Rechtsprechung
| BGH, 29.05.2000 - XII ZR 35/00 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 769
- Kanzlei Prof. Schweizer
Konkludente Vereinbarung über Umlegung von Nebenkosten
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einstellung - Zwangsvollstreckung - Vollstreckungsgegenklage - Mietvertrag - Mietzins - Verzug - Untervermietung - Nebenkostenabrechnung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 535
Stillschweigende Betriebskostenvereinbarung; Betriebskostenabwälzung durch langjährige Übung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 535
Umfang der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zahlung der Nebenkosten ohne Vereinbarung
- haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)
Vermieter kann Betriebskostennachforderungen verwirken
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 13.02.1998 - 7 U 5/97
- BGH, 29.05.2000 - XII ZR 35/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1363
- NJW-RR 2000, 1463
- NZM 2000, 961
- GE 2000, 1614
Wird zitiert von ... (61)
- BGH, 27.01.2010 - XII ZR 22/07
Gewerberaummiete: Angemessene Frist für die Abrechnung vorausgezahlter …
Rn. 10 Die vorliegende Fallgestaltung weiche daher maßgeblich von den den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2000 ( XII ZR 35/00 - NJW-RR 2000, 1463) und vom 7. April 2004 (VIII ZR 146/03 - NZM 2004, 418) jeweils zugrunde liegenden Fällen ab, in denen der Mieter über einen längeren Zeitraum in Rechnung gestellte Nebenkosten bezahlt habe, obwohl deren Umlagefähigkeit nicht vereinbart gewesen sei.Auch in diesen Fällen ist der Bundesgerichtshof davon ausgegangen, dass allein durch die jahrelange vorbehaltlose Zahlung von in Rechnung gestellten, aber vertraglich nicht geschuldeten Nebenkostenpositionen keine stillschweigende vertragliche Erweiterung der umlagefähigen Nebenkosten gesehen werden kann, sondern dass dafür weitere Umstände vorliegen müssen (Senatsbeschluss vom 29. Mai 2000 - XII ZR 35/00 - NJW-RR 2000, 1463; BGH Urteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 279/06 - NJW 2008, 283).
Solche lagen in dem von der Revision angeführten durch Senatsbeschluss vom 29. Mai 2000 (XII ZR 35/00 - NJW-RR 2000, 1463) entschiedenen Fall vor.
- BGH, 10.09.2014 - XII ZR 56/11
Formularmietvertrag über Geschäftsräume in einem Einkaufszentrum: …
Ein Änderungsvertrag, der eine erweiterte Umlage von Betriebskosten zum Gegenstand hat, kann zwar grundsätzlich auch stillschweigend zustande kommen (…BGH Urteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 279/06 - NJW 2008, 283 Rn. 18; Senatsbeschluss vom 29. Mai 2000 - XII ZR 35/00 - NJW-RR 2000, 1463). - BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06
Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung
Ein Änderungsvertrag, der eine erweiterte Umlage von Betriebskosten zum Gegenstand hat, kann zwar grundsätzlich auch stillschweigend zustande kommen (Senatsurteil vom 7. April 2004 - VIII ZR 146/03, NJW-RR 2004, 877, unter II 2 b; BGH, Beschluss vom 29. Mai 2000 - XII ZR 35/00, NJW-RR 2000, 1463, unter II).Anders verhält es sich, wenn aufgrund besonderer Umstände der Änderungswille des Vermieters für den Mieter erkennbar ist, wie dies in der von der Revision angeführten Entscheidung der Fall war (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2000, aaO).
- BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07
Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung eines Anwaltsvertrages; …
Die Klage wurde in zwei Instanzen mit der Begründung abgewiesen, die Beklagte habe die Klägerin unzureichend vertreten, insbesondere vor dem Berufungsgericht nicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2000 (XII ZR 35/00, NJW-RR 2000, 1463) über den stillschweigenden Abschluss einer Vereinbarung über zu tragende Nebenkosten durch jahrelange Übung hingewiesen.Diese Pflicht hat die Beklagte verletzt, indem sie weder in der schriftlichen Berufungserwiderung noch in der mündlichen Verhandlung noch in einem auf ihren Antrag nachzulassenden Schriftsatz auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2000 (XII ZR 35/00, NJW-RR 2000, 1463) zur konkludenten Vereinbarung über die Umlegung von Nebenkosten durch jahrelange Übung hingewiesen hat.
