Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 09.09.2019 - 9 WF 189/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenvergütung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oranienburg - 34 F 16/16
- OLG Brandenburg, 09.09.2019 - 9 WF 189/19
Papierfundstellen
- MDR 2020, 124
- FamRZ 2020, 368
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- OLG Nürnberg, 22.08.2018 - 11 WF 900/18
Überhöhte Gutachtenkosten für familienpsychologisches Gutachten
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.09.2019 - 9 WF 189/19
Angemessen sind in derartigen (nicht medizinischen) Fallgestaltungen etwa 150-200 Seiten pro Stunde (vergleiche OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130), hier also rund 6 Stunden.Rn. 14 Dabei betreffen rund 50 Seiten die Beurteilung und Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung, wofür rund 50 Stunden angesetzt werden können (vergleiche zu den plausiblen Stundensätzen erneut OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130).
Für die restlichen etwa 70 Seiten werden dagegen rund 12 Stunden ausreichen (vergleiche auch dazu OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130).
Rn. 15 Hinzu tritt der Umstand, dass das Gutachten bei grober Schätzung pro Seite etwa 1.200 Anschläge bietet, wohingegen die vorgenannte Anzahl plausibler Stunden grundsätzlich auf 1.800 Anschlägen beruht (vgl. erneut OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130).
Dies war bereits Stand der Rechtsprechung vor den Reformen des Familienverfahrensrechts (vgl. zum FGG BayObLG, FamRZ 1998, 1456) und folgt seit dem 01. September 2009 aus den §§ 30 Abs. 1 FamFG, 407a Abs. 4 S. 2 ZPO (OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130; i.E. auch OLG Brandenburg FamRZ 2014, 154).
Daher wird in Umgangssachen eine Mitteilungspflicht bei voraussichtlichen Kosten von etwa 9.000 EUR (brutto) angenommen (OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130).
Jedoch ist in diesem Zusammenhang stets zu beachten, dass auch dem Interesse der die Kosten regelmäßig anteilig tragenden Beteiligten - hier den Eltern - Rechnung getragen werden muss (i.E. auch OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130).
Den Beteiligten kann nur so die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit gegeben werden, angesichts unverhältnismäßiger Kosten den Antrag für erledigt zu erklären (vgl. allg. dazu OLG Frankfurt v. 10. Juni 2010 - 5 UF 121/10) oder zurückzunehmen (vgl. speziell zu § 407a ZPO OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130) bzw. auf die (weitere) Beweisaufnahme zu verzichten, sich ggf. gütlich zu einigen oder ein weniger aufwendiges Verfahren zu wählen (BT-Drs. 11/3621, 40;… Scheuch in: BeckOK ZPO, 33. Aufl. Stand 01.07.2019, § 407a ZPO Rn. 5).
Rn. 30 Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130).
- OLG Brandenburg, 07.03.2013 - 13 WF 121/12
Sachverständigenvergütung im FamFG-Verfahren: Kürzung des Vergütungsanspruchs bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.09.2019 - 9 WF 189/19
Dies war bereits Stand der Rechtsprechung vor den Reformen des Familienverfahrensrechts (vgl. zum FGG BayObLG, FamRZ 1998, 1456) und folgt seit dem 01. September 2009 aus den §§ 30 Abs. 1 FamFG, 407a Abs. 4 S. 2 ZPO (OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130; i.E. auch OLG Brandenburg FamRZ 2014, 154).Rn. 23 Zwar wird vertreten, dass ein Verlust des (vollen) Vergütungsanspruches dann nicht in Betracht kommt, wenn die beauftragende Stelle auch bei einer rechtzeitigen Mitteilung den Auftrag nicht entzogen hätte (OLG Brandenburg FamRZ 2014, 154; KG JurBüro 1983, 1546; OLG Schleswig, JurBüro 1997, 539).
Kann im Rahmen der durchgeführten Prognose nicht festgestellt werden, ob der Auftrag trotz Kostenüberschreitung weitergeführt worden wäre, so trägt der Sachverständige das Risiko der Unaufklärbarkeit (OLG Brandenburg FamRZ 2014, 154; BayObLG FamRZ 1998, 1456).
Fällt die Fortsetzungsprognose dagegen positiv aus, besteht der Vergütungsanspruch auch bei von Amts wegen eingeholten Gutachten fort (OLG Brandenburg FamRZ 2014, 154; KG FamRZ 2002, 101).
