Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 22.05.2018 - 10 UF 22/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Unterhaltsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1613
Höhe des Anspruchs auf Kindesunterhalt gegen einen selbständig tätigen Unterhaltsschuldner - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe des Anspruchs auf Kindesunterhalt gegen einen selbständig tätigen Unterhaltsschuldner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Höhe des Anspruchs auf Kindesunterhalt gegen einen selbständig tätigen Unterhaltsschuldner
Besprechungen u.ä.
- ftcam-ra.de
, S. 3 (Entscheidungsbesprechung)
Kindesunterhalt
Verfahrensgang
- AG Bernau, 13.01.2016 - 6 F 107/15
- OLG Brandenburg, 22.05.2018 - 10 UF 22/16
Papierfundstellen
- NJ 2018, 334
- FuR 2018, 468
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.03.2014 - XII ZB 234/13
Unterhalt des minderjährigen Kindes: Bedarfsminderung durch hohe Aufwendungen des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2018 - 10 UF 22/16
Es sind grundsätzlich keine Abstriche bei der Unterhaltspflicht vorzunehmen, soweit das Umgangsrecht in einem üblichen Maß ausgeübt wird (BGH, Beschluss vom 12.3.2014 - XII ZB 234/13, Rn. 39, juris; BGH…, Beschluss vom 5.11.2014 - XII ZB 599/13, Rn. 22, juris; KG…, Beschluss vom 11.12.2015 - 13 UF 164/15, Rn. 10, Juris). - BGH, 05.11.2014 - XII ZB 599/13
Kindesunterhalt: Barunterhaltspflicht bei Wechselmodell; Abgrenzung zum …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2018 - 10 UF 22/16
Es sind grundsätzlich keine Abstriche bei der Unterhaltspflicht vorzunehmen, soweit das Umgangsrecht in einem üblichen Maß ausgeübt wird (BGH…, Beschluss vom 12.3.2014 - XII ZB 234/13, Rn. 39, juris; BGH, Beschluss vom 5.11.2014 - XII ZB 599/13, Rn. 22, juris; KG…, Beschluss vom 11.12.2015 - 13 UF 164/15, Rn. 10, Juris). - BGH, 03.12.2008 - XII ZR 182/06
Familienrecht - Zurechnung fiktiver Einkünfte
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2018 - 10 UF 22/16
5 % berufsbedingte Aufwendungen (vgl. BGH, FamRZ 2009, 314, Rn. 39), mithin 83, 91 EUR,.
- BGH, 02.06.2004 - XII ZR 217/01
Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines Selbständigen
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2018 - 10 UF 22/16
Die mit der Auflösung des Investitionsabzugsbetrages verbundene Steuernachzahlung ist bei der Einkommensermittlung in Abweichung vom In-Prinzip grundsätzlich fiktiv dem Jahr, in dem der steuerliche Vorteil für die Rückstellung eingetreten war, zuzurechnen (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 1227 zur Ansparabschreibung;… generell zur Geltung des Für-Prinzips bei fiktiven Steuern in Abweichung von dem sonst grundsätzlich geltenden In-Prinzip Wendl/Gerhardt, a. a. O., § 1 Rn. 1009). - BGH, 07.11.2012 - XII ZB 229/11
Nachehelicher Unterhalt: Nachträgliche Erhöhung des nach dem Auskunftsbegehren …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2018 - 10 UF 22/16
Denn er hat mit Schriftsatz vom 29.1.2015 seine Unterhaltsforderung auf den Mindestunterhalt unter Berücksichtigung der Unterhaltsvorschusszahlung beschränkt, sodass er diesen nun nicht rückwirkend wieder erhöhen kann, § 1613 Abs. 1 S. 1 BGB (s.a. BGH, FamRZ 2013, 109). - KG, 11.12.2015 - 13 UF 164/15
Unterhalt des minderjährigen Kindes: Unterschreitung des Mindestunterhalts durch …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.05.2018 - 10 UF 22/16
Es sind grundsätzlich keine Abstriche bei der Unterhaltspflicht vorzunehmen, soweit das Umgangsrecht in einem üblichen Maß ausgeübt wird (BGH…, Beschluss vom 12.3.2014 - XII ZB 234/13, Rn. 39, juris; BGH…, Beschluss vom 5.11.2014 - XII ZB 599/13, Rn. 22, juris; KG, Beschluss vom 11.12.2015 - 13 UF 164/15, Rn. 10, Juris).
