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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 20.12.2011 - 3 W 67/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4310
OLG Rostock, 20.12.2011 - 3 W 67/09 (https://dejure.org/2011,4310)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20.12.2011 - 3 W 67/09 (https://dejure.org/2011,4310)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - 3 W 67/09 (https://dejure.org/2011,4310)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Fehlerhafter Umlagemaßstab in der Hausgeldabrechnung

  • IWW
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Nichtigkeit des die auf einem für ungültig erklärten Verteilungsschlüssel beruhende Jahresabrechnung genehmigenden Eigentümerbeschlusses

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG §§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 5
    Fehlerhafter Umlagemaßstab in der Hausgeldabrechnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2; WEG § 28 Abs. 5; WEG § 45
    Rechtsfolgen der Verwendung eines fehlerhaften Umlageschlüssels bei der Hausgeldabrechnung und deren Genehmigung durch die Eigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlerhafter Umlagemaßstab in der Hausgeldabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)

    § 16 Abs 2 WoEigG, § 28 Abs 5 WoEigG, § 45 WoEigG vom 27.06.2000
    Wohnungseigentum: Fehlerhafter Umlagemaßstab in der Hausgeldabrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsfolgen der Verwendung eines fehlerhaften Umlageschlüssels bei der Hausgeldabrechnung und deren Genehmigung durch die Eigentümerversammlung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Genehmigung eines fehlerhaften Umlagemaßstabs in der Hausgeldabrechnung: Nur anfechtbar! (IMR 2012, 114)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 338
  • ZMR 2012, 464
  • GE 2012, 495
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Rostock, 20.12.2011 - 3 W 67/09
    Betrifft der Beschlussgegenstand das der Gemeinschaftsgrundordnung nachrangige Verhältnis der Wohnungseigentümer in Angelegenheiten des Gebrauchs, der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, bestimmte Fälle der Kostenverteilung oder die Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung, so ist der Beschluss grundsätzlich von der gesetzlich eingeräumten Beschlusskompetenz gedeckt (…vgl. Bärmann/Merle, WEG 10. Aufl., § 23 Rn. 143; BGH NJW 2000, 3500 ff.).
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines …

    Auszug aus OLG Rostock, 20.12.2011 - 3 W 67/09
    Ein Beschluss, der - ohne dass dies in der Gemeinschaftsordnung wirksam vorgesehen ist - eine von § 16 Abs. 2 WEG abweichende Kosten- und Lastenverteilung vornimmt, ist nicht nichtig, sondern allenfalls anfechtbar (BGH NJW 1994, 1866 ff.; BayObLG, WuM 1994, 568 ff.;… Staudinger/Bub, § 28 WEG Rn. 555).
  • BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 129/93

    Beschluss über die Einzeljahresabrechnungen und die Gesamtabrechnung

    Auszug aus OLG Rostock, 20.12.2011 - 3 W 67/09
    Ein Beschluss, der - ohne dass dies in der Gemeinschaftsordnung wirksam vorgesehen ist - eine von § 16 Abs. 2 WEG abweichende Kosten- und Lastenverteilung vornimmt, ist nicht nichtig, sondern allenfalls anfechtbar (BGH NJW 1994, 1866 ff.; BayObLG, WuM 1994, 568 ff.;… Staudinger/Bub, § 28 WEG Rn. 555).
  • AG Bonn, 26.10.2012 - 27 C 98/12

    Teilungserklärung geändert: WEG-Beschluss wirksam?

    § 16 Abs. 2 WEG ist abdingbar (OLG Rostock Beschluss vom 20.12.2011, Az: 3 W 67/09, Fundstelle juris; vgl. auch Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 20.07.2008, Az: 5 Wx 47/07, Seite 7, Fundstelle juris, zu über 10 Jahre nicht ausgebauten Dachgeschosswohnungen) und damit nicht gegenüber Regelungen in der Teilungserklärung vorrangig.
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Rechtsprechung
   BGH, 02.02.2012 - V ZA 3/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,705
BGH, 02.02.2012 - V ZA 3/12 (https://dejure.org/2012,705)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2012 - V ZA 3/12 (https://dejure.org/2012,705)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - V ZA 3/12 (https://dejure.org/2012,705)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2012, 495
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 161/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines …

    Auszug aus BGH, 02.02.2012 - V ZA 3/12
    Zwar ist es grundsätzlich ausreichend, auf bereits zu den Akten gereichte Vordrucke Bezug zu nehmen, wenn Veränderungen seitdem nicht eingetreten sind und wenn hierauf unmissverständlich hingewiesen wird (BGH, Beschluss vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, BGHZ 148, 66, 69).

