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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.07.2017 - 10 UF 72/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,32831
OLG Hamm, 27.07.2017 - 10 UF 72/17 (https://dejure.org/2017,32831)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.07.2017 - 10 UF 72/17 (https://dejure.org/2017,32831)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - 10 UF 72/17 (https://dejure.org/2017,32831)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Änderung des Versorgungsausgleichs im Abänderungsverfahren bei grober Unbilligkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich wegen Reduzierung des Anrechts eines Ehegatten auf Beamtenversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1415
  • FamRZ 2018, 257
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.10.2014 - XII ZB 635/13

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Voraussetzungen eines Ausschlusses wegen …

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2017 - 10 UF 72/17
    Rn. 9 a) Richtig ist, dass die Durchführung des Versorgungsausgleichs aus wirtschaftlichen Gründen grob unbillig im Sinne des § 27 VersAusglG sein kann, wenn sowohl der Ausgleichsberechtigte den nach seinen Lebensverhältnissen angemessenen Unterhalt aus seinen Einkünften und aus seinem Vermögen bestreiten kann als auch die Gewährung der Ausgleichsrente für den Ausgleichspflichtigen bei Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse eine unbillige Härte bedeuten würde, insbesondere wenn ihm bei Erfüllung des Ausgleichsanspruchs der eigene notwendige Lebensbedarf nicht verbleibt (BGH FamRZ 2015, 37).
  • OLG Stuttgart, 29.02.2016 - 15 UF 10/16

    Öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich: Abänderung nach dem Tode eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2017 - 10 UF 72/17
    Die wohl herrschende Meinung spricht sich zwar für die Anwendung des § 50 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. FamGKG aus, wonach auch im Abänderungsverfahren nach den §§ 51 f. VersAusglG, 225f. FamFG grundsätzlich für jedes Anrecht 10% des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten maßgeblich sind (OLG Hamm, FamRZ 2014, 1806; OLG Bremen, FamRZ 2013, 724;… Wick, Der Versorgungsausgleich, 4. Aufl. 2017, Rn. 600 mwN; a.A. OLG Schleswig, FamRZ 2014, 237; OLG Stuttgart, NZFam 2016, 900).
  • OLG Bremen, 02.07.2012 - 4 WF 69/12

    Verfahrenswert eines Abänderungsverfahrens zum Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2017 - 10 UF 72/17
    Die wohl herrschende Meinung spricht sich zwar für die Anwendung des § 50 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. FamGKG aus, wonach auch im Abänderungsverfahren nach den §§ 51 f. VersAusglG, 225f. FamFG grundsätzlich für jedes Anrecht 10% des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten maßgeblich sind (OLG Hamm, FamRZ 2014, 1806; OLG Bremen, FamRZ 2013, 724;… Wick, Der Versorgungsausgleich, 4. Aufl. 2017, Rn. 600 mwN; a.A. OLG Schleswig, FamRZ 2014, 237; OLG Stuttgart, NZFam 2016, 900).
  • OLG Hamm, 16.10.2013 - 2 WF 4/13

    Gegenstandswert im Verfahren auf Abänderung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2017 - 10 UF 72/17
    Die wohl herrschende Meinung spricht sich zwar für die Anwendung des § 50 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. FamGKG aus, wonach auch im Abänderungsverfahren nach den §§ 51 f. VersAusglG, 225f. FamFG grundsätzlich für jedes Anrecht 10% des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten maßgeblich sind (OLG Hamm, FamRZ 2014, 1806; OLG Bremen, FamRZ 2013, 724;… Wick, Der Versorgungsausgleich, 4. Aufl. 2017, Rn. 600 mwN; a.A. OLG Schleswig, FamRZ 2014, 237; OLG Stuttgart, NZFam 2016, 900).
  • OLG Schleswig, 31.05.2013 - 15 WF 147/13

    Sorgerechtsverfahren: Erhöhung des Verfahrenswertes bei wechselseitigen Anträgen; …

    Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2017 - 10 UF 72/17
    Die wohl herrschende Meinung spricht sich zwar für die Anwendung des § 50 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. FamGKG aus, wonach auch im Abänderungsverfahren nach den §§ 51 f. VersAusglG, 225f. FamFG grundsätzlich für jedes Anrecht 10% des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten maßgeblich sind (OLG Hamm, FamRZ 2014, 1806; OLG Bremen, FamRZ 2013, 724;… Wick, Der Versorgungsausgleich, 4. Aufl. 2017, Rn. 600 mwN; a.A. OLG Schleswig, FamRZ 2014, 237; OLG Stuttgart, NZFam 2016, 900).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2023 - 6 UF 237/22

    Abänderung des Versorgungsausgleichs

    Im Abänderungsverfahren ist zu prüfen, ob die Abänderung - nicht der Ausgleich als solcher - grob unbillig ist (…Johannsen/Henrich/Althammer/Siede, Familienrecht, 7. Auflage 2020, § 226 FamFG Rn. 3; OLG Hamm, BeckRS 2017, 123691).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2018 - 2 WF 196/18

    Verfahrenswert in Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG

    Das Amtsgericht hat der Beschwerde unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Hamm vom 27.07.2017 -10 UF 72/17-, veröffentlicht in der FamRZ 2018, 257-258, nicht abgeholfen.
  • KG, 18.03.2019 - 19 WF 24/19

    Versorgungsausgleichsverfahren: Verfahrenswert für Abänderungsverfahren

    Rn. 13 Nach anderer Auffassung bestimmt sich der Verfahrenswert nach § 50 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 FamGKG mit 20 Prozent des dreifachen Nettomonatseinkommens (so OLG Hamm v. 27.7.2017, 10 UF 72/17, Rn. 9; OLG Schleswig v. 19.6.2013, 15 WF 200/13;… MüKo-Schindler, FamFG 3. A., Anhang zu §§ 80-85 FamFG, Teil 2, Rn. 248;… wohl auch Brandenburgisches OLG v. 24.3.2011, 13 WF 38/11 Rn. 7).
  • OLG Oldenburg, 15.07.2022 - 4 WF 96/22

    Beschwerde gegen einen Wertfestsetzungsbeschluss; Wert eines …

    Rn. 8 bb) Entgegen anderer teilweise vertretener Ansicht ist § 50 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. FamGKG auch nicht analog auf Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG anzuwenden (so aber etwa OLG Schleswig, Beschluss v. 19. Juni 2013, 15 WF 200/13, FamRZ 2014, 237-238 und OLG Hamm, Beschluss v. 27. Juli 2017, 10 UF 72/17, NJW-RR 2017, 1415 = FamRZ 2018, 257-258, beide zitiert nach Juris).
  • AG Starnberg, 06.02.2023 - 2 F 26/22

    Abänderung des Versorgungsausgleichs nach Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

    Insoweit ist nicht zu klären, ob die Durchführung des Versorgungsausgleichs als solche, sondern ob die Abänderung grob unbillig ist (OLG Hamm, Beschluss vom 27.7.2017 - 10 UF 72/17 in NJW-RR 2017, 1415;… Götsche/Rehbein/Breuers, Versorgungsausgleichsrecht, FamFG § 226 Rn. 13 in beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 20.07.2017 - 9 UF 63/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,46568
OLG Brandenburg, 20.07.2017 - 9 UF 63/16 (https://dejure.org/2017,46568)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.07.2017 - 9 UF 63/16 (https://dejure.org/2017,46568)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - 9 UF 63/16 (https://dejure.org/2017,46568)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei versuchter gefährliche Körperverletzung ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei einmaliger versuchter gefährlicher Körperverletzung als Verzweiflungstat - Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht grob unbillig

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung eines Ehegatten gegenüber dem anderen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1477
  • FamRZ 2018, 257
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.05.2009 - XII ZB 24/07

    Anwendbarkeit des § 1587c Nr. 1 BGB im Abänderungsverfahren i.R.e. persönlichen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2017 - 9 UF 63/16
    Rn. 4 Die grobe Unbilligkeit kann sich auch aus einem ehelichen Fehlverhalten im immateriellen Bereich ergeben (BGH, FamRZ 2009, 1312; NJW 1982, 1940; OLG Zweibrücken, FamFR 2010, 253).

