Rechtsprechung
| OLG Hamm, 01.09.2015 - II-9 UF 224/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines Anrechts aus einer privaten Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines Anrechts aus einer privaten Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Versorgungsausgleich und die Kinderrentenversicherung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Einbeziehung einer Kinderrentenversicherung in den Versorgungsausgleich aufgrund widerruflichen Bezugsrechts - Keine Einbeziehung bei unwiderruflichem Bezugsrecht der versicherten Kinder
Verfahrensgang
- AG Essen, 29.10.2014 - 105 F 122/14
- OLG Hamm, 31.08.2015 - 9 UF 224/14
- OLG Hamm, 01.09.2015 - II-9 UF 224/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 549
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.09.2011 - XII ZB 546/10
Versorgungsausgleich: Verzinsung des Ausgleichswertes beim Vollzug der externen …
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2015 - 9 UF 224/14
Rn. 16 (4) Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 2011, 3358 ff) sind die zu zahlenden Ausgleichswerte ab Ende der Ehezeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich in Höhe des Rechnungszinses der auszugleichenden Versorgung zu verzinsen. - BGH, 01.02.2012 - XII ZB 172/11
Versorgungsausgleichsverfahren: Ausgleich von Anrechten mit geringem …
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2015 - 9 UF 224/14
Die Antragstellerin verweist insoweit zutreffend darauf, dass der Halbteilungsgrundsatz bei der Kumulierung einer Mehrzahl von Anrechten mit für sich gesehen geringen Ausgleichswerten einen Ausgleich auch dieser Anrechte gebieten kann, wenn einerseits für die betroffenen Versorgungsträger kein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand entsteht und andererseits die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute dafür sprechen, dem Ausgleichsberechtigten auch Bagatellbeträge zuzuweisen (vgl. BGH, FamRZ 2012, 610 ff; OLG Hamm, FamRZ 2014, 131 f; OLG Frankfurt, FamRZ 2015, 505 ff). - OLG Frankfurt, 11.08.2014 - 5 UF 156/14
Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei gleichartigen Anrechten
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2015 - 9 UF 224/14
Die Antragstellerin verweist insoweit zutreffend darauf, dass der Halbteilungsgrundsatz bei der Kumulierung einer Mehrzahl von Anrechten mit für sich gesehen geringen Ausgleichswerten einen Ausgleich auch dieser Anrechte gebieten kann, wenn einerseits für die betroffenen Versorgungsträger kein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand entsteht und andererseits die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute dafür sprechen, dem Ausgleichsberechtigten auch Bagatellbeträge zuzuweisen (vgl. BGH, FamRZ 2012, 610 ff; OLG Hamm, FamRZ 2014, 131 f; OLG Frankfurt, FamRZ 2015, 505 ff). - OLG Hamm, 16.05.2013 - 6 UF 127/12
Maßgeblicher Wert für die Anwendung der Bagatellklausel des § 18 Abs. 3 …
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2015 - 9 UF 224/14
Die Antragstellerin verweist insoweit zutreffend darauf, dass der Halbteilungsgrundsatz bei der Kumulierung einer Mehrzahl von Anrechten mit für sich gesehen geringen Ausgleichswerten einen Ausgleich auch dieser Anrechte gebieten kann, wenn einerseits für die betroffenen Versorgungsträger kein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand entsteht und andererseits die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute dafür sprechen, dem Ausgleichsberechtigten auch Bagatellbeträge zuzuweisen (vgl. BGH, FamRZ 2012, 610 ff; OLG Hamm, FamRZ 2014, 131 f; OLG Frankfurt, FamRZ 2015, 505 ff).
- OLG Hamm, 01.09.2016 - 5 UF 17/16
Behandlung sogenannter "Kinderrentenversicherungen" im Versorgungsausgleich
Zur Behandlung sogenannter "Kinderrentenversicherungen" im Versorgungsausgleich (Abgrenzung zu OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.02.2011 - 2 UF 82/10 -, juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11.03.2015 - 9 UF 27/15 -, juris und OLG Hamm, Beschluss vom 01. September 2015 - 9 UF 224/14 -, Rn. 7, juris).Nach Auffassung des OLG Zweibrücken (Beschluss vom 04.02.2011 - 2 UF 82/10 - juris) sind sie grundsätzlich im Versorgungsausgleich nicht zu berücksichtigen, während sie nach anderer Ansicht regelmäßig dem Versorgungsausgleich unterfallen, wenn den Kindern kein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde (Brandenburgischen OLG, Beschluss vom 11.03.2015 - 9 UF 27/15 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 01.09.2015 - 9 UF 224/14 -, Rn. 7, juris).
