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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 16.11.2006 - 6 UF 29/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5139
OLG Saarbrücken, 16.11.2006 - 6 UF 29/06 (https://dejure.org/2006,5139)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.11.2006 - 6 UF 29/06 (https://dejure.org/2006,5139)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. November 2006 - 6 UF 29/06 (https://dejure.org/2006,5139)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 313; ; BGB § 1579 Nr. 1; ; BGB § 1579 Nr. 6; ; ZPO § 283; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 530; ; ZPO § 531; ; ZPO § 621 d; ; ZPO § 769; ; BErzGG § 9; ; SGG II § 33 Abs. 1; ; UVG § 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1579 Nr. 1, Nr. 6
    Selbstbehalt gegenüber Ehegatten bei minderjährigen Kindern - Mangelfallberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abänderbarkeit eines Vergleichs; Beurteilung einer Störung der Geschäftsgrundlage; Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung auf Grund neuen Vorbringens; Berücksichtigung der berufsbedingten Fahrtkosten bei der Bewertung des monatlichen Nettoeinkommens; Berücksichtigung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1738 (Ls.)
  • FuR 2007, 184
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2006 - 6 UF 29/06
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, FamRZ 2006, 683) die Selbstbehaltssätze gegenüber Ehegatten grundsätzlich höher anzusetzen sind, als gegenüber minderjährigen Kindern.

    Der Senat erachtet es für angemessen, insoweit von dem Betrag auszugehen, der in der Mitte zwischen dem notwendigen und dem angemessenen Selbstbehalt liegt (so auch Büttner, FamRZ 2006, 765).

  • BGH, 22.01.2003 - XII ZR 2/00

    Höhe des Unterhalts im absoluten Mangelfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2006 - 6 UF 29/06
    Es ist somit zunächst die Verteilungsmasse von 216, 24 EUR (= bereinigtes Einkommen: 1.211,24 EUR - 995 EUR) unter Berücksichtigung der BGH-Rechtsprechung zur Mangelfallberechnung (vgl. FamRZ 2003, 363) aufzuteilen; die danach noch verbleibende Differenz zwischen dem angemessenen Selbstbehalt und dem notwendigen Selbstbehalt in Höhe von 105 EUR steht grundsätzlich dem unterhaltsberechtigten Kind zu (…vgl. Eschenbruch, Der Unterhaltsprozess, 4. Aufl., Rz. 3127; Soyka, FuR 2006, 269).
  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2006 - 6 UF 29/06
    Die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung auf Grund neuen, nicht gemäß § 283 ZPO nachgelassenen Vorbringens ist, von dem Sonderfall eines Wiederaufnahmegrundes abgesehen, nur dann geboten, wenn dieses Vorbringen ergibt, dass es auf Grund eines nicht prozessordnungsmäßigen Verhaltens des Gerichts, insbesondere einer Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) oder des Anspruchs auf rechtliches Gehör, nicht rechtzeitig in den Rechtsstreit eingeführt worden ist (vgl. BGHZ 30, 60; BGH, NJW 1993, 134; MDR 1999, 758; NJW 2000, 142, 143).
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZR 108/00

    Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung zum …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2006 - 6 UF 29/06
    Die Abänderbarkeit eines Vergleichs beurteilt sich nach den Grundsätzen des Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB (vgl. BGH, FamRZ 1995, 665; FamRZ 2001, 1687; Senatsurteil vom 13. Mai 2004 - 6 UF 77/03;… Wendl/Thalmann, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 8, Rz. 169 ff, m.w.N.).
  • BGH, 08.02.1999 - II ZR 261/97

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach erstmaligem rechtlichen Hinweis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2006 - 6 UF 29/06
    Die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung auf Grund neuen, nicht gemäß § 283 ZPO nachgelassenen Vorbringens ist, von dem Sonderfall eines Wiederaufnahmegrundes abgesehen, nur dann geboten, wenn dieses Vorbringen ergibt, dass es auf Grund eines nicht prozessordnungsmäßigen Verhaltens des Gerichts, insbesondere einer Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) oder des Anspruchs auf rechtliches Gehör, nicht rechtzeitig in den Rechtsstreit eingeführt worden ist (vgl. BGHZ 30, 60; BGH, NJW 1993, 134; MDR 1999, 758; NJW 2000, 142, 143).
  • BGH, 07.10.1992 - VIII ZR 199/91

