Rechtsprechung
| LG Berlin, 08.10.2001 - 62 S 210/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ehegatte als Stellvertreter für den Abschluss eines gemeinschaftlichen Mietvertrages; Konkludente Vollmacht im Rahmen der üblichen Haushaltsführung (Schlüsselgewalt); Genehmigung durch Zuzug oder Zahlung des Mietzinses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)
Ehepartner kann auch "stillschweigend" Mieter werden
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 10.04.2001 - 8 C 596/00
- LG Berlin, 08.10.2001 - 62 S 210/01
Papierfundstellen
- GE 2002, 189
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Oldenburg, 30.01.1991 - 2 W 1/91
Notwendigkeit eines Titels gegen sämtliche Besitzer einer Wohnung für eine …
Auszug aus LG Berlin, 08.10.2001 - 62 S 210/01
Zwar kann im Zweifel davon ausgegangen werden, daß beide Ehegatten Mieter geworden sind, wenn im Vertragsrubrum beide aufgeführt sind und nur einer unterzeichnet (OLG Oldenburg MDR 1991, 968 [OLG Oldenburg 30.01.1991 - 2 W 1/91] = ZMR 1991, 268; OLG Düsseldorf WumM 1989, 362).
- BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99
VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach …
Insbesondere gehören dazu nicht die langfristige Verpachtung (Urteil des Obersten Gerichtshofs der Britischen Zone vom 2. November 1949 IIa ZS 43/49, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1950, 307) sowie die An- oder Vermietung (vgl. Landgericht --LG-- Marburg vom 27. September 2000 5 S 36/00, WuM 2000, 691; LG Berlin vom 8. Oktober 2001 62 S 210/01, Grundeigentum 2002, 189). - BFH, 11.03.2003 - IX R 17/99
VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum
Geschäfte der Vermögensanlage und -verwaltung sind keine Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie i.S. des § 1357 Abs. 1 Satz 1 BGB (…vgl. Palandt/ Brudermüller, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 62. Aufl., § 1357 Rz. 14;… Wacke in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Aufl., § 1357 Rdnr. 24;… Heckelmann in Erman, Handkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 10. Aufl., § 1357 Rz. 13); insbesondere gehört dazu nicht die langfristige Verpachtung (Urteil des Obersten Gerichtshofs der Britischen Zone vom 2. November 1949 IIa ZS 43/49, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1950, 307) sowie die An- oder Vermietung (vgl. u.a. Landgericht --LG-- Marburg vom 27. September 2000 5 S 36/00, WuM 2000, 691; LG Berlin vom 8. Oktober 2001 62 S 210/01, Grundeigentum 2002, 189).
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