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Rechtsprechung
   KG, 19.11.2001 - 20 U 812/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,38633
KG, 19.11.2001 - 20 U 812/00 (https://dejure.org/2001,38633)
KG, Entscheidung vom 19.11.2001 - 20 U 812/00 (https://dejure.org/2001,38633)
KG, Entscheidung vom 19. November 2001 - 20 U 812/00 (https://dejure.org/2001,38633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 138, 546, 985
    Nichtiger Geschäftsraummietvertrag bei sittenwidriger Miete; Überschreitung der ortsüblichen Miete um 100 % allein nicht ausreichend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2002, 328
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.01.1995 - VIII ZR 82/94

    Sittenwidrigkeit von Finanzierungsleasingverträgen

    Auszug aus KG, 19.11.2001 - 20 U 812/00
    Vielmehr hat der Mieter die verwerfliche Gesinnung darzulegen und gegebebenfalls zu beweisen (vgl. BGH NJW 1995, 1019 [BGH 11.01.1995 - VIII ZR 82/94] [1022; II. 1. e)]).
  • BGH, 28.04.1999 - XII ZR 150/97

    Bewertung einer Gaststättenpacht

    Auszug aus KG, 19.11.2001 - 20 U 812/00
    Bei Annahme der Sittenwidrigkeit der Mietzinsvereinbarung ergibt sich der Anspruch aus §§ 985 [Herausgabe], 1004 Abs. 1 S. 1 [Räumung] BGB , denn wenn der Mietzins überhöht wäre, dann wäre der Mietvertrag insgesamt nichtig (…vgl. Bub in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. II Rn. 721;… Blank in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl., Nach §§ 535, 536 BGB Rn. 108; OLG NJW-RR 1993, 645 [OLG Hamburg 20.01.1992 - 2 WF 95/91 H] ; KG mit Beschluss vom 21. September 1999 - 22 U 4952/99 -;, S. 3 f.; vgl. auch BGH NJW 1999, 3187 ff., der die Entscheidung der Vorinstanz zur angenommenen Gesamtnichtigkeit ebenfalls nicht beanstandet), sodass dem Beklagten ein Recht zum Besitz (986 BGB ) nicht zusteht und die Kläger zur Duldung der Eigentumsstörung nicht verpflichtet sind ( § 1004 Abs. 2 BGB ).
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99

    Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis …

    Auszug aus KG, 19.11.2001 - 20 U 812/00
    Es ist deshalb im Einzelfall zu prüfen, ob das krasse Missverhältnis bzw. der Marktwert der Leistung für den Begünstigten erkennbar war, er sich also der Erkenntnis leichtfertig verschlossen hat (BGH MDR 2001, 1105 [BGH 13.06.2001 - XII ZR 49/99] [1006]).
  • OLG Hamburg, 20.01.1992 - 2 WF 95/91

    Benutzung der Wohnung; Ehegatten; Mietwohnung; Grundeigentum; Wohnungseigentum; …

    Auszug aus KG, 19.11.2001 - 20 U 812/00
    Bei Annahme der Sittenwidrigkeit der Mietzinsvereinbarung ergibt sich der Anspruch aus §§ 985 [Herausgabe], 1004 Abs. 1 S. 1 [Räumung] BGB , denn wenn der Mietzins überhöht wäre, dann wäre der Mietvertrag insgesamt nichtig (…vgl. Bub in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. II Rn. 721;… Blank in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl., Nach §§ 535, 536 BGB Rn. 108; OLG NJW-RR 1993, 645 [OLG Hamburg 20.01.1992 - 2 WF 95/91 H] ; KG mit Beschluss vom 21. September 1999 - 22 U 4952/99 -;, S. 3 f.; vgl. auch BGH NJW 1999, 3187 ff., der die Entscheidung der Vorinstanz zur angenommenen Gesamtnichtigkeit ebenfalls nicht beanstandet), sodass dem Beklagten ein Recht zum Besitz (986 BGB ) nicht zusteht und die Kläger zur Duldung der Eigentumsstörung nicht verpflichtet sind ( § 1004 Abs. 2 BGB ).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 256/03

    Wertberechnung bei gestaffeltem Mietentgelt

    Denn in den Fällen des Wuchers oder der sittenwidrigen wucherähnlichen Mietpreisüberhöhung nach § 138 Abs. 1 oder Abs. 2 BGB findet in der Geschäftsraummiete eine Aufrechthaltung des Vertrages mit einer zulässigen Miete in der Regel nicht statt (OLG München OLGR 2002, 429, 430; KG Grundeigentum 2002, 328;… Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rdn. 150;… Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 8. Aufl., nach § 535 BGB, Rdn. 118; Michalski ZMR 1996, 1, 6).
  • LG Wuppertal, 03.07.2012 - 11 O 95/11

    Vorliegen der Nichtigkeit eines Mietvertrages bzgl. Gewerbeimmobilien bei …

    Rn. 40 4. Die Sittenwidrigkeit des vereinbarten Mietzinses hat nach § 139 BGB die Gesamtnichtigkeit des Vertrages zur Folge (KG, Urt. v. 19.11.2001, Az.: 20 U 812/00).
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