Sie war in dem Zeitpunkt, als die Beklagte die Vertretung der Klägerin übernahm, bereits in mehreren juristischen Zeitschriften veröffentlicht worden (NJW-RR 2000, 1463; NZM 2000, 961; Grundeigentum 2000, 1614) und wurde zudem in einem gängigen Kommentar zum BGB nachgewiesen (…Palandt/Weidenkaff, BGB 63. Aufl. § 535 Rn. 87).
Der Anspruch wurde jedoch aberkannt, weil das seinerzeit zur Entscheidung berufene Gericht den bereits mehrfach zitierten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2000 (aaO) übersehen hatte.
Von einem fehlenden Kausalzusammenhang könnte man ausgehen, wenn das Gericht den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2000 (aaO) gesehen, aber bewusst unberücksichtigt gelassen hätte oder bewusst von ihm abgewichen wäre (…BGHZ 174, 205, 211 f Rn. 19 ff).
Es hätte bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt selbst den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2000 (aaO) finden und sich mit ihm auseinandersetzen müssen.
- BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 146/03
Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts kann eine Umlegung einzelner sonstiger Betriebskosten auch aufgrund jahrelanger Zahlung durch stillschweigende Vereinbarung erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 2000 - XII ZR 35/00, NJW-RR 2000, 1463 unter II; Senat, Urteil vom 8. Oktober 1997 - VIII ZR 373/96, NJW 1998, 445 unter II. 1. c) aa)). - BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 199/04
Wirksamkeit eines auf eine unwirksame Vertragsklausel gestützten …
Soweit der Senat (Urteil vom 7. April 2004 - VIII ZR 146/03, NJW-RR 2004, 877 unter II 2 b; vgl. ferner BGH, Beschluß vom 29. Mai 2000 XII ZR 35/00, NJW-RR 2000, 1463) angenommen hat, daß sich Mietvertragsparteien durch jahrelange Übung stillschweigend auf die Umlage bestimmter Betriebskosten einigen können, kommt eine solche Auslegung - wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat - für die auf eine unwirksame Regelung im Mietvertrag gestützte einseitige Mieterhöhung nicht in Betracht. - BGH, 03.08.2011 - XII ZR 205/09
Gewerberaummietvertrag: Inhaltskontrolle der formularmäßig vereinbarten Tragung …
Rn. 17 d) Die mehrjährige unbeanstandete Begleichung der u.a. die Position "Center-Manager" enthaltenen Betriebskostenabrechnung begründet auch keine gesonderte, außerhalb des Mietvertrages stehende Vereinbarung einer Umlageregelung (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Mai 2000 - XII ZR 35/00 - NJW-RR 2000, 1463). - KG, 30.11.2020 - 8 U 1042/20
Schriftformwahrung des Mietvertrags bei Unterzeichnung des Vertreters mit dem …
Der vorliegende Fall ist insoweit nicht mit dem vom BGH mit Urteil vom 29.5.2000 - XII ZR 35/00 - entschiedenen Fall vergleichbar.Dort hat der BGH entschieden, dass für den Mieter nach einem Vermieterwechsel ein Änderungswille des neuen Vermieters erkennbar wird, wenn dieser in die Betriebskostenabrechnung erstmals in erheblich erweiterten Umfang Nebenkostenposition einstellt, so dass durch die über mehrere Jahre erfolgte vorbehaltlose Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten der Mieter dieses Angebot des Vermieters auf Erweiterung der Umlagevereinbarung angenommen hat (BGH, Urteil vom 29.5.2000 - XII ZR 35/00 - juris Tz. 5, vgl. a. BGH, Urteil vom 27.1.2010 - XII ZR 22/07 juris Tz. 30).
- OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 24 U 123/11
Umfang der Verpflichtung zur Tragung von Mietnebenkosten eines Gewerbeobjekts
Rn. 64 Ein Änderungsvertrag, der eine erweiterte Umlage von Betriebskosten zum Gegenstand hat, kann zwar grundsätzlich auch stillschweigend zustande kommen (BGH, NJW-RR 2004, 877; NJW-RR 2000, 1463; NJW 2008, 2837).Vielmehr müssen hierfür weitere Umstände vorliegen (BGH, NJW-RR 2000, 1463; NJW 2008, 283; NJW 2010, 1065) Voraussetzung für eine vertragliche Erweiterung der umlagefähigen Nebenkosten ist zunächst ein entsprechendes Angebot des Vermieters.
- OLG Düsseldorf, 11.03.2003 - 24 U 74/02
Zur Wirksamkeit des Verzichts auf eine vertraglich vereinbarte Mieterhöhung
Offen bleiben kann, ob und unter welchen Voraussetzungen eine derartige konkludente Änderung angenommen werden kann (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2000, 1463 f.).Soweit der Kläger hierzu pauschal vorträgt, er habe auch in den Vorjahren stets unwidersprochen nach dem Verhältnis 50:50 von Verbrauch und Flächen abgerechnet, hat er sein Vorbringen auf das Bestreiten der Beklagten weder weiter substantiiert noch durch Vorlage der entsprechenden Abrechnungen unter Beweis gestellt. - AG Saarbrücken, 27.06.2016 - 124 C 248/15
Vorbehaltlose Zahlung ist keine Zustimmung zur Änderung des Umlageschlüssels!
- OLG Naumburg, 17.01.2006 - 9 U 106/05
Keine Änderung des Mietvertrags durch Zahlung der Vorauszahlung
- OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 150/01
- OLG Düsseldorf, 10.05.2007 - 24 U 204/06
Zur Nebenkostenabrechnung in Mietverträgen - Einzelabrechnungen als Einheit - …
- OLG Frankfurt, 30.12.2010 - 2 U 141/10
Nebenkostenabrechnung bei Gewerberaummietverträgen: Ausschlussfrist für …
- LG Itzehoe, 30.10.2009 - 9 S 20/08
Wohnraummiete: Stillschweigend Umstellung einer Bruttokaltmiete auf eine …
- OLG Düsseldorf, 02.08.2018 - 12 U 68/17
Insolvenzanfechtung von Zahlungen eines Dritten auf Verbindlichkeiten des …
- OLG Celle, 16.10.2006 - 4 U 157/06
Verjährung des Anspruchs auf Nachzahlung von Nebenkosten; Übernahme von …
- KG, 05.07.2007 - 8 U 182/06
Einhaltung der Schriftform bei einem befristeten Mietvertrag: Angemessene Frist …
- OLG Düsseldorf, 19.07.2005 - 24 U 14/05
Ansprüche der Parteien, wenn der Vermieter nach einer fristlosen Kündigung sein …
- AG Pinneberg, 18.03.2005 - 66 C 205/04
Antrag auf Erstattung von geleisteten Vorschüssen auf Betriebskosten; Vorliegen …
- AG Köln, 14.05.2008 - 220 C 422/07
Konkludente Vereinbarung der Parteien eines Mietvertrages über die Umlage …
- KG, 16.02.2012 - 8 U 124/11
Gewerberaummiete: Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung
- LG Aachen, 23.02.2001 - 5 S 360/00
Rückzahlung von erbrachten Nebenkostenzahlungen eines Mieters gegenüber dem …
- LG Heilbronn, 17.06.2003 - 2 S 7/03
Wohnraummiete: Stillschweigendes Einverständnis mit Änderung der abzurechnenden …
- AG Hamburg, 13.05.2022 - 48 C 198/21
Wohnraummiete: Vereinbarung einer Abrechnung über Vorauszahlungen für …
- LG München II, 22.03.2011 - 12 S 4491/10
Wohnraummiete: Ausschlussfrist für die Betriebskostenabrechnung bei vereinbarter …
- LG Bochum, 22.01.2018 - 6 O 216/17
Erstattung der festgesetzten Oberflächenentwässerung aufgrund des …
- LG Lüneburg, 02.08.2006 - 6 S 56/06
- AG Hanau, 05.10.2016 - 37 C 127/16
Konkretisierung und Umlage neuer Betriebskosten
- AG Dortmund, 19.06.2012 - 425 C 1232/12
Anspruch auf Zahlung eines Saldos aus einer Betriebskostenabrechnung und …
- OLG Saarbrücken, 02.06.2005 - 8 U 180/04
Ansprüche zwischen Hauptmieter und Untermieter nach Beendigung des Haupt- und …
- LG Mannheim, 23.06.2004 - 4 S 182/03
Wohnraummietvertrag: Mieterhöhungsvereinbarung durch Änderung des …
- LG Berlin, 21.12.2006 - 62 S 256/06
- OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 10 U 86/05
Befreiung von der Schuld durch Aufrechnung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 BGB - …