    Ein etwaiges Verschulden ihrer Anwälte wäre den Beklagten nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, BGHZ 148, 66, 70).

  • BGH, 07.10.2004 - V ZA 8/04

    Wahrung der Rechtsmittelfrist durch die Prozesskostenhilfe beantragende Partei

    Auszug aus BGH, 02.02.2012 - V ZA 3/12
    Doch genügt eine solche Bezugnahme nur, wenn die früher eingereichten Unterlagen ihrerseits ausreichten, um die Bedürftigkeit darzulegen (Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZA 8/04, FamRZ 2004, 1961).

    Ist dies nicht geschehen, war die Partei nicht ohne ihr Verschulden verhindert, die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde einzuhalten (Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZA 8/04, FamRZ 2004, 1961, 1962 mwN).

  • BGH, 21.08.2024 - VII ZA 3/24
    Das setzt voraus, dass innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist nicht nur der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe, sondern auch eine Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Partei unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Formulars nebst den erforderlichen Nachweisen vorgelegt wird (st. Rspr., vgl. nur BGH…, Beschluss vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03, FamRZ 2004, 1548, juris Rn. 5 ff.; Beschluss vom 2. Februar 2012 - V ZA 3/12 Rn. 7, Grundeigentum 2012, 495; BGH…, Beschluss vom 5. Februar 2013 - XI ZA 13/12 Rn. 4 ff., WuM 2013, 377, jeweils m.w.N.).

    Rn. 12 bb) Hat die Partei - wie hier der Gläubiger - ihr Gesuch um Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist unter Verwendung des vorgeschriebenen Vordrucks und Beifügung erforderlicher Nachweise (vollständig) vorgelegt, kann ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 233 ZPO i n die verstrichene Rechtsmittelfrist nicht gewährt werden, da sie nicht ohne ihr Verschulden an deren Einhaltung gehindert war (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. Februar 2013 - XI ZA 13/12 Rn. 6 m.w.N., WuM 2013, 377); ein - etwaiges - Verschulden seines anwaltlichen Vertreters müsste sich der Gläubiger dabei wie eigenes Verschulden zurechnen lassen, § 85 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2012 - V ZA 3/12 Rn. 7, Grundeigentum 2012, 495 ).

    E ines vorherigen Hinweises auf die verspätete Antragstellung bedarf es in einem solchen Falle nicht ( BGH, Beschluss vom 2. Februar 2012 - V ZA 3/12 Rn. 7, Grundeigentum 2012, 495;… Beschluss vom 5. Februar 2013 - XI ZA 13/12 Rn. 6, WuM 2013, 377).

  • BGH, 10.11.2016 - V ZA 12/16

    Prozesskostenhilfeantrag in der Rechtsmittelinstanz: Abweisung wegen …

    Ist dies nicht geschehen, war die Partei nicht ohne ihr Verschulden verhindert, die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde einzuhalten (Senat…, Beschluss vom 18. April 2013 - V ZA 35/12, juris Rn. 4; Beschluss vom 2. Februar 2012 - V ZA 3/12, Grundeigentum 2012, 495; Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZA 8/04, FamRZ 2004, 1961, 1962 mwN).
  • BGH, 05.02.2013 - XI ZA 13/12

    Wiedereinsetzung in die verstrichene Rechtsmittelfrist bei unvollständigem …

    Rn. 6 3. Einer Partei, die - wie hier der Kläger - ihr vollständiges Gesuch um Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist unter Verwendung des vorgeschriebenen Vordrucks und Beifügung erforderlicher Nachweise vorgelegt hat, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 233 ZPO in die verstrichene Rechtsmittelfrist nicht gewährt werden, da sie nicht ohne ihr Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert war (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2001 - XI ZA 1/01, juris Rn. 3, vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03, FamRZ 2004, 1548 f. und vom 2. Februar 2012 - V ZA 3/12, juris Rn. 7).

