Rechtsprechung
| KG, 07.11.1977 - 15 WF 3781/77 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1565
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Scheidung; Scheidungsantrag; Jahresfrist; Getrenntleben; Unzumutbare Härte
Papierfundstellen
- FamRZ 1978, 34
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 14.06.1978 - IV ZR 164/77
Getrenntleben innerhalb der ehelichen Wohnung
Doch dürfen bei solchen Wohnverhältnissen, wenn von einem Getrenntleben die Rede sein soll, jedenfalls kein gemeinsamer Haushalt geführt werden und keine wesentlichen persönlichen Beziehungen zwischen den Ehegatten bestehen (RGRZ 163, 277, 279; ebenso der BGH in der vorerwähnten Entscheidung;… Wüstenberg a.a.O. § 48 Anm. 36 und 37 m.w.N.; Schwab FamRZ 1976, 491 ff, 501 f; ebenso auch OLG Köln FamRZ 1978, 34). - OLG Frankfurt, 23.02.1978 - 2 WF 2/78
Fortsetzung der Ehe als Aufrechterhaltung des formellen ehelichen Bandes ; …
Im gleichen Sinne als Aufrechterhaltung der Ehe dem formellen Bande nach trotz Getrenntlebens der Eheleute wird die Bestimmung offenbar auch vom OLG München (NJW 78, 49), OLG Köln (FamRZ 77, 717 und 78, 34), OLG Hamm (NJW 78, 168) und OLG Düsseldorf (FamRZ 78, 26 und 27) verstanden.Nach bisheriger Rechtsprechung zu § 48 EheG wurde ein "Getrenntleben" im Rechtssinne nur angenommen; wenn völlig separate Lebensbereiche geschaffen waren (vgl. Nachweise in der Entscheidung OLG Köln FamRZ 78 Seite 34, 35).
- KG, 12.12.1979 - 3 WF 4333/79
Eheähnliche Beziehung des Partners während der Ehe als "unzumutbare Härte"; …
Das gilt nicht nur dann, wenn überhaupt ein eheliches Zusammenleben der Parteien stattgefunden hat (nach der Behauptung des Antragsgegners bis etwa Mitte Mai 1979), sondern auch dann, wenn die Behauptung der Antragstellerin, daß die Parteien niemals zusammengelebt hätten, zutrifft; denn ebensowenig wie die Anwendbarkeit des § 1565 Abs. 2 BGB auf die Fälle beschränkt ist, in denen nicht beide Ehegatten übereinstimmend die Scheidung ihrer Ehe wünschen, sondern nur einer die Scheidung begehrt (KG - 15. ZS - FamRZ 78, 34), hängt die Anwendbarkeit des § 1565 Abs. 2 BGB etwa davon ab, ob die Parteien nach der Eheschließung überhaupt jemals zusammengelebt haben oder ein Zusammenleben wenigstens von einem der beiden Partner jedenfalls beabsichtigt war (a.A. AG Charlottenburg FamRZ 78, 38).
- OLG Zweibrücken, 26.09.1978 - 6 WF 61/78
Erforderlichkeit einer unzumutbaren Härte für einen Ehegatten zur Begründung …
Sie will - auch dem Gebot des Art. 6 Abs. 1 GG Rechnung tragend - leichtfertigen und voreiligen Scheidungen, insbesondere im Zorn gefaßten Scheidungsentschlüssen, in bestimmten zeitlichen Grenzen entgegenwirken (Brüggemann FamRZ 78, Seite 91 ff (93); OLG Köln FamRZ 77, 717; OLG München FamRZ 78, 30 und 113; KG FamRZ 78, 34; OLG Frankfurt FamRZ 78, 115). - OLG Köln, 06.07.1978 - 21 UF 277/77
Abschluss eines neuen Mietvertrages durch den Ehepartner als ein nach außen hin …
Nach der in Schrifttum und Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung, die auch von dem erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung geteilt wird, kann allerdings von einer Trennung in der ehelichen Wohnung nur gesprochen werden, wenn diese Trennung vollkommen, d.h. in allen Lebensbereichen durchgeführt ist (vgl. Ambrock, Ehe und Ehescheidung, Anm. 3 zu § 1567; Bergerfurth, Der Ehescheidungsprozeß, 4. A., S. 105; Palandt-Diederichsen, Kommentar zum BGB, 37. A., Anm. 2 zu § 1567; Diederichsen, NJW 1977, 277; Rolland, Kommentar zum 1. EheRG, Anm. 2 zu § 1567; ebenso die amtliche Begründung des Regierungsentwurfes zu § 1567 I 2 BGB , zitiert nach der Rechtsanwenderbroschüre zum 1. EheRG ; OLG Köln FamRZ 1978, 34; OLG Frankfurt a.M. FamRZ 1978, 338; a.A. Damrau NJW 1977, 1623). - OLG Frankfurt, 11.05.1978 - 1 WF 86/78 Der Senat schließt sich daher der Auffassung des OLG Köln (FamRZ 1978, 34 [KG Berlin 07.11.1977 - 15 WF 3781/77] Nr. 17 mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur) an.
- OLG Köln, 15.01.1978 - 21 WF 404/77
Scheidungsverfahren bei weiterem Zusammenleben in der gemeinsamen Ehewohnung; …
Diese Auffassung kann inzwischen als herrschend bezeichnet werden (so OLG Düsseldorf FamRZ 1977, 804; 1978, 27; OLG Hamm FamRZ 1978, 28; KG FamRZ 1978, 34; OLG München FamRZ 1978, 29 = NJW 1978, 49; OLG Stuttgart FamRZ 1977, 646; offen gelassen OLG Stuttgart NJW 1978, 52 [OLG Stuttgart 30.08.1977 - 17 UF 13/77] ; Münchener Kom. - KG, 14.05.1985 - 17 WF 1544/85 Diese Vorschrift will nicht nur einem Mißbrauch des Scheidungsrechts im Wege einseitiger Herbeiführung der Zerrüttung durch den Scheidungswilligen vorbeugen, sondern Scheidungen vor Ablauf des Trennungsjahres überhaupt erschweren (vgl. KG FamRZ 1978, 34; 1980, 1053; OLG Köln FamRZ 1977, 717;… Bergerfurth, Der Ehescheidungsprozeß 5. Aufl. Rdn. 53 und Fn. 8 mwN, sowie Rdn. 209 und Fn. 1;… Weismann, aaO; einschränkend BGH FamRZ 1981, 127, 129 = BGHF 2, 331, wonach die Vorschrift "auch leichtfertigen und voreiligen Scheidungen entgegenwirken soll«, was überwiegend im Interesse der Ehegatten liegt, schließlich aber auch den Gerichten die Feststellung erleichtern soll, ob die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft endgültig ist;… vgl. auch Schwab, FamRZ 1979, 14, 19, sowie ders. in Handbuch des Scheidungsrechts Rdn. 142 und 143).
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