- LG Köln, 02.04.2020 - 6 S 163/19
Zustimmung zur Mietanpassung
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2007 - 2 K 124/04
Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung eines …
- KG, 31.03.2014 - 8 U 135/13
Mietvertrag: Stillschweigende Vereinbarung über die Umlage weiterer …
- LG Berlin, 05.08.2011 - 63 S 469/10
Mieterhöhung - Mieterzustimmung als stillschweigende Vertragsänderung
- AG Köln, 24.01.2008 - 210 C 334/07
- LG Berlin, 21.05.2007 - 62 S 62/07
Anspruch eines Vermieters gegen einen Mieter auf Zahlung einer trotz eines …
- LG Waldshut-Tiengen, 25.01.2001 - 1 S 60/00
Anspruch auf Rückzahlung einer Kaution und Erstattung von …
- AG Düsseldorf, 11.10.2010 - 41 C 6789/10
Berechtigung zur Einstellung der Position "Kabelfernsehen" in die …
- OLG Frankfurt, 18.10.2018 - 3 U 140/16
Rechtsfolgen der Beendigung eines Handelsvertretervertrages
- LG Hamburg, 12.07.2005 - 316 S 32/05
Vereinbarung über die Betriebskosten als Vorauszahlungen oder Pauschale unter …
- BayObLG, 11.07.2002 - 2Z BR 55/02
Konkludente Zustimmung zu baulicher Veränderung in Eigentumswohnanlage - Kosten …
- AG Hannover, 10.06.2022 - 563 C 1669/22
Betriebskosten: Vereinbarung setzt keinen Verweis auf gesetzliche Bestimmung …
- LG Berlin, 18.12.2007 - 63 S 50/07
Wohnraummiete: Änderung der Mietstruktur durch stillschweigende Vereinbarung von …
- AG Gießen, 19.10.2004 - 48 MC 484/04
Annahme einer stillschweigenden Änderung des Vertrages bei jahrelanger Zahlung …
- OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - 10 U 122/02
- LG Landau/Pfalz, 28.02.2001 - 1 S 354/00
Umlage und Abrechnung von Nebenkosten (Betriebskosten); vertragliche Vereinbarung
- AG Köln, 24.01.2008 - 201 C 334/07
Höhe der Nebenkostenabrechnung bei Geltendmachung von Hausmeisterkosten
- LG Potsdam, 12.07.2001 - 11 S 7/01
- AG Pinneberg, 20.08.2004 - 66 C 361/03
Betriebskostenabrechnung nach Wegfall der Preisbindung; Stillschweigende …
- AG Gießen, 05.07.2004 - 48 MC 194/04
Annahme einer stillschweigenden Änderung des Vertrages bei jahrelanger Zahlung …
- LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 307/02
Wirksamkeit einer Staffelmietvereinbarung; Voraussetzungen für das Vorliegen …
- AG Dieburg, 26.01.2010 - 20 C 144/09
Umlagefähige Betriebskosten - Aufnahme von Hausmeisterkosten
- AG Kiel, 12.08.2004 - 117 C 267/04
Anspruch auf offenen Nachzahlungsbetrag aus Nebenkostenabrechnung; Einigung über …
- LG Berlin, 23.01.2001 - 64 S 402/00
- LG Frankfurt/Main, 26.11.2020 - 21 O 197/15
Anforderungen an die schlüssige Darlegung des Schadens bis zum nächsten …
- LG Aachen, 20.12.2000 - 11 O 131/00
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Rechtsprechung
| BGH, 11.09.2000 - II ZR 324/98 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
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- Deutsches Notarinstitut
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Miteigentümergemeinschaft - Aufhebung - Gesamtauseinandersetzungsverfahren - Teilung - Mietzinsansprüche - Unteilbarkeit - Einziehung - Gerichtliche Geltendmachung
- grundeigentum-verlag.de
BGB §§ 432 Abs. 1, 752, 753, 754
Aufhebung der Gemeinschaft; Miteigentümergemeinschaft; Teilungsversteigerung; Mietzinsanspruch gegen das Haus nutzenden Miteigentümer - ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 432 Abs. 1, §§ 752, 753, 754
Aufhebung einer Gemeinschaft an mehreren Gegenständen/Forderungen - ibr-online
Immobilien
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Auflösung, Auseinandersetzung, Auseinandersetzungsbilanz, BGB-Gesellschaft, Durchsetzungssperre, GbR, Gemeinschaft, Mietvertrag, Teilungsversteigerung, unselbständiger Rechnungsposten
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 369
- MDR 2001, 151
- NZM 2001, 45
- ZMR 2001, 90
- WM 2000, 2379
- WM 2001, 2379
- BB 2000, 2436 (Ls.)