- OLG Brandenburg, 05.05.2020 - 9 UF 31/20 Rn. 8 Das Rubrum und die Entscheidung des Amtsgerichts im Übrigen war allerdings auf den Antrag der weiteren Beteiligten zu 3. wegen offenbarer Unrichtigkeiten gemäß § 42 FamFG - auch durch das mit der Sache befasste (Rechts-)Beschwerdegericht (…vgl. dazu Zöller-Feskorn/-Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 42 FamFG Rdnr. 1 i.V.m. § 319 ZPO Rdnr. 22; BGH FamRZ 2016, 442; OLG Hamm FamRZ 2016, 549; Brandenburgisches Oberlandesgericht - 2. Familiensenat, Beschluss vom 16. April 2015, Az. 10 UF 235/14 - jeweils zitiert nach juris) - dahin zu berichtigen, dass im Rubrum sowie in Ziffer 2. Absätze 1 bis 3 des Tenors jeweils das bei der weiteren Beteiligten zu 3. bestehende Versicherungskonto des Antragsgegners statt mit 65... richtig mit 25... zu bezeichnen ist .
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 26.11.2015 - 18 UF 560/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
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- rechtsportal.de
VersAusglG § 18 Abs. 2
Begriff des geringfügigen Ausgleichswerts im Sinne von § 18 Abs. 2 VersAusglG - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anforderungen an ein Unterbleiben eines Ausgleichs eines Anrechts wegen Geringfügigkeit
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an ein Unterbleiben eines Ausgleichs eines Anrechts wegen Geringfügigkeit
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Begriff des geringfügigen Ausgleichswerts im Sinne von § 18 Abs. 2 VersAusglG; Berücksichtigung der Teilungskosten
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 27.04.2015 - 341 F 4556/14
- OLG Dresden, 26.11.2015 - 18 UF 560/15
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 456
- NZS 2016, 71
- FamRZ 2016, 549
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 14.01.2013 - 2 UF 333/12
Versorgungsausgleich: Nichtausgleich wegen Geringfügigkeit
Auszug aus OLG Dresden, 26.11.2015 - 18 UF 560/15
Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des OLG Frankfurt/Main (Beschluss vom 14.01.2013, Az 2 UF 333/12;… Beschluss vom 11.08.2014, Az 5 UF 156/14, Rdnr. 8, juris; ebenso: Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 08.09.2015, Az 5 UF 71/15) an. - OLG Frankfurt, 11.08.2014 - 5 UF 156/14
Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei gleichartigen Anrechten
Auszug aus OLG Dresden, 26.11.2015 - 18 UF 560/15
Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des OLG Frankfurt/Main (Beschluss vom 14.01.2013, Az 2 UF 333/12; Beschluss vom 11.08.2014, Az 5 UF 156/14, Rdnr. 8, juris; ebenso: Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 08.09.2015, Az 5 UF 71/15) an. - OLG Bremen, 08.09.2015 - 5 UF 71/15
Berücksichtigung der Teilungskosten bei Ermittlung des Ausgleichswerts eines im …
Auszug aus OLG Dresden, 26.11.2015 - 18 UF 560/15
Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des OLG Frankfurt/Main (Beschluss vom 14.01.2013, Az 2 UF 333/12;… Beschluss vom 11.08.2014, Az 5 UF 156/14, Rdnr. 8, juris; ebenso: Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 08.09.2015, Az 5 UF 71/15) an. - AG Leipzig, 27.04.2015 - 341 F 4556/14
Versorgungsausgleich: Berücksichtigung von Teilungskosten im Rahmen der …
Auszug aus OLG Dresden, 26.11.2015 - 18 UF 560/15
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig - Familiengericht - vom 27.04.2015, Az. 341 F 4556/14, in Ziffer 1 Abs. 4 seines Tenors abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:.
- OLG Zweibrücken, 22.11.2023 - 2 UF 148/23
Versorgungsausgleich: Beurteilung der Geringfügigkeit
Ansonsten hätte es der Versorgungsträger in der Hand, über die Höhe der Teilungskosten Einfluss auf die Anwendbarkeit des § 18 VersAusglG zu nehmen (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Januar 2013 - 2 UF 333/12, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. August 2015, 16 UF 93/15; OLG Hamm 30. Mai 2018, Beschluss vom 30.05.2018, 7 UF 55/18; OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Oktober 2018, 13 UF 546/18; OLG Dresden, Beschluss vom 26.11.2015, 18 UF 560/15). - OLG Saarbrücken, 19.01.2018 - 6 UF 120/17
Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis der Kirchlichen …
Rn. 11 Ob der im Rahmen von § 18 Abs. 3 VersAusglG maßgebliche Ausgleichswert derjenige ist, der sich nach Abzug der Teilungskosten ergibt (so Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2012 - 6 UF 405/12 -), oder aber derjenige vor Abzug dieser Kosten (so OLG Bremen FamRZ 2016, 549; OLG Dresden NJW-RR 2016, 456; OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1804), bedarf dabei vorliegend keiner Entscheidung.