- BGH, 17.10.2018 - XII ZB 209/18
Versorgungsausgleichsansprüche nach der Ehescheidung: Umwandlung von bei der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.09.2019 - 9 WF 189/19
Anders als im Falle des OLG Nürnberg (FamRZ 2019, 103) kann hier nicht festgestellt werden, dass der Kindesvater seinerseits trotz der entsprechenden Kosten das Verfahren in gleicher Art und Weise durchgeführt hätte.Insoweit erscheint das Anknüpfen an die vom OLG Nürnberg (FamRZ 2019, 103) für die allgemeine Bewertung gezogenen Grenze von 9.000 EUR angemessen.
- BayObLG, 11.12.1997 - 1Z BR 143/97
Hinweispflicht des Sachverständigen bei Kostensteigerung - Kürzung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.09.2019 - 9 WF 189/19
Dies war bereits Stand der Rechtsprechung vor den Reformen des Familienverfahrensrechts (vgl. zum FGG BayObLG, FamRZ 1998, 1456) und folgt seit dem 01. September 2009 aus den §§ 30 Abs. 1 FamFG, 407a Abs. 4 S. 2 ZPO (OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130; i.E. auch OLG Brandenburg FamRZ 2014, 154).Kann im Rahmen der durchgeführten Prognose nicht festgestellt werden, ob der Auftrag trotz Kostenüberschreitung weitergeführt worden wäre, so trägt der Sachverständige das Risiko der Unaufklärbarkeit (OLG Brandenburg FamRZ 2014, 154; BayObLG FamRZ 1998, 1456).
- OLG Nürnberg, 20.02.2006 - 4 W 100/06
Überschreitung des Kostenvorschusses
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.09.2019 - 9 WF 189/19
Darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass die Beteiligten bzw. das Gericht bei erfolgter Mitteilung dennoch seine weitere Tätigkeit veranlasst hätten, ist der Sachverständige (OLG Nürnberg BauR 2006, 2096;… Scheuch in: BeckOK ZPO, 33. Aufl. Stand 01.07.2019, § 407a ZPO Rn. 6). - OLG Frankfurt, 10.06.2010 - 5 UF 121/10
Hauptsacheerledigung im Umgangsregelungsverfahren
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.09.2019 - 9 WF 189/19
Den Beteiligten kann nur so die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit gegeben werden, angesichts unverhältnismäßiger Kosten den Antrag für erledigt zu erklären (vgl. allg. dazu OLG Frankfurt v. 10. Juni 2010 - 5 UF 121/10) oder zurückzunehmen (vgl. speziell zu § 407a ZPO OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130) bzw. auf die (weitere) Beweisaufnahme zu verzichten, sich ggf. gütlich zu einigen oder ein weniger aufwendiges Verfahren zu wählen (BT-Drs. 11/3621, 40;… Scheuch in: BeckOK ZPO, 33. Aufl. Stand 01.07.2019, § 407a ZPO Rn. 5). - OLG Schleswig, 05.03.1997 - 9 W 7/97
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.09.2019 - 9 WF 189/19
Rn. 23 Zwar wird vertreten, dass ein Verlust des (vollen) Vergütungsanspruches dann nicht in Betracht kommt, wenn die beauftragende Stelle auch bei einer rechtzeitigen Mitteilung den Auftrag nicht entzogen hätte (OLG Brandenburg FamRZ 2014, 154; KG JurBüro 1983, 1546; OLG Schleswig, JurBüro 1997, 539).
- LG Frankfurt/Main, 16.02.2022 - 9 T 36/22 Die Mitteilungspflicht des § 407a Abs. 4 S. 2 ZPO wird auch nicht dadurch berührt, wenn Parteien/Beteiligten Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde (…Schneider, Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz, 3. Auflage 2018, § 8a JVEG, Rdnr. 32), da immer auch das allgemeine Interesse zu berücksichtigen ist, keine überzogen hohen und den Staatshaushalt unangemessen belastenden Kosten zu produzieren (OLG Brandenburg, Beschl. v. 9.9.2019 - 9 WF 189/19, BeckRS 2019, 20963).
