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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.09.2015 - 9 UF 109/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,54363
OLG Brandenburg, 07.09.2015 - 9 UF 109/15 (https://dejure.org/2015,54363)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.09.2015 - 9 UF 109/15 (https://dejure.org/2015,54363)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. September 2015 - 9 UF 109/15 (https://dejure.org/2015,54363)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten aus einem Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten aus einem Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 821
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.03.1987 - IVb ZB 13/85

    Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten nach einer Scheidung - Anrechnung von …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.09.2015 - 9 UF 109/15
    Als Zeitsoldat hat der Antragsgegner in der Ehezeit ein alternativ ausgestaltetes Versorgungsanrecht erworben, welches entweder auf Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Dienstzeitanrechnung bei Übernahme in ein Soldatenverhältnis oder ein vergleichbares öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis gerichtet ist (vgl. auch BGH FamRZ 1987, 921).
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2020 - 6 UF 73/20

    Ist der Ausgleichsverpflichtete als Soldat auf Zeit bedienstet und dieser Dienst …

    Da der Dienst noch nicht beendet ist, sondern bis Ende 2026 fortdauert, hat der Ausgleich dieser Anrechte gemäß § 16 Abs. 2 VersAusglG durch Begründung eines Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung im Wege der externen Teilung zu erfolgen (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2016, 821; OLG Nürnberg, FamRZ 2014, 40; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 8 UF 102/13 -).
  • OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 9 UF 151/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich Ungleichartige …

    Als Zeitsoldat hat der Antragsgegner in der Ehezeit ein alternativ ausgestaltetes Versorgungsanrecht erworben, welches entweder auf Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Dienstzeitanrechnung bei Übernahme in ein Soldatenverhältnis oder vergleichbares öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis gerichtet ist (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1987, 921; erkennender Senat, FamRZ 2016, 821).
  • OLG Brandenburg, 25.10.2021 - 9 UF 168/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich Externe Teilung zu …

    Diese Bewertungsregel gilt auch, obgleich der Antragsgegner nach dem Ende der Ehezeit (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit eingetreten ist, da diese Änderungen nicht mit in die Ehezeit hineinreichender Rückwirkung (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG) erfolgen (vgl. Senat, NZS 2015, 546; ferner zum gleichgestellten Zeit- und späteren Berufssoldaten Senat, FamRZ 2016, 821 sowie OLG Report Ost 30/2015 Anm. 1).
  • OLG Hamm, 28.02.2025 - 7 UF 165/24

    Ehezeitende; Teilanfechtung; Soldatenversorgung; Ernennung zum Soldaten auf …

    Deshalb bleibt es dabei, dass für die Bewertung des Ehezeitanteils und des Ausgleichswerts gemäß § 44 Abs. 4 VersAusglG der Wert maßgeblich ist, der sich bei einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ergäbe (OLG Schleswig, FamRZ 2024, 1930; OLG Brandenburg, NJW-Spezial 2022, 37 sowie Beschlüsse vom 18.02.2021, Az. 13 UF 198/20, und 22.06.2015, Az. 9 UF 11/14; FamRZ 2016, 821;… Erman/Norpoth/Sasse, 17. Aufl., § 44 VersAusglG Rn. 8;… BeckOGK/Müller-Tegethoff, 1.11.2024, VersAusglG § 44 Rn. 83 f.;… Breuers in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Aufl., § 44 VersAusglG Rn. 70).
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