    Allerdings ist dies wegen der Auswirkungen auf den ausgleichsberechtigten Ehegatten, der wegen des im Versorgungsausgleich geltenden Teilhabegedankens grundsätzlich Anspruch auf die Hälfte der in der Ehezeit gemeinsam erworbenen Versorgungsanrechte hat, nur bei ganz besonders ins Gewicht fallenden Sachverhalten der Fall, z.B. wenn der Ausgleichsberechtigte schuldhaft eine schwere Straftat gegen den Verpflichteten oder dessen nahe Angehörige begangen hat (BGH, FamRZ 2009, 1312; FamRZ 1990, 985).

    Dabei darf die sich aus § 27 VersAusglG ergebende Rechtsfolge, gemessen an dem Zweck des Versorgungsausgleichs, bei objektiver Würdigung nicht in einem unangemessenen Verhältnis zu jener Belastung des Ehepartners stehen (BGH, FamRZ 2009, 1312 m.w.N.).

  • BGH, 15.04.2015 - XII ZB 252/14

    Versorgungsausgleich: Korrektur nach Gesetzesänderung betreffend den Wegfall des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2017 - 9 UF 63/16
    Eine solche grobe Unbilligkeit liegt nur dann vor, wenn im Einzelfall unter Abwägung aller Umstände die rein schematische Durchführung des Ausgleichs dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs, nämlich eine dauerhaft gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den in der Ehezeit insgesamt erworbenen Versorgungsanrechten zu gewährleisten, in unerträglicher Weise widersprechen würde (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. etwa BGH, FamRZ 2015, 1004 m.w.N.).
  • BGH, 24.04.2013 - XII ZB 172/08

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Grobe Unbilligkeit bei vorzeitiger …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2017 - 9 UF 63/16
    Die Tatsache, dass der Ausgleichspflichtige aufgrund des Versorgungsausgleichs eine Einkommensverringerung hinnehmen muss, die möglicherweise zur Sozialhilfebedürftigkeit führt, begründet für sich genommen keine Unbilligkeit (BGH, FamRZ 2013, 1200; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.06.2015 - 9 UF 16/15; OLG Köln, Beschluss vom 13.06.2013 - 27 UF 64/13; erkennender Senat, Beschluss vom 12.04.2013 - 9 UF 220/12; OLG Bamberg, FF 2012, 419).
  • OLG Saarbrücken, 12.06.2015 - 9 UF 16/15

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Grobe Verletzung der Verpflichtung zum …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2017 - 9 UF 63/16
    Die Tatsache, dass der Ausgleichspflichtige aufgrund des Versorgungsausgleichs eine Einkommensverringerung hinnehmen muss, die möglicherweise zur Sozialhilfebedürftigkeit führt, begründet für sich genommen keine Unbilligkeit (BGH, FamRZ 2013, 1200; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.06.2015 - 9 UF 16/15; OLG Köln, Beschluss vom 13.06.2013 - 27 UF 64/13; erkennender Senat, Beschluss vom 12.04.2013 - 9 UF 220/12; OLG Bamberg, FF 2012, 419).
  • BGH, 09.05.1990 - XII ZB 76/89

    Anwendung der Härteklausel bei Tötungsversuch in nicht auszuschließender …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2017 - 9 UF 63/16
    Allerdings ist dies wegen der Auswirkungen auf den ausgleichsberechtigten Ehegatten, der wegen des im Versorgungsausgleich geltenden Teilhabegedankens grundsätzlich Anspruch auf die Hälfte der in der Ehezeit gemeinsam erworbenen Versorgungsanrechte hat, nur bei ganz besonders ins Gewicht fallenden Sachverhalten der Fall, z.B. wenn der Ausgleichsberechtigte schuldhaft eine schwere Straftat gegen den Verpflichteten oder dessen nahe Angehörige begangen hat (BGH, FamRZ 2009, 1312; FamRZ 1990, 985).
  • OLG Köln, 13.06.2013 - 27 UF 64/13

