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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 09.05.2017 - 7 UF 75/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,59454
OLG Hamburg, 09.05.2017 - 7 UF 75/16 (https://dejure.org/2017,59454)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.05.2017 - 7 UF 75/16 (https://dejure.org/2017,59454)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - 7 UF 75/16 (https://dejure.org/2017,59454)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 280 Abs 1 BGB, § 1684 BGB, § 89 Abs 4 FamFG, § 105 FamFG, § 262 Abs 2 FamFG
    Umgangsrecht: Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für eine Klage auf Schadenersatz wegen Vereitelung des Kindesumgangs nach Auslandsumzug des Obhutselternteils; Anforderungen an den Entlastungsbeweis zur Widerlegung vermuteten Verschuldens bei Verstoß ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Vereitelung des Kindesumgangs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Vereitelung des Kindesumgangs; Anforderungen an die Widerlegung vermuteten Verschuldens bei einem Verstoß gegen eine gerichtliche Umgangsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    EuEheVO 2201/2003 Art. 1; EuEheVO 2201/2003 Art. 2; EuEheVO 2201/2003 Art. 8; EuEheVO 2201/2003 Art. 17; FamFG § 105; FamFG § 262; ZPO § 23
    Zuständigkeit --> Zuständigkeit in Ehe- und Kindschaftssachen; Kindschaftsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 599
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.05.2017 - 7 UF 75/16
    Dass Art. 8 Abs. 1 EuEheVO auf den Zeitpunkt der Antragstellung abstellt, hat lediglich die Bedeutung, dass ein einmal angerufenes Gericht international zuständig bleibt, auch wenn das Kind während des Verfahrens in einem anderen als dem angerufenen Staat einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt erwirbt (sog. perpetuatio fori, vgl. BGH NJW 2010, 1351, Rn. 9).
  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11

    Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der …

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.05.2017 - 7 UF 75/16
    Damit korrespondiert die Verpflichtung des betreuenden Elternteils zur Darlegung der Umstände, die den Grund für das Scheitern der Umgangskontakte darstellen (BGH NJW-RR 2012, 324 ff., Rn. 26).
  • BGH, 19.06.2002 - XII ZR 173/00

    Schadensersatz bei Verletzung des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten …

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.05.2017 - 7 UF 75/16
    Eine Verletzung dieser Verpflichtung kann gemäß § 280 Abs. 1 BGB Schadensersatzpflichten des Verletzers gegenüber dem umgangsberechtigten Elternteil auslösen (BGH, Urteil vom 19. Juni 2002 - XII ZR 173/00 -, BGHZ 151, 155-164, Rn. 11).
  • OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 9 UF 147/06

    Zur Wohlverhaltensklausel bei Entscheidungsfreistellung des Kindes im Bezug auf …

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.05.2017 - 7 UF 75/16
    Nach § 1684 Abs. 2 BGB sind die Eltern zum wechselseitigen loyalem Verhalten bei der Verwirklichung des Umgangsrechts verpflichtet; dem Elternteil, bei dem das Kind seinen regelmäßigen Aufenthalt hat, obliegt es, auf das Kind erzieherisch einzuwirken, damit der persönliche Umgang nicht als belastend empfunden wird, gegebenenfalls psychische Widerstände gegen den Umgang mit dem anderen Elternteil abgebaut werden und eine positive Einstellung des Kindes zur Durchführung des Umgangs mit dem anderen Elternteil gewonnen wird; der betreuende Elternteil hat Kontakte zum anderen Elternteil nicht nur zuzulassen, sondern auch positiv zu fördern, um dem Kind mögliche Loyalitätskonflikte zu ersparen (OLG Saarbrücken NJW-RR 2007, 796 f.;… Götz in Palandt, BGB, 75. Aufl., § 1684 Rn. 5).
  • OLG Köln, 04.07.2014 - 4 UF 22/13

    Haftung der Kindesmutter wegen Vereitelung des Umgangsrechts des Kindesvaters

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.05.2017 - 7 UF 75/16
    Dazu gehört in der Regel auch die Schilderung der Maßnahmen, die unternommen worden sind, um auf das Kind positiv einzuwirken und dessen entgegenstehenden Widerstand zu überwinden (OLG Köln FamRZ 2015, 151 juris-Rn. 5.).
  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 40/91

    Abänderung eines im polnischen Ehescheidungsurteil der Eltern enthaltenen Titels …

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.05.2017 - 7 UF 75/16
    Der neben der Vermögensbelegenheit geforderte Inlandsbezug des Verfahrens ist hier gegeben, weil die Antragsgegnerin Deutsche ist (BGH, Urteil vom 29. April 1992 - XII ZR 40/91 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Schleswig, 07.05.2020 - 13 UF 4/20

    Familienverfahren bei Kindeswohlgefährdung: Anforderungen an den Beweisbeschluss …

