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Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.03.2003

Rechtsprechung
   BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,209
BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02 (https://dejure.org/2003,209)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2003 - VIII ZR 308/02 (https://dejure.org/2003,209)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02 (https://dejure.org/2003,209)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    AGBG § 9

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    AGBG § 9 Bb

  • IWW
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AGBG § 9; BGB § 307 n. F.
    Unangemessene Benachteiligung aus Zusammenwirken mit

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unangemessene Benachteiligung bei unwirksamer Formularklausel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unangemessene Benachteiligung einer Vertragspartei; Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Renovierungsarbeiten; Unwirksamkeit einer mietvertraglichen Rückgabeklausel ; Grundsatz der Instandhaltung des Mietobjekts als Pflicht des Vermieters; Unwirksamkeit ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietvertrag - Formularklauseln und unangemessene Benachteiligung Partei

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Schönheitsreparaturen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 9; BGB §§ 307, 535
    Summierungseffekt und Unwirksamkeit einzelner Klauseln über Schönheitsreparaturen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9
    Begriff der unangemessenen Benachteiligung einer Vertragspartei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter müssen nicht doppelt renovieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermietung - Die Kombination von Schönheitsreparatur- und Renovierungsklausel kann zu deren Unwirksamkeit führen

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    AGBG § 9; BGB § 307 n. F.
    Unangemessene Benachteiligung aus Zusammenwirken mit einer anderen, bereits für sich nichtigen Formularklausel

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit von Klauseln durch Zusammenwirken benachteiligender Regelungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Laufende Reparaturen plus Abschluss-Renovierung: - Vertragsklauseln sind wegen doppelter Belastung des Mieters unwirksam

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Schönheitsreparatur- und Rückgabeklausel (Auszugsrenovierung) im Mietvertrag

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Tapeten müssen nicht entfernt werden

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Warum Mietverträge oft ungültig sind - Achten Sie auf die Renovierungsklauseln

  • mieterbund-wi.de (Kurzinformation)

    Mieterschutzverein: Zur Renovierungspflicht

  • 123recht.net (Kurzinformation, 18.8.2003)

    Schönheitsreparaturen und Endrenovierung sind nicht zumutbar // Übermäßige Benachteiligung des Mieters

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Mietrecht; kein Nebeneinander der Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen und Endrenovierung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Mietrecht, AGB-Recht, Unwirksamkeit von Formularklauseln zur Endrenovierung und Durchführung von Schönheitsreparaturen bei der Wohnungsmiete

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2234
  • ZIP 2003, 1301
  • MDR 2003, 1041
  • NZM 2003, 594
  • ZMR 2003, 653
  • WM 2003, 436
  • BB 2003, 1587
  • GE 2003, 944
 
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Wird zitiert von ... (59)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 317/97

    Zur Zulässigkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in …

    Auszug aus BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97, NJW 1998, 3114 = WM 1998, 2145 unter III 2 a m.w.Nachw.; vgl. auch BGHZ 101, 253, 268 f.) ist eine Regelung in einem vom Vermieter verwendeten Formularmietvertrag, die den Mieter verpflichtet, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 9 AGBG (jetzt: § 307 BGB) unwirksam.

    Zwar weist die Revision zutreffend darauf hin, daß nach der Senatsentscheidung vom 3. Juni 1998 (aaO, unter III 2 b) eine solche Klausel, die bei isolierter Betrachtungsweise den Mieter unangemessen benachteilige und deshalb unwirksam sei, sich bei einer Gesamtbetrachtung der Vereinbarung über die Renovierungspflichten gleichwohl als wirksam erweisen könne.

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86

    Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei …

    Auszug aus BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97, NJW 1998, 3114 = WM 1998, 2145 unter III 2 a m.w.Nachw.; vgl. auch BGHZ 101, 253, 268 f.) ist eine Regelung in einem vom Vermieter verwendeten Formularmietvertrag, die den Mieter verpflichtet, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 9 AGBG (jetzt: § 307 BGB) unwirksam.