- GE 2000, 1614
- NZG 2001, 72
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.03.1983 - II ZR 102/82
Bestehen einer Gemeinschaft nach Bruchteilen an einem Grundstück - Überzahlung …
Auszug aus BGH, 11.09.2000 - II ZR 324/98
Danach existiert zwar nach der Teilungsversteigerung des Hausgrundstücks zwischen den Parteien keine "Grundstücksgemeinschaft" mehr; jedoch besteht eine Gemeinschaft sowohl an dem Versteigerungserlös als auch an den sonstigen aus dem früheren Miteigentum am Grundstück ableitbaren gemeinschaftlichen Gegenständen (Forderungen) fort, bis sie auch insoweit nach den §§ 752 ff. BGB aufgehoben wird (so schon Sen.Urt. v. 28. Mai 1983 - II ZR 102/82, WM 1983, 604 m.N.).Mietzinsansprüche der Miteigentümergemeinschaft gegen einen der Teilhaber unterliegen als im Rechtssinne unteilbar der gemeinschaftlichen Einziehung nach § 754 Satz 2 BGB (vgl. Sen.Urt. v. 28. Mai 1983 aaO S. 604 m.N.); jedoch kann ein Teilhaber der Gemeinschaft - zumal wenn, wie hier, der andere Teilhaber die Mitwirkung bei der Einziehung verweigert - eine solche gemeinschaftliche Geldforderung gemäß § 432 Abs. 1 BGB auch allein zur Leistung an alle gerichtlich geltend machen (BGHZ 121, 22, 25 m.N.;… vgl. auch MüKo-K. Schmidt, BGB 3. Aufl. § 754 Rdn. 4).
- BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91
Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer
Auszug aus BGH, 11.09.2000 - II ZR 324/98
Mietzinsansprüche der Miteigentümergemeinschaft gegen einen der Teilhaber unterliegen als im Rechtssinne unteilbar der gemeinschaftlichen Einziehung nach § 754 Satz 2 BGB (…vgl. Sen.Urt. v. 28. Mai 1983 aaO S. 604 m.N.); jedoch kann ein Teilhaber der Gemeinschaft - zumal wenn, wie hier, der andere Teilhaber die Mitwirkung bei der Einziehung verweigert - eine solche gemeinschaftliche Geldforderung gemäß § 432 Abs. 1 BGB auch allein zur Leistung an alle gerichtlich geltend machen (BGHZ 121, 22, 25 m.N.;… vgl. auch MüKo-K. Schmidt, BGB 3. Aufl. § 754 Rdn. 4). - BGH, 02.10.1997 - II ZR 249/96
BGB -Gesellschaft als Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft; …
Auszug aus BGH, 11.09.2000 - II ZR 324/98
Anders als bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der nach Auflösung die auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Ansprüche grundsätzlich nur noch im Rahmen einer abschließenden Auseinandersetzungsrechnung berücksichtigt werden (Sen.Urt. v. 2. Oktober 1997 - II ZR 249/96, NJW 1998, 376 m.N.), erfolgt die Aufhebung der Gemeinschaft durch Teilung in Natur (§ 752 BGB) oder - wo eine solche ausgeschlossen ist - durch Verkauf (§§ 753, 754 Satz 1 BGB) in bezug auf jeden einzelnen gemeinschaftlichen Vermögensgegenstand gesondert; Forderungen auf im Rechtssinne unteilbare Leistungen werden im Falle ihrer Einziehung gemäß § 754 Satz 2 BGB wiederum nach den Regeln der §§ 752, 753 BGB verwertet. - BGH, 17.12.1973 - II ZR 59/72