- OLG Düsseldorf, 26.11.2020 - 7 UF 189/19
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt Unterhaltsrechtliche Bewertung von …
Unterbleibt die Investition bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des jeweiligen Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres, ist die Rücklage für die beabsichtigte Investition gem. § 7g Abs. 3 S. 2 EStG nach zwei Jahren gewinnerhöhend aufzulösen, mit der Folge, dass sich der Gewinn nicht nur um den aufgelösten Rücklagenbetrag erhöht, sondern - als Ausgleich für die "fehlgeschlagene Steuervergünstigung" - um einen für jedes volle Kalenderjahr des Bestehens der Rücklage um 6% erhöhten Betrag (…s. BGH, FamRZ 2004, 1177, Rdn. 27 zu Ansparabschreibungen und ab Rdn. 33 ff. zur dann notwendigen fiktiven Steuerberechnung; s. auch OLG Brandenburg, NZFam 2018, 659, zit. nach juris, Rdn. 21). - OLG Hamm, 04.07.2024 - 4 UF 35/24
Zumutbarkeit der Aufgabe einer selbstständigen Existenz eines …
Grundsätzlich gilt zwar, dass dem Unterhaltsschuldner auch die Aufgabe einer selbstständigen Existenz zugunsten einer besser bezahlten abhängigen Beschäftigung zumutbar sein kann (BGH…, Urteil vom 22.10.1997 - XII ZR 278/95, FamRZ 1998, 357, juris Rn. 28; OLG Hamm…, Beschluss vom 10.04.2018 - 1 UF 186/17, FamRZ 2018, 1311, juris Rn. 55; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.05.2018 - 10 UF 22/16, NZFam 2018, 659). - OLG Brandenburg, 28.04.2023 - 13 UF 79/22
Zahlung von Kindesunterhalt durch den Kindesvater nach Aufkündigung einer …
Die Länge der Übergangszeit ist im Einzelfall zu bestimmen, regelmäßig sind allerdings drei bis sechs Monate ausreichend für das Auffinden einer entsprechenden Arbeitsmöglichkeit (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 10 UF 22/16 -, Rn. 37, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 07.02.2018 - 21 WF 219/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BGB § 1353 Abs. 1; BGB § 1578; VersAusglG § 33; SGB VI § 34; SGB VI § 42 Abs. 1; ZPO § 894
Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bei Inanspruchnahme lediglich einer Teilrente - IWW
BGB § 1353 Abs. 1 BGB § 1578 VersAusglG § 33 SGB VI § 34 SGB VI § 42 Abs. 1 ZPO § 894
- degruyter.com
Unterhaltsrecht
- rechtsportal.de
Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bei Inanspruchnahme lediglich einer Teilrente
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bei Inanspruchnahme lediglich einer Teilrente
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bei Inanspruchnahme lediglich einer Teilrente
Besprechungen u.ä. (2)
- ftcam-ra.de
, S. 2 (Entscheidungsbesprechung)
Obliegenheit zur Inanspruchnahme einer Vollrente
- ftcam-ra.de
, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)
Ehegattenunterhalt
Verfahrensgang
- AG Tostedt, 27.10.2017 - 14 F 223/17
- OLG Celle, 07.02.2018 - 21 WF 219/17
Papierfundstellen
- MDR 2018, 870
- FamRZ 2018, 1078
- FuR 2018, 468
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BGH, 09.11.2016 - XII ZB 227/15
Unterhalt der minderjährigen Kindes: Umfang der Erwerbsobliegenheit des …
Auszug aus OLG Celle, 07.02.2018 - 21 WF 219/17
Anderenfalls sind ihm diejenigen Einkünfte anzurechnen, die er bei gutem Willen durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könnte (vgl. BGH FamRZ 1981, 539; 2014, 1992; 2017, 109;… Palandt/Brudermüller, a.a.O., Einf v § 1569 Rz. 9, MünchKommBGB/Maurer, BGB, 7. Aufl. 2017, § 1578 Rz. 59). - BGH, 22.01.2014 - XII ZB 185/12
Leistungsfähigkeit beim Kindesunterhalt: Reale Beschäftigungschance bei …
Auszug aus OLG Celle, 07.02.2018 - 21 WF 219/17
Daher obliegt es ihm auch, seine Arbeitskraft, aber auch sein Vermögen so gut wie möglich einsetzen (vgl. BGH FamRZ 2014, 637;… Wendl/Dose, Unterhaltsrecht, 9. Aufl., § 1 Rn. 736;… Palandt/Brudermüller, BGB, 77. Aufl., § 1581 Rn. 4, Büte/Poppen/Menne, Unterhaltsrecht, 3. Aufl., § 1578 Rn. 14). - BGH, 24.09.2014 - XII ZB 111/13
Verfahren auf Kindesunterhalt: Versäumnisbeschluss des Beschwerdegerichts im …
Auszug aus OLG Celle, 07.02.2018 - 21 WF 219/17
Anderenfalls sind ihm diejenigen Einkünfte anzurechnen, die er bei gutem Willen durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könnte (vgl. BGH FamRZ 1981, 539; 2014, 1992; 2017, 109;… Palandt/Brudermüller, a.a.O., Einf v § 1569 Rz. 9, MünchKommBGB/Maurer, BGB, 7. Aufl. 2017, § 1578 Rz. 59).