    Der Senat hat aber die Klausel dort nur deshalb als wirksam angesehen, weil durch die unmittelbar nachfolgenden Bestimmungen in deren Satz 2 hinreichend klargestellt war, daß der Mieter die ihm auferlegte Endrenovierung nur dann vornehmen mußte, wenn die Fristen seit der Ausführung der letzten Schönheitsreparaturen bei Vertragsende bereits abgelaufen waren (vgl. auch BGHZ 101, 253, 265).

  • BGH, 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94

    Formularmäßiger Aufrechnungsausschluß bei Vorleistungspflicht im Rahmen eines …

    Auszug aus BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02
    Eine unangemessene Benachteiligung einer Vertragspartei - und damit eine Unwirksamkeit der Gesamtregelung - kann sich aus dem Zusammenwirken zweier Formularklauseln auch dann ergeben, wenn eine dieser Klauseln schon für sich gesehen unwirksam ist (Bestätigung von BGHZ 127, 245, 253 f.).

    Im übrigen kann sich eine unangemessene Benachteiligung einer Vertragspartei - und damit eine Unwirksamkeit der Gesamtregelung - aus dem Zusammenwirken zweier Klauseln auch dann ergeben, wenn eine dieser Klauseln schon für sich gesehen unwirksam ist (BGHZ 127, 245, 253 f.).

  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 244/97

    Teilunwirksamkeit einer formularmäigen Abwälzung der Sach- und …

    Auszug aus BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02
    Die Revision meint zwar, die von dem Berufungsgericht herangezogenen Grundsätze könnten nur dann eingreifen, wenn gegen beide Klauseln, für sich gesehen, nichts einzuwenden sei und sie nur in ihrer Gesamtwirkung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters führten, während das Berufungsgericht schon eine der Klauseln, die Rückgabeklausel, isoliert betrachtet für unwirksam halte; in einem solchen Fall ließen sich die Klauseln in einen zulässigen und einen unzulässigen Teil aufteilen mit der Folge, daß der zulässige Teil aufrechtzuerhalten sei (vgl. Senatsurteile vom 25. März 1998 - VIII ZR 244/97, NJW 1998, 2284 unter II 1 a cc, und vom 7. Oktober 1981 - VIII ZR 214/80, NJW 1982, 178 unter II, 3 e).
  • BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 214/80

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Gesonderte Wirksamkeitsprüfung - Trennbare …

    Auszug aus BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02
    Die Revision meint zwar, die von dem Berufungsgericht herangezogenen Grundsätze könnten nur dann eingreifen, wenn gegen beide Klauseln, für sich gesehen, nichts einzuwenden sei und sie nur in ihrer Gesamtwirkung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters führten, während das Berufungsgericht schon eine der Klauseln, die Rückgabeklausel, isoliert betrachtet für unwirksam halte; in einem solchen Fall ließen sich die Klauseln in einen zulässigen und einen unzulässigen Teil aufteilen mit der Folge, daß der zulässige Teil aufrechtzuerhalten sei (vgl. Senatsurteile vom 25. März 1998 - VIII ZR 244/97, NJW 1998, 2284 unter II 1 a cc, und vom 7. Oktober 1981 - VIII ZR 214/80, NJW 1982, 178 unter II, 3 e).
  • BGH, 02.12.1992 - VIII ARZ 5/92

    Formularmäßige Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen bei …

    Auszug aus BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 2. Dezember 1992 - VIII ARZ 5/92, NJW 1993, 532 unter II, 2) können auch jeweils für sich unbedenkliche Klauseln einen Summierungseffekt haben und in ihrer Gesamtwirkung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders führen.
  • BGH, 12.09.2007 - VIII ZR 316/06

    Vornahme von Schönheitsreparaturen: Unwirksamkeit von isolierten …

    Näher liegt aus der Sicht eines durchschnittlichen Mieters jedoch ein Verständnis dahin, dass die Wohnung bei Auszug in jedem Fall frisch renoviert sein muss (vgl. Senatsurteile vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02, NJW 2003, 2234 = NZM 2003, 594, unter II 1, und vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02, NJW 2003, 3192 = NZM 2003, 755, unter III 2) oder jedenfalls seit der letzten Renovierung keine Abnutzungsspuren aufweisen darf.

