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Weitere Entscheidungen unten: KG, 13.09.2001 | KG, 10.09.2001

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 08.10.2001 - 5 U 49/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9435
OLG Rostock, 08.10.2001 - 5 U 49/00 (https://dejure.org/2001,9435)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08.10.2001 - 5 U 49/00 (https://dejure.org/2001,9435)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08. Oktober 2001 - 5 U 49/00 (https://dejure.org/2001,9435)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 648 a
    Bauhandwerkssicherung nur bis zur Abnahme; Vorleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Restwerklohnanspruch für die Errichtung eines Hauses bei einem dem Bauherrn zustehenden Vertragsstrafenanspruch; Verwirkung einer Vertragsstrafe durch Überschreiten der Ausführungsfrist in der geforderten vertraglich geregelten Qualität; Schlechterfüllung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 648a; VOB/B § 11
    Begründetheit eines Sicherungsverlangens nach Abnahme der Werkleistung; Verwirkung einer Vertragsstrafe bei Vorhandensein von Mängeln zum Fertigstellungstermin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2002, 97
  • BauR 2004, 92
  • GE 2001, 1602
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 183/02

    Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung

    c) Etwas anderes kann entgegen einer Meinung in der Rechtsprechung und Literatur (vgl. Rathjen, BauR 2002, 242 ff.; Frank, Jahrbuch Baurecht 2002, 143, 147 ff., jeweils m.w.N.; OLG Rostock, NZBau 2002, 97; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 806) nicht daraus hergeleitet werden, daß der Unternehmer nach § 648a Abs. 5 BGB das Recht hat, den Vertrag aufzuheben.
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 68/03

    Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung

    c) Etwas anderes kann entgegen einer Meinung in der Rechtsprechung und Literatur (vgl. Rathjen, BauR 2002, 242 ff.; Frank, Jahrbuch Baurecht 2002, 143, 147 ff., jeweils m.w.N.; OLG Rostock, NZBau 2002, 97; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 806) nicht daraus hergeleitet werden, daß der Unternehmer nach § 648a Abs. 5 BGB das Recht hat, den Vertrag aufzuheben.
  • OLG Köln, 05.02.2003 - 13 U 206/01

    § 648a BGB nach Abnahme nicht anwendbar!

    Die höchstrichterlich - soweit ersichtlich - noch nicht entschiedene Frage, ob § 648 a BGB auch nach Abnahme der Werkleistung noch anwendbar ist, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten (verneinend etwa OLG Hamm, Beschluss vom 07.03.2001 -25 W 48/00, NJW-RR 2001, 806ff.; OLG Rostock, Urteil vom 08.10.2001 - 5 U 49/00, BI.
  • OLG Rostock, 11.04.2002 - 7 U 100/01

    Umfang der Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB

    Der Senat sieht auch im Hinblick auf die Entscheidungen des 5. Senates vom 08.10.2001 (Az.: 5 U 49/00) und des OLG Hamm vom 07.03.2001 (NJW-RR 01, 806) keine Veranlassung, von seiner Auffassung abzuweichen.
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Rechtsprechung
   KG, 13.09.2001 - 8 W 329/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8242
KG, 13.09.2001 - 8 W 329/01 (https://dejure.org/2001,8242)
KG, Entscheidung vom 13.09.2001 - 8 W 329/01 (https://dejure.org/2001,8242)
KG, Entscheidung vom 13. September 2001 - 8 W 329/01 (https://dejure.org/2001,8242)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de

    ZPO §§ 91, 91 a, 269, 494 a
    Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Beweissicherungsantrags; selbständiges Beweissicherungsverfahren; Hauptsachenerledigung

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung bei vorzeitiger Beendigung des Beweissicherungsverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einseitige Erledigungserklärung im selbständigen Beweisverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 494a Abs. 2 § 269 Abs. 3
    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1735
  • GE 2001, 1602
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 07.12.2010 - VIII ZB 14/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Umdeutung einer unzulässigen einseitigen …

    In diesem Falle wäre im selbständigen Beweisverfahren aber (ebenfalls) eine Kostenentscheidung zu Lasten des Antragstellers zu treffen (so zutreffend die überwiegende Auffassung, vgl. etwa OLG Hamburg, MDR 1998, 242, 243 mwN; OLG Frankfurt am Main, MDR 1998, 128; OLG Karlsruhe, MDR 2000, 975, 976; KG, GE 2001, 1602; OLG Stuttgart, BauR 1995, 278, 279; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Mai 2010 - 1 W 27/10, juris; offen gelassen in BGH, Urteil vom 7. Oktober 1982 - III ZR 148/81, NJW 1983, 284 unter III).
  • BGH, 14.10.2004 - VII ZB 23/03

    Kostenentscheidung nach einseitiger Erledigungserklärung im selbständigen …

    Eine mit diesem Ziel erklärte Erledigung des Verfahrens ist als Antragsrücknahme aufzufassen, wenn das Verfahren nach dem Willen des Antragstellers endgültig beendet sein soll (KG, BauR 2002, 1735, 1736).
  • KG, 02.06.2003 - 8 W 113/03

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren: Kostenauferlegung auf den …

    Im selbstständigen Beweisverfahren ist eine Kostenentscheidung auf Antrag nicht nur unter den Voraussetzungen des § 494a ZPO zu treffen, sondern auch dann, wenn das Verfahren vorzeitig durch Zurückweisung des Antrags als unzulässig, Rücknahme des Antrages oder dadurch beendet wird, dass es nicht weiter betrieben wird (vgl. Senat, Beschluss vom 13. September 2001, 8 W 329/01; OLG Koblenz, MDR 2000, 478; OLG Karlsruhe, MDR 2000, 975; OLG Celle, NJW-RR 1998, 1079; KG, NJW-RR 1992, 1023).

    Ob dies darauf beruht, dass bei einer einseitigen Erledigungserklärung, wie sie der Antragsteller hier mit der Erklärung vom 19. März 2003 abgegeben hat, ein der Antragsrücknahme vergleichbarer Fall vorliegt, so dass § 269 Absatz 3 Satz 2 ZPO entsprechend anzuwenden ist(so Senat, Beschluss vom 13. September 2001, 8 W 329/01) oder ob sich die Kostenfolge nicht aus der entsprechenden Anwendung des § 494a Absatz 2 ZPO selbst ergibt, kann dahinstehen.

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Rechtsprechung
   KG, 10.09.2001 - 8 U 2489/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8261
KG, 10.09.2001 - 8 U 2489/00 (https://dejure.org/2001,8261)
KG, Entscheidung vom 10.09.2001 - 8 U 2489/00 (https://dejure.org/2001,8261)
KG, Entscheidung vom 10. September 2001 - 8 U 2489/00 (https://dejure.org/2001,8261)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § 542; ; BGB § 537; ; BGB § 535 Satz 2; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • grundeigentum-verlag.de

    BGB § 536
    Minderung für eingeschränkten Gaststättenbetrieb aufgrund behördlicher Auflagen

  • rechtsportal.de

    Gebrauchsbeeinträchtigung einer Gaststätte bei einer Sperrzeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr

  • Wolters Kluwer

    Mietzins; Anfechtung des Mietvertrags; Arglistige Täuschung; Fristlose Kündigung; Schallschutzbestimmungen; Mietminderung; Gebrauchsbeeinträchtigung

  • ibr-online

    Gewerberaummietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Papierfundstellen

  • GE 2001, 1602
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