Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 03.06.2016 - 6 WF 46/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 1598a BGB, § 81 FamFG, § 169 Nr 4 FamFG, § 183 FamFG
Abstammungsverfahren: Verfahrenskostenlast bei Vaterschaftsanfechtung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenentscheidung nach Zurückweisung eines Vaterschaftsanfechtungsbegehrens
- rechtsportal.de
FamFG § 81 Abs. 1
Kostenentscheidung nach Zurückweisung eines Vaterschaftsanfechtungsbegehrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kostenentscheidung im Vaterschaftsanfechtungsverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenentscheidung nach Zurückweisung eines Vaterschaftsanfechtungsbegehrens
Verfahrensgang
- AG Saarlouis, 24.03.2016 - 20 F 163/15
- OLG Saarbrücken, 03.06.2016 - 6 WF 46/16
Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 545
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13
Abstammungssache: Verfahrenskostentragung bei positiver Vaterschaftsfeststellung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.06.2016 - 6 WF 46/16
Rn. 5 Im Rahmen seiner dem Grunde nach unangefochten und rechtsbedenkenfrei auf (§ 83 Abs. 2 Fall 2 i.V.m.) § 81 Abs. 1 FamFG gegründeten Kostenentscheidung hat das Familiengericht billiges Ermessen ausgeübt und so pflichtgemäß den weiten Gestaltungsspielraum genutzt, den diese Vorschrift ihm einräumt (BGH FamRZ 2014, 744, juris Rz. 11;… vgl. auch BGH FamRZ 2016, 218, juris Rz. 11).Rn. 7 Soweit der Antragsteller rügt, keiner der Beteiligten habe durch grobes Verschulden Anlass zum vorliegenden Verfahren gegeben, verkennt diese Sicht bereits im Ausgangspunkt, dass die alleinige Belastung eines Beteiligten mit den gesamten Kosten des Verfahrens nicht voraussetzt, dass eines der Regelbeispiele von § 81 Abs. 2 FamFG vorliegt (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2014 - 6 WF 116/14 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 3. Juli 2014 - 9 WF 46/14 - …und vom 2. April 2014 - 9 WF 13/14 - OLG Frankfurt AGS 2015, 303, juris Rz. 8; vgl. auch BGH FamRZ 2014, 744).
Abgesehen davon, dass vorliegend - anders als in den beiden vom Antragsteller zitierten Entscheidungen (BGH FamRZ 2014, 744 und OLG Brandenburg FamRZ 2014, 1728) - kein Vaterschaftsfeststellungs-, sondern ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren gegenständlich ist, hat das Familiengericht nicht "allein" auf das Unterliegen des Antragstellers abgestellt.
- BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15
Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.06.2016 - 6 WF 46/16
Rn. 5 Im Rahmen seiner dem Grunde nach unangefochten und rechtsbedenkenfrei auf (§ 83 Abs. 2 Fall 2 i.V.m.) § 81 Abs. 1 FamFG gegründeten Kostenentscheidung hat das Familiengericht billiges Ermessen ausgeübt und so pflichtgemäß den weiten Gestaltungsspielraum genutzt, den diese Vorschrift ihm einräumt (…BGH FamRZ 2014, 744, juris Rz. 11; vgl. auch BGH FamRZ 2016, 218, juris Rz. 11). - OLG Frankfurt, 16.03.2015 - 5 WF 34/15
Vaterschaftsanfechtung: Kostenentscheidung nach § 81 FamFG
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.06.2016 - 6 WF 46/16
Rn. 7 Soweit der Antragsteller rügt, keiner der Beteiligten habe durch grobes Verschulden Anlass zum vorliegenden Verfahren gegeben, verkennt diese Sicht bereits im Ausgangspunkt, dass die alleinige Belastung eines Beteiligten mit den gesamten Kosten des Verfahrens nicht voraussetzt, dass eines der Regelbeispiele von § 81 Abs. 2 FamFG vorliegt (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2014 - 6 WF 116/14 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 3. Juli 2014 - 9 WF 46/14 - und vom 2. April 2014 - 9 WF 13/14 - OLG Frankfurt AGS 2015, 303, juris Rz. 8; vgl. auch BGH FamRZ 2014, 744). - OLG Saarbrücken, 19.07.2012 - 6 WF 360/12
Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Erforderlichkeit der Begründung der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.06.2016 - 6 WF 46/16
Wenn und weil die Kostenentscheidung des Familiengerichts in sein billiges Ermessen gestellt ist, ist seine Ermessensausübung einer Nachprüfung im Beschwerdeverfahren nur eingeschränkt zugänglich; die Überprüfungsmöglichkeit des Senats beschränkt sich auf die Frage, ob das Familiengericht von seinem Ermessen fehlerfrei Gebrauch gemacht hat (ständige Senatsrechtsprechung, siehe nur Senatsbeschluss vom 19. Juli 2012 - 6 WF 360/12 -, juris Rz. 9; ebenso Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 6. November 2015 - 9 WF 63/15 -).
- AG Hof, 17.11.2025 - 1 F 155/25
Kostenentscheidung im Vaterschaftsanfechtungsverfahren bei Antragsrücknahme durch …
Rn. 16 Soweit vertreten wird, dass sich gerade aus dem Rechtsgedanken des § 183 FamFG ergebe, dass bei erfolgloser Vaterschaftsanfechtung die Kosten der Anfechtende zu tragen habe (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 31.05.2016 - 6 WF 46/16), kann dem nicht gefolgt werden.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 27.04.2016 - 10 WF 30/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Antrags der Kindesmutter auf Übertragung des Sorgerechts auf sie allein
- rechtsportal.de
FamFG § 81 ; FamFG § 83 Abs. 2
Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Antrags der Kindesmutter auf Übertragung des Sorgerechts auf sie allein - Wolters Kluwer
Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Antrags der Kindesmutter auf Übertragung des Sorgerechts auf sie allein
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aachen, 05.04.2016 - 227 F 281/15
- OLG Köln, 27.04.2016 - 10 WF 30/16
Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 545
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG Schleswig, 08.11.2010 - 3 Wx 123/10
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2016 - 10 WF 30/16
Dementsprechend führt zwar allein die Antragsrücknahme nicht notwendig zu einer Kostenentscheidung zu Lasten der Antragstellerin, wenn nicht noch weitere Umstände hinzukommen (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 08.11.2010 - 3 Wx 123/10, FamRZ 2011, 923). - AG Aachen, 05.04.2016 - 227 F 281/15
Kostenentscheidung nach billigem Ermessen bei Antragsrücknahme
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2016 - 10 WF 30/16
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 05.04.2016 - 227 F 281/15 - wird zurückgewiesen.
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