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Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.08.2010

Rechtsprechung
   BGH, 14.12.2010 - VIII ZR 198/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2104
BGH, 14.12.2010 - VIII ZR 198/10 (https://dejure.org/2010,2104)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2010 - VIII ZR 198/10 (https://dejure.org/2010,2104)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - VIII ZR 198/10 (https://dejure.org/2010,2104)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Verpflichtung des Mieters zur Wohnungsrückgabe in "weiß gestrichenem Zustand"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 BGB, § 535 BGB
    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Verpflichtung des Mieters zur Wohnungsrückgabe in "weiß gestrichenem Zustand"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 BGB, § 535 BGB
    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Verpflichtung des Mieters zur Wohnungsrückgabe in "weiß gestrichenem Zustand"

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mieter müssen nicht "weiß" streichen, auch nicht beim Auszug

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf einen Mieter wegen der unangemessenen Einengung eines Mieters hinsichtlich der Farbwahl

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unangemessene Einengung des Mieters hinsichtlich der Farbwahl gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB unwirksam

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 535, 307 Abs. 1
    Unzulässiges Farbdiktat "weiß" für Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung; Begrenzung der Farbwahl auf eine einzige Farbe; unangemessene Farbvorgabe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1
    Wirksamkeit einer formularmäßigen Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf einen Mieter wegen der unangemessenen Einengung eines Mieters hinsichtlich der Farbwahl

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschlussrenovierung: Einengung der Farbwahl auf "Weiß" unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Gerichtsurteile zum Thema Fenster und Türen

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Zehn Dinge, die ein Mieter beim Auszug beachten sollte

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keinen weißen Endanstrich vorschreiben!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter kann keinen weißen Endanstrich verlangen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Farbwahl bei Schönheitsreparaturen - Vermieter dürfen Mietern auch beim Auszug nicht die Farbe "Weiß" vorschreiben

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel und weißer Anstrich bei Auszug

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Formularmäßige Verpflichtung des Mieters zur Wohnungsrückgabe in "weiß gestrichenem Zustand" unwirksam

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Farbwahlklauseln bei Schönheitsreparaturen

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen ist häufig unwirksam

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Wieder kein Weiß

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter kann keinen weißen Anstrich bei Auszug vorschreiben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter kann keinen weißen Anstrich bei Auszug vorschreiben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietvertragsklausel Weiß-Klausel

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Farbwahl bei Wohnungsrückgabe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Farbwahlklausel bei Wohnungsrückgabe: Mieter hat Gestaltungsspielraum bei der Auswahl der Wandfarbe - Wohnung muss nicht weiß sein - Renovierungsklausel im Mietvertrag darf Mieter nicht unangemessen benachteiligen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    BGH bestätigt Farbwahlklausel-Rechtsprechung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Farbwahlklausel "weiß" bei Auszug unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 12 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage der Wirksamkeit einer Farbwahlklausel im Wohnraummietvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 514
  • NJW 2011, 514
  • NZM 2011, 150
  • ZMR 2011, 369
  • GE 2011, 263
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.06.2008 - VIII ZR 224/07

    Unwirksamkeit einer "Farbwahlklausel" in einem Wohnraummietvertrag ("neutrale, …

    Auszug aus BGH, 14.12.2010 - VIII ZR 198/10
    Danach benachteiligt eine Farbwahlklausel den Mieter (nur) dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt (Senatsurteile vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, NZM 2008, 605 Rn. 18;… vom 22. Oktober 2008 - VIII ZR 283/07, NJW 2009, 62 Rn. 17 f.).
  • BGH, 22.10.2008 - VIII ZR 283/07

    Wirksamkeit einer Klausel über die Farbgebung von Holzteilen bei Rückgabe der …

    Auszug aus BGH, 14.12.2010 - VIII ZR 198/10
    Danach benachteiligt eine Farbwahlklausel den Mieter (nur) dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt (…Senatsurteile vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, NZM 2008, 605 Rn. 18; vom 22. Oktober 2008 - VIII ZR 283/07, NJW 2009, 62 Rn. 17 f.).
  • BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 416/12

    Zur Schadensersatzpflicht des Mieters bei Rückgabe der neutral dekoriert …

    So hat der Mieter das berechtigte Interesse, die Wohnung während der Mietzeit nach seinem persönlichen Geschmack zu dekorieren, während das berechtigte Interesse des Vermieters dahin geht, die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem Dekorationszustand zurückzuerhalten, der dem Geschmack eines größeren Interessentenkreises entspricht und somit einer baldigen Weitervermietung nicht entgegensteht (…Senatsurteil vom 22. Februar 2012 - VIII ZR 205/11, NJW 2012, 1280 Rn. 12; Senatsbeschlüsse vom 14. Dezember 2010 - VIII ZR 198/10, WuM 2011, 96 Rn. 3, sowie VIII ZR 218/10, WuM 2011, 212 Rn. 3).
  • LG Wuppertal, 16.07.2020 - 9 S 18/20