Die überwiegende Ansicht in der Rechtsprechung und Kommentarliteratur hält demnach an einer Anwendung der Regelung in § 8a Abs. 3 JVEG i.V.m. § 407a Abs. 4 ZPO auf alle Verfahren fest (…vgl. Schneider, Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz, 3. Auflage 2018, § 8a JVEG, Rdnr. 29;… BeckOK Kostenrecht, Dörndorfer/Neie/Wendtland/Gerlach, 31. Edition, Stand: 01.09.2020, § 8a JVEG, Rdnr. 23; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.08.2018 - 11 WF 900/18, BeckRS 2018, 21448; OLG Brandenburg, BeckRS 2019, 20963, Rdnr. 22, OLG Brandenburg, BeckRS 2019, 37454).
Demnach hat das Gericht in diesen Fällen gem. § 8a Abs. 3 JVEG nach Anhörung der Beteiligten nach billigem Ermessen eine Vergütung zu bestimmen, die in einem angemessenen Verhältnis zum Streitwert steht, wenn der Sachverständige diese Mitteilungspflicht verletzt und die geltend gemachte Vergütung außer Verhältnis zum Streitwert steht (…Musielak/Voigt, ZPO, 16. Auflage, 2019, § 407a Rn. 14; OLG Brandenburg, BeckRS 2019, 20963, Rdnr. 22; OLG Nürnberg, BeckRS 2018, 21448).
In Kindschaftssachen wären daher - bei einem Regelwert von ehemals 3.000,- ? (§ 45 Abs. 1 FamGKG a.F.) und nunmehr seit 01.01.2021 i.H.v. 4.000,- ? (§ 45 Abs. 1 FamGKG n.F.) - bei einem Betrag für die Sachverständigenkosten ab ehemals 4.500,- ? und nunmehr 6.000,- ? voraussichtlicher Kosten die Voraussetzungen für eine Mitteilungspflicht erfüllt (vgl. OLG Brandenburg, BeckRS 2019, 20963, Rdnr. 20).
Zwar hat die Kammer in anderen Verfahren die Ansicht vertreten, dass ein Unterlassen des gebotenen Hinweises durch den Sachverständigen nicht automatisch zu einer Kürzung seiner Vergütung führt, sondern davon abhängt, ob auch bei verständiger Würdigung aller Umstände davon ausgegangen werden kann, das bei einem rechtzeitigen Hinweis die Tätigkeit unterbunden oder abgebrochen worden wäre (…vgl. ebenso BeckOK Kostenrecht, Dörndorfer/Neie/ Wendtland/Gerlach, 32. Edition, Stand: 01.01.2021, § 8a JVEG, Rdnr. 24 m.w.N.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.08.2018 - 11 WF 900/18, BeckRS 2018, 21448; OLG Brandenburg, BeckRS 2019, 20963).
Da entsprechend der obigen Ausführungen im hiesigen Fall eine Verletzung der Mitteilungspflicht vorliegt und die geltend gemachte Vergütung außer Verhältnis zum Streitwert steht (vgl. OLG Brandenburg, BeckRS 2019, 20963, Rdnr. 28; OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130, 131), hat somit die Festsetzung einer wertangemessenen Vergütung nach billigem Ermessen durch das Beschwerdegericht zu erfolgen.
Demnach ist bei einem hiesigen Regelstreitwert von 4.000,- ? die Vergütung insgesamt auf 12.000,- ? festzusetzen (ebenso OLG Brandenburg, BeckRS 2019, 20963 mwN zu § 45 GKG a.F.), was der Kammer unter Ausübung ihres Ermessens im vorliegenden Fall auch insbesondere angesichts des Aktenumfangs, der Verfahrensdauer sowie des zwischen den Eltern geführten Streits und der Bedeutung der Sache für die Beteiligten als angemessen erachtet wird.