    Aus diesem Grund bedarf es auch keines vorherigen Hinweises auf die verspätete Einreichung des vorgeschriebenen Vordrucks und der beigefügten Nachweise (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2012 - V ZA 3/12, juris Rn. 7).

  • BGH, 10.12.2019 - XI ZR 180/19

    Darlegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen innerhalb der Frist ordnungsgemäß …

    a) Auf die Widersprüchlichkeit seiner Angaben und das Fehlen von Belegen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen konnte der Kläger nicht innerhalb der Frist zur Begründung der Beschwerde hingewiesen werden, weil das Prozesskostenhilfegesuch erst am 13. November 2019 eingegangen ist und seine Widerspruchsfreiheit und Vollständigkeit im normalen Geschäftsgang nicht vor Ablauf der Rechtsmittelfrist am 14. November 2019 geprüft werden konnte (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2004 - V ZA 8/04, FamRZ 2004, 1961, vom 21. Januar 2010 - IX ZA 17/08, juris Rn. 5, vom 2. Februar 2012 - V ZA 3/12, juris Rn. 6…, vom 10. November 2016 - V ZA 12/16, NJW 2017, 735 Rn. 6 …und vom 16. Februar 2017 - V ZA 31/16, juris Rn. 7; einen anderen Sachverhalt - Zeitspanne von mehr als zwei Wochen zwischen Eingang des Gesuchs und Ablauf der Rechtsmittelfrist - betraf BGH…, Beschluss vom 27. August 2019 - VI ZB 32/18, juris Rn. 8 ff.).

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO) kommt, was die Rechtsverfolgung zugleich aussichtslos macht, nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2004 - V ZA 8/04, FamRZ 2004, 1961, vom 2. Februar 2012 - V ZA 3/12, juris Rn. 7…, vom 18. April 2013 - V ZA 35/12, juris Rn. 4…, vom 10. November 2016 - V ZA 12/16, NJW 2017, 735 Rn. 7 …und vom 16. Februar 2017 - V ZA 31/16, juris Rn. 8 mwN).

  • BGH, 14.05.2013 - II ZB 22/11

    Berufungsfristversäumung durch eine mittellose Partei: Beginn der …

    Die Einreichung eines neuen Vordrucks in der Rechtsmittelinstanz ist nur dann entbehrlich, wenn auf einen in der Vorinstanz zu den Akten gereichten Vordruck Bezug genommen und zugleich unmissverständlich mitgeteilt wird, dass seitdem keine Änderungen eingetreten sind (BGH, Beschluss vom 16. März 1983 - IVb ZB 73/82, NJW 1983, 2145, 2146; Beschluss vom 27. November 1996 - XII ZB 84/96, NJW 1997, 1078; Beschluss vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, BGHZ 148, 66, 69; Beschluss vom 2. Februar 2012 - V ZA 3/12, juris Rn. 4).

    Eine solche Bezugnahme genügt zudem nur dann, wenn die früher eingereichten Unterlagen ausreichten, um die Bedürftigkeit darzulegen (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZA 8/04, FamRZ 2004, 1961; Beschluss vom 2. Februar 2012 - V ZA 3/12, juris Rn. 4).

  • BGH, 01.10.2025 - VII ZR 110/25

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Das setzt voraus, dass innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist nicht nur der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe, sondern grundsätzlich auch eine Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Partei unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Formulars nebst den erforderlichen Nachweisen vorgelegt wird (st. Rspr., vgl. nur BGH…, Beschluss vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03, FamRZ 2004, 1548, juris Rn. 5 ff.; Beschluss vom 2. Februar 2012 - V ZA 3/12 Rn. 7, Grundeigentum 2012, 495; BGH…, Beschluss vom 5. Februar 2013 - XI ZA 13/12 Rn. 4 ff., WuM 2013, 377; BGH…, Beschluss vom 21. August 2024 - VII ZA 3/24 Rn. 10, juris, jeweils m.w.N.).