Anspruch auf Ersatz entgangener Erträge aus einem gemeinschaftlich verwalteten …
Auszug aus BGH, 11.09.2000 - II ZR 324/98
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die entgeltliche Überlassung von Räumen auf einem Grundstück durch eine Gemeinschaft an einen Miteigentümer Miete ist (Sen.Urt. v. 17. Dezember 1973 - II ZR 59/72, NJW 1974, 364 u. st. Rspr.); ob die Parteien die Vergütung ausdrücklich als Miete oder als Nutzungsentgelt bezeichnen, ist für die rechtliche Einordnung des Rechtsverhältnisses unerheblich. - BGH, 08.01.1969 - VIII ZR 184/66
Festsetzung einer Grundmiete als Entschädigung - Gewährung einer …
Auszug aus BGH, 11.09.2000 - II ZR 324/98
Die rechtliche Unteilbarkeit der Forderung ist auch dann anzunehmen, wenn - wie hier - der Mieter selbst Teilhaber der Gemeinschaft ist; dieser befindet sich als Mieter der Gemeinschaft in der Rechtsposition eines außenstehenden Dritten (vgl. dazu schon BGH, Urt. v. 8. Januar 1969 - VIII ZR 184/66, WM 1969, 298, 299).
- BGH, 25.04.2018 - VIII ZR 176/17
Wohnraummietverhältnis zwischen einer Miteigentümergemeinschaft und einem ihrer …
Überlässt eine Miteigentümergemeinschaft gemeinschaftliche Räume einem ihrer Mitglieder vertraglich gegen Entgelt zur alleinigen Nutzung, kommt hierdurch regelmäßig ein (Wohnraum-)Mietverhältnis zustande (Anschluss an BGH, Urteile vom 8. Januar 1969, VIII ZR 184/66, WM 1969, 298 unter 2 b; vom 17. Dezember 1973, II ZR 59/72, NJW 1974, 364 unter [A] II 2 b; vom 15. September 1997, II ZR 94/96, NJW 1998, 372 unter I; vom 11. September 2000, II ZR 324/98, NZM 2001, 45 unter II 1 b …und vom 15. September 2010, VIII ZR 16/10, NZM 2010, 898 Rn. 14).Rn. 26 d) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist, wie die Revision zutreffend geltend macht, seit langem anerkannt, dass eine Miteigentümergemeinschaft ihr Grundstück oder darauf befindliche gemeinschaftliche Räume einem ihrer Mitglieder durch vertragliche Vereinbarung mit diesem entgeltlich zur alleinigen Nutzung überlassen kann und in einem solchen Fall regelmäßig ein (Wohnraum-)Mietverhältnis zustande kommt (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 15. September 2010 - VIII ZR 16/10, NZM 2010, 898 Rn. 14; so auch bereits BGH, Urteile vom 8. Januar 1969 - VIII ZR 184/66, WM 1969, 298 unter 2 b; vom 17. Dezember 1973 - II ZR 59/72, NJW 1974, 364 unter [A] II 2 b; vom 15. September 1997 - II ZR 94/96, NJW 1998, 372 unter I; vom 11. September 2000 - II ZR 324/98, NZM 2001, 45 unter II 1 b; ebenso Palandt/Sprau, aaO, § 744 Rn. 2; vgl. auch MünchKommBGB/Schmidt, 7. Aufl., § 743 Rn. 15; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb.
