Rechtsprechung
| OLG Köln, 28.02.1991 - 10 UF 240/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1381
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grobe Unbilligkeit; Verschulden; Fehlverhalten; Wirtschaftlich; Zugewinnausgleich; Kürzung; Scheinehe; Kind
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 1192
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 10.12.1990 - 2 W 58/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch auf Unterhaltszahlungen ; Zahlung von Trennungsunterhalt ; Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- LG Köln, 20.02.1990 - 8 O 467/89
- OLG Köln, 10.12.1990 - 2 W 58/90
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 258
- FamRZ 1991, 1192
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (23)
- BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82
Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach …
Auszug aus OLG Köln, 10.12.1990 - 2 W 58/90
Eine möglicherweise in der konkreten Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft liegende abweichende Bestimmung ist mit der Trennung der Parteien entfallen, so daß sie einem Ausgleichsanspruch wegen der in der Zeit nach der Trennung von einem Ehegatten auf die gemeinschaftlichen Verpflichtungen geleisteten Zahlungen nicht entgegensteht (vgl. BGHZ 87, 265, 268 f.; BGH FamRZ 1986, 881, 882; BGH NJW 1983, 133, 134; Kotzur, NJW 1989, 817, 819;… Palandt/ Heinrichs, BGB, 49. Aufl. 1990, § 426, Anm. 3 c;… Selb in Münchener Kommentar zum BGB, 2. Aufl. 1985, § 426, Rdn. 7).Sie kann sich außer aus einer solchen Vereinbarung auch aus dem Gesetz, dem Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisses oder aus der Natur der Sache, mithin allgemein aus der besonderen Gestaltung des tatsächlichen Geschehens ergeben (vgl. BGHZ 77, 55, 58; BGHZ 87, 265, 268; BGH NJW 1963, 2067, 2068; BGH NJW-RR 1986, 1196, 1197; BGH NJW 1988, 133, 134; BGH NJW-RR 1989, 66, 667). Dies erfordert auch die Berücksichtigung der Minderung der Unterhaltspflicht des Antragstellers durch die Schulden, auf deren Begleichung er seinen Ausgleichsanspruch stützt.
- BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 50/85
Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten
Auszug aus OLG Köln, 10.12.1990 - 2 W 58/90
Eine möglicherweise in der konkreten Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft liegende abweichende Bestimmung ist mit der Trennung der Parteien entfallen, so daß sie einem Ausgleichsanspruch wegen der in der Zeit nach der Trennung von einem Ehegatten auf die gemeinschaftlichen Verpflichtungen geleisteten Zahlungen nicht entgegensteht (vgl. BGHZ 87, 265, 268 f.; BGH FamRZ 1986, 881, 882; BGH NJW 1983, 133, 134; Kotzur, NJW 1989, 817, 819;… Palandt/ Heinrichs, BGB, 49. Aufl. 1990, § 426, Anm. 3 c;… Selb in Münchener Kommentar zum BGB, 2. Aufl. 1985, § 426, Rdn. 7).Sie kann sich außer aus einer solchen Vereinbarung auch aus dem Gesetz, dem Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisses oder aus der Natur der Sache, mithin allgemein aus der besonderen Gestaltung des tatsächlichen Geschehens ergeben (vgl. BGHZ 77, 55, 58; BGHZ 87, 265, 268; BGH NJW 1963, 2067, 2068; BGH NJW-RR 1986, 1196, 1197; BGH NJW 1988, 133, 134; BGH NJW-RR 1989, 66, 667). Dies erfordert auch die Berücksichtigung der Minderung der Unterhaltspflicht des Antragstellers durch die Schulden, auf deren Begleichung er seinen Ausgleichsanspruch stützt.
- BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im …
Auszug aus OLG Köln, 10.12.1990 - 2 W 58/90
Wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, verlangen Art. 3 Abs. 1 GG und der Rechtsstaatsgrundsatz bei der Anwendung der Vorschriften über die Prozeßkostenhilfe zwar keine vollständige Gleichstellung von Unbemittelten mit Bemittelten, sondern nur eine weitgehende Angleichung (vgl. BVerfGE 9, 125, 130 f.; BVerfGE 51, 295, 305; BVerfGE 63, 380, 394; BVerfG DVB1.1990, 926, 927). Der Unbemittelte muß aber einem solchen Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Prozeßaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt.
- BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78
Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im …
Auszug aus OLG Köln, 10.12.1990 - 2 W 58/90
Wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, verlangen Art. 3 Abs. 1 GG und der Rechtsstaatsgrundsatz bei der Anwendung der Vorschriften über die Prozeßkostenhilfe zwar keine vollständige Gleichstellung von Unbemittelten mit Bemittelten, sondern nur eine weitgehende Angleichung (vgl. BVerfGE 9, 125, 130 f.; BVerfGE 51, 295, 305; BVerfGE 63, 380, 394; BVerfG DVB1.1990, 926, 927). Der Unbemittelte muß aber einem solchen Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Prozeßaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt. - BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85
Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist …
Auszug aus OLG Köln, 10.12.1990 - 2 W 58/90
Eine möglicherweise in der konkreten Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft liegende abweichende Bestimmung ist mit der Trennung der Parteien entfallen, so daß sie einem Ausgleichsanspruch wegen der in der Zeit nach der Trennung von einem Ehegatten auf die gemeinschaftlichen Verpflichtungen geleisteten Zahlungen nicht entgegensteht (vgl. BGHZ 87, 265, 268 f.; BGH FamRZ 1986, 881, 882; BGH NJW 1983, 133, 134; Kotzur, NJW 1989, 817, 819;… Palandt/ Heinrichs, BGB, 49. Aufl. 1990, § 426, Anm. 3 c;… Selb in Münchener Kommentar zum BGB, 2. Aufl. 1985, § 426, Rdn. 7). - BGH, 24.03.1980 - II ZR 191/79
Kredittilung für Lebenspartner I - Nichteheliche Lebensgemeinschaft, zur …
Auszug aus OLG Köln, 10.12.1990 - 2 W 58/90
Sie kann sich außer aus einer solchen Vereinbarung auch aus dem Gesetz, dem Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisses oder aus der Natur der Sache, mithin allgemein aus der besonderen Gestaltung des tatsächlichen Geschehens ergeben (vgl. BGHZ 77, 55, 58; BGHZ 87, 265, 268; BGH NJW 1963, 2067, 2068; BGH NJW-RR 1986, 1196, 1197; BGH NJW 1988, 133, 134; BGH NJW-RR 1989, 66, 667). Dies erfordert auch die Berücksichtigung der Minderung der Unterhaltspflicht des Antragstellers durch die Schulden, auf deren Begleichung er seinen Ausgleichsanspruch stützt. - BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 52/87
Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten
Auszug aus OLG Köln, 10.12.1990 - 2 W 58/90
Sie kann sich außer aus einer solchen Vereinbarung auch aus dem Gesetz, dem Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisses oder aus der Natur der Sache, mithin allgemein aus der besonderen Gestaltung des tatsächlichen Geschehens ergeben (vgl. BGHZ 77, 55, 58; BGHZ 87, 265, 268; BGH NJW 1963, 2067, 2068; BGH NJW-RR 1986, 1196, 1197; BGH NJW 1988, 133, 134; BGH NJW-RR 1989, 66, 667). Dies erfordert auch die Berücksichtigung der Minderung der Unterhaltspflicht des Antragstellers durch die Schulden, auf deren Begleichung er seinen Ausgleichsanspruch stützt. - BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 94/86
Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten und Zugewinnausgleich
Auszug aus OLG Köln, 10.12.1990 - 2 W 58/90
Sie kann sich außer aus einer solchen Vereinbarung auch aus dem Gesetz, dem Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisses oder aus der Natur der Sache, mithin allgemein aus der besonderen Gestaltung des tatsächlichen Geschehens ergeben (vgl. BGHZ 77, 55, 58; BGHZ 87, 265, 268; BGH NJW 1963, 2067, 2068; BGH NJW-RR 1986, 1196, 1197; BGH NJW 1988, 133, 134; BGH NJW-RR 1989, 66, 667). Dies erfordert auch die Berücksichtigung der Minderung der Unterhaltspflicht des Antragstellers durch die Schulden, auf deren Begleichung er seinen Ausgleichsanspruch stützt. - BGH, 23.02.1981 - II ZR 57/80
Hilfsaufrechnung im Wechselprozeß
Auszug aus OLG Köln, 10.12.1990 - 2 W 58/90
Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, darf dann, wenn der Beklagte die klagebegründenden Behauptungen des Klägers bestreitet und sich hilfsweise durch Aufrechnung mit einer unstreitigen Gegenforderung verteidigt, die Klage wegen der sonst unbestimmten Rechtskraftwirkung der Entscheidung nicht ohne Beweisaufnahme mit der Begründung abgewiesen werden, der Anspruch des Klägers sei entweder schon nicht entstanden oder aber jedenfalls durch Aufrechnung erloschen (vgl. RGZ 167, 257, 258 f.; BGH LM § 322 ZPO Nr. 21; BGH NJW 1974, 2000, 2002; BGHZ 80, 97, 99; BASE 11, 346, 350; OLG Stuttgart, NJW 1970, 1690, 1691;… vgl. auch Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 48. Aufl. 1990, § 300, Anm. 3 E;… Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 388, Anm. 2 b;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl. 1987, § 300, Rdn. 18;… Thomas/Putzo, ZPO, 16. Aufl. 1990, § 145, Anm. II 3, § 300, Anm. 2;… Zöller/Stephan, ZPO, 16. Aufl. 1990, § 145, Rdn. 17). - BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 31/84
Bemessung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs nach der Anrechnungsmethode bei …
Auszug aus OLG Köln, 10.12.1990 - 2 W 58/90
Zum anderen soll durch diesen Bonus der Anreiz zur Erwerbstätigkeit gesteigert werden (vgl. BGH NJW 1982, 41, 43; BGH NJW-RR 1986, 68, 70; BGH NJW 1988, 2369, 2371; BGH NJW-RR 1990, 1346, 1347;… Kalthoener/Büttner, a.a.O., Rdn. 28). - BGH, 16.12.1987 - IVb ZR 102/86
Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten bei arbeitsmarktbedingter …
- BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 598/80
Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltsverpflichteten bei der Bemessung des …
- BGH, 04.07.1963 - VII ZR 41/62
- BGH, 16.09.1981 - IVb ZR 674/80
Anspruch auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt - Bemessung von …
- BGH, 20.07.1990 - XII ZR 74/89
Erhöhung des Geschiedenenunterhalts nach Wegfall von Kindesunterhalt
- BGH, 01.07.1974 - II ZR 115/72
Ansprüche auf Zahlung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge - …
- RG, 10.12.1919 - V 229/19
Wiederkaufsrecht.
- OLG Zweibrücken, 17.08.1988 - 2 UF 138/87
Unterhaltsforderung der Ehefrau vom getrennt lebendem Ehegatten; Selbstverdienen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.1982 - 16 A 342/81
- OLG Stuttgart, 30.04.1970 - 8 W 46/70
- OLG Stuttgart, 11.04.1978 - 17 UF 37/78
Gewährung von Ehegattenunterhalt; Aufnahme einer eigenen Erwerbstätigkeit
- RG, 02.09.1941 - VII 29/41
1. Zur hilfsweise erklärten Aufrechnung. 2. Gilt das Aufrechnungsverbot des § 393 …
- OLG Karlsruhe, 08.04.1981 - 16 UF 133/80
- OLG Köln, 25.05.2016 - 1 W 6/16
Schadensschätzung; allgemeinkundige Tatsache; Internetrecherche; Mutwilligkeit …
Begehrt eine Partei Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines Zahlungsanspruches, gegen den die Gegenseite hilfsweise eine unstreitige Gegenforderung zur Aufrechnung stellt, ist die Rechtsverfolgung hiernach nicht mutwillig (OLG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 1990 - 2 W 58/90, FamRZ 1991, 1192; OLG Hamm…, Beschluss vom 30. März 1998 - 10 WF 355/97, FamRZ 1998, 1603, zitiert juris Rn. 5; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 4 W 97/07, NJW-RR 2008, 405, zitiert juris Rn. 9 ff). - OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07
Bindung an Entscheidung des Beschwerdegerichts bei Zurückverweisung - Prüfung der …
Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, darf dann, wenn sich ein Beklagter - wie hier - nur hilfsweise durch Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen verteidigt, die Klage wegen der sonst unbestimmten Rechtskraftwirkung der Entscheidung nicht mit der Begründung abgewiesen werden, die Klageforderung sei, wenn sie überhaupt begründet sein sollte, "jedenfalls" durch Aufrechnung erloschen (vgl. RGZ 167, 257 [258 f.]; BGHZ 80, 97 [99]; BAGE 11, 346 [350]; Senat, NJW-RR 1992, 258 [260] mit weit.Entsprechend darf auch, wie der Senat bereits früher entschieden hat (vgl. Senat, NJW-RR 1992, 258 [260]), Prozeßkostenhilfe für eine Klage nicht mit der hier vom Landgericht gegebenen Begründung versagt werden, daß die Klage im Ergebnis jedenfalls an der (den) hilfsweise zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung(en) scheitern werde.