    Kräftige Latexfarben an den Wänden: Mieter muss Mehrkosten tragen - auch ohne …

    Der BGH (VIII ZR 198/10, juris) hat zu einer solchen Klausel ausgeführt: Wird der Wohnraummieter formularvertraglich verpflichtet, die Wohnung "weiß gestrichen" zurückzugeben, liegt darin eine unangemessene Einengung des Mieters hinsichtlich der Farbwahl.
  • LG Berlin II, 13.02.2024 - 67 S 186/23

    Anspruch auf Rückzahlung der Kaution; Wirksamkeit mietvertraglicher …

    Denn mit dieser nach Maßgabe der obigen Erläuterungen nicht ausgehandelten, sondern formularvertraglichen Beschränkung auf den vorgegebenen vorgefundenen Weißton bei Anmietung ohne jedenfalls einen gewissen Spielraum bei der Wahl des wenn auch hellen Farbtons einzuräumen, wird der Mieter faktisch mit Blick auf das wirtschaftliche Risiko bei Vertragsende in der ihm bezüglich der im laufenden Mietverhältnis zustehenden Gestaltungsfreiheit ohne jedenfalls einen gewissen Spielraum einzuräumen unangemessen einschränkt (…vgl. BGH, Urt. v. 22. Februar 2012 - VIII ZR 205/11, WuM 2012, 194, juris Tz. 9; Hinweisbeschl. v. 14. Dezember 2010 - VIII ZR 198/10, NJW 2011, 514, juris Tz. 1-3;…Lehmann-Richter, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 16. Aufl. 2024, BGB, § 535 Rz. 1073;… Zehelein, in: BeckOK BGB, Stand 1. November 2023, BGB § 535 Rz. 461).
  • BGH, 22.02.2012 - VIII ZR 205/11

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Farbwahlklausel

    Rn. 9 1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats benachteiligt eine Farbwahlklausel den Mieter (nur) dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt (…Senatsurteile vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, NZM 2008, 605 Rn. 18;… vom 22. Oktober 2008 - VIII ZR 283/07, NJW 2009, 62 Rn. 17 f.; Senatsbeschlüsse vom 14. Dezember 2010 - VIII ZR 198/10, WuM 2011, 96 Rn. 1 sowie VIII ZR 218/10, WuM 2011, 212 Rn. 1).

    Das berechtigte Interesse des Vermieters beschränkt sich vielmehr darauf, die Wohnung am Ende der Mietzeit in einer Dekoration zurückzuerhalten, die von möglichst vielen Interessenten akzeptiert wird und somit einer baldigen Weitervermietung nicht entgegensteht (Senatsbeschlüsse vom 14. Dezember 2010 - VIII ZR 218/10, aaO Rn. 3 sowie VIII ZR 198/10, aaO Rn. 3).

  • AG Dortmund, 26.08.2014 - 425 C 2787/14

    Unwirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen

    Auch wenn der Mieter die Wohnung bei Mietbeginn mit einem neuen weißen Anstrich übernommen hat, benachteiligt ihn eine Farbwahlklausel nur dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt (BGH NJW 2012, 1280 = WuM 2012, 194 = NZM 2012, 338; BGH NJW 2011, 514 = WuM 2011, 96 = NZM 2011, 150 = ZMR 2011, 369; BGH NZM 2008, 605; BGH NJW 2009, 62).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2013 - 2 U 3/13

    Fehlende Isolierverglasung als Mangel eines vermieteten Friseursalons

    aa) Ein Mangel ist eine für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands der Mietsache von dem vertraglich vereinbarten Zustand, der ihre Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt (st.Rspr., vgl. BGH, NJW 2011, 514 ;… Palandt/Weidenkaff, BGB , 72. Aufl., § 536 Rn. 16 - jew. mwN).
  • LG Berlin, 14.03.2017 - 63 S 263/16

    Unwirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln

    Selbiges gilt für unterschriebene Erklärungen gleichen Inhalts (BGH, Urt.v. 15.12.1976 - IV ZR 197/75, BGH, Urteil vom 08. November 1978 - IV ZR 179/77) und maschinenschriftlich eingefügte Bestimmungen (BGH Beschl.v. 14.12.2010 - VIII ZR 198/10).
  • AG Kerpen, 17.08.2021 - 107 C 75/19
    Dies kann zur Unwirksamkeit der formularmäßigen Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt führen (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - VIII ZR 198/10 -, juris).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 31.08.2010 - VIII ZR 42/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20982
BGH, 31.08.2010 - VIII ZR 42/09 (https://dejure.org/2010,20982)
BGH, Entscheidung vom 31.08.2010 - VIII ZR 42/09 (https://dejure.org/2010,20982)
BGH, Entscheidung vom 31. August 2010 - VIII ZR 42/09 (https://dejure.org/2010,20982)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnraummiete: Formularklausel über den Fenster- und Türanstrich bei Schönheitsreparaturen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 305c BGB, § 535 BGB
    Wohnraummiete: Formularklausel über den Fenster- und Türanstrich bei Schönheitsreparaturen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 305c BGB, § 535 BGB
    Wohnraummiete: Formularklausel über den Fenster- und Türanstrich bei Schönheitsreparaturen

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel bei formularmäßiger Belastung des Mieters mit über die Begriffsdefinition gem. § 28 Abs. 4 S. 3 Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (II. BV) hinausgehenden ...

  • grundeigentum-verlag.de

    BGB §§ 280, 535, 305 c
    Gesamtunwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel; Streichen der Türen und Fenster von außen; Sowieso-Kosten; Innenbereich; Außenbereich; nicht fachgerechte Schönheitsreparaturen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel bei formularmäßiger Belastung des Mieters mit über die Begriffsdefinition gem. § 28 Abs. 4 S. 3 Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz ( II. BV ) hinausgehenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision; Schönheitsreparaturen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2011, 263
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 48/09

    Wohnraummiete: Inhaltskontrolle einer Schönheitsreparaturklausel; …

    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - VIII ZR 42/09
    Rn. 2 Die vom Berufungsgericht für klärungsbedürftig gehaltene Frage, ob eine formularmäßige Belastung des Mieters mit Schönheitsreparaturen, die dem Mieter über die Begriffsdefinition gemäß § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV hinausgehende Arbeiten auferlegt, zur Gesamtunwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel führt, ist durch das Senatsurteil vom 13. Januar 2010 (VIII ZR 48/09, WuM 2010, 85 Rn. 11) beantwortet worden.

    Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit dem Senatsurteil vom 13. Januar 2010 (VIII ZR 48/09, aaO) die entsprechende Klausel in § 13 Nr. 1 des Mietvertrages für unwirksam gehalten, weil darin hinsichtlich der Türen und Fenster nicht zwischen dem Innen- und Außenbereich unterschieden wird und eine sprachliche Reduktion der Formulierung auf das zulässige Maß als unzulässige geltungserhaltende Reduktion nicht möglich ist.

  • AG Hamburg, 26.10.2022 - 49 C 150/22

    Schadensersatz aufgrund des Rückgabezustands einer Mietwohnung; Zahlungsanspruch …

    Jedenfalls bei der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung (§ 305 c Abs. 2 BGB) in der Klausel enthaltenes Streichen der Fenster von außen überschreitet den Bereich der wirksam abwälzbaren Schönheitsreparaturen (vgl. zur Unwirksamkeit bei Außenarbeiten AG u. LG Hannover WuM 2014, 19 im Anschluss an BGH WuM 2009, 286 und BGH WuM 2011, 137).
  • LG Berlin, 14.03.2017 - 63 S 263/16

    Unwirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln

    Die in § 13 des Mietvertrages enthaltene Verpflichtung zum Anstrich der Fenster und Türen ohne Einschränkung und die starre Fristenregelung in § 23 des Mietvertrages sind unwirksam (BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - VIII ZR 42/09, und BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - VIII ZR 42/09).
  • LG Hannover, 28.05.2013 - 20 S 61/12

    Streichen der Türen und Fenster von außen nicht ausgenommen: Klausel unwirksam!

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die gesamte Klausel unwirksam, wenn das Streichen der Wohnungseingangstüren und Fenster von außen nicht ausgenommen ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.02.2009 - VIII ZR 210/08 BGH, Beschluss vom 31.08.2010 - VIII ZR 42/09 - ;BGH, Versäumnisurteil vom 10.02.2010 - VIII ZR 222/09 - BGH, Urteil vom 13.01.2010 - VIII ZR 48/09 - mit Anm. Eisenschmid in juris-PR-MietR 6/2010 Anm. 1;… Schmidt-Futterer, a.a.O., Rn. 163).
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