Rechtsprechung
| LG Potsdam, 29.11.2001 - 11 S 281/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Kaution
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 551
Unwirksame Verpflichtung zur Kautionszahlung in einer Summe - Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Kaution
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GE 2002, 262
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- LG Bremen, 15.09.1992 - 1 S 194/92
Auszug aus LG Potsdam, 29.11.2001 - 11 S 281/00
Auch in diesem Fall kann er gegenüber dem Rückforderungsanspruch nicht die Aufrechnung erklären (LG Bremen, NJW-RR 1993, 19). - OLG Hamburg, 23.11.1989 - 3 U 95/89
Auszug aus LG Potsdam, 29.11.2001 - 11 S 281/00
Eine solche Klausel läuft der insoweit zwingenden Regelung des § 550 b Abs. 1 S. 3 BGB zuwider und ist dementsprechend unwirksam (vgl. Hamburg, WM 1990, 416; bestätigt durch OLG Hamburg WM 1991, 385, 387 Nr. 4; LG Gießen WM 1996, 144; LG Berlin, GE 1996, 741).
- LG Potsdam, 13.02.2003 - 11 S 177/02
Rechtsfolgen zu geringen Mieteinzugs; Rechtsfolgen einer unterbliebenen …
Eine solche Klausel läuft der insoweit zwingenden Regelung des § 550 b Abs. 1 S. 3 BGB a.F., nach der der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilleistungen berechtigt ist, zuwider und ist dementsprechend unwirksam (LG Potsdam MM 2002, 54; OLG Hamburg WM 1991, 385). - LG Berlin, 03.04.2003 - 62 S 387/02 Der entgegenstehenden Ansicht, wonach ein Verstoß gegen § 550 b Abs. 1 Satz 3 BGB zur Nichtigkeit der gesamten Kautionsabrede führt (LG Potsdam MM 2002, 54; LG Gießen WM 2002, 51; LG München 1 GE 2001, 699), kann nicht gefolgt werden.
- LG Leipzig, 06.11.2002 - 1 S 4425/02
Bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Freigabe eines verpfändeten Sparguthabens; …
Nach Auffassung der Kammer führt die Unwirksamkeit von § 5 Abs. 2 Satz 4 des Mietvertrages aber nicht dazu, dass nunmehr die Abrede über die der Höhe nach nicht zu beanstandende Kautions im Ganzen unwirksam wäre und daher die Kläger einen Rückzahlungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung hätten, wie dies in der Rechtsprechung zum Teil wegen des Schutzzweckes des gesetzlich normierten Ratenzahlungsrechts angenommen wird (vgl. nur LG München NJW-RR 2001, 1230; LG Potsdam GE 2002, 262; LG Berlin GE 2002, 55; AG Homburg NZM 2001, 2032 f.; AG Dortmund WuM 1997, 212 [AG Dortmund 28.02.1997 - 125 C 15016/96] ; AG Tempelhof-Kreuzberg WuM 2000, 282 f.).
- AG Lörrach, 15.07.2002 - 3 C 1061/02
Wohnraummietverhältnis: Kautionsvereinbarung mit Ausschluss der Möglichkeit zur …
Entgegen der in der Rechtsprechung und Literatur weit verbreiteten Auffassung (so etwa LG Potsdam in Grundeigentum 2002, 262; AG Homberg in NZM 2001, 1032-1033; LG Berlin in MM 2001, 495-496; LG München in Das Grundeigentum 2001, 699 [NJW-RR 2001, 1230]; LG Potsdam in MM 2002, 54, Maciejewski in MM 2002, 245, Peters/Nonhoff in ZMR 1999, 602f.; wie hier LG Lüneburg in NZM 2000, 376) lässt sich die Vereinbarung über die Verpflichtung zur Zahlung einer Kaution zwanglos in die Verpflichtung zur Zahlung der Kaution und in die Vereinbarung über die Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung trennen; dementsprechend behandelt auch § 550b BGB a.F. die Frage der Höhe der Kaution und die Möglichkeit der Ratenzahlung in zwei getrennten Sätzen, § 551 BGB n.F. differenziert sogar noch weiter und behandelt die Höhe der Kaution in Abs. 1, während die Zahlungsmodalitäten in Abs. 2 geregelt sind. - LG Berlin, 02.12.2002 - 61 S 259/02 Gegen den Anspruch der Klägerin auf Rückzahlung der Mietsicherheit aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB können die Berufungskläger nicht aufrechnen, weil dem § 242 BGB entgegensteht (vgl. LG Potsdam GE 2002, 262; LG Berlin GE 96, 741; LG Bremen NJW-RR 93, 19; OLG Frankfurt am Main ZMR 91, 105 f; AG Dortmund WM 97, 212).
- AG Zossen, 03.04.2002 - 4 C 176/01
Wirksamkeit einer Vereinbarung hinsichlich der Zahlung einer Kaution bei einem …
Der Rechtsprechung des Landgerichts Potsdam im Urteil vom 29. November 2001 - 11 S 281/00 -, Grundeigentum 2002 (Seite 262) schließt sich das Gericht an, wonach wegen des Schutzzwecks für den Wohnraummieter es dem Vermieter, später mit eigenen Ansprüchen aufzurechnen, in diesem Fall ausgeschlossen ist.
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