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung bei möglicher Unrichtigkeit des von …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2006 - 6 UF 29/06
    Die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung auf Grund neuen, nicht gemäß § 283 ZPO nachgelassenen Vorbringens ist, von dem Sonderfall eines Wiederaufnahmegrundes abgesehen, nur dann geboten, wenn dieses Vorbringen ergibt, dass es auf Grund eines nicht prozessordnungsmäßigen Verhaltens des Gerichts, insbesondere einer Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) oder des Anspruchs auf rechtliches Gehör, nicht rechtzeitig in den Rechtsstreit eingeführt worden ist (vgl. BGHZ 30, 60; BGH, NJW 1993, 134; MDR 1999, 758; NJW 2000, 142, 143).
  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90

    Anpassung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2006 - 6 UF 29/06
    Als Ausgangspunkt dieser Beurteilung sind zunächst die Grundlagen, die für den ursprünglichen Titel maßgebend waren, genau zu ermitteln und es ist zu prüfen, welche Änderungen zwischenzeitlich eingetreten sind und welche Auswirkungen sich daraus für die Unterhaltshöhe ergeben (BGH, FamRZ 1992, 539), wobei die Darlegungs- und Beweislast für den Wegfall der Geschäftsgrundlage der Abänderungskläger trägt (…vgl. Wendl/Thalmann, a.a.O, Rz. 166).
  • BGH, 21.02.1986 - V ZR 246/84

    Anforderungen an Bestimmtheit einer Klage auf Grundbuchberichtigung durch …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2006 - 6 UF 29/06
    Im Übrigen steht der Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung im freien Ermessen des Gerichts (vgl. BGH, NJW 1986, 1867).
  • BGH, 15.03.1995 - XII ZR 257/93

    Zeitliche Begrenzung eines durch Prozeßvergleich titulierten Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2006 - 6 UF 29/06
    Die Abänderbarkeit eines Vergleichs beurteilt sich nach den Grundsätzen des Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB (vgl. BGH, FamRZ 1995, 665; FamRZ 2001, 1687; Senatsurteil vom 13. Mai 2004 - 6 UF 77/03;… Wendl/Thalmann, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 8, Rz. 169 ff, m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1959 - IV ZR 311/58

    Restitutionsklage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2006 - 6 UF 29/06
    Die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung auf Grund neuen, nicht gemäß § 283 ZPO nachgelassenen Vorbringens ist, von dem Sonderfall eines Wiederaufnahmegrundes abgesehen, nur dann geboten, wenn dieses Vorbringen ergibt, dass es auf Grund eines nicht prozessordnungsmäßigen Verhaltens des Gerichts, insbesondere einer Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) oder des Anspruchs auf rechtliches Gehör, nicht rechtzeitig in den Rechtsstreit eingeführt worden ist (vgl. BGHZ 30, 60; BGH, NJW 1993, 134; MDR 1999, 758; NJW 2000, 142, 143).
  • OLG Saarbrücken, 24.06.2004 - 6 UF 77/03

    Verhältnis von Ansprüchen nach dem Grundsicherungsgesetz zu Ansprüchen auf …

  • OLG Saarbrücken, 04.03.2010 - 6 UF 86/09

    Zulässigkeit einer Abänderungsklage

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Abänderungsvoraussetzungen trägt der Abänderungskläger (BGH FamRZ 1995, 665 ;… Wendl/Schmitz, Unterhaltsrecht, 7. Aufl., § 10, Rz. 169), der auch die wesentlichen Umstände, die für die Ersttitulierung maßgebend waren, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat (BGH FamRZ 2007, 200 ; Senatsurteil vom 16. November 2006 - 6 UF 29/06 -, OLGR Saarbrücken 2007, 127).
  • OLG Saarbrücken, 05.08.2010 - 6 UF 138/09