- OLG Frankfurt, 15.06.2021 - 18 W 86/21
Sachverständigenvergütung: Missverhältnis zum Wert des Streitgegenstandes
Insoweit bedarf es keiner Klärung, ob ein nach § 8a Abs. 3 JVEG i.V.m. § 407a Abs. 4 Satz 2 ZPO beachtliches Missverhältnis bereits bei mehr als der Hälfte oder gar bei Erreichen des Verfahrenswertes (…vgl. BeckOK KostR/Bleutge, 33. Ed., § 8a JVEG Rn. 23;… MüKo-ZPO/Zimmermann, 6. Aufl., § 407a Rn. 13), dessen Überschreitung um 50 % (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 09.09.2019 - 9 WF 189/19, BeckRS 2019, 20963 Rn. 20;… vgl. auch Pannen/Simon, in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, § 8a JVEG Rn. 21) oder erst - wie es angesichts der regelmäßig hohen Sachverständigenkosten in Kindschaftssachen vertreten wird - bei dem Dreifachen des Verfahrenswertes gegeben ist (…vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.08.2018 - 11 WF 900/18, BeckRS 2018, 21448 Rn. 18; wie hier offenlassend OLG Brandenburg, Beschl. v. 09.09.2019 - 9 WF 189/19, BeckRS 2019, 20963 Rn. 22 f.), unbeschadet der Frage, nach welchen greifbaren Kriterien ein solcher Faktor zu begründen wäre oder ob eine höhere, vom Regelwert abweichende Wertfestsetzung nach § 45 Abs. 3 FamGKG vorzugswürdig erschiene.(a) Es ist schon grundsätzlich zweifelhaft, wie ein rechtswidriger Verstoß, der ein entsprechendes Verschulden indiziert, über die Prüfung einer hypothetischen Kausalität wieder beseitigt werden soll (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 09.09.2019 - 9 WF 189/19, BeckRS 2019, 20963 Rn. 24).
- LG Frankfurt/Main, 22.03.2021 - 9 T 81/21
Mitteilungspflicht des gerichtlichen Sachverständigen bei unverhältnismäßigen …
Die Mitteilungspflicht des § 407a Abs. 4 S. 2 ZPO wird auch nicht dadurch berührt, wenn Parteien/Beteiligten Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde (…Schneider, Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz, 3. Auflage 2018, § 8a JVEG, Rdnr. 32), da immer auch das allgemeine Interesse zu berücksichtigen ist, keine überzogen hohen und den Staatshaushalt unangemessen belastenden Kosten zu produzieren (OLG Brandenburg Beschl. v. 9.9.2019 - 9 WF 189/19, BeckRS 2019, 20963).Die überwiegende Ansicht in der Rechtsprechung und Kommentarliteratur hält demnach an einer Anwendung der Regelung in § 8a Abs. 3 JVEG i.V.m. § 407 a Abs. 4 ZPO auf alle Verfahren fest (…vgl. Schneider, Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz, 3. Auflage 2018, § 8a JVEG, Rdnr. 29;… BeckOK Kostenrecht, Dörndorfer/Neie/Wendtland/Gerlach, 31. Edition, Stand: 01.09.2020, § 8a JVEG, Rdnr. 23; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.08.2018 - 11 WF 900/18, BeckRS 2018, 21448; OLG Brandenburg, BeckRS 2019, 20963, Rdnr. 22; OLG Brandenburg, BeckRS 2019, 37454).
Demnach hat das Gericht in diesen Fällen gem. § 8a Abs. 3 JVEG nach Anhörung der Beteiligten nach billigem Ermessen eine Vergütung zu bestimmen, die in einem angemessenen Verhältnis zum Streitwert steht, wenn der Sachverständige diese Mitteilungspflicht verletzt und die geltend gemachte Vergütung außer Verhältnis zum Streitwert steht (…Musielak/Voigt, ZPO, 16. Auflage, 2019, § 407a Rn. 14; OLG Brandenburg, BeckRS 2019, 20963, Rdnr. 22; OLG Nürnberg, BeckRS 2018, 21448).
In Kindschaftssachen wären daher - bei einem Regelwert von ehemals 3.000,- ? (§ 45 Abs. 1 FamGKG a.F.) und nunmehr seit 01.01.2021 i.H.v. 4.000,- ? (§ 45 Abs. 1 FamGKG n.F.) - bei einem Betrag für die Sachverständigenkosten ab nunmehr 6.000,- ? voraussichtlicher Kosten die Voraussetzungen für eine Mitteilungspflicht erfüllt (vgl. OLG Brandenburg, BeckRS 2019, 20963, Rdnr. 20).
So ist nicht nur ein schuldhafter Verstoß des Sachverständigen Voraussetzung, sondern auch, dass der Auftrag an den Sachverständigen bei Hinweis auf die erhöhten Kosten eingeschränkt oder zurückgenommen wäre (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.08.2018 - 11 WF 900/18, BeckRS 2018, 21448; OLG Brandenburg, BeckRS 2019, 20963).