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 08.09.2015 - 5 UF 71/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Oberlandesgericht Bremen
VersAusglG §§ 1 Abs. 2 S. 2, 13, 18
Familienrecht - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wert vor Abzug der hälftigen Teilungskosten für Bagatellgrenze im Versorgungsausgleich entscheidend
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wert vor Abzug der hälftigen Teilungskosten für Bagatellgrenze im Versorgungsausgleich entscheidend
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Berücksichtigung der Teilungskosten bei Ermittlung des Ausgleichswerts eines im Wege interner Teilung auszugleichenden Anrechts
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bremerhaven - 152 F 104/14
- OLG Bremen, 08.09.2015 - 5 UF 71/15
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 454
- FamRZ 2016, 549
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 14.01.2013 - 2 UF 333/12
Versorgungsausgleich: Nichtausgleich wegen Geringfügigkeit
Auszug aus OLG Bremen, 08.09.2015 - 5 UF 71/15
Der Senat verneint die vom BGH bislang noch nicht entschiedene und in der Literatur uneinheitlich beantwortete Frage, ob bei der Prüfung, ob ein Anrecht einen geringen Ausgleichswert i. S. des § 18 Abs. 2 und 3 VersAusglG hat, von dem um die hälftigen Teilungskosten (§ 13 Vers- AusglG) gekürzten Ausgleichswert auszugehen ist (ebenso OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1804;… Wick, Der Versorgungsausgleich, 3. Aufl., Rn. 415;… Erman/Norpoth, BGB, 14. Aufl., § 18 VersAusglG Rn. 4 m. w. Nachw., auch zur Gegenauffassung).Vor diesem Hintergrund ist es nicht zulässig, den identischen Begriff im Rahmen seiner Verwendung in § 18 VersAusglG abweichend dahingehend zu interpretieren, dass er hier, und zwar - bei der externen Teilung können ohnehin keine Teilungskosten abgezogen werden - nur für den Fall der internen Teilung, den Wert des hälftigen Ehezeitanteils abzüglich hälftiger Teilungskosten bedeuten soll (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1804, 1805).
Unabhängig davon spricht gegen eine solche Sichtweise, dass es andernfalls von der Wahl der Ausgleichsform und der Höhe der anzusetzenden Teilungskosten durch die Versorgungsträger abhängen könnte, ob ein Anrecht ausgeglichen wird oder nicht (…vgl. Wick, Der Versorgungsausgleich, 3. Aufl., Rn. 415; OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1804, 1806).
- OLG Hamm, 09.03.2016 - 2 UF 226/15
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; gleichartige Anrechte
Danach kann hier dahinstehen, ob für die Geringfügigkeit der Differenz der Ausgleichswerte auf den Ausgleichswert vor Abzug der hälftigen Teilungskosten abzustellen ist (vgl. zum Meinungsstreit: OLG Bremen, FamRB 2016, 50 m.w.N.). - OLG Dresden, 26.11.2015 - 18 UF 560/15
Begriff des geringfügigen Ausgleichswerts im Sinne von § 18 Abs. 2 VersAusglG
Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des OLG Frankfurt/Main (Beschluss vom 14.01.2013, Az 2 UF 333/12;… Beschluss vom 11.08.2014, Az 5 UF 156/14, Rdnr. 8, juris; ebenso: Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 08.09.2015, Az 5 UF 71/15) an. - OLG Saarbrücken, 19.01.2018 - 6 UF 120/17
Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis der Kirchlichen …
Rn. 11 Ob der im Rahmen von § 18 Abs. 3 VersAusglG maßgebliche Ausgleichswert derjenige ist, der sich nach Abzug der Teilungskosten ergibt (so Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2012 - 6 UF 405/12 -), oder aber derjenige vor Abzug dieser Kosten (so OLG Bremen FamRZ 2016, 549; OLG Dresden NJW-RR 2016, 456; OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1804), bedarf dabei vorliegend keiner Entscheidung. - OLG Bremen, 07.11.2016 - 4 UF 60/16
Berücksichtigung des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes aufgrund der Durchführung …
Der Ausgleichswert, für den der Betrag vor Abzug der hälftigen Teilungskosten maßgeblich ist (vgl. Beschluss des Hans. OLG Bremen vom 8.9.2015, GeschäftsNr. 5 UF 71/15), hat die weitere Beteiligte zu 3 mit 1.548,52 EUR angegeben.
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