- OLG Rostock, 21.12.2021 - 4 U 79/18
Bauträgervertrag: Inhaltskontrolle der notariell vereinbarten sog. Vorlagesperre; …
Rn. 66 Wegen der in § 322 Abs. 2 ZPO vorgesehen Rechtskrafterstreckung muss das Gericht im Fall der Aufrechnung vorweg eine Feststellung über den Bestand der Hauptforderung treffen, bevor es die Klage wegen der für begründet gehaltenen Aufrechnung abweist (BGH…, Urteil vom 01. Juli 1974 - II ZR 115/72 -, juris Rn. 22;… Urteil vom 25. Juni 1956 - II ZR 78/55 -, juris Rn. 9; OLG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 1990 - 2 W 58/90 -, juris Rn. 21;… Musielak/Voit/Musielak, 18. Aufl. 2021, ZPO § 322 Rn. 84;… BeckOK ZPO/Gruber, 41. Ed. 1.7.2021, ZPO § 322 Rn. 71).
- OLG Naumburg, 08.07.2004 - 4 U 37/04
Wegfall der durch die ehelichen Lebensverhältnisse geprägten anderweitigen …
Eine hiervon abweichende Regelung im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs kommt deshalb derzeit nicht in Betracht (vgl. etwa OLG München, FamRZ 1996, 291; OLG Köln FamRZ 1991, 1192). - OLG Nürnberg, 31.05.2001 - 13 U 1944/00
Zwangsvollstreckung: Pfändung des Pfändungspfandrechts
Die "anderweitige Bestimmung" im Sinne des § 426 Abs. 1 BGB ist für diese Zeitspanne darin zu sehen, dass der Beklagte im Verfahren - 1 F 91/95 - AG Erlangen bzw. - 11 UF 1642/96 - OLG Nürnberg die gesamte Hausbelastung auf seiner Seite geltend machte und dass diese bei ihm auch in vollem Umfang bei der Festsetzung seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Klägerin einkommensmindernd berücksichtigt wurde (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1995, 1281 f., FamRZ 1991, 1192 f.). - OLG Köln, 16.05.1994 - 2 W 14/94
- Pizza-Service -, vorvertragliche Pflichten des FG, c.i.c, …
Dabei kann dahinstehen, ob die behaupteten Gegenansprüche schlüssig dargetan oder unstreitig sind (vgl. OLG Köln NJW-RR 1992, 258, 259 f.;… Zöller/Philippi a.a.O. § 114 Rn. 21). - OLG Köln, 24.10.1994 - 13 U 204/94
Innenausgleich gemeinsamer Kreditverbindlichkeiten von Ehegatten nach Scheidung
Dies ist denn auch der Gesichtspunkt, der in den hierzu bei Palandt/Heinrichs (… BGB , 52. Aufl., Rn. 9 zu § 426 m.w.N. - hierauf ist im Senatsbeschluß vom 4.11.1993 Bezug genommen) angeführten Entscheidungen des OLG München, NJW-RR 1990, 1414 und des OLG Köln, NJW-RR 1992, 258 den zentralen Raum einnimmt. - OLG Rostock, 17.11.2021 - 4 U 79/18
"Vorlagesperre" ist unwirksam!
Wegen der in § 322 Abs. 2 ZPO vorgesehen Rechtskrafterstreckung muss das Gericht im Fall der Aufrechnung vorweg eine Feststellung über den Bestand der Hauptforderung treffen, bevor es die Klage wegen der für begründet gehaltenen Aufrechnung abweist (BGH, Urteil vom 01. Juli 1974 - II ZR 115/72 - Urteil vom 25. Juni 1956 - II ZR 78/55 - OLG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 1990 - 2 W 58/90 - Musielak/Voit/Musielak, 18. Aufl. 2021, ZPO § 322 Rn. 84;… BeckOK ZPO/Gruber, 41. Ed. 1.7.2021, ZPO § 322 Rn. 71). - OLG München, 20.07.1995 - 24 U 325/94
Voraussetzungen zur Gewährung eines Ausgleichsanspruchs gegenüber den übrigen …
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