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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 06.12.1999

Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 38/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8104
VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 38/99 (https://dejure.org/1999,8104)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20.12.1999 - VerfGH 38/99 (https://dejure.org/1999,8104)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 38/99 (https://dejure.org/1999,8104)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • nomos.de PDF, S. 33

    Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB; § 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO; § 3 Abs. 3 Satz 2 MHG
    Gesetzlicher Richter/Einholung eines Rechtsentscheids/Mieterhöhungserklärung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    MHG § 3; ZPO § 541; Art. 15 VvB
    Keine Wärmebedarfsberechnung in der Mieterhöhung; Verfassungsverstoß bei Nichtvorlage zum Rechtsentscheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 231
  • NJ 2000, 252
  • GE 2000, 120
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 38/99
    Ob eine so weitgehende Erläuterungspflicht vom Zweck des § 3 Abs. 3 Satz 2 MHG, dem Schutzbedürfnis des Mieters Rechnung zu tragen, geboten ist oder nicht das Interesse des Vermieters an baldiger Mieterhöhung durch zu strenge formale Anforderungen schon im Vorfeld eines etwaigen Rechtsstreits übermäßig beeinträchtigt, bedarf schon aus Gründen der Gleichheit vor dem Gesetz und der Rechtssicherheit einer einfachrechtlich verbindlichen Klärung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung, zumal diese Frage unter den Gesichtspunkten des Rechts auf Eigentum und auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes auch verfassungsrechtlich bedeutsam ist (vgl. BVerfGE 53, 352 ).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 38/99
    Rn. 17 Die in Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Gewährleistung des gesetzlichen Richters ist verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer acht lässt (vgl. BVerfGE 76, 93 ; ebenso Beschluss vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 ).
  • VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 23/95

    Nichteinholung eines Rechtsentscheids in einer Mietsache verletzt Grundrecht auf …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 38/99
    Rn. 17 Die in Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB in Übereinstimmung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Gewährleistung des gesetzlichen Richters ist verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht willkürlich außer acht lässt (vgl. BVerfGE 76, 93 ; ebenso Beschluss vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 23/95 - LVerfGE 3, 99 ).
  • LG Berlin, 05.03.1999 - 64 S 323/98
    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 38/99
    Die vom Landgericht vertretene Auffassung wurde - soweit ersichtlich - vor dem Urteil derselben Kammer vom 5. März 1999 - 64 S 323/98 - (GE 1999, S. 575) weder in der Rechtsprechung noch im Schrifttum vertreten.
  • VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 7/01

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Kein Verstoß gegen Eigentumsgarantie, …

    Die Nichtvorlage an ein zur Entscheidung berufenes Gericht verletzt die Verbürgung des gesetzlichen Richters aber nur, wenn sich dem entscheidenden Gericht die Notwendigkeit einer Vorlage aufdrängen musste bzw. sich deren Unterlassung als unvertretbar und damit objektiv willkürlich darstellt (Beschluss vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; Beschluss vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 38/99 - GE 2000, 120 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 76, 93 ; BVerfGE 87, 282 ).
  • VerfGH Berlin, 31.05.2001 - VerfGH 162/00

    Auffassung des LG, wonach keine wirksame Mieterhöhungserklärung für …

    Rn. 6 2. Mit Beschluss vom 20. Dezember 1999 (VerfGH 38/99) hob der Verfassungsgerichtshof das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. März 1999 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 23. März 1999 auf und verwies die Sache an.
  • VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 53 A/01

    Keine Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter durch Ablehnung der …

    Verfassungsgerichtlicher Überprüfung unterliegt deshalb insoweit nicht die richtige Anwendung der einschlägigen Verfahrensvorschriften im Einzelfall, sondern lediglich die Einhaltung der durch das Willkürverbot gezogenen Grenzen (BVerfGE 31, 145, 164; BVerfG…, Beschluss vom 29. November 1979, a.a.O.; vgl. auch Beschluss vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 38/99 - NZM 2000, 231 ).
  • OLG Naumburg, 12.11.2001 - 9 REMiet 1/01

    Notwendigkeit der Erläuterung eines Modernisierungszuschlags wegen …

    Ob eine so weitgehende Erläuterungspflicht vom Zweck des § 3 Abs. 3 S. 2 MHG , dem Schutzbedürfnis des Mieters Rechnung zu tragen, geboten ist oder nicht das Interesse des Vermieters an baldiger Mieterhöhung durch zu strenge formale Anforderungen schon im Vorfeld eines etwaigen Rechtsstreits übermäßig beeinträchtigt, bedarf ... einer einfachrechtlichen verbindlichen Klärung ..., zumal diese Frage unter den Gesichtspunkten des Rechts auf Eigentum und auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes auch verfassungsrechtlich bedeutsam ist" (GE 2000, 120, 121).
  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 134/01

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ablehnung eines Richters wegen …