- OLG München, 14.06.2018 - 32 U 2516/16
"Ein-Mann-Beschluss" in der Bruchteilsgemeinschaft
Jedoch ist ein Teilhaber der Gemeinschaft berechtigt, eine solche gemeinschaftliche Geldforderung gemäß § 432 Abs. 1 BGB auch allein zur Leistung an alle gerichtlich geltend zu machen (BGH, Urteil vom 11. September 2000 - II ZR 324/98, NZM 2001, 45).Die rechtliche Unteilbarkeit der Forderung ist auch dann anzunehmen, wenn - wie hier - der Mieter selbst Teilhaber der Gemeinschaft ist; dieser befindet sich als Mieter der Gemeinschaft in der Rechtsposition eines außenstehenden Dritten (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2000 - II ZR 324/98 -, Rn. 6, NZM 2001, 45).
- BGH, 10.07.2026 - V ZR 45/25
Ist der Miteigentümer eines Grundstücks prozessführungsbefugt?
Jedoch besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Gemeinschaft an den gemeinschaftlichen Gegenständen fort, bis sie in Bezug auf jeden einzelnen gemeinschaftlichen Vermögensgegenstand gesondert nach den §§ 752 ff. BGB aufgehoben wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2000 - II ZR 324/98, NJW-RR 2001, 369; Urteil vom 14. März 1983 - II ZR 102/82, WM 1983, 604).Ein Teilhaber der Gemeinschaft kann eine solche gemeinschaftliche Geldforderung gemäß § 1011, § 432 Abs. 1 BGB allein zur Leistung an alle gerichtlich geltend machen (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2000 - II ZR 324/98, NJW-RR 2001, 369, 370).
- OLG Düsseldorf, 30.06.2015 - 3 U 11/14
Bewertung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Hausgrundstück
Dies hat zur Folge, dass der Mietzinsanspruch der Vermietergemeinschaft, bei dem es sich um eine im Rechtssinne unteilbare Leistung handelt (BGH NJW 2005, 3781; NJW-RR 2001, 369;… L.Böttcher, a.a.O. Rdz. 7), zwar von einem Teilhaber der Gemeinschaft allein, indes auch hinsichtlich seines eigenen Anteils nur zur Leistung an alle gerichtlich geltend gemacht werden kann (BGH, NJW-RR 2001, 369; Gehrlein in BeckOK BGB Stand 01.02.2015 § 432 Rn 3). - OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12
Ausgestaltung von Miteigentümerrechten an einer Immobilie; Veräußerung eines …
Jedoch ist ein Teilhaber der Gemeinschaft berechtigt, eine solche gemeinschaftliche Geldforderung gemäß § 432 Abs. 1 BGB auch allein zur Leistung an alle gerichtlich geltend zu machen (BGH, Urteil vom 11. September 2000 - II ZR 324/98, NZM 2001, 45). - BGH, 15.09.2010 - VIII ZR 16/10
Mietvertrag zwischen zwei Erbbauberechtigten
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt vielmehr mit der Überlassung eines gemeinschaftlichen Grundstücks an einen der Miteigentümer regelmäßig ein Mietvertrag zustande (Senatsurteil vom 8. Januar 1969 - VIII ZR 184/66, WM 1969, 298 unter 1 b; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1973 - II ZR 59/72, NJW 1974, 364 unter II 2 b; vom 15. September 1997 - II ZR 94/96, NJW 1998, 372 unter I; vom 11. September 2000 - II ZR 324/98, NZM 2001, 45 unter II 1 b). - OLG Rostock, 12.07.2005 - 1 W 4/04
Pfändung des Kaufpreisanspruchs bei mehreren Grundstücksveräußerern
Der Antragstellerin und dem Vollstreckungsschuldner ist durch den Verkauf ihres gemeinsamen Miteigentumsanteils vielmehr eine gemeinschaftliche Kaufpreisforderung erwachsen, die rechtlich den Charakter eines auf eine unteilbare Leistung i. S. d. § 432 BGB gerichteten Anspruchs hat (vgl. BGH, NJW 1998, 1482 [1483]; NJW 1984, 1356 [1357]; NJW-RR 2001, 369 [370]). - OLG Hamburg, 07.05.2008 - 2 U 2/08
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