- BGH, 03.11.2004 - XII ZR 128/02
Zur Zustimmungspflicht eines Ehegatten zu einer gemeinsamen steuerlichen …
Auszug aus OLG Celle, 07.02.2018 - 21 WF 219/17
Vor diesem Hintergrund entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die in der Literatur geteilt wird, dass unter dem Aspekt der Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Interessen des anderen Ehegatten die Verpflichtung zur Mitwirkung an einer gemeinsamen Veranlagung sowie zur Zustimmung bei der Durchführung des sogenannten begrenzten Realsplittings besteht (vgl. BGH NJW 1983, 576 ff., FamRZ 2005, 182 ff.;… Klein/Perleberg/Kölbel, FamVermR, 2. Aufl., Kap. 2 Rn. 953 ff., 990 ff., Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 7. Aufl., Rn. 354 ff., 361 ff.). - BGH, 29.04.1998 - XII ZR 266/96
Verpflichtung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting
Auszug aus OLG Celle, 07.02.2018 - 21 WF 219/17
Rn. 26 c) Ebenso wie die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting gegenüber dem Finanzamt stellt auch der Antrag auf Vollrente gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung dar, zu deren Abgabe ein Beteiligter im gerichtlichen Familienverfahren grundsätzlich verpflichtet werden kann (siehe zum begrenzten Realsplitting auch BGH FamRZ 1998, 953) und die mit Rechtskraft der Entscheidung gemäß § 894 ZPO als abgegeben gilt (BGH FamRZ 1989, 738). - BGH, 08.06.2005 - XII ZR 294/02
Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage gegen einen Unterhaltstitel
Auszug aus OLG Celle, 07.02.2018 - 21 WF 219/17
Der Anspruch auf Rentenzahlung ist quasi ein Surrogat für die im Verhältnis zum Unterhaltsberechtigten nicht mehr bestehende Erwerbsverpflichtung (siehe auch BGH FamRZ 2005, 1479 ff., OLG Düsseldorf, FamRZ 2007, 1157, MünchKomm/Maurer, a.a.O., § 1578 Rz. 695) mit der Folge, dass auch diese in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen sind. - BVerfG, 04.09.2017 - 1 BvR 2443/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus OLG Celle, 07.02.2018 - 21 WF 219/17
Da im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren schwierige, noch nicht geklärte oder zweifelhafte Rechtsfragen grundsätzlich nicht abschließend vorweg entschieden werden können (vgl. BVerfG FamRZ 2017, 2031; 2007, 1876;… Zöller/Geimer, ZPO, 32. Aufl., § 114 Rn. 21), ist der Antragstellerin bereits unter diesem Gesichtspunkt Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, zumal sich ihre Rechtsverfolgung nicht als völlig aussichtslos erweist. - BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 430/03
503 Service Unavailable
Auszug aus OLG Celle, 07.02.2018 - 21 WF 219/17
Da im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren schwierige, noch nicht geklärte oder zweifelhafte Rechtsfragen grundsätzlich nicht abschließend vorweg entschieden werden können (vgl. BVerfG FamRZ 2017, 2031; 2007, 1876;… Zöller/Geimer, ZPO, 32. Aufl., § 114 Rn. 21), ist der Antragstellerin bereits unter diesem Gesichtspunkt Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, zumal sich ihre Rechtsverfolgung nicht als völlig aussichtslos erweist. - BGH, 28.03.2007 - XII ZR 119/04
Grenzen und Inhaltskontrolle ehevertraglicher Vereinbarungen über Trennungs- und …
Auszug aus OLG Celle, 07.02.2018 - 21 WF 219/17
Der Anspruch auf Rentenzahlung ist quasi ein Surrogat für die im Verhältnis zum Unterhaltsberechtigten nicht mehr bestehende Erwerbsverpflichtung (siehe auch BGH FamRZ 2005, 1479 ff., OLG Düsseldorf, FamRZ 2007, 1157, MünchKomm/Maurer, a.a.O., § 1578 Rz. 695) mit der Folge, dass auch diese in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen sind. - BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 566/80
Unterhaltspflicht - Schwere Verfehlung - Leistungsfähigkeit - Freiwillige Aufgabe …
Auszug aus OLG Celle, 07.02.2018 - 21 WF 219/17
Anderenfalls sind ihm diejenigen Einkünfte anzurechnen, die er bei gutem Willen durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könnte (vgl. BGH FamRZ 1981, 539; 2014, 1992; 2017, 109;… Palandt/Brudermüller, a.a.O., Einf v § 1569 Rz. 9, MünchKommBGB/Maurer, BGB, 7. Aufl. 2017, § 1578 Rz. 59). - BFH, 25.10.1988 - IX R 53/84
Zur Ersetzung der beim Realsplitting erforderlichen Zustimmung durch Verurteilung …
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