    Verfassungsgerichtlicher Überprüfung unterliegt daher nicht die richtige Anwendung der einschlägigen Verfahrensvorschriften im Einzelfall, sondern lediglich die Einhaltung der durch das Willkürverbot gezogenen Grenzen (BVerfGE 31, 145 ; Beschluß vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 38/99 - NZM 2000, 231).
  • VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 165/01
    Die Nichtvorlage an ein zur Entscheidung berufenes Gericht verletzt die Verbürgung des gesetzlichen Richters aber nur, wenn sich dem entscheidenden Gericht die Notwendigkeit einer Vorlage aufdrängen mußte bzw. sich deren Unterlassung als unvertretbar und damit objektiv willkürlich darstellt (Beschluß vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; Beschluß vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 38/99 - GE 2000, 120 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 76, 93 ; BVerfGE 87, 282 ).
  • VerfGH Berlin, 14.11.2003 - VerfGH 95/01
    Die Nichtvorlage an ein zur Entscheidung berufenes Gericht verletzt die Verbürgung des gesetzlichen Richters aber nur, wenn sich dem entscheidenden Gericht die Notwendigkeit einer Vorlage aufdrängen musste bzw. sich deren Unterlassung als unvertretbar und damit objektiv willkürlich darstellt (Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 und vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 38/99 GE 2000, 120 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 76, 93 ; 87, 282 ).
  • VerfGH Berlin, 20.02.2003 - VerfGH 100/01
    Die Nichtvorlage an ein zur Entscheidung berufenes Gericht verletzt die Verbürgung des gesetzlichen Richters aber nur, wenn sich dem entscheidenden Gericht die Notwendigkeit einer Vorlage aufdrängen musste bzw. sich deren Unterlassung als unvertretbar und damit objektiv willkürlich darstellt (Beschluss vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 ; Beschluss vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 38/99 - GE 2000, 120 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 76, 93 ; BVerfGE 87, 282 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.12.1999 - 1 BvR 1213/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8363
BVerfG, 06.12.1999 - 1 BvR 1213/95 (https://dejure.org/1999,8363)
BVerfG, Entscheidung vom 06.12.1999 - 1 BvR 1213/95 (https://dejure.org/1999,8363)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2000, 309
  • GE 2000, 120
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1999 - 1 BvR 1213/95
    Mit dieser Zielsetzung halten sie sich wie die Regelung des redlichen Eigentumserwerbs nach § 4 Abs. 2 Satz 1 des Vermögensgesetzes (vgl. dazu BVerfGE 95, 48 ; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 23. November 1999 - 1 BvF 1/94 -) im Rahmen des dem Gesetzgeber in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG erteilten Auftrags, in Ausrichtung an dem Wohl der Allgemeinheit (Art. 14 Abs. 2 GG) und damit auch unter Berücksichtigung der Belange derjenigen, die auf die Nutzung des Eigentumsobjekts angewiesen sind (vgl. BVerfGE 37, 132 ), Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen.
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1999 - 1 BvR 1213/95
    Mit dieser Zielsetzung halten sie sich wie die Regelung des redlichen Eigentumserwerbs nach § 4 Abs. 2 Satz 1 des Vermögensgesetzes (vgl. dazu BVerfGE 95, 48 ; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 23. November 1999 - 1 BvF 1/94 -) im Rahmen des dem Gesetzgeber in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG erteilten Auftrags, in Ausrichtung an dem Wohl der Allgemeinheit (Art. 14 Abs. 2 GG) und damit auch unter Berücksichtigung der Belange derjenigen, die auf die Nutzung des Eigentumsobjekts angewiesen sind (vgl. BVerfGE 37, 132 ), Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen.
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1999 - 1 BvR 1213/95
    Rn. 13 Wie das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 995/95, 2288/95 und 2711/95 - inzwischen geklärt hat, verstößt § 23 SchuldRAnpG, soweit von der Beschwerdeführerin angegriffen, nicht gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG, hinter der die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG zurücktritt.
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1999 - 1 BvR 1213/95
    Mit dieser Zielsetzung halten sie sich wie die Regelung des redlichen Eigentumserwerbs nach § 4 Abs. 2 Satz 1 des Vermögensgesetzes (vgl. dazu BVerfGE 95, 48 ; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 23. November 1999 - 1 BvF 1/94 -) im Rahmen des dem Gesetzgeber in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG erteilten Auftrags, in Ausrichtung an dem Wohl der Allgemeinheit (Art. 14 Abs. 2 GG) und damit auch unter Berücksichtigung der Belange derjenigen, die auf die Nutzung des Eigentumsobjekts angewiesen sind (vgl. BVerfGE 37, 132 ), Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen.
  • BVerfG, 06.12.1999 - 1 BvR 1580/95
    Auszug aus BVerfG, 06.12.1999 - 1 BvR 1213/95
    Recht der Schuldverhältnisse">232 § 4 a Abs. 1 EGBGB für die davor liegende Zeit (näher dazu Beschluß der Kammer vom heutigen Tage in den Verfahren 1 BvR 1580/95 und 1581/95).
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