    Ehegattenunterhalt: Abänderungsklage wegen Vorruhestandes des …

    Die Darlegungs- und Beweislast für den Wegfall der Geschäftsgrundlage einschließlich der für die Ersttitulierung maßgebenden Umstände - mithin für eine wesentliche Änderung derselben seit dem Vergleichsschluss - trägt der Abänderungskläger (vgl. BGH FamRZ 2010, 192; 2007, 200; 1996, 665; Senatsurteil vom 16. November 2006 - 6 UF 29/06 -, OLGR Saarbrücken 2007, 127).
  • OLG Saarbrücken, 15.07.2010 - 6 UF 4/10

    Nachehelicher Unterhalt: Vertrauensschutz in Überleitungsfällen

    Rn. 41 Dies zeigt sich schon in Ansehung der Umstände, unter denen die bisherige Unterhaltsregelung getroffen worden war und hinsichtlich derer der Kläger auf der Grundlage der Grundsätze über die Veränderung oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage (BGH FamRZ 2010, 192; 2008, 1911; 2001, 1140; 1995, 665; Senatsurteile vom 1. März 2007 - 6 UF 72/06 - und vom 11. November 2005 - 6 UF 40/05 -) eine Abänderung begehrt mit der Folge, dass er die Darlegungs- und Beweislast für den Wegfall der Geschäftsgrundlage (BGH FamRZ 1996, 665;… Urteil des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 14. Oktober 2009 - 9 UF 44/08 - Wendl/Schmitz, Unterhaltsrecht, 7. Aufl., § 10, Rz. 169) einschließlich der wesentlichen Umstände, die für die Ersttitulierung maßgebend waren, trägt (BGH FamRZ 2007, 200; Senatsurteil vom 16. November 2006 - 6 UF 29/06 -, OLGR Saarbrücken 2007, 127).
  • OLG Zweibrücken, 07.08.2007 - 5 UF 163/06

    Abänderungsklage gegen einen Unterhaltsvergleich - Schwerwiegende Veränderung der …

    Zu einem schlüssigen Klagevorbringen des Abänderungsklägers gehört neben der vollständigen Darstellung der Grundlagen des abzuändernden Titels auch die Darstellung der jetzt gegebenen Verhältnisse, aus denen eine wesentliche Veränderung der aktuellen gegenüber den bei Vergleichsschluss gegebenen Verhältnissen hergeleitet wird (vgl. OLG Saarbrücken, FuR 2007, 184; OLG Köln, FamRZ 2005, 1755; OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 815).
  • OLG Saarbrücken, 28.11.2006 - 6 WF 88/06

    Selbstbehalt gegenüber Ehegatten bei Betreuung eines gemeinsamen minderjährigen …

    Nach dem zutreffenden Ausgangspunkt des Familiengerichts sind unter Beachtung der neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, FamRZ 2006, 683), der sich der Senat zwischenzeitlich angeschlossen hat (Senatsurteil vom 16. November 2006 - 6 UF 29/06), die Selbstbehaltssätze gegenüber Ehegatten grundsätzlich höher anzusetzen, als gegenüber minderjährigen Kindern.
  • OLG Saarbrücken, 11.11.2010 - 6 UF 12/10

    Anforderungen an die Darlegungspflicht des Unterhaltsgläubigers bzgl. einer …

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Abänderungsvoraussetzungen trägt der Abänderungskläger (BGH FamRZ 1995, 665 ;… Wendl/Schmitz, Unterhaltsrecht, 7. Aufl., § 10, Rz. 169), der auch die wesentlichen Umstände, die für die Ersttitulierung maßgebend waren, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat (BGH FamRZ 2007, 200 ; Senatsurteil vom 16. November 2006 - 6 UF 29/06 - OLGR Saarbrücken 2007, 127; vgl. zum Ganzen auch Senatsurteil vom 4. März 2010 - 6 UF 86/09 -).
  • OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 6 UF 54/06

    Zur Berechnung des Trennungsunterhalts bei Berufstätigkeit nur eines - …

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, FamRZ 2006, 683), der sich der Senat zwischenzeitlich angeschlossen hat (Senatsentscheidungen vom 16. November 2006 - 6 UF 29/06 - und vom 28. November 2006 - 6 WF 88/06 -), sind die Selbstbehaltssätze gegenüber Ehegatten grundsätzlich höher anzusetzen, als gegenüber minderjährigen Kindern.
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