Rechtsprechung
| OLG Celle, 09.08.2006 - 15 UF 46/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kindesunterhalt: Unterhaltsregress des Scheinvaters gegen den Putativvater
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 826 BGB; § 1600d Abs. 4 BGB; § 1600e Abs. 1 BGB; § 1607 Abs. 3 S. 2 BGB; § 1712 Abs. 1 Nr. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG
Wirksamkeit der Geltendmachung eines Unterhaltsregresses durch den Scheinvater gegen den vermutlichen tatsächlichen Erzeuger aus übergegangenem Kindesunterhalt; Voraussetzungen für die Teilnahmepflicht des vermeindlichen Kindesvaters an einem außergerichtlichen DNA-Test; ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1600d Abs. 4
Ansprüche des rechtlichen gegen den biologischen Vater eines Kindes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Wirksamkeit der Geltendmachung eines Unterhaltsregresses durch den Scheinvater gegen den vermutlichen tatsächlichen Erzeuger aus übergegangenem Kindesunterhalt; Voraussetzungen für die Teilnahmepflicht des vermeindlichen Kindesvaters an einem außergerichtlichen DNA-Test; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Uelzen, 10.01.2006 - 3b F 1022/05
- OLG Celle, 09.08.2006 - 15 UF 46/06
- BGH, 16.04.2008 - XII ZR 144/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 673 (Ls.)
- FuR 2006, 574
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.02.1993 - XII ZR 238/91
Rückgriff des Scheinvaters wegen geleisteten Unterhalts
Auszug aus OLG Celle, 09.08.2006 - 15 UF 46/06
Rn. 8 Er folgt damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 121, 299 = FamRZ 1993, 696), der bereits zu § 1600 a Satz 2 BGB a. F. - unter Ablehnung verbreiteter gegenteiliger Literaturmeinungen - entschieden hat, dass die Vorschrift das "Verbot, eine Vaterschaft außerhalb der vom Gesetz zur Verfügung gestellten Verfahrenswege geltend zu machen," enthält und deshalb eine zur Realisierung des Rückgriffsanspruchs des Scheinvaters notwendige Klärung der Vaterschaft des angeblichen Erzeugers nicht als Vorfrage in einem Regressprozess durchgesetzt werden kann.Rn. 13 Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die durch eine inzidente Vaterschaftsfeststellung eintretenden Folgen für die Kinder ebenso unerwünscht und belastend sein können wie die Tatsache der Abstammung selbst (vgl. BGH FamRZ 1993, 696, 697).
Es erscheint dem Senat nicht ausgeschlossen, dass der Bundesgerichtshof an seiner bisherigen Rechtsprechung (BGHZ 121, 299 = FamRZ 1993, 696) vor dem Hintergrund, dass seit dem Wegfall der Amtspflegschaft Fallkonstellationen wie die vorliegende eine zunehmende Rolle spielen und die Technik und Methoden der Abstammungsbegutachtung zwischenzeitlich so verfeinert sind, dass ein körperlicher Eingriff nicht mehr erforderlich ist (Mundschleimhautabstrich) und die Gefahr widersprechender Entscheidungen kaum noch gegeben ist, nicht mehr festhält.
- BGH, 10.07.2001 - VI ZR 160/00
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Unterlassen
Auszug aus OLG Celle, 09.08.2006 - 15 UF 46/06
Der Umstand, dass der Beklagte es unterlässt, die Vaterschaft anzuerkennen oder ihre gerichtliche Feststellung zu betreiben, kann nur dann als sittenwidriges Verhalten angesehen werden, wenn dass geforderte Tun einem sittlichen Gebot entspricht (BGH NJW 2001, 3702). - BGH, 11.11.1981 - IVb ZB 783/81
Bestellung eines Pflegers für ein nichteheliches Kind
Auszug aus OLG Celle, 09.08.2006 - 15 UF 46/06
Eine Mutter, die Auskünfte über die Person des Vaters der Kinder verweigert, gibt aber zu erkennen, dass sie die Vaterschaftsfeststellung jedenfalls nicht fördern will, so dass eine Aufhebung der Amtspflegschaft für diesen Aufgabenbereich dem Wohl des Kindes widerspricht (vgl. BGH FamRZ 1982, 159). - OLG Düsseldorf, 16.06.1999 - 3 WF 152/99
Auszug aus OLG Celle, 09.08.2006 - 15 UF 46/06
Rn. 9 Demgegenüber vertritt das OLG Düsseldorf (FamRZ 2000, 1032) die Auffassung, dass in Fällen, in denen die Mutter und das Kind von der Feststellung der Vaterschaft absehen, eine Ausnahme dann zuzulassen sei, wenn der Erzeuger sich zu der Vaterschaft bekenne, in einem früheren gerichtlichen Abstammungsgutachten seine Vaterschaft als praktisch erwiesen angesehen wurde und das Beharren auf der Regresssperre als Verstoß gegen Treu und Glauben zu untragbaren Ergebnissen führen würde.
- BGH, 16.04.2008 - XII ZR 144/06
Unterhaltsregress des Scheinvaters gegen den Erzeuger des Kindes ohne …
Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FuR 2006, 574 ff. und OLGR Celle 2007, 138 ff. veröffentlicht ist, hat die dagegen gerichtete Berufung des Klägers zurückgewiesen. - BVerfG, 27.05.2010 - 1 BvR 2643/07
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Rn. 20 So wurde zwar durchaus wie vom Oberlandesgericht in der angegriffenen Entscheidung vertreten, dass die Rechtsausübungssperre des § 1600d Abs. 4 BGB die inzidente Feststellung der Vaterschaft in einem Scheinvaterregressprozess ausschließe (vgl. OLG Koblenz…, Urteil vom 20. Oktober 2003 - 12 U 1462/02 -, juris, Rn. 11; Saarländisches OLG…, Beschluss vom 7. Januar 2005 - 6 WF 91/04 -, juris, Rn. 1; OLG Celle, Urteil vom 9. August 2006 - 15 UF 46/06 -, juris, Rn. 7 ff.). - OLG Schleswig, 19.03.2007 - 13 UF 157/05
Rückgriffsanspruch des Scheinvaters
Er haftet auf Zahlung des Unterhalts, wenn gemäß § 1600d Abs. 4 BGB seine Vaterschaft feststeht (OLG Hamm in OLG-Report 2004, 382; OLG Celle in OLG-Report 2007, 138). - OLG Hamm, 14.02.2007 - 11 UF 210/06
Kann der vermeintliche Vater den für ein sog. "Kuckuckskind" geleisteten …
Die obergerichtliche Rechtsprechung hat sich dem weitgehend angeschlossen (OLG Hamm - 9. FamS - FamRZ 2003, 401; OLG Koblenz NJW-RR 2004, 146; zuletzt OLG Celle FuR 2006, 574 mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstandes in Rechtsprechung und Schrifttum).
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