    Ein Abweichen vom Wortsinn setzt allerdings voraus, dass Umstände vorliegen, aus denen geschlossen werden kann, dass der Erklärende mit seinem Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (BGHZ 80, 246; BayObLG FamRZ 1986, FamRZ 1986, 835).
  • OLG Jena, 23.02.2015 - 6 W 516/14

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments - Tod des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
    Rn. 47 Das gemeinschaftliche Testament erweist sich insoweit als nicht eindeutig und daher auslegungsbedürftig (§ 2084 BGB), als nicht klar ist, ob die Ehegatten allein eine Erbeinsetzung bei ihrem zeitgleichen Ableben (durch Unfall) treffen wollten - ein solch enges Begriffsverständnis zugrunde gelegt, wird indes nur ein sehr seltenes Ereignis beschreiben, das praktisch kaum je vorkommt (OLG Thüringen, ErbR 2015, 249) - oder sie damit auch den Fall geregelt haben, dass sie in geringem zeitlichen Abstand von jedenfalls wenigen Tagen nacheinander versterben.
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2004 - 3 Wx 367/03

    Auslegung einer von Ehegatten gemeinschaftlich getroffenen testamentarischen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
    Eine solche Sinngebung erscheint nicht nur interessengerecht, sondern es liegt vielmehr auch nahe, dass sie den Willen der Erblasser abbildet (vgl. Senat vom 23.08.2001 - I-3 Wx 193/11 und vom 20.01.2004 - I-3 Wx 367/03; OLG München ZEV 2011, 31), wohingegen das allein wortgetreue Verständnis im Sinne einer Beschränkung der Regelung ausschließlich auf den exakt zeitgleichen gemeinsamen Unfalltod als interessenwidrig, kaum praktisch vorkommend (…OLG Thüringen, a.a.O.) und damit als fern liegend erscheint.
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2011 - 3 Wx 193/11

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich des "gemeinsamen Versterbens oder …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
    Eine solche Sinngebung erscheint nicht nur interessengerecht, sondern es liegt vielmehr auch nahe, dass sie den Willen der Erblasser abbildet (vgl. Senat vom 23.08.2001 - I-3 Wx 193/11 und vom 20.01.2004 - I-3 Wx 367/03; OLG München ZEV 2011, 31), wohingegen das allein wortgetreue Verständnis im Sinne einer Beschränkung der Regelung ausschließlich auf den exakt zeitgleichen gemeinsamen Unfalltod als interessenwidrig, kaum praktisch vorkommend (…OLG Thüringen, a.a.O.) und damit als fern liegend erscheint.
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2021 - 3 Wx 193/20

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags Begriff eines …

    Darüber hinaus sollen auch Fälle erfasst sein, in denen der Überlebende wegen zeitnahen Nachversterbens zu einer letztwilligen Verfügung nicht mehr in der Lage ist (vgl. Senat FamRZ 2016, 408).
  • OLG Frankfurt, 23.10.2018 - 21 W 38/18

    Testamentsauslegung "für den Fall eines gleichzeitigen Ablebens"

    Die obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Düsseldorf v. 01.07.2015, Az. I - 3 Wx 193/14, BeckRS 2015, 14452; OLG Jena v. 23.02.2015, Az. 6 W 516/14, BeckRS 2015, 09957; OLG München v. 24.10.2013, Az. 31 Wx 139/13, juris), der sich der Senat anschließt, legt die Formulierung "bei gleichzeitigem Ableben" oder "bei gleichzeitigem Versterben" dahingehend aus, dass hiervon auch diejenigen Fälle erfasst werden sollen, in welchen die Ehegatten innerhalb eines kurzen Zeitraums nacheinander versterben und der Überlebende in dieser Zeitspanne daran gehindert ist, ein neues Testament zu errichten.
  • OLG Schleswig, 01.02.2023 - 3 Wx 29/22

    Auslegung einer Gleichzeitigkeits- bzw. Katastrophenklausel in einem …

    Die Rechtsprechung hat das in den Obersatz gekleidet, dass Gleichzeitigkeit auch dann noch vorliegt, wenn der überlebende Ehegatte keine Möglichkeit mehr hat, eine neue Verfügung von Todes wegen zu errichten (Senat v. 16.12.2020 - 3 Wx 43/20 - n.v.; OLG Frankfurt v. 23.10.2018 - 21 W 38/18, DNotZ 2019, 368ff, bei juris Tz. 15f m.w.N.; OLG München v. 24.10.2013 - 31 Wx 139/13, FamRZ 2014, 1064ff, bei juris Tz. 12; OLG Jena vom 23.02.2015 - 6 W 516/14, FamRZ 2016, 412 = BeckRS 2015, 09957; BayObLG v. 13.04.1995 - 1Z BR 32/95, FamRZ 2995, 1446; OLG Stuttgart v. 29.12.1993 - 8 W 583/92, NJW-RR 1994, 592f; OLG Stuttgart v. 10.03.1982 - 8 W 224/81, FamRZ 1982, 1136f; OLG Düsseldorf v. 01.07.2015 - 3 Wx 193/14, FamZR 2016, 408 = BeckRS 2015, 14452, bei juris Tz. 38; KG v. 29.11.2005 - 1 W 17/05, FamRZ 2006, 511).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 3 Wx 91/16

    Antrag einer Nacherbin auf Ausstellung eines Erbscheins aufgrund eines Testaments …

    (vgl. Senat FamRZ 2016, 408; OLG Thüringen ErbR 2015, 249; OLG Hamm, ZEV 2011, 427; OLGR Frankfurt 1998, 164).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2026 - 20 W 261/24

    Auslegung Ehegattentestament

    Davon abgesehen entspricht es der wohl überwiegenden und zutreffenden obergerichtlichen Rechtsprechung, dass selbst von Formulierungen wie "bei gleichzeitigem Ableben" oder "bei gleichzeitigem Versterben" auch diejenigen Fälle erfasst werden können, in welchen die Ehegatten innerhalb eines kurzen Zeitraums nacheinander versterben und der Überlebende in dieser Zeitspanne daran gehindert ist, ein neues Testament zu errichten (vgl. etwa Oberlandesgericht München, Beschluss vom 01.12.2021, Az. 31 Wx 314/19, Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2018, Az. 21 W 38/18 , Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.2015, Az. 3 Wx 193/14, jeweils zitiert nach juris), wofür allerdings wiederum ein entsprechender Wille der Ehegatten in der letztwilligen Verfügung angedeutet sein muss, um formwirksam erklärt zu sein (Bundesgerichtshof…, Beschluss vom 19.06.2019, a. a. O.).
  • AG München, 28.02.2019 - 624 VI 3879/16

    Testament bei "gleichzeitigem" Ableben

    In diesen Fällen hinge es andernfalls vom Zufall der Reihenfolge ab, ob das gesamte Vermögen den gesetzlichen Erben des Ehemannes oder der Ehefrau zufließt (OLG Düsseldorf, FamRZ 2016, 408 ff.).
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