    a) Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (Urteil vom 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97, NJW 1998, 3114 = WM 1998, 2145 = NZM 1998, 710, unter III 2 a; Urteil vom 14. Mai 2003, aaO;… Urteil vom 25. Juni 2003, aaO; Urteil vom 28. April 2004 - VIII ZR 230/03, NZM 2004, 497 = NJW 2004, 2087, unter III b; Urteile vom 5. April 2006 - VIII ZR 109/05, WuM 2006, 310, unter II 1 a, und VIII ZR 152/05, NJW 2006, 2115, unter II 1 a; ebenso schon OLG Hamm NJW 1981, 1049, und OLG Frankfurt WuM 1981, 272), benachteiligt eine Regelung in einem vom Vermieter verwandten Formularmietvertrag über Wohnraum, nach welcher der Mieter verpflichtet ist, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben, diesen unangemessen und ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

    Sie hat auch im Schrifttum ganz überwiegend Zustimmung gefunden (…Blank/Börstinghaus, Miete, 2. Aufl., § 535 Rdnr. 294;… Schmid, Mietrecht, § 535 BGB, Rdnr. 417;… Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 9. Aufl., § 538 Rdnr. 170 f.;… Blank in Anpassung der Wohnung an technische Standards - Wirtschaftlichkeitsgebot, 2006, S. 163, 174 ff.; Börstinghaus, DWW 2005, 92; Fischer, WuM 2004, 56; Lammel, LMK 2003, 163, 164; Heinrichs, WuM 2005, 155, 161; Steenbuck, WuM 2005, 220, 221;… vgl. auch MünchKommBGB/Schilling, 4. Aufl., § 535 Rdnr. 122;… Staudinger/Emmerich, BGB (2006), § 535 Rdnr. 109).

    Auf einen Summierungseffekt, der bei der Kombination der Endrenovierungsklausel mit einer - für sich genommen unbedenklichen - Verpflichtung zu laufenden Schönheitsreparaturen wegen eines Übermaßes an Renovierungspflichten zur Unwirksamkeit auch der letztgenannten führen kann (Senatsurteile vom 14. Mai 2003, aaO, unter II 2, …und vom 25. Juni 2003, aaO, unter III 3), kommt es dafür nicht an.

  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 152/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Fristenplans für Schönheitsreparaturen sowie …

    Dementsprechend ist nach der Rechtsprechung des Senats eine Klausel in einem vom Vermieter verwendeten Formularvertrag, die den Mieter verpflichtet, die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert zu übergeben, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB (§ 9 AGBG) unwirksam (Urteil vom 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02, NJW 2003, 2234, unter II 1 m.w.Nachw.; Urteil vom 25. Juni 2003 - VIII ZR 335/02, NJW 2003, 3192, unter III 2).

    Denn der Verwender einer aus zwei Teilen bestehenden Klausel, deren einer Teil - hier die Rückgabeklausel - allenfalls dann Bestand haben könnte, wenn der andere Teil - die Schönheitsreparaturklausel - unwirksam ist, kann sich wegen des Gebotes der Transparenz vorformulierter Vertragsbedingungen nicht zu seinen Gunsten auf die Unwirksamkeit des anderen Klauselteils berufen (vgl. Senatsurteil vom 14. Mai 2003, aaO).