- OLG Frankfurt, 03.05.2023 - 4 UF 258/21
Anwendungsbereich § 407a Abs. 4 S. 2 ZPO
Nach der auch vom Bezirksrevisor, in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung findet § 407a Abs. 4 Satz 2 ZPO über § 30 Abs. 1 FamFG auch in den von Amts wegen einzuleitenden Kindschaftssachen uneingeschränkte Anwendung mit der Folge, dass ein vom Gericht mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragter Sachverständiger dem Gericht rechtzeitig einen Hinweis zu erteilen hat, wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten der Gutachtenerstattung erkennbar außer Verhältnis zum Wert des Streitgegenstands stehen (so BayObLG FamRZ 1998, 1456; OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130; OLG Brandenburg FamRZ 2020, 368; OLG Oldenburg NZFam 2022, 116; OLG Frankfurt am Main (18. Zivilsenat) NZFam 2022, 30; OLG Frankfurt am Main (1. Familiensenat) MDR 2023, 108 in Bezug auf eine Umgangssache; OLG München FamRZ 2023, 372; LG Frankfurt am Main NZFam 2022, 947;… Schneider JVEG, 4. Aufl. 2021, § 8a, Rdnr. 29;… BeckOK-Kostenrecht, Dörndorfer/Wendtland/Gerlach/Diehn/Bleutge, 41. Edition, Stand: 1.4.2023, § 8a, Rdnr. 25;… Prütting/Helms/Hammer/Dürbeck, FamFG, 6. Aufl. 2023, § 163, Rdnr. 32).Von erkennbar außer Verhältnis zum Wert des Streitgegenstands stehenden Kosten der Gutachtenerstattung wird dabei ausgegangen, wenn die Kosten den sich aus § 45 Abs. 1 FamGKG ergebenden Regelwert um mehr als ein Viertel (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1456), mehr als die Hälfte (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2020, 368), mehr als das Doppelte (so OLG Frankfurt am Main MDR 2023, 108, allerdings auf die Nettokosten ohne die darauf entfallende Umsatzsteuer abstellend) oder mehr als das Dreifache (so OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130; LG Frankfurt am Main NZ Fam 2022, 847) übersteigen.
Auf die in der Rechtsprechung umstrittene Frage, ob eine Kürzung des Vergütungsanspruchs nach § 8a Abs. 3 JVEG nur in Betracht kommt, wenn davon ausgegangen werden muss, dass das Gericht den Gutachtenauftrag bei rechtzeitigem Hinweis auf die damit verbundenen Kosten entzogen oder eingeschränkt hätte (so u.a. OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130; OLG Jena BauR 2015, 301;… BeckOK-Kostenrecht, Dörndorfer/Wendtland/Gerlach/Diehn/Bleutge, 41. Edition, Stand: 1.4.2023, § 8a, Rdnr. 26; a.A. OLG Frankfurt am Main (18. Zivilsenat) NZFam 2022, 30; OLG Frankfurt am Main (1. Familiensenat) MDR 2023, 108; OLG Brandenburg FamRZ 2020, 368; OLG Stuttgart JurBüro 2021, 87), kommt es im vorliegenden Fall mangels Verletzung der Hinweispflicht nicht an.
- OLG Frankfurt, 03.08.2022 - 1 WF 37/22
Nachprüfung der vom Sachverständigen geltend gemachten Kosten
Insoweit hat eine Plausibilitätsprüfung zu erfolgen (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2020, 368).(1) Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts zur nicht bestehenden Hinweispflicht der Sachverständigen, nimmt der Senat im Einklang mit der wohl h.M. in der Rechtsprechung (so auch OLG Frankfurt, 18. Zivilsenat, Beschluss vom 15.6 2021 - 18 W 86/21 - BeckRS 2021, 20979; OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130; OLG Brandenburg FamRZ 2020, 368; vgl. auch Dürbeck, NZFam 2022, 8) eine solche auch in Kindschaftssachen an.
- OLG Celle, 04.01.2022 - 17 WF 230/21
Beschwerde gegen einen Kostenansatz in einem Umgangsverfahren; Reichweite der …
Streitig ist bereits, ob die Vorschrift des § 407a Abs. 4 Satz 2 ZPO, aufgrund derer der Sachverständige das Gericht auf ein absehbares Missverhältnis zwischen Gegenstandswert und Gutachterkosten umgehend hinzuweisen hat, in von Amts wegen zu führenden Kindschaftsverfahren überhaupt anzuwenden ist (dafür OLG Frankfurt JurBüro 2021, 533 ff., OLG Brandenburg FamRZ 2020, 368 ff.; OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130 f.; dagegen OLG Frankfurt JurBüro 2021, 531 ff.).Teilweise stellen auch die Gerichte, die § 407 Abs. 4 Satz 2 ZPO in Kindschaftsverfahren für anwendbar halten, im Ergebnis nicht auf den Wert nach § 45 Abs. 1 FamGKG, sondern auf die üblichen Kosten für Gutachten in Kindschaftssachen ab (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130 f.; offen gelassen von OLG Brandenburg FamRZ 2020, 368 f.; anders OLG Frankfurt JurBüro 2021, 533 ff.).
