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Rechtsprechung
   LG Berlin, 10.09.2004 - 63 S 145/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,38298
LG Berlin, 10.09.2004 - 63 S 145/04 (https://dejure.org/2004,38298)
LG Berlin, Entscheidung vom 10.09.2004 - 63 S 145/04 (https://dejure.org/2004,38298)
LG Berlin, Entscheidung vom 10. September 2004 - 63 S 145/04 (https://dejure.org/2004,38298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GE 2004, 1296
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 21.11.2012 - VIII ZR 46/12

    Zustimmungsprozess zum Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Tatrichterliche …

    Sofern der Mieter diese gesteigerte Richtigkeitsgewähr für sich in Anspruch nehmen und sich die Vermutungswirkung des § 558d Abs. 3 BGB zu Nutze machen will, muss er entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts (vgl. auch schon LG Berlin, GE 2004, 1296) darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass der verwendete Mietspiegel die Voraussetzungen des § 558d Abs. 1 BGB erfüllt und es sich somit um einen qualifizierten Mietspiegel handelt (…Palandt/Weidenkaff, BGB, 71. Aufl., § 558d Rn. 6;… Schmidt-Futterer/Börstinghaus, aaO § 558d BGB Rn. 95 ff.;… Staudinger/Emmerich, aaO Rn. 20 f.;… MünchKommBGB/Artz, 6. Aufl., § 558d Rn. 7;… Soergel/Heintzmann, aaO Rn. 4;… Bamberger/Roth/Schüller, BGB, 3. Aufl., § 558d Rn. 20 f.;… Erman/Dickersbach, BGB, 13. Aufl., § 558d Rn. 6;… NK-BGB/Scheff, 2. Aufl., § 558d Rn. 9;… Kinne, aaO; Börstinghaus, NZM 2002, 273, 276 f.; Rips, WuM 2002, 415, 419;… Langenberg, aaO;… Mersson, aaO; Kniep/Gratzel, WuM 2008, 645, 646).
  • LG Berlin, 09.12.2011 - 63 S 220/11

    Anspruch eines Vermieters gegen den Mieter auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung …

    Soweit der BGH in seiner Entscheidung vom 04.05.2011 ( VIII ZR 227/10, NZM 2011, 511 )nunmehr davon ausgeht, dass ebenso wie bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch bei einem Mietspiegel im Sinne von § 558a Abs. 2 Nr. 1 , §§ 558c, 558d BGB ein Bedürfnis nach einheitlicher Handhabung besteht, das es rechtfertige, einen Mietspiegel innerhalb seines Geltungsbereichs wie eine revisible Rechtsnorm zu behandeln und somit die Auslegung eines Mietspiegels (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 , §§ 558c, 558d BGB ) der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung unterliegt, hält die Kammer an ihrer Ansicht, nach der die Überprüfung des qualifizierten Berliner Mietspiegels im Verwaltungsrechtsweg zu erfolgen habe und nicht den Zivilgerichten im Einzelfall bei der Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete vorbehalten sei, nicht mehr fest (so noch: LG Berlin, Urt. v. 10.09.2004 - 63 S 145/04, GE 2004, 1296).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2006 - 14 A 428/04

    Überprüfung von Mietspiegeln durch Verwaltungsgerichte?

    Rn. 4 Soweit die Klägerin auf das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. September 2004 - 63 S 145/04 - Bezug nimmt und aus diesem Urteil zitiert, rechtfertigt dies ebenfalls nicht die Zulassung der Berufung wegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache.
  • LG Stuttgart, 12.01.2010 - 17 O 387/09

    Urheberrecht - Urheberrechtsschutz für qualifizierten Mietspiegel?

    bb) Nach Meinung des Landgerichts Berlin gelten diese Erwägungen des BVerwG für einen qualifizierten Mietspiegel nicht mehr uneingeschränkt fort, denn für diese Art von Mietspiegeln sollen die Mitteilungspflicht nach § 558a Abs. 3 BGB und die Vermutungswirkung nach § 558d Abs. 3 BGB zur Zulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage führen (LG Berlin, Urteil vom 10.09.2004, Az. 63 S 145/04, juris Rn. 8).
  • AG Berlin-Mitte, 21.11.2007 - 103 C 94/07

    Wohnraummiete: Anwendung eines qualifizierten Mietspiegels bzw. eines …

    19 Es finden § 558 d BGB und der qualifizierte Mietspiegel Anwendung und nicht ein Parteigutachten, wenn es sich bei der Wohnung nicht um eine Ausreißerwohnung handelt, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht mit den Kriterien des Mietspiegels zu erfassen wäre ( LG Berlin, Urteil vom 10. September 2004, Az: 63 S 145/04, Fundstelle juris).
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