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Dabei ist auch die Stellung der Klausel im Gesamtvertrag zu berücksichtigen, ebenso wie kompensierende oder summierende Effekte (BGH 2. Dezember 1992 - VIII ARZ 5/92 - NJW 1993, 532; 14. Mai 2003 - VIII ZR 308/02 - NJW 2003, 2234).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.03.2003 - IV ZR 270/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,989
BGH, 26.03.2003 - IV ZR 270/02 (https://dejure.org/2003,989)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2003 - IV ZR 270/02 (https://dejure.org/2003,989)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2003 - IV ZR 270/02 (https://dejure.org/2003,989)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,989) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    VHB 92 § 10 Nr. 2 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    VHB 92 § 10 Nr. 2 Abs. 2

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstrecken des Versicherungsschutzes der Wohnung auf Garage; Garagenklausel der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB); Geringe Entfernung zur Wohnung ; Nähe zum Versicherungsort ; Auslegung des Begriffs "Nähe" i.S. der Garagenklausel in § 10 Nr. 2 Abs. 2 VHB ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hausratsversicherung haftet nicht für Gegenstände in entfernten Garagen

  • grundeigentum-verlag.de

    VHB 92 § 10 Nr. 2 Abs. 2
    Garagenklausel in der Hausratversicherung: Nähe nicht bei 1,4 km Entfernung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    VHB 92 § 10 Nr. 2 Abs. 2
    Auslegung der Garagelklausel in der Hausratsversicherung

  • ibr-online

    Begriff "Nähe" i.S.d. Garagenklausel in § 10 Nr. 2 VHB 92

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 805
  • MDR 2003, 930
  • NZV 2003, 470
  • VersR 2003, 641
  • GE 2003, 944
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …

    Auszug aus BGH, 26.03.2003 - IV ZR 270/02
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85 und ständig).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 26.03.2003 - IV ZR 270/02
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache hingegen nur, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts hat (BGH, Entscheidungen vom 4. Juli 2002 - V ZR 75/02 - NJW 2002, 2957 unter II 1 und - V ZB 16/02 - BGHZ 151, 221 = NJW 2002, 3029 unter II 1; vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02 - NJW 2003, 65 unter II 2, m.w.N. auch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung über die Zulassung der Revision in §§ 546 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 554b Abs. 1 ZPO a.F. und in anderen Verfahrensordnungen).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …

    Auszug aus BGH, 26.03.2003 - IV ZR 270/02
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache hingegen nur, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts hat (BGH, Entscheidungen vom 4. Juli 2002 - V ZR 75/02 - NJW 2002, 2957 unter II 1 und - V ZB 16/02 - BGHZ 151, 221 = NJW 2002, 3029 unter II 1; vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02 - NJW 2003, 65 unter II 2, m.w.N. auch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung über die Zulassung der Revision in §§ 546 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 554b Abs. 1 ZPO a.F. und in anderen Verfahrensordnungen).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen …

    Auszug aus BGH, 26.03.2003 - IV ZR 270/02
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache hingegen nur, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts hat (BGH, Entscheidungen vom 4. Juli 2002 - V ZR 75/02 - NJW 2002, 2957 unter II 1 und - V ZB 16/02 - BGHZ 151, 221 = NJW 2002, 3029 unter II 1; vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02 - NJW 2003, 65 unter II 2, m.w.N. auch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung über die Zulassung der Revision in §§ 546 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 554b Abs. 1 ZPO a.F. und in anderen Verfahrensordnungen).
  • BGH, 17.05.2018 - III ZR 195/17

    Anspruch auf Zahlung allgemeiner Krankenhausleistungen: Begrenzung der …

    Ob aufgrund der geographischen Verhältnisse eine nur geringe Entfernung und damit nach allgemeinem Sprachgebrauch eine "räumliche Nähe" (vgl. auch BGH, Urteil vom 26. März 2003 - IV ZR 270/02, NJW-RR 2003, 805 Rn. 10) zwischen Einrichtung und Plankrankenhaus vorliegt, ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu entscheiden.
  • LG Dortmund, 05.10.2006 - 2 S 17/05

    Lasik - Operation

    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an ( BGH, VersR 2003, 454; VersR 2003, 581/84; VersR 2003, 641/2; OLG Hamm, NJOZ 2006, 282 ).
  • LG Dortmund, 17.08.2016 - 2 O 252/14
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an ( BGH VersR 2003, 454; VersR 2003, 581/84; VersR 2003, 641/2; OLG Hamm NJOZ 2006, 282 ).
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