    Eines vorherigen Hinweises auf die verspätete Antragstellung bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2012 - V ZA 3/12 Rn. 7, Grundeigentum 2012, 495;… Beschluss vom 5. Februar 2013 - XI ZA 13/12 Rn. 6, WuM 2013, 377; BGH…, Beschluss vom 21. August 2024 - VII ZA 3/24 Rn. 10, juris).

  • VGH Bayern, 26.11.2012 - 9 ZB 12.744

    Eine Partei, die nicht in der Lage ist, die Prozesskosten zu tragen, muss ihr …

    Ist dies nicht geschehen, war die Partei nicht ohne Verschulden verhindert, die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels einzuhalten und eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt nicht in Betracht (im Anschluss an BGH vom 2.2.2012 Az. V ZA 3/12).

    Ist dies nicht geschehen, war die Partei nicht ohne Verschulden verhindert, die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels einzuhalten und eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt nicht in Betracht (vgl. BGH vom 2.2.2012 Az. V ZA 3/12 ).

  • BGH, 13.09.2016 - XI ZA 13/15

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das …

    Denn einer Partei, die ihr vollständiges Gesuch um Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist unter Verwendung des vorgeschriebenen Vordrucks und Beifügung erforderlicher Nachweise vorgelegt hat, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 233 ZPO in die verstrichene Rechtsmittelfrist nicht gewährt werden, da sie nicht ohne ihr Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert war (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2001 - XI ZA 1/01, juris Rn. 3, vom 19. Mai 2004 - XII ZA 11/03, FamRZ 2004, 1548 f., vom 2. Februar 2012 - V ZA 3/12, juris Rn. 7 …und vom 5. Februar 2013 - XI ZA 13/12, WuM 2013, 377 Rn. 6).
  • BGH, 18.04.2013 - V ZA 35/12

    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei nicht …

    Ist dies nicht geschehen, war die Partei nicht ohne ihr Verschulden verhindert, die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde einzuhalten (Senat, Beschluss vom 2. Februar 2012 - V ZA 3/12, Grundeigentum 2012, 495; Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZA 8/04, FamRZ 2004, 1961, 1962 mwN).
  • BSG, 20.08.2024 - B 2 U 26/24 BH

    Gewährung einer Verletztenrente wegen der Folgen eines anerkannten Arbeitsunfalls

    Schließlich hat er bis zum Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auch nicht durch eine hinreichende Bezugnahme auf eine vorinstanzliche Erklärung wirksam ersetzt (zu dieser Möglichkeit vgl BSG Beschluss vom 17.2.2021 - B 8 SO 87/20 B - juris RdNr 4; BGH Beschlüsse vom 2.2.2012 - V ZA 3/12 - juris RdNr 4, vom 12.6.2001 - XI ZR 161/01 - BGHZ 148, 66, 69 und grundlegend vom 27.11.1996 - XII ZB 84/96 - NJW 1997, 1078).
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Rechtsprechung
   AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.02.2012 - 2 C 365/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4347
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.02.2012 - 2 C 365/11 (https://dejure.org/2012,4347)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 15.02.2012 - 2 C 365/11 (https://dejure.org/2012,4347)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - 2 C 365/11 (https://dejure.org/2012,4347)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de

    BGB §§ 314 Abs. 3, 543 Abs. 2 Nr. 2
    Fristlose Kündigung wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung; Verlust des Kündigungsrechts wegen verspäteter Kündigung

  • mietrechtsiegen.de

    Fristlose Mietvertragskündigung wegen unerlaubter Untervermietung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GE 2012, 495
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.03.2007 - XII ZR 36/05

    Kündigung des Vermieters von Gewerberaum wegen Nichtzahlung der Kaution

    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.02.2012 - 2 C 365/11
    Die Vorschrift ist auf die Kündigung von Wohnraum anwendbar (BGH NZM 07, 400).
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