- OLG Frankfurt, 16.06.2021 - 8 WF 200/18
Kindschaftsrecht: Angemessenheit von Gutachterkosten
Nach in der Rechtsprechung vertretener Auffassung besteht auch in Kindschaftssachen eine entsprechende Verpflichtung des Sachverständigen, das Gericht zu informieren, wenn die voraussichtlichen Kosten außergewöhnlich hoch sind und erkennbar außer Verhältnis zum Wert des Verfahrensgegenstands stehen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. August 2018 - 11 WF 900/18, juris = FamRZ 2019, 130-131; OLG Brandenburg, Beschluss vom 09. September 2019 - 9 WF 189/19, juris = FamRZ 2020, 368-370). - OLG Schleswig, 11.06.2025 - 15 WF 30/22
Vergütung des Sachverständigen bei Erinnerung gegen den Kostenansatz in …
Rn. 47 (1) Zum Teil wird vertreten, dass die Hinweispflicht des Sachverständigen gem. §§ 30 Abs. 1 FamFG, 8a Abs. 3 JVEG, 407a Abs. 4 Satz 2 ZPO auch in Kindschaftssachen bestehe (OLG München FamRZ 2023, 372; LG Frankfurt NZFam 2022, 947; OLG Oldenburg NZFam 2022, 116; OLG Frankfurt NZFam 2022, 30; OLG Brandenburg FamRZ 2020, 368; OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130). - OLG Frankfurt, 05.03.2025 - 12 W 1/25
Anzeigepflicht des Sachverständigen in Kindschaftsverfahren
Insoweit kann offen bleiben, ob ein nach § 8a Abs. 3 JVEG i.V.m. § 407a Abs. 4 Satz 2 ZPO beachtliches Missverhältnis bereits bei mehr als der Hälfte (…MüKo-ZPO/Zimmermann, 6. Aufl., § 407a Rdnr. 13) oder gar bei Erreichen des Verfahrenswertes (…vgl. BeckOK KostR/Bleutge, 47. Ed., § 8a JVEG Rdnr. 23; dessen Überschreitung um 50 % (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2019, Az.: 9 WF 189/19, zitiert nach juris Rdnr. 20) oder erst - wie es angesichts der regelmäßig hohen Sachverständigenkosten in Kindschaftssachen vertreten wird - bei dem Dreifachen des Verfahrenswertes gegeben ist (vgl. OLG Nürnberg…, Beschluss vom 22.08.2018, Az.: 11 WF 900/18, zitiert nach juris Rdnr. 18; wie hier offenlassend OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2019, Az.: 9 WF 189/19, zitiert nach juris Rdnr. 22 f.) oder gar kein schematischer Bruchteil maßgeblich sein sollte, sondern der Betrag sich an der Üblichkeit der Sachverständigenkosten in vergleichbaren Fällen orientieren sollte, so dass als Wertgrenze ein Betrag von 10.000, EUR in Betracht kommt (so Dürbeck, NZFam 2022, 8, 11). - OLG Düsseldorf, 14.05.2025 - 10 WF 1/25 Diese sollen die Gelegenheit erhalten, die Kostenfolgen abzuschätzen und sich zu hinterfragen, ob sie das Kostenrisiko tragen wollen (hierzu: OLG München, Beschluss vom 07.11.2022, 11 WF 928/22, Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.08.2022, 1 WF 37/22, Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.06.2021, 18 W 86/21, Juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.09.2019, 9 WF 189/19, Juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.8.2018, 11 WF 900/18, Juris;… MüKoFamFG/Ulrici, 4. Aufl. 2025, FamFG § 30 Rn. 25, BeckOK FamFG/Perleberg-Kölbel, 53. Ed. 1.3.2025, FamFG § 30 Rn. 35).
- OLG Koblenz, 10.09.2024 - 7 WF 433/24
Beschwerdebefugnis und die Bindungswirkung von Erstinstanzentscheidungen in …
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