Rechtsprechung
| AG Berlin-Schöneberg, 08.03.2000 - 7 C 471/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- ZMR 2000, 684
- GE 2001, 211
Wird zitiert von ... (2)
- AG Brandenburg, 22.01.2016 - 31 C 138/14
Keine Videoüberwachung des Nachbargrundstücks!
Damit entsprechen diese "Kameras" der Beklagten aber grundsätzlich auch nicht den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes in § 6b (KG Berlin, Beschluss vom 26.06.2002, Az.: 24 W 309/01, u.a. in: NJW 2002, Seiten 2798 f.; OLG Karlsruhe, WM 2000, Seite 128; LG Berlin, NZM 2001, Seite 207; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 06.07.2012, Az.: 34 C 97/11; AG Berlin-Schöneberg, GE 2001, Seite 211; AG Berlin-Wedding, WuM 1998, 342 f.; Horst, in: NZM 2000, Seiten 937 ff.). - KG, 26.06.2002 - 24 W 309/01
Videoüberwachung der Wohnanlage; zusätzliche Messkosten
Damit folgt der Eigentümerbeschluss nicht den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes in § 6 b, der mit Wirkung vom 23. Mai 2001 vor Erlass des Beschlusses des Landgerichts vom 1. Oktober 2001 eingeführt worden ist (BGB5. I, 904;… siehe dazu Huff a.a.O, 90 ff.; Gerhold/Heil DuD 2001, 377, 379 f.; und zur Videoüberwachung allgemein: OIG Karlsruhe WuM 2000, 128; LG Berlin NZM 2001, 207; LG Itzehoe NJW-RR 1999, 1394; AG Schöneberg GE 2001, 211; AG Wedding WuM 1998, 342; Horst NZM 2000, 937).
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