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen unbilliger Härte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2017 - 9 UF 63/16
    Die Tatsache, dass der Ausgleichspflichtige aufgrund des Versorgungsausgleichs eine Einkommensverringerung hinnehmen muss, die möglicherweise zur Sozialhilfebedürftigkeit führt, begründet für sich genommen keine Unbilligkeit (BGH, FamRZ 2013, 1200; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.06.2015 - 9 UF 16/15; OLG Köln, Beschluss vom 13.06.2013 - 27 UF 64/13; erkennender Senat, Beschluss vom 12.04.2013 - 9 UF 220/12; OLG Bamberg, FF 2012, 419).
  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZR 675/80

    Scheidung einer gemischtnationalen Ehe - Anwendbarkeit von deutschem oder …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2017 - 9 UF 63/16
    Rn. 4 Die grobe Unbilligkeit kann sich auch aus einem ehelichen Fehlverhalten im immateriellen Bereich ergeben (BGH, FamRZ 2009, 1312; NJW 1982, 1940; OLG Zweibrücken, FamFR 2010, 253).
  • OLG Zweibrücken, 12.02.2010 - 2 UF 104/09

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen gröblicher Verletzung der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2017 - 9 UF 63/16
    Rn. 4 Die grobe Unbilligkeit kann sich auch aus einem ehelichen Fehlverhalten im immateriellen Bereich ergeben (BGH, FamRZ 2009, 1312; NJW 1982, 1940; OLG Zweibrücken, FamFR 2010, 253).
  • OLG Brandenburg, 12.04.2013 - 9 UF 220/12
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.07.2017 - 9 UF 63/16
    Die Tatsache, dass der Ausgleichspflichtige aufgrund des Versorgungsausgleichs eine Einkommensverringerung hinnehmen muss, die möglicherweise zur Sozialhilfebedürftigkeit führt, begründet für sich genommen keine Unbilligkeit (BGH, FamRZ 2013, 1200; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.06.2015 - 9 UF 16/15; OLG Köln, Beschluss vom 13.06.2013 - 27 UF 64/13; erkennender Senat, Beschluss vom 12.04.2013 - 9 UF 220/12; OLG Bamberg, FF 2012, 419).
  • OLG Brandenburg, 05.09.2019 - 9 UF 179/19

    Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren

    Daraus wird deutlich, dass die Durchführung des Versorgungsausgleichs der Regelfall ist und ein selbst teilweiser Ausschluss desselben nur in ganz besonderen Ausnahmefällen veranlasst sein kann (BGH FamRZ 2015, 1004 Senat NJW-RR 2017, 1477).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.07.2017 - 13 UF 326/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,55926
OLG Koblenz, 14.07.2017 - 13 UF 326/17 (https://dejure.org/2017,55926)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.07.2017 - 13 UF 326/17 (https://dejure.org/2017,55926)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Juli 2017 - 13 UF 326/17 (https://dejure.org/2017,55926)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 20 Abs 1 VersAusglG, § 27 VersAusglG
    Versorgungsausgleichsverfahren: Prüfung einer groben Unbilligkeit bei Prägung der Einkommensverhältnisse des wiederverheirateten Ausgleichsberechtigten durch den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich aus der zuerst geschiedenen Ehe

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 257
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.12.2011 - XII ZR 151/09

    Nachehelicher Unterhalt: Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Bemessung …

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.07.2017 - 13 UF 326/17
    Rn. 20 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die ehelichen Lebensverhältnisse der zweiten Ehe und damit der sich aus diesen ergebende Unterhaltsbedarf wegen des zu beachtenden Prioritätsgrundsatzes abhängig - also geprägt - vom Unterhaltsanspruch des ersten Ehegatten (vgl. BGH FamRZ 2012, 281, 287 (Tz. 45) und Wendl/Dose/Gutdeutsch Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 9. Auflage 2015 § 8 Rn. 107).
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