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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.11.1989 - 1 U 167/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6834
OLG Karlsruhe, 29.11.1989 - 1 U 167/89 (https://dejure.org/1989,6834)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.11.1989 - 1 U 167/89 (https://dejure.org/1989,6834)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. November 1989 - 1 U 167/89 (https://dejure.org/1989,6834)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 802
  • WM 1991, 1161
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 10.03.2010 - 9 U 93/09

    Auftragsverhältnis: Kündigung nach dem Scheitern der Ehe unter Berücksichtigung …

    Er beruht auf einer schuldrechtlichen Sonderbeziehung der Parteien, deren Eingehung auch zwischen Ehegatten grundsätzlich möglich ist und in der Regel als Auftrag zu qualifizieren ist (vgl. BGH, FamRZ 1989, 835, m.w. N.; OLG Bremen, FamRZ 2006, 122; OLG Hamm, FamRZ 1992, 437; OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 802;… Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb den Güterrechts, 3. Aufl., Rz. 310 ff, 721).

    Dies bedeutet, dass weder ein vorzeitiger Ersatz der Aufwendungen gemäß § 670 BGB gefordert noch der Auftrag gemäß § 671 BGB jederzeit gekündigt werden kann (…BGH, aaO; OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 802, m.w.N.).

    Rn. 51 Zwar kann eine Kündigung aus wichtigem Grund und damit einhergehend ein Anspruch auf Befreiung in entsprechender Anwendung des § 775 Ziffer 3 BGB gerechtfertigt sein, wenn der geschiedene Ehegatte seinen nicht während intakter Ehe begründeten, sondern aus einer Scheidungsfolgenvereinbarung begründeten Verpflichtungen als persönlicher Schuldner nicht mehr nachkommt und der Eintritt der dinglichen Haftung konkret zu befürchten ist (so OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 802).

  • OLG Bremen, 26.04.2005 - 4 U 9/05

    Rückabwicklung der Einräumung dinglicher Sicherheiten zur Aufnahme eines …

    Soweit es um den Anspruch der geschiedenen Ehefrau des Beklagten geht, ist auch die schuldrechtliche Sonderbeziehung der Ehegatten untereinander bei Scheitern der Ehe unter Heranziehung der Regeln über das Auftragsverhältnis abzuwickeln (BGH FamRZ 89, 835 ff.; OLG Karlsruhe FamRZ 91, 802-803;… Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 3. Aufl., Rn. 312, 720).
  • OLG Hamm, 15.02.2002 - 10 UF 216/01

    Güterrechtlicher Ausgleich unbenannter Zuwendungen unter Ehegatten; …

    Rn. 61 Wenn ein Ehegatte für die Verbindlichkeiten des anderen Ehegatten Sicherheiten bestellt, wobei es unerheblich ist, ob diese schuldrechtlicher oder dinglicher Art sind, ist Auftragsrecht anzuwenden; dem die Sicherheit stellenden Ehegatten sind Ansprüche auf Befreiung von der Verbindlichkeit oder auf Erstattung geleisteter Zahlungen gem. § 670 BGB nach Scheitern der Ehe zuzubilligen, soweit nicht anderweitige vertragliche Regelungen oder die Grundsätze von Treu und Glauben entgegenstehen (BGH FamRZ 1989, 835; OLG Hamm (33.Zs.) FamRZ 1992, 437; OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 802;… Wever a.a.O., Rnr. 718-720).
  • OLG Rostock, 08.12.2010 - 3 W 155/10

    Rechtsstellung des Erwerbers eines mit einem Grundpfandrecht belasteten …

    Dies gilt auch für die Rechtsbeziehungen des Eigentümers, der für eine fremde Schuld ein Grundpfandrecht an seinem Grundstück bestellt, im Verhältnis zum persönlichen Schuldner (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Bremen, Beschl. v. 26.04.2005, 4 U 9/05, NJW 2005, 3504; OLG Hamm, Urt. v. 15.02.2002, 10 UF 216/01, FamRZ 2003, 97; OLG Karlsruhe, Urt. v. 29.11.1989, 1 U 167/89, WM 1991, 1161; Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2009], Vorbem. zu §§ 1113 ff Rn. 37; Staudinger/Martinek, BGB [2006], § 670 Rn. 8, 34; Palandt/Sprau, BGB, 69. Aufl., Einf.
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