    Rn. 91 Nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, FamRZ 2018, 599 ff.) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, FamRZ 2016, 1752 ff.) setzt ein zu einer Trennung des Kindes führendes Eingreifen des Gerichts nach §§ 1666 f. BGB eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt, voraus.
  • OLG Brandenburg, 04.09.2019 - 9 WF 208/19

    Elterliches Umgangsrecht

    Rn. 3 Das in § 1684 BGB enthaltene elterliche Umgangsrecht begründet nach heute überwiegender Auffassung zwischen dem Umgangsberechtigten und dem zur Gewährung des Umgangs Verpflichteten eine gesetzliche Sonderverbindung familienrechtlicher Art, die durch das Wohlverhaltensgebot des § 1684 Abs. 2 BGB näher ausgestaltet wird und an der das Kind als Begünstigter teilhat (OLG Bremen MDR 2018, 95; OLG Hamburg v. 9.5.2017 - 7 UF 75/16, FamRZ 2018, 599; KG Berlin FamRZ 2018, 270; OLG Frankfurt FamRZ 2016, 387; OLG Köln FamRZ 2015, 151; Löhnig NZFam 2018, 32).
  • OLG Brandenburg, 17.06.2021 - 9 UF 39/21

    Voraussetzungen des Ausschlusses des Umgangs eines minderjährigen Kindes mit …

    Das in § 1684 BGB enthaltene elterliche Umgangsrecht begründet nach heute überwiegender Auffassung zwischen dem Umgangsberechtigten und dem zur Gewährung des Umgangs Verpflichteten eine gesetzliche Sonderverbindung familienrechtlicher Art, die durch das Wohlverhaltensgebot des § 1684 Abs. 2 BGB näher ausgestaltet wird und an der das Kind als Begünstigter teilhat (Senat NZFam 2019, 883; OLG Bremen MDR 2018, 95; OLG Hamburg v. 9.5.2017 - 7 UF 75/16, FamRZ 2018, 599; KG Berlin FamRZ 2018, 270; OLG Frankfurt FamRZ 2016, 387; OLG Köln FamRZ 2015, 151; Löhnig NZFam 2018, 32).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2020 - 9 WF 289/20

    Vollstreckung einer Umgangsentscheidung

    Nach § 1684 Abs. 2 BGB sind die Eltern zum wechselseitigen loyalem Verhalten bei der Verwirklichung des Umgangsrechts verpflichtet; dem Elternteil, bei dem das Kind seinen regelmäßigen Aufenthalt hat, obliegt es, auf das Kind erzieherisch einzuwirken, damit der persönliche Umgang nicht als belastend empfunden wird, gegebenenfalls psychische Widerstände gegen den Umgang mit dem anderen Elternteil abgebaut werden und eine positive Einstellung des Kindes zur Durchführung des Umgangs mit dem anderen Elternteil gewonnen wird; der betreuende Elternteil hat Kontakte zum anderen Elternteil nicht nur zuzulassen, sondern auch positiv zu fördern, um dem Kind mögliche Loyalitätskonflikte zu ersparen (OLG Hamburg FamRZ 2018, 599).

    Dazu gehört in der Regel auch die Schilderung der Maßnahmen, die unternommen worden sind, um auf das Kind positiv einzuwirken und dessen entgegenstehenden Widerstand zu überwinden (OLG Hamburg FamRZ 2018, 599 OLG Köln FamRZ 2015, 151; OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1698).

  • OLG Brandenburg, 19.04.2022 - 9 UF 209/21

    Beschwerde gegen einen auf 2 Jahre befristeten Umgangsausschluss; Gefährdung des …

    Aufgrund der Wohlverhaltenspflicht ist der zur Umgangsgewährung verpflichtete Elternteil gehalten, erzieherisch auf das Kind einzuwirken und es zur Wahrnehmung des Umgangs anzuhalten (Senat NZFam 2019, 883; OLG ... FamRZ 2018, 599).
  • OLG Brandenburg, 18.06.2021 - 9 UF 39/21
    a) Das in § 1684 BGB enthaltene elterliche Umgangsrecht begründet nach heute überwiegender Auffassung zwischen dem Umgangsberechtigten und dem zur Gewährung des Umgangs Verpflichteten eine gesetzliche Sonderverbindung familienrechtlicher Art, die durch das Wohlverhaltensgebot des § 1684 Abs. 2 BGB näher ausgestaltet wird, und an der das Kind als Begünstigter teilhat (Senat NZFam 2019, 883; OLG Köln FamRZ 2015, 151; OLG Frankfurt FamRZ 2016, 387; KG FamRZ 2018, 270; OLG Hamburg FamRZ 2018, 599; OLG Bremen MDR 2018, 95; Löhnig, NZFam 2018, 32).
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